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Beschlusstext (Bildung und Zusammensetzung des Kreisausschusses 1. Beschlussfassung über die Anzahl der Mitglieder des Kreisausschusses 2. Regelung über die Reihenfolge der Vertretung der Stellvertreter/innen untereinander 3. Wahl der Mitglieder des Kreisausschusses und deren Stellvertreter/innen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
60 kB
Erstellt
31.12.08, 04:15
Aktualisiert
31.12.08, 04:15
Beschlusstext (Bildung und Zusammensetzung des Kreisausschusses
1. Beschlussfassung über die Anzahl der Mitglieder des Kreisausschusses
2. Regelung über die Reihenfolge der Vertretung der Stellvertreter/innen untereinander
3. Wahl der Mitglieder des Kreisausschusses und deren Stellvertreter/innen) Beschlusstext (Bildung und Zusammensetzung des Kreisausschusses
1. Beschlussfassung über die Anzahl der Mitglieder des Kreisausschusses
2. Regelung über die Reihenfolge der Vertretung der Stellvertreter/innen untereinander
3. Wahl der Mitglieder des Kreisausschusses und deren Stellvertreter/innen) Beschlusstext (Bildung und Zusammensetzung des Kreisausschusses
1. Beschlussfassung über die Anzahl der Mitglieder des Kreisausschusses
2. Regelung über die Reihenfolge der Vertretung der Stellvertreter/innen untereinander
3. Wahl der Mitglieder des Kreisausschusses und deren Stellvertreter/innen)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der 2. Sitzung des Kreistages am 03.11.2004 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 6. Bildung und Zusammensetzung des Kreisausschusses 1. Beschlussfassung über die Anzahl der Mitglieder des Kreisausschusses 2. Regelung über die Reihenfolge der Vertretung der Stellvertreter/innen untereinander 3. Wahl der Mitglieder des Kreisausschusses und deren Stellvertreter/innen V 10/2004 Kreistag Z1 03.11.2004 Zu 1.: Im Namen der CDU-Fraktion beantragt Kreistagsmitglied Kolvenbach, die Anzahl der Kreisausschussmitglieder auf 17 Mitglieder festzusetzen. Weitere Anträge werden nicht gestellt. Der Kreistag nimmt die Vorlage 10/2004 zur Kenntnis und beschließt, den Kreisausschuss mit 17 Mitgliedern zu besetzen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Zu 2.: Im Namen der CDU-Fraktion beantragt Kreistagsmitglied Kolvenbach, in Anlehnung an die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung der Verwaltung zur Vorlage 10/2004 die Reihenfolge der Vertretung der Stellvertreter/innen untereinander zu regeln (persönliche Stellvertretung bzw. sog. gebundene Vertretung gemäß § 51 Abs. 1 Satz 2 und 3 der Kreisordnung i. V. m. § 6 Abs. 2 der Hauptsatzung des Kreises Euskirchen vom 16.07.2003). Der Kreistag stimmt diesem Antrag zu und beschließt (unter Berücksichtigung der Fassung des § 6 Abs. 2 der Hauptsatzung): Die Vertretung der Stellvertreter/innen untereinander wird gemäß § 6 Abs. 2 der Hauptsatzung in der Weise geregelt, dass bei Verhinderung des/der zunächst gebundenen Vertreters bzw. Vertreterin sich die Stellvertreter/innen der gleichen Fraktion, Gruppe oder Listenverbindung untereinander in alphabetischer Reihenfolge vertreten können. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -2Zu 3.: Unter Bezugnahme auf die vom Kreistag zu Ziffer 1 einstimmig beschlossene Anzahl von 17 Kreisausschussmitgliedern beanspruchen die jeweiligen Listenverbindungen folgende Anzahl der Kreisausschusssitze, wie sie ihnen nach dem Verhältniswahlsystem d'Hondt zustehen: a) Listenverbindung CDU/FDP: CDU: 9 Mitglieder/9 Stellvertreter/innen FDP: 2 Mitglieder/2 Stellvertreter/innen b) Listenverbindung SPD/UWV/B 90/Grüne: SPD: 4 Mitglieder/4 Stellvertreter/innen UWV: 2 Mitglieder/2 Stellvertreter/innen B 90/Grüne: 1 Mitglied/1 Stellvertreter/in Diese 18 Kreisausschusssitze kommen dadurch zustande, dass die SPD-Fraktion, die FDP-Fraktion und die UWV-Fraktion jeweils dreimal rechnerisch gleiche Höchstzahlen nach dem Verhältniswahlsystem d'Hondt erzielen. Dies bedeutet, dass bei jeweils drei gleichen Höchstzahlen für die Kreisausschusssitze 16 und 17 für die Zuteilung der zwei letzten Wahlstellen zwischen der SPD-Fraktion, der FDPFraktion und der UWV-Fraktion das vom Landrat zu ziehende Los entscheiden muss. Für jede Fraktion wird ein namentlich gekennzeichnetes Einzellos vorbereitet. Der Vorsitzende wird zur Zuteilung der Kreisausschusssitze 16 und 17 aus diesen drei Losen zwei Lose ziehen. Das nicht gezogene Fraktionseinzellos geht bei der Sitzverteilung leer aus. Daraufhin zieht Landrat Rosenke die Einzellose der FDPFraktion und der SPD-Fraktion. Somit erhält die SPD-Fraktion vier Kreisausschusssitze, die FDP-Fraktion zwei Kreisausschusssitze und die UWV-Fraktion einen Kreisausschusssitz. Aufgrund der so ermittelten Sitzverteilung wählt der Kreistag unter Berücksichtigung der Vorlage 10/2004 auf der Grundlage eines einheitlichen Wahlvorschlages nachstehende Kreistagsmitglieder zu Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern des Kreisausschusses: Mitglieder: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Caspers, Franz Jülich, Urban-Josef Kolvenbach, Bernd Mertens, Johannes Nolden, Hans-Josef Dr. Pesch, Dieter Pick, Clemens Reidt, Josef Rhiem, Josef Carl CDU CDU CDU CDU CDU CDU CDU CDU CDU -310. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. Dr. Wolf, Ingo Reiff, Hans Schmitz, Uwe Bornträger, Martin Schulte, Andreas Schmitz, Hans Troschke, Franz Grutke, Jörg FDP FDP SPD SPD SPD SPD UWV B 90/Grüne Stellvertreter (gebundene Vertretung): 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. Schmitz, Peter Kupilas, Werner Dr. Dirhold, Sabine Schmitz, Helmut Ronig, Willi Nußbaum, Hans Peter Harder, Eckard Berners, Ingrid Schmitz, Manfred Forsbeck, Rüdiger Groß, Franz-Albert Hürten, Matthias Hergarten, Winfried Hauptmann, Justine Häger, Norbert Pick, Thomas Fiebrich, Ekkehard Abstimmungsergebnis: CDU CDU CDU CDU CDU CDU CDU CDU CDU FDP FDP SPD SPD SPD SPD UWV B 90/Grüne Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)