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Allgemeine Vorlage (21. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB a) Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Kall
Größe
183 kB
Datum
11.04.2013
Erstellt
08.03.13, 18:11
Aktualisiert
25.03.13, 18:12
Allgemeine Vorlage (21.  Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
a)	Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
b)	Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Allgemeine Vorlage (21.  Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
a)	Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
b)	Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Allgemeine Vorlage (21.  Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
a)	Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
b)	Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Allgemeine Vorlage (21.  Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
a)	Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
b)	Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Allgemeine Vorlage (21.  Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
a)	Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
b)	Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 18/2013 11.04.2013 Federführung: Fachbereich III An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmidt Frau Keutgen Mitzeichnung durch Beschlussfassung Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 10 21. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB a) b) Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: Zu a) Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 19.03.2013 – TOP 4 - stimmt der Rat den Stellungnahmen bzw. Abwägungen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen zu. Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 2) ist Bestandteil des Beschlusses. Zu b) Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 19.03.2013 - TOP 4 - beschließt die 21. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und verabschiedet die Entscheidungsbegründung hierzu. Plangeltungsbereich: Der Plangeltungsbereich für die 21. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ wird durch die beigefügte Übersichtskarte (Anlage1) eindeutig bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse. Vorlagen-Nr. 18/2013 Seite 2 Sachdarstellung: Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2012 – Punkt 8 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - die Aufstellung der 21. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Bebauungsplanänderung soll gem. § 13 a BauGB im sog. „beschleunigten Verfahren“ ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden. Anlass der Änderung ist ein Antrag des Eigentümers des Grundstückes Gemarkung Kall, Flur 9, Flurstück 200, gelegen in Kall, Aachener Straße 48. Durch die Änderung des Bebauungsplanes soll die Möglichkeit geschaffen werden, die auf dem Grundstück bestehende Zahnarztpraxis zu erweitern. Der Bebauungsplan Kall „Ortsmitte“ setzt hier zzt. „WA-Allgemeines Wohngebiet“ fest. Dem Vorhaben stehen zzt. die Einschränkungen des §§ 4, 13 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) entgegen, so dass zur Realisierung des Vorhabens eine Änderung des Baugebietscharakters von „Allgemeinem Wohngebiet“ (WA) in „Mischgebiet“ (MI) erforderlich wird. Der Änderungsbereich wurde entsprechend der derzeit bestehenden baulichen Nutzung festgelegt. Die Bebauungsplanänderung soll im sog. „beschleunigten Verfahren“ nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend. Einzelheiten, warum das beschleunigte Verfahren hier anwendbar ist, ergeben sich aus der Begründung zur Bebauungsplanänderung (Anlage 5). Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 12. Oktober 2012 eine Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Mit Verfügung vom 26. Oktober 2012 wurde bestätigt, dass gegen die geplante Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ und der damit verbundenen Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall keine landesplanerischen Bedenken bestehen. Der Rat der Gemeinde Kall hat in der vorgenannten Sitzung am 13.12.2012 gleichzeitig die öffentliche Auslegung der 21. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte““ einschließlich Begründung beschlossen. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 05. Februar bis einschließlich 05. März 2013 statt. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 21. Januar 2013 von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt. Bereits ab dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Kall am 25.01.2013, im Vorfeld der eigentlichen Offenlage, hatte die Öffentlichkeit die Möglichkeit sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Bauleitplanung zu informieren. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der Stellungnahmen bzw. Abwägung der Verwaltung mit Beschlussvorschlägen sind der beigefügten Anlage 2 zu entnehmen. Eine Verkleinerung des Entwurfes der Bebauungsplanänderung sowie die textlichen Festsetzungen und die Begründung waren der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am 19.03.2013 beigefügt. Vorlagen-Nr. 18/2013 Seite 3 Vorlagen-Nr. 18/2013 Seite 4 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 18/2013 19.03.2013 Federführung: Fachbereich III An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmidt Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 4 21. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB a) b) Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: Zu a) Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat, den Stellungnahmen bzw. Abwägungen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen zuzustimmen. Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 2) ist Bestandteil des Beschlusses. Zu b) Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat, die 21. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen und die Entscheidungsbegründung zu verabschieden. Plangeltungsbereich: Der Plangeltungsbereich für die 21. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ wird durch die beigefügte Übersichtskarte (Anlage1) eindeutig bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse. Vorlagen-Nr. 18/2013 Seite 5 Sachdarstellung: Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2012 – Punkt 8 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - die Aufstellung der 21. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Bebauungsplanänderung soll gem. § 13 a BauGB im sog. „beschleunigten Verfahren“ ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden. Anlass der Änderung ist ein Antrag des Eigentümers des Grundstückes Gemarkung Kall, Flur 9, Flurstück 200, gelegen in Kall, Aachener Straße 48. Durch die Änderung des Bebauungsplanes soll die Möglichkeit geschaffen werden, die auf dem Grundstück bestehende Zahnarztpraxis zu erweitern. Der Bebauungsplan Kall „Ortsmitte“ setzt hier zzt. „WA-Allgemeines Wohngebiet“ fest. Dem Vorhaben stehen zzt. die Einschränkungen des §§ 4, 13 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) entgegen, so dass zur Realisierung des Vorhabens eine Änderung des Baugebietscharakters von „Allgemeinem Wohngebiet“ (WA) in „Mischgebiet“ (MI) erforderlich wird. Der Änderungsbereich wurde entsprechend der derzeit bestehenden baulichen Nutzung festgelegt. Die Bebauungsplanänderung soll im sog. „beschleunigten Verfahren“ nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend. Einzelheiten, warum das beschleunigte Verfahren hier anwendbar ist, ergeben sich aus der Begründung zur Bebauungsplanänderung (Anlage 5). Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 12. Oktober 2012 eine Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Mit Verfügung vom 26. Oktober 2012 wurde bestätigt, dass gegen die geplante Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ und der damit verbundenen Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall keine landesplanerischen Bedenken bestehen. Der Rat der Gemeinde Kall hat in der vorgenannten Sitzung am 13.12.2012 gleichzeitig die öffentliche Auslegung der 21. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte““ einschließlich Begründung beschlossen. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 05. Februar bis einschließlich 05. März 2013 statt. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 21. Januar 2013 von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt. Bereits ab dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Kall am 25.01.2013, im Vorfeld der eigentlichen Offenlage, hatte die Öffentlichkeit die Möglichkeit sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Bauleitplanung zu informieren. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der Stellungnahmen bzw. Abwägung der Verwaltung mit Beschlussvorschlägen sind der beigefügten Anlage 2 zu entnehmen. Zur Erläuterung der Planung ist eine Verkleinerung des Entwurfes der Bebauungsplanänderung (Anlage 3) sowie die textlichen Festsetzungen (Anlage 4) und die Begründung (Anlage 5) der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt. Da die Offenlagefrist noch bis zum 05. März 2013 läuft, werden die Anlagen 2 und 5 nachgereicht!