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Beschlussvorlage (Erlass einer neuen Hundesteuersatzung der Gemeinde Hürtgenwald)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
81 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Erlass einer neuen Hundesteuersatzung  der Gemeinde Hürtgenwald) Beschlussvorlage (Erlass einer neuen Hundesteuersatzung  der Gemeinde Hürtgenwald)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 27.11.2008 127/2008 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: III Frau Schümmer Aktenzeichen: III Neue Hundesteuersatzung 06.11.2008 Datum: Bezeichnung Erlass einer neuen Hundesteuersatzung der Gemeinde Hürtgenwald Sachverhalt: Am 01.03.2003 ist das Hundegesetz für das Land NRW (Landeshundegesetz) vom 18.12.2002 in Kraft getreten. Gleichzeitig trat die Landeshundeverordnung vom 30.06.2000 außer Kraft. Der Städte- und Gemeindebund NRW hat eine neue Hundesteuermustersatzung herausgegeben mit der Bitte um Anpassung an das Landeshundegesetz insbesondere im Hinblick auf die gefährlichen Hunde. Das Landeshundegesetz beschreibt in § 2 die gefährlichen Hunde und in § 10 Hunde bestimmter Rassen, die gem. § 4 eine Erlaubnis benötigen. Eine Aufnahme dieser Punkte sollte daher erfolgen. Die Änderungen in der bisherigen Hundesteuersatzung sind in der beiliegenden Anlage 1 grau hinterlegt. Die überarbeitete Hundesteuersatzung liegt als Anlage 2 bei. Aufgrund des Vorschlags der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW ist der bisherige § 9 der Hundesteuersatzung „Rechtsmittel und Zwangsmaßnahmen“ weggefallen. Nach dem Beschluss des Gemeinderates vom 21.02.2008 unter TOP 8.2.2, Ziffer 13, sollte die Hundesteuer zum nächstmöglichen Zeitpunkt um 20 % erhöht werden. Eine Anpassung der Steuersätze ist in der Satzung berücksichtigt worden. Sie lauten wie folgt: a) ein Hund b) zwei Hunde c) drei oder mehr Hunde d) gefährliche Hunde oder Hunde bestimmter Rassen -1 - 66,00 € (bisher 55,80 €), 78,00 € je Hund (bisher 67,56 €), 96,00 € je Hund (bisher 79,80 €), 660,00 € je Hund (bisher 552,24 €). Hierdurch wird voraussichtlich eine Mehreinnahme von rd. 10.000,00 € erreicht. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die neue Hundesteuersatzung lt. Anlage 2 zu beschließen. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -2 - (Bürgermeister)