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Beschlusstext (Überörtliche Prüfung des Kreises Euskirchen durch die Gemeindeprüfungsanstalt)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
55 kB
Datum
07.11.2007
Erstellt
14.11.07, 04:10
Aktualisiert
14.11.07, 04:10
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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 07.11.2007 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 3 Überörtliche Prüfung des Kreises Euskirchen durch die Gemeindeprüfungsanstalt Der Vorsitzende weist darauf hin, dass allen Kreistagsmitgliedern der Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) über die überörtliche Prüfung des Kreises Euskirchen von November 2005 bis August 2006 übersandt und dieser in den Fachausschüssen beraten worden ist. Zudem seien die darin enthaltenen Feststellungen und Empfehlungen am 24.01.2007 durch den Präsidenten und das Prüfungsteam der GPA im Sitzungssaal des Kreishauses u. a. den Fraktionsvorsitzenden und den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses vorgestellt worden. Gegenstand der heutigen Sitzung sei die nach § 53 Abs. 1 Kreisordnung NRW (KrO) i.V.m. § 105 Abs. 5 Gemeindeordnung NRW (GO) vorgeschriebene Beratung des Prüfungsberichtes der GPA durch den Rechnungsprüfungsausschuss. Nachdem der Landrat kurz auf die Bedeutung dieser Sitzung eingeht, zu der er die Anwesenheit aller Geschäftsbereichs-, Stabsstellen- und Abteilungsleiter/innen angeordnet habe, stellt Herr Timm-Arnold zunächst die GPA sowie deren Prüfmethodik vor. Anschließend geht er in gestraffter Form auf die in den einzelnen geprüften Bereichen getroffenen Feststellungen und die damit verbundenen Handlungsempfehlungen sowie die sich aus Sicht der GPA hieraus ergebenden Potenziale ein. Die den Vortrag begleitende PowerPoint-Präsentation ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt. Im Anschluss an die Ausführungen bedankt der Vorsitzende sich bei Herrn Timm-Arnold und stellt resümierend fest, dass die GPA dem Kreis ein großes Lob ausgesprochen habe. Danach erhalten die Ausschussmitglieder Gelegenheit zu Fragen und Anmerkungen. Die Fragen beziehen sich im Wesentlichen auf folgende Themen: - Kosten der Prüfung vorgesehener Prüfungsrhythmus sowie derzeit absehbare Ausrichtung künftiger Prüfungen Reaktion der GPA auf die zum Teil von deren Auffassung abweichende Stellungnahme des Kreises Tauglichkeit der erhobenen Kennzahlen nach Einführung des NKF Auswirkungen des NKF auf künftige Prüfungen Rolle der Bezirksregierung als Kommunalaufsicht im Info 93/2007 Hinblick auf die getroffenen Feststellungen Sie werden von Herrn Timm-Arnold beantwortet. Dieser stellt abschließend fest, nach seiner Einschätzung arbeite der Kreis an der Umsetzung der von der GPA aufgezeigten Handlungsmöglichkeiten. Außerdem führt er aus, nach der strategischen Ausrichtung der GPA könne davon ausgegangen werden, dass bei künftigen Prüfungen die bereits geprüften Bereiche einer erneuten, möglicherweise auch eingehenderen, Betrachtung unterzogen würden und weitere Gebiete dazukommen könnten. Der Landrat bestätigt die o. a. Beurteilung bezüglich der Umsetzung der Handlungsmöglichkeiten und erklärt, der Kreis sei schon im eigenen Interesse an einer kontinuierlichen Erhöhung seiner Arbeitsqualität interessiert und arbeite aktiv hieran. Er zeigt sich zuversichtlich, dass die GPA bei der nächsten Prüfung eine weitere Verbesserung feststellen werde. Der Vorsitzende bekräftigt diese Ausführungen und hebt insbesondere die Tätigkeit der örtlichen Rechnungsprüfung hervor, durch die eine kontinuierliche Qualitätssteigerung zusätzlich gefördert werde. Nachdem aus dem Ausschuss zusammenfassend angemerkt wird, dass die GPA keine gravierenden Versäumnisse festgestellt habe, resümiert der Vorsitzende abschließend, der Kreis befinde sich auf einem guten Weg und werde sich auch weiterhin den zu erledigenden Aufgaben stellen. Bevor er die Sitzung schließt, bedankt er sich beim Landrat, den Führungskräften und der Rechnungsprüfung für die geleistete gute Arbeit. Bezug nehmend auf den allen Kreistagsmitgliedern vorliegenden Prüfungsbericht der GPA unterrichtet der Rechnungsprüfungsausschuss den Kreistag über dessen Inhalt sowie über das in dieser Niederschrift dokumentierte Beratungsergebnis der heutigen Sitzung (§ 53 Abs. 1 KrO i.V.m. § 105 Abs. 5 Satz 2 GO).