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Beschlusstext (Landschaftsbeirat)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Erstellt
31.12.08, 04:15
Aktualisiert
31.12.08, 04:15
Beschlusstext (Landschaftsbeirat)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 2. Sitzung des Kreistages am 03.11.2004 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 3.4. Neuwahl des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde V 4/2004 a) Wahl der Mitglieder b) Wahl der Stellvertreter Kreistag Kreistag 03.11.2004 14.12.2004 Fraktionsvorsitzender B 90/Grüne Grutke bittet unter Hinweis auf den letzten Absatz auf Seite 4 der Begründung zur Vorlage 4/2004 die Verwaltung um Stellungnahme, ob ihr unabhängig von dem dort zitierten Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster vom 18.05.1988 ein neues Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln vom 17.08.2004 (Geschäftszeichen: 14 K 2787/02) bekannt sei. Dieses neuere Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln komme bei der Frage der Bindung des Kreistages an die Wahlvorschläge der Verbände bzw. Vereinigungen hinsichtlich der Funktion als Mitglied oder stellvertretendes Mitglied im Landschaftsbeirat zu einem anderen Ergebnis, als das Oberverwaltungsgericht im Jahr 1988. Dieses Urteil könnte daher Auswirkungen auf die heute vom Kreistag zu beschließende Zusammensetzung des Landschaftsbeirates haben. Herr GBL II Rosell und Herr GBL IV Unterstetter teilen mit, dass ihnen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln nicht bekannt sei. Landrat Rosenke schlägt nach kurzer Diskussion vor, das Fachamt und das Rechtsamt mit einer Überprüfung - ggf. unter Einschaltung der Bezirksregierung Köln - zu beauftragen. Daraufhin beantragen die CDU-Fraktion und die Fraktion B 90/Grüne, die Wahl des Landschaftsbeirates zu vertagen und nach rechtlicher Überprüfung dem Kreistag die Vorlage 4/2004 in der nächsten Sitzung am 14.12.2004 erneut zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Der Kreistag stimmt diesem Vertagungsantrag zu. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en) Z1 Z2