Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
80 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Schulausschuss
Termin
13.12.2007
139/2007
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
I
Herr Latz
Aktenzeichen:
Datum:
I L/Be
26.11.2007
Bezeichnung
Entwicklung der Schülerzahlen an den Schulen in gemeindlicher Trägerschaft
Sachverhalt:
Mit der als Anlage beigefügten Verfügung fordert die Bezirksregierung auf zu berichten, bei
welchen gemeindlichen Schulen eine Gefährdung aufgrund der Unterschreitung der Mindestgröße
vorliegen könnte. Dabei war bis zum 30.09.2007 zu berichten, bei welchen Schulen ein Gefährdung innerhalb der nächsten beiden Schuljahre vorliegen würde. Darüber hinaus ist bis zum
31.12.2007 mitzuteilen, bei welchen Schulen eine Bestandsgefährdung innerhalb der nächsten
fünf Schuljahre erwartet wird.
Die gesetzlichen Mindestgrößen für die einzelnen Schulformen und die zulässigen Ausnahmetatbestände sind in der Verfügung der Bezirksregierung anschaulich dargelegt. Unter Beachtung
dieser Angaben sowie unter Zugrundelegung der fortgeschriebenen hiesigen Schulentwicklungsdaten habe ich zum Termin 30.09.2007 wie folgt berichtet:
„Am Teilstandort Bergstein der Gemeinschaftsgrundschule Vossenack (Grundschulverbund –
amtliche Schulnummer 151221 – ) wird nach der hiesigen aktuellen Fortschreibung mit dem
Schuljahr 2009/2010 die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler auf 64 absinken. Ihre Genehmigung vom 16.06.2005, Az. 48.2.2, zur Bildung des Teilstandortes der Gemeinschaftsgrundschule Vossenack legt hierzu jedoch fest, dass eine Gesamtschülerzahl von 60 Schülern am
Teilstandort Bergstein nicht unterschritten werden darf.
Bei der Hauptschule der Gemeinde Hürtgenwald reduziert sich die Gesamtzahl der Schüler/innen
in den beiden nächsten Schuljahren unter 200. Wie bereits in der Vergangenheit sehe ich den
Ausnahmetatbestand des § 82 Abs. 4 Satz 2 SchulG weiterhin als erfüllt an. Bei der Realschule
Kleinhau wird sich deren Gesamtzahl bis zum Schuljahr 2009/2010 knapp über der Mindestgröße
von 312 Schüler/innen liegen.“
Innerhalb der nächsten 5 Schuljahre, für die bis zum 31.12.2007 zu berichten ist, stellt sich die
Situation m. E. wie folgt dar:
-1 -
Grundschule Vossenack, Teilstandort Bergstein
Eine Unterschreitung des Mindestwertes von 72 Schüler/innen ist mit Sicherheit zu erwarten. Da
Bergstein bereits als Teilstandort geführt wird, kann aufgrund der Genehmigungsverfügung der
Mindestwert nochmals bis zur absoluten Grenze von 60 Schüler/innen unterschritten werden.
Hinsichtlich einer weiteren möglichen Vorgehensweise darf ich hierzu auf meine Vorlage Nr.
140/2007 verweisen.
Gemeinschaftshauptschule Kleinhau
Die auch hier zu erwartende Unterschreitung der Mindestgröße dürfte von dem Ausnahmetatbestand des § 82 Abs. 4 Satz 2 SchulG gedeckt sein. Danach kann eine Hauptschule mit einer
Klasse pro Jahrgang fortgeführt werden, wenn den Schülerinnen und Schülern der Weg zu einer
anderen Hauptschule mit mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang nicht zugemutet werden
kann.
Realschule Hürtgenwald
Nach der Fortschreibung ist ein Unterschreiten der Mindestgröße in dem fünfjährigen Berichtszeitraum nicht zu erwarten. Sollte dieser dennoch eintreten, dürfte eine solche Unterschreitung wegen
Vorliegen des Ausnahmetatbestandes des § 82 Abs. 5 Satz 2 SchulG unschädlich sein.
Anlagen:
1. Schülerzahlenfortschreibung
2. Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 11.09.2007
Beschlussvorschlag:
Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts beauftragt der Schulausschuss den Bürgermeister, der
Bezirksregierung, wie in der Sachverhaltsdarstellung geschildert, zu berichten.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-2 -
(Bürgermeister)