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Beschlussvorlage (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung hinsichtlich der Benutzungsgebühr der Entsorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen und Erlass der 20. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
85 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung hinsichtlich der Benutzungsgebühr der Entsorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen und Erlass der 20. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen) Beschlussvorlage (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung hinsichtlich der Benutzungsgebühr der Entsorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen und Erlass der 20. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 29.11.2007 129/2007 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: III K/Be Herr Kowalke Aktenzeichen: Datum: III Gebühren 2008 14.11.2007 Bezeichnung Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung hinsichtlich der Benutzungsgebühr der Entsorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen und Erlass der 20. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen Sachverhalt: In der Gebührenkalkulation 2008 haben sich die Eckdaten gegenüber dem laufenden Jahr nicht wesentlich verändert. Allerdings waren höhere Personal- und Sachkostenanteile in der Kostenkalkulation zu berücksichtigen. Aufgrund von allgemeinen Preissteigerungen waren darüber hinaus höhere Beträge einzustellen. Der Abschluss des Gebührenhaushaltes 2006 laut Anlage 1 schließt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 4.658,04 € ab. Er kann voll aus der Rücklage finanziert werden. Für das Jahr 2007 sollen nach der letztjährigen Kalkulation 7.500,00 € von der noch vorhandenen Gebührenausgleichsrücklage verwendet werden. Nach Abschluss des Haushaltsjahres werden in der Gebührenausgleichsrücklage noch ca. 5.500,00 € vorhanden sein. Dieser Betrag soll vollständig im Jahre 2008 Verwendung finden. Die Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2008 ist als Anlage 2 beigefügt. Unter Berücksichtigung der kalkulierten Gebühren und der Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage ergibt sich demzufolge eine Gebühr für geschlossene Gruben in Höhe von 25,95 € je cbm (bisher 16,29 € je cbm) und für die Entleerung von Kleinkläranlagen 31,10 € je cbm (bisher 21,60 € je cbm). Diese Gebührensätze sind in der 20. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Hürtgenwald berücksichtigt. -1 - Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Überschuss des Jahres 2005, welcher zum Jahresende 2007 noch einen Restbetrag von etwa 5.500,00 € ausweisen wird, findet Verwendung bei den Gebühren des Jahres 2008. Dadurch können die kalkulierten Gebühren um 6,40 € je cbm gesenkt werden. Die Gebührenkalkulation ist richtig. 2. Die kalkulierten Gebühren lauten auf 32,35 € bei der Entleerung von abflusslosen Gruben und 37,62 € bei der Entleerung von Kleinkläranlagen. Die im Haushaltsjahr 2008 festzusetzenden Gebühren betragen 25,95 € je cbm bei der Entleerung von abflusslosen Gruben und 31,22 € bei der Entleerung von Kleinkläranlagen. 3. Die 20. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungs anlagen in der Gemeinde Hürtgenwald vom 16.12.1983 zu beschließen. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) € € 28.901,00 € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -2 - (Bürgermeister)