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Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.12.08, 04:15
Aktualisiert
31.12.08, 04:15
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BESCHLUSS
über das Ergebnis der 2. Sitzung des Kreistages am 03.11.2004 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 8.
Bildung des Regionalrats des Regierungsbezirks Köln
V 12/2004
Kreistag
Kreistag
Z1
Z2
03.11.2004
14.12.2004
CDU-Fraktionsvorsitzender Reidt verweist hinsichtlich der Errechnung und Verteilung der Sitze durch die Bezirksregierung
Köln (siehe § 5 Abs. 5 und 6 LPlG NW) auf die Verbindlichkeit
gemäß § 5 Abs. 7 des LPlG NW. Er beantragt im Namen seiner
Fraktion, bei der Wahl der Regionalratsmitglieder durch den
Kreistag des Kreises Euskirchen das Verhältniswahlverfahren
nach d'Hondt anzuwenden. Nach den Berechnungsvorgaben
der Bezirksregierung Köln (siehe Anlage 3 zur Vorlage
12/2004) seien von der CDU die zwei zu wählenden Vertreter/innen zu benennen.
Daher beantrage seine Fraktion, die Kreistagsmitglieder
Dr. Dieter Pesch (CDU) und Hans Peter Nußbaum (CDU) zu
stimmberechtigten Mitgliedern des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln zu wählen.
SPD-Fraktionsvorsitzender Uwe Schmitz stellt seinem Wahlvorschlag voran, dass das LPlG NW die Bildung von Listengemeinschaften/Wählergruppen zulasse. Im Namen der Listenverbindung SPD-/UWV-/B 90/Grüne beantrage er, das Verhältniswahlverfahren nach Hare-Niemeyer anzuwenden. Unabhängig von der Art des Verhältniswahlverfahrens sei eine(r) der zu
wählenden Vertreter/innen von der Listenverbindung, unter Anrechnung auf die Sitze der SPD, zu benennen. Die Listenverbindung beantrage, das Kreistagsmitglied Andreas Schulte
(SPD) zum stimmberechtigten Mitglied des Regionalrates des
Regierungsbezirks Köln zu wählen.
Der Kreistag diskutiert nunmehr kontrovers über die Verbindlichkeit der von der Bezirksregierung vorgenommenen Sitzverteilung sowie darüber, ob bei dieser Wahl die Bildung einer Listenverbindung zulässig sei.
Die Sprecher der CDU-Fraktion, insbesondere Herr Reidt und
Herr Kolvenbach, vertreten die Auffassung, dass die Bildung
einer Listenverbindung in diesem Fall nicht möglich sei. Sie
verweisen übereinstimmend auf § 5 Abs. 2 und Abs. 7 LPlG
NW, wonach bei der Berechnung der Sitzverteilung in den Regionalräten die Gemeindewahlergebnisse in den kreisfreien
Städten und in den kreisangehörigen Gemeinden zugrunde zu
legen seien. Bezogen auf den Kreis Euskirchen habe die Be-
-2zirksregierung diese Wahlergebnisse ermittelt und danach die
Sitzverteilung vorgegeben. Die Bildung einer Listenverbindung
würde die zugrunde zu legenden Gemeindewahlergebnisse
verfälschen.
Für die SPD- und UWV-Fraktion vertreten die Fraktionsvorsitzenden Uwe Schmitz und Troschke unter Verweis auf § 5 Abs.
4 LPlG NW übereinstimmend die Auffassung, dass für diese
Wahl die Bildung einer Listenverbindung bzw. ein verbundener
Wahlvorschlag möglich und zulässig sei.
Daraufhin erklärt CDU-Fraktionsvorsitzender Reidt den vorherigen Wahlvorschlag seiner Fraktion (Wahl der Kreistagsmitglieder Dr. Pesch und Nußbaum) zum Wahlvorschlag der Listenverbindung CDU-/FDP.
Im Weiteren wird kontrovers über die Verbindlichkeit der Sitzverteilungsberechnungen der Bezirksregierung diskutiert, mit
dem Ergebnis, dass beide Listenverbindungen ihre vorher gestellten Wahlvorschläge aufrecht halten.
Der Landrat weist auf die Fristvorgaben des § 5 Abs. 9 LPlG
NW (10.12.2004) und die Gefahr hin, dass der Kreis Euskirchen
- wenn es heute nicht zu einer Einigung kommt - bis auf Weiteres nicht im Regionalrat vertreten ist. Er bietet alternativ an, die
Rechtslage nochmals eingehend mit der Bezirksregierung Köln
zu erörtern und dann eine Sondersitzung des Kreistages vor
dem 10.12.2004 einzuberufen.
Auch über diesen Vorschlag wird kontrovers diskutiert.
Alsdann bittet der Vorsitzende den Kreistag zunächst um Beschlussfassung darüber, welches Verhältniswahlverfahren angewandt werden solle.
Abstimmungsergebnis:
d'Hondt:
Hare-Niemeyer:
Mehrheit dafür
Minderheit dafür
Damit hat der Kreistag beschlossen, für diese Wahl das Verhältniswahlverfahren nach d'Hondt anzuwenden.
Vor der eigentlichen Wahl regt Kreistagsmitglied Kroll
(B 90/Grüne) an, das gesamte Verfahren nochmals einer rechtlichen Überprüfung zu unterziehen, also die Wahl bis auf Weiteres auszusetzen.
SPD-Kreistagsmitglied Hergarten weist darauf hin, dass über
die Vorschläge der Listenverbindungen nach d'Hondt in einem
Wahlgang zu beschließen sei.
Nach weiterer kontroverser Diskussion stellt der Vorsitzende
den Vorschlag der Listenverbindung CDU-/FDP, unter Anwendung des Verhältniswahlverfahrens nach d'Hondt die Kreistagsmitglieder Dr. Dieter Pesch (CDU) und Hans Peter Nußbaum (CDU) zu stimmberechtigten Mitgliedern des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln zu bestimmen, zur Wahl.
-3Wahlergebnis:
29 dafür
(CDU-Fraktion/FDP-Fraktion)
19 dagegen (SPD-Fraktion/UWV-Fraktion/Fraktion
B 90/Grüne)
SPD-Fraktionsvorsitzender Uwe Schmitz hält das Verfahren für
rechtsfehlerhaft und fordert den Landrat auf, die Notwendigkeit
einer Beanstandung des heutigen Kreistagsbeschlusses zu
prüfen.
Unabhängig davon beantragt er, den Vorschlag der Listenverbindung SPD-/UWV-/B 90/Grüne, unter Anwendung des Verhältniswahlverfahrens nach d'Hondt das Kreistagsmitglied Andreas Schulte (SPD) zum stimmberechtigten Mitglied des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln zu bestimmen, zur Wahl
zu stellen.
Wahlergebnis:
29 dagegen (CDU-Fraktion/FDP-Fraktion)
19 dafür
(SPD-Fraktion/UWV-Fraktion/Fraktion
B 90/Grüne)
Landrat Rosenke sagt zu, über das Ergebnis der rechtlichen
Überprüfung in der am 04.11.2004 stattfindenden Fraktionsvorsitzendenkonferenz zu berichten.
Abstimmungsergebnis: