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Beschlusstext (Richtlinien für die Kindertagespflege in Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
5,5 kB
Erstellt
24.06.10, 10:02
Aktualisiert
24.06.10, 10:02
Beschlusstext (Richtlinien für die Kindertagespflege in Wesseling)

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Inhalt der Datei

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Sommer 2006 Richtlinien für die Kindertagespflege in Wesseling auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung zwischen den Jugendämtern des Rhein-Erft-Kreises zu erarbeiten und diese dem Jugendhilfeausschuss und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, die Organisation für die Vermittlung von Kindern in Tagespflegegestellen, die fachliche Beratung, Begleitung und Qualifizierung der Pflegepersonen, die Erteilung der Pflegeerlaubnisse, die Gewährung der laufenden Geldleistungen an die Pflegepersonen und für die Erhebung von Elternbeiträgen zu erarbeiten und vorzuschlagen. In der Rahmenvereinbarung der Jugendämter im Rhein-Erft-Kreis soll das Wort "ausschließlich" durch "grundsätzlich" ersetzt werden. Dies ermöglicht, dass bei anderweitig nachgewiesener Qualifikation der Pflegepersonen von der Teilnahmepflicht an einem 160 Stunden umfassenden Qualifizierungskurs teilweise oder ganz abgesehen werden kann.