Daten
Kommune
Kall
Größe
95 kB
Datum
25.11.2010
Erstellt
15.10.10, 18:22
Aktualisiert
31.01.13, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
188/2010
28.10.2010
Federführung: Fachbereich III
An den
Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt
mit der Bitte um
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Herr Kreusch
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP
2. Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Kall
hier: Alternative Bestattungsmöglichkeiten
Beschlussvorschlag:
Gemäß einstimmiger Empfehlung des Ausschusses für Liegenschaften, Forst und Umwelt vom
28.10.2010 – TOP 5 – beschließt der Rat, die beigefügte 2. Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde
Kall zu erlassen.
Darüber hinaus wird der von der Verwaltung vorgeschlagenen Verfahrensweise für die Umsetzung der neu
beschlossenen Bestattungsmöglichkeit „Gemeinschaftsgrabanlage für Urnen als Rasenanlage“ auf den
Friedhöfen Golbach, Kall-Heistert, Keldenich, Krekel, Rinnen, Scheven, Sistig und Steinfeld zugestimmt.
Sachdarstellung:
Der Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt hat in seiner Sitzung am 14.09.2010 – Punkt 4 der
Niederschrift zur öffentlichen Sitzung – dem Rat einstimmig empfohlen, die von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen
a)
b)
zur Festlegung der Maße für Urnengräber und
die Aufhebung der Beschränkung der Beisetzungsmöglichkeiten für Bürger der Gemeinde Kall
gemäß dem vorgelegten Entwurf der 2. Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Kall zu beschließen.
Darüber hinaus wurde die Verwaltung in der Sitzung beauftragt, in die vorgenannte 2. Änderungssatzung
die Bestattungsmöglichkeiten gemäß der Variante 2
„Gemeinschaftsgrabanlage für Urnen als Rasenanlage mit namentlicher Kennzeichnung auf zentralem Denkmal, Tafel oder Gedenkstein und einem zentralen Ablageplatz für Blumenschmuck und
Grablichter“
zu integrieren.
Vorlagen-Nr. 188/2010
Seite 2
Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass diese Bestattungsmöglichkeit allerdings nur auf den Friedhöfen angeboten werden kann, die die dafür notwendigen Platzverhältnisse aufweisen. Dies sind aus Sicht der Verwaltung die Friedhöfe Golbach, Kall-Heistert, Keldenich, Krekel, Rinnen, Scheven, Steinfeld und Sistig. Die
möglichen Areale auf den jeweiligen Friedhöfen sind als Anlagen 2 bis 9 der Einladung zu dieser Sitzung
beigefügt.
Die neue Bestattungsmöglichkeit wurde nunmehr in den Entwurf der 2. Änderungssatzung eingefügt. Der
Entwurf der 2. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Kall ist als Anlage 1 der Einladung
zu dieser Sitzung beigefügt.
Von der Verwaltung werden folgende Vorschläge zur Umsetzung vorgelegt.
A)
Vorschläge für mögliche Gedenkanlage mit namentlicher Kennzeichnung
Auf jeder der anzulegenden Gemeinschaftsgrabanlagen für Urnen soll an zentraler Stelle eine Gedenkanlage mit der Möglichkeit der Anbringung einer Gedenktafeln oder Plakette mit den Namen
der Verstorbenen errichtet werden. Aus Kostengründen bieten sich hier beispielsweise an:
1. ein Findling oder
2. eine Mauer oder Wand aus Sichtbeton.
Da die Gemeinschaftsgrabanlage einen möglichst geringen Pflegeaufwand verursachen soll, dürfen die jeweiligen Grabstellen der Verstorbenen nicht bepflanzt werden; auch Grablichter können
aus diesem Grund dort nicht aufgestellt werden. Daher soll um die Gedenkanlage herum eine Ablagestelle eben für Blumen und Kerzen geschaffen werden.
B)
Vorschläge für die örtliche Umsetzung auf den jeweiligen Friedhöfen
Hinsichtlich der Gestaltung der oben genannten beschlossenen Variante 2 wäre es möglich, auf
der Fläche der Rasenanlage je nach Größe der jeweiligen Fläche 3 – 4 Bäume zu pflanzen, um die
Urnen z.B. im Kreis um jeden Baum beizusetzen.
Diese Gestaltungsmöglichkeit bietet sich z.B. für den Friedhof Steinfeld an.
Allerdings wäre diese Art der Gestaltung hinsichtlich des Mähens der Rasenfläche etwas aufwändiger.
Die Angelegenheit wurde in der Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften, Forst und Umwelt
am 28.10.2010 - TOP 5 - vorberaten. Die Pläne für die örtlichen Umsetzungen auf den jeweiligen
Friedhöfen waren der Einladung zu dieser Sitzung als Anlage 2 bis 9 beigefügt.