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Beschlusstext (Wirtschaftsplan 2013 des Eigenbetriebs Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
77 kB
Datum
12.03.2013
Erstellt
13.06.13, 06:10
Aktualisiert
13.06.13, 06:10
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Beschluss der Sitzung des Rates am 12.03.2013 32 Wirtschaftsplan 2013 des Eigenbetriebs Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt 24/2013 Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2013 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft wird wie folgt festgestellt: 1. Wirtschaftspläne für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft: 1.1 Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft 1.1.1 Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt im Erfolgsplan in Ertrag und Aufwand auf Verlust 1.1.2 1.1.3 1.1.4 13.939.814,- € 176.837,- € im Vermögensplan in Einnahme und Ausgabe auf 4.441.007,- € Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf 2.000.000,- € Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, der zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen erforderlich ist, wird festgesetzt auf 500.000,- € Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 1.2 Betriebszweig Bodenbevorratung und -entwicklung 1.2.1 Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt im Erfolgsplan in Ertrag und Aufwand auf 0,- € 2.167.309,- € Gewinn 1.2.2 1.2.3 222.342,- € im Vermögensplan in Einnahme und Ausgabe auf 1.882.776,- € Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf 3.000.000,- € Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, der zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen erforderlich ist, wird festgesetzt auf 500.000,- € 2. Erfolgs- und Vermögenspläne 2.1 Der als Anlage beigefügte Erfolgs- und Vermögensplan des Betriebszweiges Hochbau und Gebäudewirtschaft wird beschlossen. 2.2 Der als Anlage beigefügte Erfolgs- und Vermögensplan Bodenbevorratung und -entwicklung wird beschlossen. des Betriebszweiges 3. Die als Anlage beigefügte Stellenübersicht des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft wird beschlossen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Rates vom 12.03.2013 Seite 2