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Beschlussvorlage (Entwicklung der Schülerzahlen an den Schulen in gemeindlicher Trägerschaft )

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
80 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Entwicklung der Schülerzahlen an den Schulen in gemeindlicher Trägerschaft ) Beschlussvorlage (Entwicklung der Schülerzahlen an den Schulen in gemeindlicher Trägerschaft )

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Schulausschuss Termin 13.12.2007 139/2007 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: I Herr Latz Aktenzeichen: Datum: I L/Be 26.11.2007 Bezeichnung Entwicklung der Schülerzahlen an den Schulen in gemeindlicher Trägerschaft Sachverhalt: Mit der als Anlage beigefügten Verfügung fordert die Bezirksregierung auf zu berichten, bei welchen gemeindlichen Schulen eine Gefährdung aufgrund der Unterschreitung der Mindestgröße vorliegen könnte. Dabei war bis zum 30.09.2007 zu berichten, bei welchen Schulen ein Gefährdung innerhalb der nächsten beiden Schuljahre vorliegen würde. Darüber hinaus ist bis zum 31.12.2007 mitzuteilen, bei welchen Schulen eine Bestandsgefährdung innerhalb der nächsten fünf Schuljahre erwartet wird. Die gesetzlichen Mindestgrößen für die einzelnen Schulformen und die zulässigen Ausnahmetatbestände sind in der Verfügung der Bezirksregierung anschaulich dargelegt. Unter Beachtung dieser Angaben sowie unter Zugrundelegung der fortgeschriebenen hiesigen Schulentwicklungsdaten habe ich zum Termin 30.09.2007 wie folgt berichtet: „Am Teilstandort Bergstein der Gemeinschaftsgrundschule Vossenack (Grundschulverbund – amtliche Schulnummer 151221 – ) wird nach der hiesigen aktuellen Fortschreibung mit dem Schuljahr 2009/2010 die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler auf 64 absinken. Ihre Genehmigung vom 16.06.2005, Az. 48.2.2, zur Bildung des Teilstandortes der Gemeinschaftsgrundschule Vossenack legt hierzu jedoch fest, dass eine Gesamtschülerzahl von 60 Schülern am Teilstandort Bergstein nicht unterschritten werden darf. Bei der Hauptschule der Gemeinde Hürtgenwald reduziert sich die Gesamtzahl der Schüler/innen in den beiden nächsten Schuljahren unter 200. Wie bereits in der Vergangenheit sehe ich den Ausnahmetatbestand des § 82 Abs. 4 Satz 2 SchulG weiterhin als erfüllt an. Bei der Realschule Kleinhau wird sich deren Gesamtzahl bis zum Schuljahr 2009/2010 knapp über der Mindestgröße von 312 Schüler/innen liegen.“ Innerhalb der nächsten 5 Schuljahre, für die bis zum 31.12.2007 zu berichten ist, stellt sich die Situation m. E. wie folgt dar: -1 - Grundschule Vossenack, Teilstandort Bergstein Eine Unterschreitung des Mindestwertes von 72 Schüler/innen ist mit Sicherheit zu erwarten. Da Bergstein bereits als Teilstandort geführt wird, kann aufgrund der Genehmigungsverfügung der Mindestwert nochmals bis zur absoluten Grenze von 60 Schüler/innen unterschritten werden. Hinsichtlich einer weiteren möglichen Vorgehensweise darf ich hierzu auf meine Vorlage Nr. 140/2007 verweisen. Gemeinschaftshauptschule Kleinhau Die auch hier zu erwartende Unterschreitung der Mindestgröße dürfte von dem Ausnahmetatbestand des § 82 Abs. 4 Satz 2 SchulG gedeckt sein. Danach kann eine Hauptschule mit einer Klasse pro Jahrgang fortgeführt werden, wenn den Schülerinnen und Schülern der Weg zu einer anderen Hauptschule mit mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang nicht zugemutet werden kann. Realschule Hürtgenwald Nach der Fortschreibung ist ein Unterschreiten der Mindestgröße in dem fünfjährigen Berichtszeitraum nicht zu erwarten. Sollte dieser dennoch eintreten, dürfte eine solche Unterschreitung wegen Vorliegen des Ausnahmetatbestandes des § 82 Abs. 5 Satz 2 SchulG unschädlich sein. Anlagen: 1. Schülerzahlenfortschreibung 2. Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 11.09.2007 Beschlussvorschlag: Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts beauftragt der Schulausschuss den Bürgermeister, der Bezirksregierung, wie in der Sachverhaltsdarstellung geschildert, zu berichten. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -2 - (Bürgermeister)