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Beschlussvorlage (Textbebauungsplan Hürtgenwald 2007 (Übertragung der Satzungen der Gemeinde Hürtgenwald über besondere Anforderungen über die Gestaltung baulicher Anlagen und Einfriedigungen in den verschiedenen Ortsteilen der Gemeinde Hürtgenwald nach § 86 Bauordnung NW); hier: Offenlagebeschluss gem. § 13 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
48 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Textbebauungsplan Hürtgenwald 2007 (Übertragung der Satzungen der Gemeinde Hürtgenwald über besondere Anforderungen über die Gestaltung baulicher Anlagen und Einfriedigungen in den verschiedenen Ortsteilen der Gemeinde Hürtgenwald nach § 86 Bauordnung NW);
hier: Offenlagebeschluss gem. § 13 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (Textbebauungsplan Hürtgenwald 2007 (Übertragung der Satzungen der Gemeinde Hürtgenwald über besondere Anforderungen über die Gestaltung baulicher Anlagen und Einfriedigungen in den verschiedenen Ortsteilen der Gemeinde Hürtgenwald nach § 86 Bauordnung NW);
hier: Offenlagebeschluss gem. § 13 Abs. 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Bau- und Umweltausschuss Termin 22.11.2007 123/2007 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: IV Herr Franke Aktenzeichen: Datum: IV H/Ra 06.11.2007 Bezeichnung Textbebauungsplan Hürtgenwald 2007 (Übertragung der Satzungen der Gemeinde Hürtgenwald über besondere Anforderungen über die Gestaltung baulicher Anlagen und Einfriedigungen in den verschiedenen Ortsteilen der Gemeinde Hürtgenwald nach § 86 Bauordnung NW); hier: Offenlagebeschluss gem. § 13 Abs. 2 BauGB Sachverhalt: Auf Empfehlungsbeschluss des Bau- und Umweltausschusses hat der Rat der Gemeinde Hürtgenwald in seiner Sitzung am 19.06.2007 die Aufstellung des Textbebauungsplans Hürtgenwald 2007 (Übertragung der Satzungen der Gemeinde Hürtgenwald über besondere Anforderungen über die Gestaltung baulicher Anlagen und Einfriedigungen in den verschiedenen Ortsteilen der Gemeinde Hürtgenwald nach § 86 Bauordnung NW) beschlossen. Da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind, kann gem. § 13 BauGB das sog. vereinfachte Verfahren durchgeführt werden. Hierzu hat die Stadtplanung Zimmermann, Herr Faßbinder, einen Planentwurf sowie eine dazugehörige Begründung erarbeitet, welche dieser Beschlussvorlage als Anlagen beigefügt sind. Gemäß § 13 Abs. 2 Ziffern 2 und 3 kann nunmehr das Offenlageverfahren durchgeführt werden. Herr Faßbinder wird in der Sitzung für die Beantwortung von Fragen und zur Erläuterung des weiteren Verfahrens zur Verfügung stehen. 2 Anlagen -1 - Beschlussvorschlag: In Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Bau- und Umweltausschuss, die Offenlage gem. § 13 Abs. 2 Ziffern 2 und 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Erforderliche zu veranlassen. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Ja 8.400,00 € € € Einmalig (Bauleitplanverfahren) Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -2 - (Bürgermeister)