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Beschlusstext (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in verschiedenen Anlagen der Ortsteile Lechenich, Liblar und Niederberg)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Datum
14.02.2013
Erstellt
05.11.14, 18:49
Aktualisiert
05.11.14, 18:49
Beschlusstext (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in verschiedenen Anlagen der Ortsteile Lechenich, Liblar und Niederberg)

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Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung am 14.02.2013 8 Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in verschiedenen Anlagen der Ortsteile Lechenich, Liblar und Niederberg 37/2013 Der Fällung einer Nelkenkirsche (Prunus serrulata `Kanzan`, StU 1,66 m), einer Zierkirsche (Prunus ssp., StU 1,07 m u. 1,00 m), eines Feldahorns (Acer campestre, StU ca. 2,80 m) sowie einer weiteren Zierkirsche auf dem Liblarer Friedhof (Prunus ssp., StU ca. 1,20 m) wird laut § 6 Abs. 1 (c) und (h) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)