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Beschlussvorlage (Errichtung eines gastronomischen Betriebes am Nationalpark-Eifel-Infopunkt im Ortsteil Zerkall; hier: Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes )

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
47 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Errichtung eines gastronomischen Betriebes am Nationalpark-Eifel-Infopunkt im Ortsteil Zerkall;
hier: Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes ) Beschlussvorlage (Errichtung eines gastronomischen Betriebes am Nationalpark-Eifel-Infopunkt im Ortsteil Zerkall;
hier: Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes )

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Bau- und Umweltausschuss Termin 22.11.2007 125/2007 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: IV Herr Franke Aktenzeichen: Datum: IV F/Ra 05.11.2007 Bezeichnung Errichtung eines gastronomischen Betriebes am Nationalpark-Eifel-Infopunkt im Ortsteil Zerkall; hier: Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Sachverhalt: In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus und Landwirtschaft hat ein Investor am 23.10.2007 eine Planstudie zur Errichtung eines gastronomischen Betriebes NationalparkEifel-Infopunkt Zerkall vorgestellt. Zur Umsetzung dieses Projektes ist es erforderlich, dass entsprechendes Baurecht über eine Änderung des Flächennutzungsplanes und des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. Z 1 geschaffen wird. Für eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist grundsätzlich vor Abwicklung des eigentlichen Bauleitverfahrens die Zustimmung nach § 32 Landesplanungsgesetz einzuholen. Ein entsprechender Antrag liegt der Bezirksregierung vor. Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt daher dem Gemeinderat unter Vorbehalt der Zustimmung der Bezirksregierung, für die Errichtung des gastronomischen Betriebes die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes zu beschließen. Die Kosten für die hierzu erforderliche Bauleitplanung müssen vom Investor getragen bzw. übernommen werden. Unter dieser Voraussetzung sollte nachfolgender Beschluss gefasst werden: Beschlussvorschlag: In Kenntnisnahme des Sachverhalts wird die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Errichtung eines gastronomischen Betriebes unter Vorbehalt der Zustimmung der Bezirksregierung beschlossen. Weiterhin wird beschlossen, dass der Investor das hierfür notwendige Bauleitverfahren auf seine Kosten durchführt. -1 - Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Nein € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -2 - (Bürgermeister)