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Kreis Euskirchen
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Erstellt
23.12.08, 04:24
Aktualisiert
23.12.08, 04:24
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BESCHLUSS
über das Ergebnis der 8. Sitzung des Kreistages am 21.12.2005 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 18.
Einführung und Finanzierung NP-Shuttle SB 82
hier: Antrag der SPD-Fraktion
Kreistag
A 51/2005
21.12.2005
Landrat Rosenke nimmt in seiner Stellungnahme hinsichtlich
der Einführung und Finanzierung des Nationalpark-Shuttles
(Linie SB 82) inhaltlich Bezug auf die Verwaltungsergänzung
vom 21.12.2005 (Z 1/A 51/2005).
Die ursprünglich vorgesehene Verknüpfung SB 82/Linie
829/Taxibus an Wochenenden zwischen Schleiden und Hellenthal musste aufgegeben werden, weil im Nachgang zur Aufsichtsratssitzung der KVE am 17.11.2005 bekannt wurde, dass
das beschlossene Konzept nicht in Einklang mit den Winteröffnungszeiten Vogelsangs stand (Schließung um 16.00 Uhr).
Vor dem Hintergrund des anstehenden Fahrplandrucks musste
noch am gleichen Tag eine Lösung gefunden werden. Es gelang, in Abstimmung mit Vertretern der CDU, SPD, FDP und
UWV, die in der Verwaltungsergänzung dargestellte neue Regelung für die Erschließung des Schleidener Tals zu finden.
Im Übrigen haben die zuständigen KVE-Gremien Beirat und
Aufsichtsrat in ihren Sitzungen am 20.12.2005 mit Mehrheit die
Umsetzung des neuen Konzeptes als Probebetrieb für ein Jahr
beschlossen. Im Herbst soll eine Überprüfung und ggf. Anpassung des Angebotes erfolgen.
Es sei richtig, dass durch diese neuen Regelungen der erhoffte
Einspareffekt (30.000 €) bei einer Verknüpfung der Linie SB
82/Linie 829 wegfalle. Vor diesem Hintergrund könnten seine in
der Vergangenheit gemachten Äußerungen, dass durch die
neuen Regelungen keine Mehrkosten entstehen, durchaus
missverständlich gewesen sein. Der wegfallende Einspareffekt
soll durch zusätzliche Sponsoring-Maßnahmen gedeckt werden. Sofern dies nicht gelingt, sollen die verbleibenden Kosten
durch Einsparungen im Rahmen der Wirtschaftsführung 2006
gedeckt werden.
In seinen weiteren Ausführungen geht Landrat Rosenke auf die
in Ziffer 1 des Antrages 51/2005 von der SPD-Fraktion geäußerten rechtlichen Bedenken ein, die die Entscheidung des
Aufsichtsrates betreffen (Auslegung des § 14 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages der KVE). Nach rechtlicher Überprüfung im
Hause durch die Rechtsabteilung ist festzuhalten, dass die Entscheidung des Aufsichtsrates rechtens gewesen sei.
Der geplante Nationalpark-Shuttle soll künftig auf dem Gebiet
Z1
-2der Gemeinde Kall und der Stadt Schleiden verkehren.
Gemäß § 14 Abs. 4 Satz 1 des Gesellschaftsvertrages dürfen
Entscheidungen der Gesellschaft, die nur das ÖPNV-Angebot
im Nachbarortsverkehr mehrerer Kommunen betreffen bzw. nur
dort haushaltswirksam werden, nur mit der Stimmenmehrheit
der anwesenden Beiratsmitglieder gefasst werden, die von diesen Kommunen entsandt werden. Da der Nationalpark-Shuttle
nur zwischen den Kommunen Kall und Schleiden verkehren
soll, handelt es sich grundsätzlich um ein ÖPNV-Angebot im
Nachbarortsverkehr, so dass Entscheidungen über diesen Verkehr nur mit Mehrheit der Beiratsmitglieder aus den betroffenen
Kommunen Kall und Schleiden getroffen werden können. Da
die Stadt Schleiden der Einrichtung des Nationalpark-Shuttles
in der maßgebenden Beiratssitzung nicht zugestimmt hat, hätte
die Einrichtung trotz der Stimmenmehrheit der übrigen Beiratsmitglieder nicht beschlossen werden können.
Die Einrichtung des Nationalpark-Shuttles wurde sodann aber
vom Aufsichtsrat der KVE in der nachfolgenden Sitzung trotzdem rechtswirksam beschlossen. Gemäß § 14 Abs. 4 Satz 2
des Gesellschaftsvertrages entscheidet in den Fällen, in denen
den Entscheidungen des Beirates zum ÖPNV-Angebot im
Nachbarortsverkehr überörtliche Belange entgegen stehen, der
Aufsichtsrat.
Solche überörtlichen Belange waren bei der Einrichtung des
Nationalpark-Shuttles zu bejahen. Dieser dient nämlich vorwiegend der Beförderung von Touristen aus der ganzen Region in
den Nationalpark. Der Transport der Einwohner zwischen den
Kommunen Kall und Schleiden dürfte daneben eine untergeordnete Rolle spielen. Somit sind bei der Einrichtung des Shuttles nicht nur die Belange der beiden Kommunen, sondern aller
Mitgliedskommunen der KVE zu beachten.
Die Finanzierung eines etwaigen Defizits des NationalparkShuttles erfolgt über die ÖPNV-Umlage.
Zusammenfassend sei festzuhalten, dass die Entscheidung des
Aufsichtsrates rechtens gewesen ist.
Es sei im Übrigen wünschenswert, wenn auch die betroffenen
Gemeinden Hellenthal, Kall und insbesondere Schleiden nunmehr die Vorteile des Nationalpark-Shuttles, nämlich die bessere Anbindung von Vogelsang und die zu erwartende Steigerung
des Fremdenverkehrs, erkennen und akzeptieren würden.
Kreistagsmitglied Hergarten (SPD) appelliert an den Kreistag,
die Einführung und geplante Finanzierung des NationalparkShuttles nicht zu unterstützen.
Der Rat der Stadt Schleiden lehne die Finanzierung bzw. Mitfinanzierung der neuen Linie ab. Zur Begründung führt er u. a.
aus, dass die Stadt Schleiden die neue Buslinie weder "bestellt", noch ihrer Einrichtung zugestimmt habe. Die neue Linie
bringe der Stadt Schleiden, besonders in Bezug auf die Erschließung des Nationalparks Eifel, deutlich mehr Nachteile als
Vorteile. Die mit der Bahn aus dem Ballungsraum Köln/Bonn
anreisenden Besucher würden systematisch an den Wohngebieten der Stadt Schleiden vorbei nach Vogelsang geführt. Der
Kernort Schleiden und das "Nationalparktor" in Gemünd würden
völlig ausgespart. Fahrplan und Ausstattung der neuen Buslinie
seien völlig überzogen und passten nicht in die Zeit von Haus-
-3haltssicherungskonzepten.
Des Weiteren sei kritisch zu hinterfragen, weshalb die RVK die
Konzession erhalten habe und ob eine Ausschreibung erfolgt
sei. Seiner Ansicht nach seien die örtlichen Busunternehmen
"ausgetrickst" worden, da vom Ergebnis her örtliche Unternehmen an der Konzessionsvergabe für die Linie durch die RVK
nicht beteiligt worden seien; allgemein herrsche Unverständnis
über die luxuriöse Ausstattung der vorgesehenen Buslinie. Die
Gemeinde Hellenthal und die Stadt Schleiden hätten alternative
Vorschläge unterbreitet. Vor allem der zu Beginn kostengünstige Einsatz eines Taxi-Busses hätte zunächst einmal den tatsächlichen Bedarf gezeigt. Hierbei wäre lediglich ein Umsteigen
in Gemünd erforderlich gewesen, was aber durchaus auch als
positiv für die Gemünder Innenstadt gesehen werden könne,
anstatt die Besucher mit einem "Schnellbus" an allen Orten
vorbei zu befördern. Jedenfalls sollte versucht werden, an der
Einrichtung der Linie SB 82 noch etwas zu ändern; es sollte
deutlich gemacht werden, dass beide Kommunen die Freizeitlinie als nicht sinnvoll ansehen, deren Einrichtung nicht gefordert
haben und deshalb auch nicht finanzieren werden.
Rechtlich sei zu prüfen, inwieweit die erfolgten Beirats- und
Aufsichtsratsbeschlüsse in finanzieller Hinsicht bindend seien
und ob eine Zahlungsverpflichtung damit für die Stadt Schleiden (und auch für die Gemeinde Hellenthal) einhergehe.
Herr Hergarten beruft sich auf die Vorschriften des Gesellschaftsvertrages KVE, wonach seiner Ansicht nach Beirat bzw.
Aufsichtsrat der KVE nicht befugt seien, die Einrichtung einer
Nationalpark-Shuttle-Linie zu beschließen, sondern diese Entscheidung nur den betroffenen Kommunen Kall, Hellenthal und
Schleiden möglich sei.
Nach Mitteilung von Herrn Hergarten werde die Stadt Schleiden
die Beschlüsse des Aufsichtsrates und auch ggf. des Beirates
der KVE beanstanden; auch eine Klage gegen diese Beschlüsse sei nicht auszuschließen.
Zu guter Letzt sei auch noch zu hinterfragen, inwieweit der
Landrat durch seine herausgehobenen Funktionen als Aufsichtsratsvorsitzender der RVK und der KVE bei der Vergabe
der Linienkonzession befangen gewesen sei. Alles in allem sei
der Umgang mit den Kommunen in dieser Angelegenheit nicht
in Ordnung gewesen.
In seiner direkten Erwiderung weist Landrat Rosenke die Aussagen und teilweise Unterstellungen von Herrn Hergarten zurück. Von der Nationalpark-Shuttle-Linie und dem Nationalpark
profitiere zuerst die Stadt Schleiden. Die Bezahlung erfolge
nicht allein von der Stadt Schleiden, sondern im Rahmen der
ÖPNV-Umlage von allen Kommunen. Örtlich ansässige Unternehmen hätten an der Konzession kein Interesse bekundet.
Auch der Vorwurf, die RVK werde bevorzugt, sei schlichtweg
falsch. Im Südkreis seien zu ca. 90 % private Unternehmen im
Einsatz, im Nordkreis etwa 60 %. Diese Zahlen sprächen für
sich selbst.
Die vorher geäußerte massive Kritik sei nach seiner Auffassung
teilweise unsachlich und unangebracht; etwas mehr Zurückhaltung - auch in der Öffentlichkeit - sei nötig und wünschenswert.
-4UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke teilt die Auffassung, dass
die Beschlüsse des Aufsichtsrates und das Verfahren der Kozessionsvergabe an die RVK rechtlich anzuzweifeln seien.
Schon unter Berücksichtigung der angedrohten Klagen der
Stadt Schleiden sollte die Rechtsauffassung der Verwaltung zur
Auslegung des § 14 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages der KVE
nochmals überprüft werden. Er bittet darum, das schriftliche
Prüfungsergebnis allen Fraktionen zur Verfügung zu stellen.
Des Weiteren seien die Höhe der Kosten der Linie und die Finanzierung - teilweise durch Sponsoring - nicht nachvollziehbar
und mehr als fraglich.
Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) kritisiert, dass die Stadt
Schleiden und auch einige Kreistagsmitglieder die Einrichtung
und auch die Finanzierung der Nationalpark-Shuttle-Linie äußerst negativ darstellen. Bei der entscheidenden Sitzung des
Beirates zur Einrichtung der Linie am 30.09.2005 seien der
Bürgermeister der Stadt Schleiden und sein Vertreter nicht anwesend gewesen. Erst jetzt reagiere die Stadt Schleiden sehr
verspätet, zumal die Linie ab dem 09.01.2006 den Fahrbetrieb
aufnehmen soll. Die Kommune, die am meisten von der Nationalpark-Shuttle-Linie profitiere, wolle sich an deren Finanzierung nicht beteiligen. Solidarität dürfe keine Einbahnstraße
sein.
FDP-Fraktionsvorsitzender Reiff und SPDFraktionsvorsitzender Uwe Schmitz vertreten die Auffassung,
dass der Nationalpark Eifel durch die neue Linie eine vernünftige Anbindung erhalte. Das Angebot sei in Ordnung, auch wenn
die Finanzierung strittig sei. Darauf sollte man sich zum jetzigen
Zeitpunkt beschränken und alles weitere (Finanzierung, Fahrgastaufkommen) abwarten. Evtl. notwendige Anpassungen seien jederzeit möglich und von den Gremien der KVE zugesagt
worden.
Hinsichtlich der Finanzierung und Kostenermittlung für die Nationalpark-Shuttle-Linie sagt Landrat Rosenke zum Abschluss
der Diskussion zu, allen Fraktionen eine schriftliche Ausarbeitung der (endgültigen) Umlageberechnung unter Berücksichtigung des ÖPNV-Schlüssels zukommen zu lassen. Dabei gehe
er sogar davon aus, dass hier von einem Kostenvolumen in
Höhe von 50.000,00 € (nicht 60.000,00 oder 90.000,00 €) auszugehen sei.
Abstimmungsergebnis:
Ohne Abstimmung