Daten
Kommune
Hürtgenwald
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47 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Bau- und Umweltausschuss
Termin
22.11.2007
125/2007
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
IV
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
IV F/Ra
05.11.2007
Bezeichnung
Errichtung eines gastronomischen Betriebes am Nationalpark-Eifel-Infopunkt im Ortsteil
Zerkall;
hier: Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes
Sachverhalt:
In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus und Landwirtschaft hat ein Investor am
23.10.2007 eine Planstudie zur Errichtung eines gastronomischen Betriebes NationalparkEifel-Infopunkt Zerkall vorgestellt. Zur Umsetzung dieses Projektes ist es erforderlich, dass entsprechendes Baurecht über eine Änderung des Flächennutzungsplanes und des rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. Z 1 geschaffen wird.
Für eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist grundsätzlich vor Abwicklung des eigentlichen
Bauleitverfahrens die Zustimmung nach § 32 Landesplanungsgesetz einzuholen. Ein entsprechender Antrag liegt der Bezirksregierung vor.
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt daher dem Gemeinderat unter Vorbehalt der Zustimmung der Bezirksregierung, für die Errichtung des gastronomischen Betriebes die 3. Änderung
des Flächennutzungsplanes zu beschließen. Die Kosten für die hierzu erforderliche Bauleitplanung
müssen vom Investor getragen bzw. übernommen werden. Unter dieser Voraussetzung sollte
nachfolgender Beschluss gefasst werden:
Beschlussvorschlag:
In Kenntnisnahme des Sachverhalts wird die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Errichtung eines gastronomischen Betriebes unter Vorbehalt der Zustimmung der Bezirksregierung
beschlossen. Weiterhin wird beschlossen, dass der Investor das hierfür notwendige Bauleitverfahren auf seine Kosten durchführt.
-1 -
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Nein
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-2 -
(Bürgermeister)