Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
85 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
29.11.2007
129/2007
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
III K/Be
Herr Kowalke
Aktenzeichen:
Datum:
III Gebühren 2008
14.11.2007
Bezeichnung
Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung hinsichtlich der Benutzungsgebühr der Entsorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen und Erlass der 20. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
Sachverhalt:
In der Gebührenkalkulation 2008 haben sich die Eckdaten gegenüber dem laufenden Jahr nicht
wesentlich verändert. Allerdings waren höhere Personal- und Sachkostenanteile in der Kostenkalkulation zu berücksichtigen. Aufgrund von allgemeinen Preissteigerungen waren darüber hinaus
höhere Beträge einzustellen.
Der Abschluss des Gebührenhaushaltes 2006 laut Anlage 1 schließt mit einem Fehlbetrag in Höhe
von 4.658,04 € ab. Er kann voll aus der Rücklage finanziert werden.
Für das Jahr 2007 sollen nach der letztjährigen Kalkulation 7.500,00 € von der noch vorhandenen
Gebührenausgleichsrücklage verwendet werden. Nach Abschluss des Haushaltsjahres werden in
der Gebührenausgleichsrücklage noch ca. 5.500,00 € vorhanden sein. Dieser Betrag soll vollständig im Jahre 2008 Verwendung finden.
Die Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2008 ist als Anlage 2 beigefügt. Unter
Berücksichtigung der kalkulierten Gebühren und der Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage ergibt sich demzufolge eine Gebühr für geschlossene Gruben in Höhe von 25,95 € je cbm
(bisher 16,29 € je cbm) und für die Entleerung von Kleinkläranlagen 31,10 € je cbm (bisher
21,60 € je cbm).
Diese Gebührensätze sind in der 20. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Hürtgenwald berücksichtigt.
-1 -
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Überschuss des Jahres 2005, welcher zum Jahresende 2007 noch einen Restbetrag von
etwa 5.500,00 € ausweisen wird, findet Verwendung bei den Gebühren des Jahres 2008. Dadurch können die kalkulierten Gebühren um 6,40 € je cbm gesenkt werden.
Die Gebührenkalkulation ist richtig.
2. Die kalkulierten Gebühren lauten auf 32,35 € bei der Entleerung von abflusslosen Gruben und
37,62 € bei der Entleerung von Kleinkläranlagen.
Die im Haushaltsjahr 2008 festzusetzenden Gebühren betragen 25,95 € je cbm bei der
Entleerung von abflusslosen Gruben und 31,22 € bei der Entleerung von Kleinkläranlagen.
3. Die 20. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungs
anlagen in der Gemeinde Hürtgenwald vom 16.12.1983 zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
€
€
28.901,00 €
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-2 -
(Bürgermeister)