Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Wesseling und seine Ausschüsse)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
7,9 kB
Erstellt
24.06.10, 10:02
Aktualisiert
24.06.10, 10:02
Beschlusstext (Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Wesseling und seine Ausschüsse)

öffnen download melden Dateigröße: 7,9 kB

Inhalt der Datei

Unter Einbeziehung der vorgeschlagenen Änderungen wird die Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Wesseling und seine Ausschüsse vom 19.06.1998 in der Fassung vom 15.05.2001 wie folgt geändert: Artikel 1 § 1 Absatz 2 in der bisherigen Fassung wird gestrichen und durch folgenden neuen Absatz ersetzt: „(2) Die Einberufung erfolgt durch Übersendung einer Einladung an alle Ratsmitglieder. Auf Antrag kann an Stelle einer schriftlichen Einladung die Übersendung der Einladung nebst Vorlagen auf elektronischem Wege erfolgen. Dazu werden die Einladung nebst Vorlagen auf der Internetseite der Stadt Wesseling hinterlegt und die Ratsmitglieder auf elektronischem Wege über die Hinterlegung informiert.“ § 1 erhält folgenden neuen Absatz 3: „(3) In der Einladung sind Zeit, Ort und Tagesordnung anzugeben. Ihr sollen schriftliche Erläuterungen (Vorlagen) zu den einzelnen Verhandlungsgegenständen beigegeben werden.“ § 2 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Die Einladung nebst Vorlagen geht den Ratsmitgliedern mindestens zwölf Tage vor dem Sitzungstag zu.“ § 2 erhält folgenden neuen Absatz 3: „(3) Die Absätze 1 und 2 gelten sowohl für die schriftliche Übersendung als auch für die Übersendung in elektronischer Form.“ § 2 erhält folgenden neuen Absatz 4: „(4) Ist das Ratsmitglied Mitglied einer Fraktion, so gilt die schriftliche Einladung dem Ratsmitglied als zugegangen, sobald sie in den Geschäftsräumen der jeweiligen Fraktion hinterlegt und ihm dies auf elektronischem Wege übermittelt wurde; im übrigen erst dann, wenn sie dem Ratsmitglied selbst zugegangen ist. Erfolgt die Einladung auf elektronischem Wege, so gilt die Einladung als zugegangen, sobald sie auf der Internetseite der Stadt Wesseling hinterlegt und die Ratsmitglieder auf elektronischem Wege über die Hinterlegung informiert wurden.“ § 6 Absatz 2 wird nach der Aufzählung wie folgt ergänzt: „Dies gilt nicht, wenn im Einzelfall weder Gründe des öffentlichen Wohls noch berechtigte Ansprüche oder Interessen Einzelner den Ausschluss der Öffentlichkeit gebieten.“ § 24 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „(2) Die Niederschrift wird vom Bürgermeister und einem vom Rat zu bestellenden Schriftführer unterzeichnet. Sie wird in der nächsten Sitzung genehmigt.“ § 24 Absatz 5 wird ersatzlos gestrichen. § 26 erhält folgende Fassung: „Auf die Ausschussmitglieder und das Verfahren in den Ausschüssen finden grundsätzlich die für den Rat geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit nicht § 27 dieser Geschäftsordnung abweichende Regelungen enthält.“ Abschnitt III mit den §§ 30 und 31 wird ersatzlos gestrichen. Artikel 2 Die Änderungen treten mit dem Tag nach der Beschlussfassung in Kraft.