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Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde Hürtgenwald)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
52 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde Hürtgenwald) Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde Hürtgenwald)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Bau- und Umweltausschuss Termin 31.05.2007 61/2007 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: IV Herr Franke Aktenzeichen: Datum: IV F/Ra 08.05.2007 Bezeichnung Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde Hürtgenwald Sachverhalt: Die Kommunen haben nach § 53 Abs. 1 Landeswassergesetz (LWG) das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen. Die Verpflichtung der Kommune zur Abwasserbeseitigung umfasst u. a. auch die Vorlage des Abwasserbeseitigungskonzeptes. Mit dem Abwasserbeseitigungskonzept legen die Kommunen der zuständigen Behörde (Bezirksregierung Köln) eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserentsorgung sowie über zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der Maßnahmen vor. Das letzte Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde Hürtgenwald wurde im Jahre 1999 vorgelegt. Wie bereits erwähnt, soll das Abwasserbeseitigungskonzept die Abwasserbeseitigung im hiesigen Gemeindegebiet darstellen. Die Abwasserbeseitigung erfolgt in der Gemeinde Hürtgenwald zz. über die Kläranlage Gey und den Sammler Mittlere Rur mit Anschluss an die Kläranlage Düren. An die Kläranlage Gey sind die Ortsteile Gey, Horm, Straß, Schafberg und Großhau angeschlossen (im Abwasserbeseitigungskonzept orange dargestellt). Über den Sammler Mittlere Rur sind die Orte Simonskall, Vossenack, Hürtgen, Kleinhau, Brandenberg, Bergstein und Zerkall an die Kläranlage des Wasserverbandes Eifel-Rur in Düren (im Abwasserbeseitigungskonzept grün dargestellt) angeschlossen. Die Gemeinde Hürtgenwald liegt im Gebiet des Wasserverbandes Eifel-Rur. Das gemeindliche Abwasserbeseitigungskonzept muss daher im Benehmen mit dem Verband erstellt werden. Daher ist im Abwasserbeseitigungskonzept auch dargestellt, welche Abwasseranlagen vom Wasserverband Eifel-Rur betrieben und unterhalten werden. Dabei handelt es sich um die Kläranlage Gey, die Sonderbauwerke, wie z. B. Regenrückhaltebecken, Pumpstation mit Druckrohrleitung, und den Sammler Mittlere Rur. Diese Anlagen sind im Abwasserbeseitigungskonzept blau dargestellt. -1 - Im Abwasserbeseitigungskonzept ist ebenfalls die zeitliche Abfolge der noch erforderlichen Maßnahmen darzulegen. Es sieht hierfür drei Zeiträume vor, und zwar die ersten fünf Jahren im Einzelnen (2007 bis 2011), als nächstes die folgenden sieben Jahre zusammengefasst (2012 bis 2018) und den Zeitraum, der nach 12 Jahren beginnt (ab 2019). Bei den erforderlichen Maßnahmen handelt es sich überwiegend um die Sanierung des Kanalnetzes in den einzelnen Orten. Bei den restlichen Maßnahmen handelt es sich um Neubaugebiete, wo in den nächsten Jahren evtl. beabsichtigt ist, entsprechende Bauleitverfahren aufzustellen bzw. abzuschließen. Die Auflistung der Maßnahmen trifft keine Aussagen über die Dringlichkeit bzw. Reihenfolge. Die Auflistung kann jederzeit ergänzt bzw. abgeändert werden. Die zeichnerische Darstellung des Abwasserbeseitigungskonzeptes wird bei Bedarf den einzelnen Fraktionen für die jeweiligen Sitzungen zur Verfügung gestellt. Ansonsten wird das Kartenwerk in der Sitzung aushängen. Beschlussvorschlag: Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts stimmt der Bau- und Umweltausschuss dem derzeitigen Abwasserbeseitigungskonzept für die Gemeinde Hürtgenwald in der vorliegenden Fassung zu. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Nein € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -2 - (Bürgermeister)