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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 55n, Erftstadt-Liblar, Klosengartenstraße Beschluss über die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
16 kB
Datum
12.03.2013
Erstellt
13.06.13, 06:10
Aktualisiert
13.06.13, 06:10
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 55n, Erftstadt-Liblar, Klosengartenstraße
Beschluss über die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB)

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Beschluss der Sitzung des Rates am 12.03.2013 35.5 Bebauungsplan Nr. 55n, Erftstadt-Liblar, Klosengartenstraße Beschluss über die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB 47/2013 Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 55n, Erftstadt-Liblar, Klosengartenstraße, als Bebauungsplanentwurf nebst Begründung und Umweltbericht beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)