Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
80 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
18.09.2008
112/2008
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
II
Herr Streit
Aktenzeichen:
Datum:
II S/Be
04.09.2008
Bezeichnung
Festlegung einer Straßenbezeichnung im Ortsteil Vossenack
Sachverhalt:
Am 19.06.2008 hat der Rat der Gemeinde Hürtgenwald dem Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für die Erschließung der Grundstücke Gemarkung Vossenack, Flur 4,
Nr. 197, 198, 189, 188 und 187, im Bereich der Straße „Im Unterdorf“ (L 218) im Ortsteil
Vossenack zugestimmt. Die im Innenbereich liegenden Grundstücke können nunmehr bebaut
werden.
In Kürze ist mit Anträgen von Bauwilligen zur Errichtung von Wohnhäusern zu rechnen. Damit
Bauwillige bei Baubeginn rechtzeitig Verbindung mit den Versorgungsträgern für einen Wasserund Stromanschluss stellen können, ist eine Straßenbezeichnung erforderlich und eine Hausnummerierung vorzunehmen. Ortsvorsteher Nießen regt an, die im beigefügten Flurkartenausschnitt gekennzeichnete Erschließungsstraße von der Straße „Im Unterdorf“ ausgehend den
Straßennamen „Kreuzheck“ zu geben. Die Wegeführung kann der beigefügten Kopie aus dem
GEO-Informationskataster entnommen werden.
Beschlussvorschlag:
Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts fasst der Rat der Gemeinde Hürtgenwald folgenden
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt, die von der Straße „Im Unterdorf“ abzweigende
Baustraße im Bereich der „inneren Erschließung“ im Ortsteil Vossenack, Gemarkung Vossenack,
Flur 4, Flurstücke 190 und 191, die Straßenbezeichnung „Kreuzheck“ zu geben.
-1 -
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Nein
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-2 -
(Bürgermeister)