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Mitteilungsvorlage (Genehmigung der Bezirksregierung Köln zur Fortführung des Teilstandortes Bergstein des Grundschulverbundes GGS Vossenack)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
47 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
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GEMEINDE HÜRTGENWALD Mitteilungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Schulausschuss Termin 22.01.2009 3/2009 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: I Rie/zie Herr Latz Aktenzeichen: Datum: 06.01.2009 Bezeichnung Genehmigung der Bezirksregierung Köln zur Fortführung des Teilstandortes Bergstein des Grundschulverbundes GGS Vossenack Sachverhalt: Der Schulausschuss der Gemeinde Hürtgenwald hat in seiner Sitzung am 12.12.2005 unter der Tatsache sinkender Schülerzahlen in der Primarstufe einstimmig beschlossen, von der Möglichkeit eine Schule auch an Teilstandorten zu führen, Gebrauch zu machen. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, die Führung der Grundschule Bergstein als Dependance/Teilstandort der Grundschule Vossenack zu beantragen. Diesem Antrag hat die Bezirksregierung Köln mit Schreiben vom 16.06.2005 erstmalig entsprochen und eine befristete Genehmigung bis zum 31.07.2009 erteilt. Neben der Befristung dieser Genehmigung wurde die Auflage erteilt, dass die Gesamtschülerzahl von 60 Schülern am Teilstandort Bergstein nicht unterschritten werden darf. Mit Antrag vom 25.08.2008 hat die Gemeinde Hürtgenwald ausführlich zur Situation des Teilstandortes Bergstein und zur Notwendigkeit einer dauerhaften Genehmigung Stellung genommen und den Antrag gestellt, die Genehmigung unbefristet sowie mit einer Mindestschülerzahl von 30 Schülerinnen und Schülern zu erteilen. Diesem Antrag wurde mit beigefügter Genehmigung der Bezirksregierung Köln vom 15.12.2008 in allen Punkten entsprochen. Die Genehmigung ist dem Schulausschuss der Gemeinde Hürtgenwald zur Kenntnisnahme beigefügt. Ferner habe ich als Anlage die voraussichtliche Entwicklung der Schülerzahlen in Bergstein bis zum Schuljahr 2013/2014 nach dem derzeitigen Einwohnerstand beigefügt. Beschlussvorschlag: Beschluss nicht erforderlich Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) keine € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -2- (Bürgermeister)