Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Datum
14.02.2013
Erstellt
05.11.14, 18:49
Aktualisiert
05.11.14, 18:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Ausschuss für Stadtentwicklung am 14.02.2013
7
Anregung bzgl. Denkmalschutz für das Grab Derichs/Müller auf dem Friedhof Gymnich
26/2012
Antragsberechtigt zur Unterschutzstellung von Baudenkmalen sind gemäß Denkmalschutzgesetz
NRW die Gemeinde, die Landschaftsverbände oder der Eigentümer. Damit ist gesetzlich kein
Raum für einen formellen Bürgerantrag.
Die Stadt Erftstadt hat die Anregung aber zum Anlass genommen, den Landschaftsverband um
fachliche Stellungnahme zum Denkmalwert des Objektes zu bitten. Sobald von dort eine
Äußerung vorliegt, kann entschieden werden, ob das Eintragungsverfahren eingeleitet werden
soll, oder nicht. Dann wird der Ausschuss wieder mit der Angelegenheit befasst werden.
Zur Kenntnis genommen