Daten
Kommune
Kall
Größe
183 kB
Datum
11.04.2013
Erstellt
08.03.13, 18:11
Aktualisiert
25.03.13, 18:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
18/2013
11.04.2013
Federführung: Fachbereich III
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmidt
Frau Keutgen
Mitzeichnung durch
Beschlussfassung
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 10
21. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ im beschleunigten Verfahren
nach § 13a BauGB
a)
b)
Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Zu a) Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13
Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.
Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 19.03.2013 – TOP 4 - stimmt der Rat den Stellungnahmen bzw. Abwägungen
der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen zu.
Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 2) ist Bestandteil des Beschlusses.
Zu b) Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 19.03.2013 - TOP 4 - beschließt die 21. Änderung des Bebauungsplanes Kall
„Ortsmitte“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und verabschiedet die Entscheidungsbegründung hierzu.
Plangeltungsbereich:
Der Plangeltungsbereich für die 21. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ wird durch
die beigefügte Übersichtskarte (Anlage1) eindeutig bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse.
Vorlagen-Nr. 18/2013
Seite 2
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2012 – Punkt 8 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - die Aufstellung der 21. Änderung des Bebauungsplanes Kall
„Ortsmitte“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Bebauungsplanänderung soll gem. § 13 a BauGB im sog. „beschleunigten Verfahren“ ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden.
Anlass der Änderung ist ein Antrag des Eigentümers des Grundstückes Gemarkung Kall, Flur 9,
Flurstück 200, gelegen in Kall, Aachener Straße 48.
Durch die Änderung des Bebauungsplanes soll die Möglichkeit geschaffen werden, die auf dem
Grundstück bestehende Zahnarztpraxis zu erweitern. Der Bebauungsplan Kall „Ortsmitte“ setzt
hier zzt. „WA-Allgemeines Wohngebiet“ fest. Dem Vorhaben stehen zzt. die Einschränkungen
des §§ 4, 13 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) entgegen, so dass zur Realisierung des
Vorhabens eine Änderung des Baugebietscharakters von „Allgemeinem Wohngebiet“ (WA) in
„Mischgebiet“ (MI) erforderlich wird. Der Änderungsbereich wurde entsprechend der derzeit bestehenden baulichen Nutzung festgelegt.
Die Bebauungsplanänderung soll im sog. „beschleunigten Verfahren“ nach § 13 a BauGB
(Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.
4 BauGB aufgestellt werden. Gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend.
Einzelheiten, warum das beschleunigte Verfahren hier anwendbar ist, ergeben sich aus der Begründung zur Bebauungsplanänderung (Anlage 5).
Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 12. Oktober 2012 eine Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Mit Verfügung vom 26. Oktober 2012
wurde bestätigt, dass gegen die geplante Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ und
der damit verbundenen Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall keine landesplanerischen Bedenken bestehen.
Der Rat der Gemeinde Kall hat in der vorgenannten Sitzung am 13.12.2012 gleichzeitig die öffentliche Auslegung der 21. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte““ einschließlich Begründung beschlossen. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3
Abs. 1 BauGB wurde abgesehen.
Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 05. Februar bis einschließlich 05. März 2013 statt.
Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom
21. Januar 2013 von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
Bereits ab dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Kall am
25.01.2013, im Vorfeld der eigentlichen Offenlage, hatte die Öffentlichkeit die Möglichkeit sich
gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen
Auswirkungen der Bauleitplanung zu informieren.
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der
Stellungnahmen bzw. Abwägung der Verwaltung mit Beschlussvorschlägen sind der beigefügten
Anlage 2 zu entnehmen.
Eine Verkleinerung des Entwurfes der Bebauungsplanänderung sowie die textlichen Festsetzungen und die Begründung waren der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung,
Tourismus und Wirtschaftsförderung am 19.03.2013 beigefügt.
Vorlagen-Nr. 18/2013
Seite 3
Vorlagen-Nr. 18/2013
Seite 4
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
18/2013
19.03.2013
Federführung: Fachbereich III
An den
Ausschuss für Bau,
Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmidt
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 4
21. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ im beschleunigten Verfahren
nach § 13a BauGB
a)
b)
Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Zu a) Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13
Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.
Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem
Rat, den Stellungnahmen bzw. Abwägungen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen zuzustimmen.
Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 2) ist Bestandteil des Beschlusses.
Zu b) Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem
Rat, die 21. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
als Satzung zu beschließen und die Entscheidungsbegründung zu verabschieden.
Plangeltungsbereich:
Der Plangeltungsbereich für die 21. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ wird durch
die beigefügte Übersichtskarte (Anlage1) eindeutig bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse.
Vorlagen-Nr. 18/2013
Seite 5
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2012 – Punkt 8 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - die Aufstellung der 21. Änderung des Bebauungsplanes Kall
„Ortsmitte“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Bebauungsplanänderung soll gem. § 13 a BauGB im sog. „beschleunigten Verfahren“ ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden.
Anlass der Änderung ist ein Antrag des Eigentümers des Grundstückes Gemarkung Kall, Flur 9,
Flurstück 200, gelegen in Kall, Aachener Straße 48.
Durch die Änderung des Bebauungsplanes soll die Möglichkeit geschaffen werden, die auf dem
Grundstück bestehende Zahnarztpraxis zu erweitern. Der Bebauungsplan Kall „Ortsmitte“ setzt
hier zzt. „WA-Allgemeines Wohngebiet“ fest. Dem Vorhaben stehen zzt. die Einschränkungen
des §§ 4, 13 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) entgegen, so dass zur Realisierung des
Vorhabens eine Änderung des Baugebietscharakters von „Allgemeinem Wohngebiet“ (WA) in
„Mischgebiet“ (MI) erforderlich wird. Der Änderungsbereich wurde entsprechend der derzeit bestehenden baulichen Nutzung festgelegt.
Die Bebauungsplanänderung soll im sog. „beschleunigten Verfahren“ nach § 13 a BauGB
(Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.
4 BauGB aufgestellt werden. Gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend.
Einzelheiten, warum das beschleunigte Verfahren hier anwendbar ist, ergeben sich aus der Begründung zur Bebauungsplanänderung (Anlage 5).
Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 12. Oktober 2012 eine Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Mit Verfügung vom 26. Oktober 2012
wurde bestätigt, dass gegen die geplante Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ und
der damit verbundenen Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall keine landesplanerischen Bedenken bestehen.
Der Rat der Gemeinde Kall hat in der vorgenannten Sitzung am 13.12.2012 gleichzeitig die öffentliche Auslegung der 21. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte““ einschließlich Begründung beschlossen. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3
Abs. 1 BauGB wurde abgesehen.
Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 05. Februar bis einschließlich 05. März 2013 statt.
Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom
21. Januar 2013 von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
Bereits ab dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Kall am
25.01.2013, im Vorfeld der eigentlichen Offenlage, hatte die Öffentlichkeit die Möglichkeit sich
gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen
Auswirkungen der Bauleitplanung zu informieren.
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der
Stellungnahmen bzw. Abwägung der Verwaltung mit Beschlussvorschlägen sind der beigefügten
Anlage 2 zu entnehmen.
Zur Erläuterung der Planung ist eine Verkleinerung des Entwurfes der Bebauungsplanänderung
(Anlage 3) sowie die textlichen Festsetzungen (Anlage 4) und die Begründung (Anlage 5) der
Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.
Da die Offenlagefrist noch bis zum 05. März 2013 läuft, werden die Anlagen 2 und 5 nachgereicht!