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Beschlusstext (Verkehrsüberwachung durch private Unternehmen hier: Antrag der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
53 kB
Erstellt
23.12.08, 04:24
Aktualisiert
23.12.08, 04:24
Beschlusstext (Verkehrsüberwachung durch private Unternehmen
hier: Antrag der SPD-Fraktion)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 8. Sitzung des Kreistages am 21.12.2005 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 26. Verkehrsüberwachung durch private Unternehmen hier: Antrag der SPD-Fraktion A 54/2005 Kreistag Z1 21.12.2005 SPD-Fraktionsvorsitzender Uwe Schmitz sowie Kreistagsmitglied Hans Schmitz (SPD) äußern unter Bezugnahme auf den Antrag 54/2005 ihr Befremden über die Vorgehensweise des Landrates. Neben datenschutzrechtlichen Bedenken sei nicht erkennbar, auf welcher gesetzlichen Grundlage private Unternehmer mit hoheitlichen Aufgaben betraut werden. Im Übrigen wird um Angabe gebeten, wie hoch die Einnahmen des Kreises aus der mobilen Messung nach Ablauf eines Jahres sind. Landrat Rosenke weist nachdrücklich darauf hin, dass keine hoheitlichen Aufgaben auf Private übertragen worden sind. Die Durchführung und Überwachung der Geschwindigkeitsmessung obliegen nach wie vor den Mitarbeitern/innen des Kreises. Diese seien bei den Kontrollaktionen immer anwesend. Die fahrzeugbezogenen Daten würden so lediglich der Bußgeldstelle bekannt, die die Verstöße auch ahnden muss. Des Weiteren begründet er die Maßnahme mit der damit verbundenen Kostenoptimierung und Einnahmeverbesserung, wie dies von der interfraktionellen Arbeitsgruppe gefordert worden sei. Landrat Rosenke sagt zu, den Kreistag über die erzielten Einnahmen zu gegebener Zeit zu unterrichten. CDU-Fraktionsvorsitzender Reidt begrüßt im Namen seiner Fraktion die vom Landrat eingeleitete Maßnahme. Kritik sei in diesem Fall nicht angebracht, zumal als positiver Effekt eine Reduzierung der Unfallhäufigkeit erreicht werden könne. Auf Bitten des FDP-Fraktionsvorsitzenden Reiff wird der der Maßnahme zugrunde liegende Runderlass des Innenministeriums des Landes NRW dieser Niederschrift zur Kenntnisnahme beigefügt (siehe Anlage 2). Abstimmungsergebnis: Ohne Abstimmung