Daten
Kommune
Kall
Größe
165 kB
Datum
11.04.2013
Erstellt
28.03.13, 18:15
Aktualisiert
28.03.13, 18:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
53/2013
11.04.2013
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 18
Ausschreibung der Stelle einer/eines Beigeordneten
Beschlussvorschlag:
Die zum 01.06.2013 frei werdende Stelle des Beigeordneten soll zum 01.09.2013 neu besetzt
werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Ausschreibungsverfahren in Abstimmung mit den Fraktionen
in die Wege zu leiten.
Sachdarstellung:
Der bisherige Beigeordnete Herr Alfred Schmidt scheidet zum 01.06.2013 aus. Gemäß § 11 c
der Hauptsatzung der Gemeinde Kall wird ein/e hauptamtlicher Beigeordnete/r gewählt. Der/Die
Gewählte ist allgemeine/r Vertreter/in des Bürgermeisters. Seitens der Verwaltung wird nochmals
darauf hingewiesen, dass gem. Ziffer 2 der Kommentierung zu § 68 Abs. 1 der Gemeindeordnung (Kommentar zur Gemeindeordnung NRW – Rehn, Cronauge, von Lennep, Knirsch) „eine
gesetzliche Verpflichtung der Gemeinde zur Wahl eines oder mehrerer Beigeordneter nicht besteht. Grundsätzlich empfiehlt sich die Einrichtung von Beigeordneten erst in Gemeinden über
20.000 Einwohner.“ Außerdem wurde im Organisationsgutachten (Seite 14) folgendes festgestellt: „ Grundsätzlich ist es aus unserer Sicht nicht erforderlich, dass bei einer Gemeinde der
Größenordnung Kalls neben dem Bürgermeister ein/eine Beigeordnete/r bestellt wird.“
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 26. März 2013 im Rahmen der Beratungen zu TOP 7 beschlossen, die Stelle des Beigeordneten zum 01.09.2013 neu zu besetzen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, einen Entwurf eines Ausschreibungstextes vor zu bereiten und
den Fraktionen zur Verfügung stellen. Im Anschluss soll die Veröffentlichung der Ausschreibung
in Anlehnung an das letzte Ausschreibungsverfahren erfolgen. Die Fraktionsvorsitzenden erhalten vorab einen ersten Entwurf des Ausschreibungstextes zwecks Abstimmung.
Bis zur Wahl und rechtkräftigen Ernennung der/des neuen Beigeordneten, muss die allgemeine
Vertretung des Bürgermeisters gewährleistet sein. Hierüber wird unter TOP 17 entschieden.