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Beschlussvorlage (Festlegung einer Straßenbezeichnung im Ortsteil Vossenack)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
80 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Festlegung einer Straßenbezeichnung im Ortsteil Vossenack) Beschlussvorlage (Festlegung einer Straßenbezeichnung im Ortsteil Vossenack)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 18.09.2008 112/2008 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: II Herr Streit Aktenzeichen: Datum: II S/Be 04.09.2008 Bezeichnung Festlegung einer Straßenbezeichnung im Ortsteil Vossenack Sachverhalt: Am 19.06.2008 hat der Rat der Gemeinde Hürtgenwald dem Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für die Erschließung der Grundstücke Gemarkung Vossenack, Flur 4, Nr. 197, 198, 189, 188 und 187, im Bereich der Straße „Im Unterdorf“ (L 218) im Ortsteil Vossenack zugestimmt. Die im Innenbereich liegenden Grundstücke können nunmehr bebaut werden. In Kürze ist mit Anträgen von Bauwilligen zur Errichtung von Wohnhäusern zu rechnen. Damit Bauwillige bei Baubeginn rechtzeitig Verbindung mit den Versorgungsträgern für einen Wasserund Stromanschluss stellen können, ist eine Straßenbezeichnung erforderlich und eine Hausnummerierung vorzunehmen. Ortsvorsteher Nießen regt an, die im beigefügten Flurkartenausschnitt gekennzeichnete Erschließungsstraße von der Straße „Im Unterdorf“ ausgehend den Straßennamen „Kreuzheck“ zu geben. Die Wegeführung kann der beigefügten Kopie aus dem GEO-Informationskataster entnommen werden. Beschlussvorschlag: Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts fasst der Rat der Gemeinde Hürtgenwald folgenden Beschluss: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt, die von der Straße „Im Unterdorf“ abzweigende Baustraße im Bereich der „inneren Erschließung“ im Ortsteil Vossenack, Gemarkung Vossenack, Flur 4, Flurstücke 190 und 191, die Straßenbezeichnung „Kreuzheck“ zu geben. -1 - Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Nein € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -2 - (Bürgermeister)