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Beschlusstext (Eintragung in die Denkmalliste (Teil A) der Stadt Erftstadt; Eintragung der Grabanlage "Brendgen" unter der lfd. DL-Nr. 368 in die städtische Denkmalliste der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
78 kB
Datum
14.02.2013
Erstellt
05.11.14, 18:49
Aktualisiert
05.11.14, 18:49
Beschlusstext (Eintragung in die Denkmalliste (Teil A) der Stadt Erftstadt;
Eintragung der Grabanlage "Brendgen" unter der lfd. DL-Nr. 368 in die städtische Denkmalliste der Stadt Erftstadt)

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Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung am 14.02.2013 6 Eintragung in die Denkmalliste (Teil A) der Stadt Erftstadt; Eintragung der Grabanlage "Brendgen" unter der lfd. DL-Nr. 368 in die städtische Denkmalliste der Stadt Erftstadt 36/2013 Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt die Eintragung der Grabanlage „Brendgen“ gemäß hier vorliegendem Antrag des Amt für Denkmalpflege im Rheinland in der Gemarkung Kierdorf, Flur 4, Flurstück 155, Gräberfeld 7, Reihe 1, Nr. 1-4 auf der Friedhofsanlage in Erftstadt-Kierdorf. Denkmalbeschreibung: 4 Meter hohe, aus belgischem Granit errichtete Grabwand. Die Grabwand ist fein scharriert. Die Inschrifttafeln wurden aus schwarzem, schwedischen Stein gefertigt, der poliert ist. Es ist eine vollständig umgrenzte Grabstelle mit von Wangen flankierter Kreuzstele. Sichtbar ist floraler Dekor unter der abschließenden Verdachung ein Lorbeerkranz im Hochrelief. Die Zwickel zwischen den Veluten weisen ausladend geschwungene Füllungen auf. Die Grabanlage weist Anklänge an den Historismus auf. Nach eingehender Diskussion wird über die V36/2013 abgestimmt: 6 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 7 Stimmenthaltung(en)