Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
48 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Bau- und Umweltausschuss
Termin
22.11.2007
123/2007
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
IV
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
IV H/Ra
06.11.2007
Bezeichnung
Textbebauungsplan Hürtgenwald 2007 (Übertragung der Satzungen der Gemeinde
Hürtgenwald über besondere Anforderungen über die Gestaltung baulicher Anlagen und
Einfriedigungen in den verschiedenen Ortsteilen der Gemeinde Hürtgenwald nach § 86
Bauordnung NW);
hier: Offenlagebeschluss gem. § 13 Abs. 2 BauGB
Sachverhalt:
Auf Empfehlungsbeschluss des Bau- und Umweltausschusses hat der Rat der Gemeinde
Hürtgenwald in seiner Sitzung am 19.06.2007 die Aufstellung des Textbebauungsplans Hürtgenwald 2007 (Übertragung der Satzungen der Gemeinde Hürtgenwald über besondere Anforderungen über die Gestaltung baulicher Anlagen und Einfriedigungen in den verschiedenen Ortsteilen der Gemeinde Hürtgenwald nach § 86 Bauordnung NW) beschlossen.
Da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind, kann gem. § 13 BauGB das sog. vereinfachte
Verfahren durchgeführt werden.
Hierzu hat die Stadtplanung Zimmermann, Herr Faßbinder, einen Planentwurf sowie eine dazugehörige Begründung erarbeitet, welche dieser Beschlussvorlage als Anlagen beigefügt sind.
Gemäß § 13 Abs. 2 Ziffern 2 und 3 kann nunmehr das Offenlageverfahren durchgeführt werden.
Herr Faßbinder wird in der Sitzung für die Beantwortung von Fragen und zur Erläuterung des
weiteren Verfahrens zur Verfügung stehen.
2 Anlagen
-1 -
Beschlussvorschlag:
In Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Bau- und Umweltausschuss, die Offenlage
gem. § 13 Abs. 2 Ziffern 2 und 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Erforderliche zu veranlassen.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Ja
8.400,00 €
€
€
Einmalig (Bauleitplanverfahren)
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-2 -
(Bürgermeister)