Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Erstellt
31.12.08, 04:15
Aktualisiert
31.12.08, 04:15
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 2. Sitzung des Kreistages am 03.11.2004 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 3.4.
Neuwahl des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde V 4/2004
a) Wahl der Mitglieder
b) Wahl der Stellvertreter
Kreistag
Kreistag
03.11.2004
14.12.2004
Fraktionsvorsitzender B 90/Grüne Grutke bittet unter Hinweis
auf den letzten Absatz auf Seite 4 der Begründung zur Vorlage 4/2004 die Verwaltung um Stellungnahme, ob ihr unabhängig von dem dort zitierten Urteil des Oberverwaltungsgerichtes
Münster vom 18.05.1988 ein neues Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln vom 17.08.2004 (Geschäftszeichen: 14 K 2787/02)
bekannt sei. Dieses neuere Urteil des Verwaltungsgerichtes
Köln komme bei der Frage der Bindung des Kreistages an die
Wahlvorschläge der Verbände bzw. Vereinigungen hinsichtlich
der Funktion als Mitglied oder stellvertretendes Mitglied im
Landschaftsbeirat zu einem anderen Ergebnis, als das Oberverwaltungsgericht im Jahr 1988. Dieses Urteil könnte daher
Auswirkungen auf die heute vom Kreistag zu beschließende
Zusammensetzung des Landschaftsbeirates haben.
Herr GBL II Rosell und Herr GBL IV Unterstetter teilen mit, dass
ihnen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln nicht bekannt
sei.
Landrat Rosenke schlägt nach kurzer Diskussion vor, das Fachamt und das Rechtsamt mit einer Überprüfung - ggf. unter
Einschaltung der Bezirksregierung Köln - zu beauftragen.
Daraufhin beantragen die CDU-Fraktion und die Fraktion
B 90/Grüne, die Wahl des Landschaftsbeirates zu vertagen und
nach rechtlicher Überprüfung dem Kreistag die Vorlage 4/2004
in der nächsten Sitzung am 14.12.2004 erneut zur Beratung
und Beschlussfassung vorzulegen.
Der Kreistag stimmt diesem Vertagungsantrag zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)
Z1
Z2