Daten
Kommune
Kall
Größe
109 kB
Datum
11.04.2013
Erstellt
28.03.13, 18:15
Aktualisiert
07.05.13, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
44/2013
11.04.2013
FBL:
SB:
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
X
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Frau Kratz
Mitzeichnung durch
Beschlussfassung
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
x
Mittel verfügbar bei PSK 030 212 000
/ 5431 800
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
3.500,00
Euro
Sachbearbeiter
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
Tischvorlage
TOP 19
Schulentwicklungsplanung im Bereich Förderschulen
Beschlussvorschlag:
Der Rat stimmt der Kostenbeteiligung für das Kurzgutachten zu.
Sachdarstellung:
Die gegebene Inklusion sowie das noch zu erwartende 9. Schulrechtsänderungsgesetz werden
Auswirkungen auf die Förderschulen haben und die Förderschullandschaft nachhaltig verändern.
Noch fehlen gesetzliche Rahmenbedingungen hierzu, dennoch ist der Kreis Euskirchen bereits in
ersten Schritten dabei, für alle kreisangehörigen Kommunen eine gemeinsame Schulentwicklungsplanung im Bereich Förderschulen zu erstellen und mögliche Lösungen aufzuzeigen.
Die 6 Südkreiskommunen Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Kall, Nettersheim, und Schleiden
haben in gemeinsamen Gesprächen der vergangenen Monaten vereinbart, unabhängig von der
Planung des Kreises, eigene Lösungsmöglichkeiten und Perspektiven gemeinsam für den Südkreis zu erstellen. Im Fokus stehen dabei die vorhandenen Förderschulen Georg-Schule in Dahlem sowie Astrid-Lindgren-Schule in Schleiden, deren Standorte nach Möglichkeit erhalten bleiben sollen (ggf. unter Bildung von Teilstandorten).
Der bestehende Sonderschulzweckverband Hellenthal-Kall-Schleiden soll auch zukünftig weiterhin erhalten bleiben, so dass im Bedarfsfall weitere Kommunen bzw. Förderschulen integriert
würden.
Die 6 Südkreiskommunen sind weiterhin übereingekommen, die Firma komplan, zu beauftragen,
für sie ein Kurzgutachten zur Zukunft der Förderschulen im Südkreis Euskirchen zu erstellen,
insbesondere im Hinblick auf die beiden bestehenden, vorgenannten Förderschulen. Die Kosten
hierfür belaufen sich auf 600,00 € zzgl. MwSt. und werden auf die Kommunen aufgeteilt.
Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport verlangte in seiner Sitzung am
09.04.2013 eine Vertagung bis zur Ratssitzung.
Vorlagen-Nr. 44/2013
Seite 2
Vorlagen-Nr. 44/2013
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Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
44/2013
09.04.2013
FBL:
SB:
Federführung: Fachbereich I
An den
Ausschuss für Jugend,
Schule, Soziales, Kultur
und Sport
mit der Bitte um
x
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Frau Kratz
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
x
Mittel verfügbar bei PSK 030 212 000
/ 5431 800
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
3.500,00
Euro
Sachbearbeiter
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 1.4
Schulentwicklungsplanung im Bereich Förderschulen
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Die gegebene Inklusion sowie das noch zu erwartende 9. Schulrechtsänderungsgesetz werden
Auswirkungen auf die Förderschulen haben und die Förderschullandschaft nachhaltig verändern.
Noch fehlen gesetzliche Rahmenbedingungen hierzu, dennoch ist der Kreis Euskirchen bereits in
ersten Schritten dabei, für alle kreisangehörigen Kommunen eine gemeinsame Schulentwicklungsplanung im Bereich Förderschulen zu erstellen und mögliche Lösungen aufzuzeigen.
Die 6 Südkreiskommunen Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Kall, Nettersheim, und Schleiden
haben in gemeinsamen Gesprächen der vergangenen Monaten vereinbart, unabhängig von der
Planung des Kreises, eigene Lösungsmöglichkeiten und Perspektiven gemeinsam für den Südkreis zu erstellen. Im Fokus stehen dabei die vorhandenen Förderschulen Georg-Schule in Dahlem sowie Astrid-Lindgren-Schule in Schleiden, deren Standorte nach Möglichkeit erhalten bleiben sollen (ggf. unter Bildung von Teilstandorten).
Der bestehende Sonderschulzweckverband Hellenthal-Kall-Schleiden soll auch zukünftig weiterhin erhalten bleiben, so dass im Bedarfsfall weitere Kommunen bzw. Förderschulen integriert
würden.
Die 6 Südkreiskommunen sind weiterhin übereingekommen, die Firma komplan, zu beauftragen,
für sie ein Kurzgutachten zur Zukunft der Förderschulen im Südkreis Euskirchen zu erstellen,
insbesondere im Hinblick auf die beiden bestehenden, vorgenannten Förderschulen. Die Kosten
hierfür belaufen sich auf 600,00 € zzgl. MwSt. und werden auf die Kommunen aufgeteilt.