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Beschlusstext (Antrag der SPD-Fraktion: Entwurf der Haushaltssatzung des Rhein-Erft-Kreises für das Haushaltsjahr 2006 hier: Beteiligung gemäß § 55 Kreisordnung NRW (KrO NRW))

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
5,4 kB
Erstellt
24.06.10, 10:02
Aktualisiert
24.06.10, 10:02
Beschlusstext (Antrag der SPD-Fraktion: Entwurf der Haushaltssatzung des Rhein-Erft-Kreises für das Haushaltsjahr 2006
hier: Beteiligung gemäß § 55 Kreisordnung NRW (KrO NRW))

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Die Stadt erhebt Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung des Rhein-ErftKreises für das Haushaltsjahr 2006, insbesondere gegen die geplante Anhebung des Kreisumlagesatzes für SGB-II-Leistungen auf 12,35%. Die Anhebung dieses Umlagesatzes ist nur unter der Voraussetzung, dass der Sockelkreisumlagesatz entsprechend, d.h. um 1,77%-Punkte auf 30,16% gesenkt wird, überhaupt akzeptabel. Die Stadt bekräftigt ihre in den Vorjahren erhobene Forderung nach Einleitung wirksamer Maßnahmen zur Konsolidierung des Kreishaushalts, damit – auch künftig – Anhebungen der Kreisumlage insgesamt, d.h. Sockelkreisumlage plus Kreisumlage für SGB-II-Lasten, vermieden werden können. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme der Stadt zum Entwurf der Haushaltssatzung des Rhein-Erft-Kreises dem Landrat zu übermitteln und sie auf die in der Vorlage 69/2006 enthaltene Bewertung zu stützen.