Daten
Kommune
Wesseling
Größe
5,4 kB
Erstellt
24.06.10, 10:02
Aktualisiert
24.06.10, 10:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Die Stadt erhebt Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung des Rhein-ErftKreises für das Haushaltsjahr 2006, insbesondere gegen die geplante Anhebung des
Kreisumlagesatzes für SGB-II-Leistungen auf 12,35%. Die Anhebung dieses Umlagesatzes ist nur unter der Voraussetzung, dass der Sockelkreisumlagesatz entsprechend, d.h.
um 1,77%-Punkte auf 30,16% gesenkt wird, überhaupt akzeptabel.
Die Stadt bekräftigt ihre in den Vorjahren erhobene Forderung nach Einleitung wirksamer
Maßnahmen zur Konsolidierung des Kreishaushalts, damit – auch künftig – Anhebungen
der Kreisumlage insgesamt, d.h. Sockelkreisumlage plus Kreisumlage für SGB-II-Lasten,
vermieden werden können.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme der Stadt zum Entwurf der Haushaltssatzung des Rhein-Erft-Kreises dem Landrat zu übermitteln und sie auf die in der Vorlage
69/2006 enthaltene Bewertung zu stützen.