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Allgemeine Vorlage (2. Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Kall hier: Alternative Bestattungsmöglichkeiten)

Daten

Kommune
Kall
Größe
95 kB
Datum
25.11.2010
Erstellt
15.10.10, 18:22
Aktualisiert
31.01.13, 18:16
Allgemeine Vorlage (2. Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Kall
hier: Alternative Bestattungsmöglichkeiten) Allgemeine Vorlage (2. Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Kall
hier: Alternative Bestattungsmöglichkeiten)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 188/2010 28.10.2010 Federführung: Fachbereich III An den Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt mit der Bitte um FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schramm Herr Kreusch Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 2. Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Kall hier: Alternative Bestattungsmöglichkeiten Beschlussvorschlag: Gemäß einstimmiger Empfehlung des Ausschusses für Liegenschaften, Forst und Umwelt vom 28.10.2010 – TOP 5 – beschließt der Rat, die beigefügte 2. Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Kall zu erlassen. Darüber hinaus wird der von der Verwaltung vorgeschlagenen Verfahrensweise für die Umsetzung der neu beschlossenen Bestattungsmöglichkeit „Gemeinschaftsgrabanlage für Urnen als Rasenanlage“ auf den Friedhöfen Golbach, Kall-Heistert, Keldenich, Krekel, Rinnen, Scheven, Sistig und Steinfeld zugestimmt. Sachdarstellung: Der Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt hat in seiner Sitzung am 14.09.2010 – Punkt 4 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung – dem Rat einstimmig empfohlen, die von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen a) b) zur Festlegung der Maße für Urnengräber und die Aufhebung der Beschränkung der Beisetzungsmöglichkeiten für Bürger der Gemeinde Kall gemäß dem vorgelegten Entwurf der 2. Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Kall zu beschließen. Darüber hinaus wurde die Verwaltung in der Sitzung beauftragt, in die vorgenannte 2. Änderungssatzung die Bestattungsmöglichkeiten gemäß der Variante 2 „Gemeinschaftsgrabanlage für Urnen als Rasenanlage mit namentlicher Kennzeichnung auf zentralem Denkmal, Tafel oder Gedenkstein und einem zentralen Ablageplatz für Blumenschmuck und Grablichter“ zu integrieren. Vorlagen-Nr. 188/2010 Seite 2 Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass diese Bestattungsmöglichkeit allerdings nur auf den Friedhöfen angeboten werden kann, die die dafür notwendigen Platzverhältnisse aufweisen. Dies sind aus Sicht der Verwaltung die Friedhöfe Golbach, Kall-Heistert, Keldenich, Krekel, Rinnen, Scheven, Steinfeld und Sistig. Die möglichen Areale auf den jeweiligen Friedhöfen sind als Anlagen 2 bis 9 der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt. Die neue Bestattungsmöglichkeit wurde nunmehr in den Entwurf der 2. Änderungssatzung eingefügt. Der Entwurf der 2. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Kall ist als Anlage 1 der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt. Von der Verwaltung werden folgende Vorschläge zur Umsetzung vorgelegt. A) Vorschläge für mögliche Gedenkanlage mit namentlicher Kennzeichnung Auf jeder der anzulegenden Gemeinschaftsgrabanlagen für Urnen soll an zentraler Stelle eine Gedenkanlage mit der Möglichkeit der Anbringung einer Gedenktafeln oder Plakette mit den Namen der Verstorbenen errichtet werden. Aus Kostengründen bieten sich hier beispielsweise an: 1. ein Findling oder 2. eine Mauer oder Wand aus Sichtbeton. Da die Gemeinschaftsgrabanlage einen möglichst geringen Pflegeaufwand verursachen soll, dürfen die jeweiligen Grabstellen der Verstorbenen nicht bepflanzt werden; auch Grablichter können aus diesem Grund dort nicht aufgestellt werden. Daher soll um die Gedenkanlage herum eine Ablagestelle eben für Blumen und Kerzen geschaffen werden. B) Vorschläge für die örtliche Umsetzung auf den jeweiligen Friedhöfen Hinsichtlich der Gestaltung der oben genannten beschlossenen Variante 2 wäre es möglich, auf der Fläche der Rasenanlage je nach Größe der jeweiligen Fläche 3 – 4 Bäume zu pflanzen, um die Urnen z.B. im Kreis um jeden Baum beizusetzen. Diese Gestaltungsmöglichkeit bietet sich z.B. für den Friedhof Steinfeld an. Allerdings wäre diese Art der Gestaltung hinsichtlich des Mähens der Rasenfläche etwas aufwändiger. Die Angelegenheit wurde in der Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften, Forst und Umwelt am 28.10.2010 - TOP 5 - vorberaten. Die Pläne für die örtlichen Umsetzungen auf den jeweiligen Friedhöfen waren der Einladung zu dieser Sitzung als Anlage 2 bis 9 beigefügt.