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Beschlussvorlage (Pädagogische Übermittagbetreuung/Ganztagsangebote an der hiesigen Realschule aus dem Landesprogramm "Geld oder Stelle")

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
85 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Pädagogische Übermittagbetreuung/Ganztagsangebote an der hiesigen Realschule aus dem Landesprogramm "Geld oder Stelle") Beschlussvorlage (Pädagogische Übermittagbetreuung/Ganztagsangebote an der hiesigen Realschule aus dem Landesprogramm "Geld oder Stelle")

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Schulausschuss Termin 22.01.2009 2/2009 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: I L/zie Herr Latz Aktenzeichen: Datum: 02.01.2009 Bezeichnung Pädagogische Übermittagbetreuung/Ganztagsangebote an der hiesigen Realschule aus dem Landesprogramm "Geld oder Stelle" Sachverhalt: Seit Ende der Sommerferien 2008 bietet unsere Hauptschule für interessierte Schülerinnen und Schüler eine Betreuung bis 16.00 Uhr an. Finanziert wird die Betreuungsmaßnahme für das zur Zeit laufende erste Schulhalbjahr aus dem Landesprogramm „Dreizehn Plus“. Eine kostenmäßige Beteiligung des Schulträgers ist nicht erforderlich. Über die inhaltliche Einrichtung und Durchführung der Betreuungsmaßnahme liegt ein entsprechender Beschluss der Schulkonferenz der Hauptschule vor. Gleichzeitig hat die Schulkonferenz der Hauptschule sich dafür ausgesprochen, mit der Betreuungsmaßnahme einen außerschulischen Partner, nämlich den Sozialdienst katholischer Frauen, zu beauftragen. Die Befristung der Betreuungsmaßnahme „Dreizehn Plus“ auf das erste Schulhalbjahr 2008/2009 hat seine Ursache darin, dass seitens des Landes Nordrhein-Westfalen ab dem 01.02.2009 ein neues Programm „Geld oder Stelle“ aufgelegt worden ist. Mit diesem neuen Programm stellt das Land den Schulen Lehrerstellenanteile und/oder Barmittel zur pädagogischen Betreuung und Aufsicht in der Mittagspause für alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I mit Nachmittagsunterricht sowie auch für ergänzende Arbeitsgemeinschaften, Bewegungs-, Kultur- und Förderangebote im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten zur Verfügung. Jede Schule ist verpflichtet, an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht eine Übermittagbetreuung für Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. Darüber hinaus soll sie – im Hinblick auf die Förderbedarfe und die Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie die Bedarfe der Eltern – ergänzende ausserunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote bereitstellen. Die Schulkonferenzen entscheiden darüber, ob aus dem vorgenannten Programm nur die Lehrerstellenanteile oder ob die Barmittel in Anspruch genommen werden sollen. Sowohl die Schulkonferenz der Realschule als auch die Schulkonferenz der Hauptschule haben sich für die Barmittel entschieden. Die Anträge mussten bis zum 31.10.2008 bei der Bezirksregierung vorliegen, damit der pünktliche Start des Programms zum 01.02.2009 und die Überführung des bisherigen Programms „Dreizehn Plus“ gesichert ist. Der Zuwendungsbescheid seitens der Bezirksregierung für das zweite Schulhalbjahr 2008/2009 ist hier am 30.12.2008 eingegangen und gewährt eine Lan-1 - deszuwendung in Höhe von insgesamt 20.000,00 €. Hiervon entfallen auf die Hauptschule 7.500,00 € und auf die Realschule 12.500,00 €. Auch das Progamm „Geld oder Stelle“ fordert keine Eigenbeteiligung des Schulträgers. Somit ist die Fortführung der Betreuungsmaßnahmen mit dem Sozialdienst katholischer Frauen als außerschulischer Partner in der Hauptschule auch für das zweite Schulhalbjahr gesichert. Ich habe daher den Sozialdienst katholischer Frauen gebeten, mir in Abstimmung sowohl mit der Hauptschule als auch der Realschule ein entsprechendes Betreuungskonzept auszuarbeiten. Eine Zusammenarbeit dürfte auch hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Gesamtsumme von 20.000,00 € für ein Schulhalbjahr zu einer Qualitätssteigerung im Bereich der anzubietenden Betreuungsangebote führen. Zur Zeit liegt mir ein Konzept noch nicht vor. Ich gehe aber davon aus, dass die Leitungen beider Schulen in der Schulausschusssitzung hierzu bereits berichten können. Abschließend darf ich Ihnen daher empfehlen, der Beauftragung des Sozialdienstes katholischer Frauen als außerschulischem Partner zuzustimmen. Hierdurch würde zum einen die bereits in der Hauptschule im ersten Schulhalbjahr begonnene Arbeit mit dem Sozialdienst katholischer Frauen fortgesetzt und andererseits eine sinnvolle Kooperation mit der Realschule in der Übermittagbetreuung ermöglicht. Beschlussvorschlag: Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts stimmt der Schulausschuss der Beauftragung des Sozialdienstes katholischer Frauen für die Umsetzung der pädagogischen Übermittagbetreuung an der hiesigen Haupt- und Realschule zu. Eine Beauftragung kann nur in Höhe der jeweils aus dem Landesprogramm „Geld oder Stelle“ bewilligten Zuschussmittel erfolgen. Ein Eigenanteil der Gemeinde Hürtgenwald als Schulträger ist nicht zu leisten. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) keine € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -2 - (Bürgermeister)