Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Ausschreibung der Stelle einer/eines Beigeordneten)

Daten

Kommune
Kall
Größe
165 kB
Datum
11.04.2013
Erstellt
28.03.13, 18:15
Aktualisiert
28.03.13, 18:15
Allgemeine Vorlage (Ausschreibung der Stelle einer/eines Beigeordneten)

öffnen download melden Dateigröße: 165 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 53/2013 11.04.2013 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Heller Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 18 Ausschreibung der Stelle einer/eines Beigeordneten Beschlussvorschlag: Die zum 01.06.2013 frei werdende Stelle des Beigeordneten soll zum 01.09.2013 neu besetzt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, das Ausschreibungsverfahren in Abstimmung mit den Fraktionen in die Wege zu leiten. Sachdarstellung: Der bisherige Beigeordnete Herr Alfred Schmidt scheidet zum 01.06.2013 aus. Gemäß § 11 c der Hauptsatzung der Gemeinde Kall wird ein/e hauptamtlicher Beigeordnete/r gewählt. Der/Die Gewählte ist allgemeine/r Vertreter/in des Bürgermeisters. Seitens der Verwaltung wird nochmals darauf hingewiesen, dass gem. Ziffer 2 der Kommentierung zu § 68 Abs. 1 der Gemeindeordnung (Kommentar zur Gemeindeordnung NRW – Rehn, Cronauge, von Lennep, Knirsch) „eine gesetzliche Verpflichtung der Gemeinde zur Wahl eines oder mehrerer Beigeordneter nicht besteht. Grundsätzlich empfiehlt sich die Einrichtung von Beigeordneten erst in Gemeinden über 20.000 Einwohner.“ Außerdem wurde im Organisationsgutachten (Seite 14) folgendes festgestellt: „ Grundsätzlich ist es aus unserer Sicht nicht erforderlich, dass bei einer Gemeinde der Größenordnung Kalls neben dem Bürgermeister ein/eine Beigeordnete/r bestellt wird.“ Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 26. März 2013 im Rahmen der Beratungen zu TOP 7 beschlossen, die Stelle des Beigeordneten zum 01.09.2013 neu zu besetzen. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen Entwurf eines Ausschreibungstextes vor zu bereiten und den Fraktionen zur Verfügung stellen. Im Anschluss soll die Veröffentlichung der Ausschreibung in Anlehnung an das letzte Ausschreibungsverfahren erfolgen. Die Fraktionsvorsitzenden erhalten vorab einen ersten Entwurf des Ausschreibungstextes zwecks Abstimmung. Bis zur Wahl und rechtkräftigen Ernennung der/des neuen Beigeordneten, muss die allgemeine Vertretung des Bürgermeisters gewährleistet sein. Hierüber wird unter TOP 17 entschieden.