Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
81 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
27.11.2008
127/2008
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
III
Frau Schümmer
Aktenzeichen:
III Neue Hundesteuersatzung
06.11.2008
Datum:
Bezeichnung
Erlass einer neuen Hundesteuersatzung der Gemeinde Hürtgenwald
Sachverhalt:
Am 01.03.2003 ist das Hundegesetz für das Land NRW (Landeshundegesetz) vom 18.12.2002 in
Kraft getreten. Gleichzeitig trat die Landeshundeverordnung vom 30.06.2000 außer Kraft.
Der Städte- und Gemeindebund NRW hat eine neue Hundesteuermustersatzung herausgegeben
mit der Bitte um Anpassung an das Landeshundegesetz insbesondere im Hinblick auf die gefährlichen Hunde.
Das Landeshundegesetz beschreibt in § 2 die gefährlichen Hunde und in § 10 Hunde bestimmter
Rassen, die gem. § 4 eine Erlaubnis benötigen. Eine Aufnahme dieser Punkte sollte daher erfolgen.
Die Änderungen in der bisherigen Hundesteuersatzung sind in der beiliegenden Anlage 1 grau
hinterlegt. Die überarbeitete Hundesteuersatzung liegt als Anlage 2 bei.
Aufgrund des Vorschlags der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW ist der bisherige § 9 der Hundesteuersatzung „Rechtsmittel und Zwangsmaßnahmen“ weggefallen.
Nach dem Beschluss des Gemeinderates vom 21.02.2008 unter TOP 8.2.2, Ziffer 13, sollte die
Hundesteuer zum nächstmöglichen Zeitpunkt um 20 % erhöht werden. Eine Anpassung der Steuersätze ist in der Satzung berücksichtigt worden. Sie lauten wie folgt:
a) ein Hund
b) zwei Hunde
c) drei oder mehr Hunde
d) gefährliche Hunde oder Hunde bestimmter Rassen
-1 -
66,00 € (bisher 55,80 €),
78,00 € je Hund (bisher 67,56 €),
96,00 € je Hund (bisher 79,80 €),
660,00 € je Hund (bisher 552,24 €).
Hierdurch wird voraussichtlich eine Mehreinnahme von rd. 10.000,00 € erreicht.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die neue Hundesteuersatzung lt.
Anlage 2 zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-2 -
(Bürgermeister)