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Allgemeine Vorlage (Schulentwicklungsplanung im Bereich Förderschulen)

Daten

Kommune
Kall
Größe
109 kB
Datum
11.04.2013
Erstellt
28.03.13, 18:15
Aktualisiert
07.05.13, 18:06
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 44/2013 11.04.2013 FBL: SB: Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um X öffentliche Sitzung Herr Heller Frau Kratz Mitzeichnung durch Beschlussfassung Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. x Mittel verfügbar bei PSK 030 212 000 / 5431 800 über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK 3.500,00 Euro Sachbearbeiter Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: Tischvorlage TOP 19 Schulentwicklungsplanung im Bereich Förderschulen Beschlussvorschlag: Der Rat stimmt der Kostenbeteiligung für das Kurzgutachten zu. Sachdarstellung: Die gegebene Inklusion sowie das noch zu erwartende 9. Schulrechtsänderungsgesetz werden Auswirkungen auf die Förderschulen haben und die Förderschullandschaft nachhaltig verändern. Noch fehlen gesetzliche Rahmenbedingungen hierzu, dennoch ist der Kreis Euskirchen bereits in ersten Schritten dabei, für alle kreisangehörigen Kommunen eine gemeinsame Schulentwicklungsplanung im Bereich Förderschulen zu erstellen und mögliche Lösungen aufzuzeigen. Die 6 Südkreiskommunen Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Kall, Nettersheim, und Schleiden haben in gemeinsamen Gesprächen der vergangenen Monaten vereinbart, unabhängig von der Planung des Kreises, eigene Lösungsmöglichkeiten und Perspektiven gemeinsam für den Südkreis zu erstellen. Im Fokus stehen dabei die vorhandenen Förderschulen Georg-Schule in Dahlem sowie Astrid-Lindgren-Schule in Schleiden, deren Standorte nach Möglichkeit erhalten bleiben sollen (ggf. unter Bildung von Teilstandorten). Der bestehende Sonderschulzweckverband Hellenthal-Kall-Schleiden soll auch zukünftig weiterhin erhalten bleiben, so dass im Bedarfsfall weitere Kommunen bzw. Förderschulen integriert würden. Die 6 Südkreiskommunen sind weiterhin übereingekommen, die Firma komplan, zu beauftragen, für sie ein Kurzgutachten zur Zukunft der Förderschulen im Südkreis Euskirchen zu erstellen, insbesondere im Hinblick auf die beiden bestehenden, vorgenannten Förderschulen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 600,00 € zzgl. MwSt. und werden auf die Kommunen aufgeteilt. Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport verlangte in seiner Sitzung am 09.04.2013 eine Vertagung bis zur Ratssitzung. Vorlagen-Nr. 44/2013 Seite 2 Vorlagen-Nr. 44/2013 Seite 3 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 44/2013 09.04.2013 FBL: SB: Federführung: Fachbereich I An den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport mit der Bitte um x öffentliche Sitzung Herr Heller Frau Kratz Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. x Mittel verfügbar bei PSK 030 212 000 / 5431 800 über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK 3.500,00 Euro Sachbearbeiter Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 1.4 Schulentwicklungsplanung im Bereich Förderschulen Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis. Sachdarstellung: Die gegebene Inklusion sowie das noch zu erwartende 9. Schulrechtsänderungsgesetz werden Auswirkungen auf die Förderschulen haben und die Förderschullandschaft nachhaltig verändern. Noch fehlen gesetzliche Rahmenbedingungen hierzu, dennoch ist der Kreis Euskirchen bereits in ersten Schritten dabei, für alle kreisangehörigen Kommunen eine gemeinsame Schulentwicklungsplanung im Bereich Förderschulen zu erstellen und mögliche Lösungen aufzuzeigen. Die 6 Südkreiskommunen Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Kall, Nettersheim, und Schleiden haben in gemeinsamen Gesprächen der vergangenen Monaten vereinbart, unabhängig von der Planung des Kreises, eigene Lösungsmöglichkeiten und Perspektiven gemeinsam für den Südkreis zu erstellen. Im Fokus stehen dabei die vorhandenen Förderschulen Georg-Schule in Dahlem sowie Astrid-Lindgren-Schule in Schleiden, deren Standorte nach Möglichkeit erhalten bleiben sollen (ggf. unter Bildung von Teilstandorten). Der bestehende Sonderschulzweckverband Hellenthal-Kall-Schleiden soll auch zukünftig weiterhin erhalten bleiben, so dass im Bedarfsfall weitere Kommunen bzw. Förderschulen integriert würden. Die 6 Südkreiskommunen sind weiterhin übereingekommen, die Firma komplan, zu beauftragen, für sie ein Kurzgutachten zur Zukunft der Förderschulen im Südkreis Euskirchen zu erstellen, insbesondere im Hinblick auf die beiden bestehenden, vorgenannten Förderschulen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 600,00 € zzgl. MwSt. und werden auf die Kommunen aufgeteilt.