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Beschlusstext (Einführung und Finanzierung NP-Shuttle SB 82 hier: Antrag der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
62 kB
Erstellt
23.12.08, 04:24
Aktualisiert
23.12.08, 04:24
Beschlusstext (Einführung und Finanzierung NP-Shuttle SB 82
hier: Antrag der SPD-Fraktion) Beschlusstext (Einführung und Finanzierung NP-Shuttle SB 82
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hier: Antrag der SPD-Fraktion)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 8. Sitzung des Kreistages am 21.12.2005 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 18. Einführung und Finanzierung NP-Shuttle SB 82 hier: Antrag der SPD-Fraktion Kreistag A 51/2005 21.12.2005 Landrat Rosenke nimmt in seiner Stellungnahme hinsichtlich der Einführung und Finanzierung des Nationalpark-Shuttles (Linie SB 82) inhaltlich Bezug auf die Verwaltungsergänzung vom 21.12.2005 (Z 1/A 51/2005). Die ursprünglich vorgesehene Verknüpfung SB 82/Linie 829/Taxibus an Wochenenden zwischen Schleiden und Hellenthal musste aufgegeben werden, weil im Nachgang zur Aufsichtsratssitzung der KVE am 17.11.2005 bekannt wurde, dass das beschlossene Konzept nicht in Einklang mit den Winteröffnungszeiten Vogelsangs stand (Schließung um 16.00 Uhr). Vor dem Hintergrund des anstehenden Fahrplandrucks musste noch am gleichen Tag eine Lösung gefunden werden. Es gelang, in Abstimmung mit Vertretern der CDU, SPD, FDP und UWV, die in der Verwaltungsergänzung dargestellte neue Regelung für die Erschließung des Schleidener Tals zu finden. Im Übrigen haben die zuständigen KVE-Gremien Beirat und Aufsichtsrat in ihren Sitzungen am 20.12.2005 mit Mehrheit die Umsetzung des neuen Konzeptes als Probebetrieb für ein Jahr beschlossen. Im Herbst soll eine Überprüfung und ggf. Anpassung des Angebotes erfolgen. Es sei richtig, dass durch diese neuen Regelungen der erhoffte Einspareffekt (30.000 €) bei einer Verknüpfung der Linie SB 82/Linie 829 wegfalle. Vor diesem Hintergrund könnten seine in der Vergangenheit gemachten Äußerungen, dass durch die neuen Regelungen keine Mehrkosten entstehen, durchaus missverständlich gewesen sein. Der wegfallende Einspareffekt soll durch zusätzliche Sponsoring-Maßnahmen gedeckt werden. Sofern dies nicht gelingt, sollen die verbleibenden Kosten durch Einsparungen im Rahmen der Wirtschaftsführung 2006 gedeckt werden. In seinen weiteren Ausführungen geht Landrat Rosenke auf die in Ziffer 1 des Antrages 51/2005 von der SPD-Fraktion geäußerten rechtlichen Bedenken ein, die die Entscheidung des Aufsichtsrates betreffen (Auslegung des § 14 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages der KVE). Nach rechtlicher Überprüfung im Hause durch die Rechtsabteilung ist festzuhalten, dass die Entscheidung des Aufsichtsrates rechtens gewesen sei. Der geplante Nationalpark-Shuttle soll künftig auf dem Gebiet Z1 -2der Gemeinde Kall und der Stadt Schleiden verkehren. Gemäß § 14 Abs. 4 Satz 1 des Gesellschaftsvertrages dürfen Entscheidungen der Gesellschaft, die nur das ÖPNV-Angebot im Nachbarortsverkehr mehrerer Kommunen betreffen bzw. nur dort haushaltswirksam werden, nur mit der Stimmenmehrheit der anwesenden Beiratsmitglieder gefasst werden, die von diesen Kommunen entsandt werden. Da der Nationalpark-Shuttle nur zwischen den Kommunen Kall und Schleiden verkehren soll, handelt es sich grundsätzlich um ein ÖPNV-Angebot im Nachbarortsverkehr, so dass Entscheidungen über diesen Verkehr nur mit Mehrheit der Beiratsmitglieder aus den betroffenen Kommunen Kall und Schleiden getroffen werden können. Da die Stadt Schleiden der Einrichtung des Nationalpark-Shuttles in der maßgebenden Beiratssitzung nicht zugestimmt hat, hätte die Einrichtung trotz der Stimmenmehrheit der übrigen Beiratsmitglieder nicht beschlossen werden können. Die Einrichtung des Nationalpark-Shuttles wurde sodann aber vom Aufsichtsrat der KVE in der nachfolgenden Sitzung trotzdem rechtswirksam beschlossen. Gemäß § 14 Abs. 4 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages entscheidet in den Fällen, in denen den Entscheidungen des Beirates zum ÖPNV-Angebot im Nachbarortsverkehr überörtliche Belange entgegen stehen, der Aufsichtsrat. Solche überörtlichen Belange waren bei der Einrichtung des Nationalpark-Shuttles zu bejahen. Dieser dient nämlich vorwiegend der Beförderung von Touristen aus der ganzen Region in den Nationalpark. Der Transport der Einwohner zwischen den Kommunen Kall und Schleiden dürfte daneben eine untergeordnete Rolle spielen. Somit sind bei der Einrichtung des Shuttles nicht nur die Belange der beiden Kommunen, sondern aller Mitgliedskommunen der KVE zu beachten. Die Finanzierung eines etwaigen Defizits des NationalparkShuttles erfolgt über die ÖPNV-Umlage. Zusammenfassend sei festzuhalten, dass die Entscheidung des Aufsichtsrates rechtens gewesen ist. Es sei im Übrigen wünschenswert, wenn auch die betroffenen Gemeinden Hellenthal, Kall und insbesondere Schleiden nunmehr die Vorteile des Nationalpark-Shuttles, nämlich die bessere Anbindung von Vogelsang und die zu erwartende Steigerung des Fremdenverkehrs, erkennen und akzeptieren würden. Kreistagsmitglied Hergarten (SPD) appelliert an den Kreistag, die Einführung und geplante Finanzierung des NationalparkShuttles nicht zu unterstützen. Der Rat der Stadt Schleiden lehne die Finanzierung bzw. Mitfinanzierung der neuen Linie ab. Zur Begründung führt er u. a. aus, dass die Stadt Schleiden die neue Buslinie weder "bestellt", noch ihrer Einrichtung zugestimmt habe. Die neue Linie bringe der Stadt Schleiden, besonders in Bezug auf die Erschließung des Nationalparks Eifel, deutlich mehr Nachteile als Vorteile. Die mit der Bahn aus dem Ballungsraum Köln/Bonn anreisenden Besucher würden systematisch an den Wohngebieten der Stadt Schleiden vorbei nach Vogelsang geführt. Der Kernort Schleiden und das "Nationalparktor" in Gemünd würden völlig ausgespart. Fahrplan und Ausstattung der neuen Buslinie seien völlig überzogen und passten nicht in die Zeit von Haus- -3haltssicherungskonzepten. Des Weiteren sei kritisch zu hinterfragen, weshalb die RVK die Konzession erhalten habe und ob eine Ausschreibung erfolgt sei. Seiner Ansicht nach seien die örtlichen Busunternehmen "ausgetrickst" worden, da vom Ergebnis her örtliche Unternehmen an der Konzessionsvergabe für die Linie durch die RVK nicht beteiligt worden seien; allgemein herrsche Unverständnis über die luxuriöse Ausstattung der vorgesehenen Buslinie. Die Gemeinde Hellenthal und die Stadt Schleiden hätten alternative Vorschläge unterbreitet. Vor allem der zu Beginn kostengünstige Einsatz eines Taxi-Busses hätte zunächst einmal den tatsächlichen Bedarf gezeigt. Hierbei wäre lediglich ein Umsteigen in Gemünd erforderlich gewesen, was aber durchaus auch als positiv für die Gemünder Innenstadt gesehen werden könne, anstatt die Besucher mit einem "Schnellbus" an allen Orten vorbei zu befördern. Jedenfalls sollte versucht werden, an der Einrichtung der Linie SB 82 noch etwas zu ändern; es sollte deutlich gemacht werden, dass beide Kommunen die Freizeitlinie als nicht sinnvoll ansehen, deren Einrichtung nicht gefordert haben und deshalb auch nicht finanzieren werden. Rechtlich sei zu prüfen, inwieweit die erfolgten Beirats- und Aufsichtsratsbeschlüsse in finanzieller Hinsicht bindend seien und ob eine Zahlungsverpflichtung damit für die Stadt Schleiden (und auch für die Gemeinde Hellenthal) einhergehe. Herr Hergarten beruft sich auf die Vorschriften des Gesellschaftsvertrages KVE, wonach seiner Ansicht nach Beirat bzw. Aufsichtsrat der KVE nicht befugt seien, die Einrichtung einer Nationalpark-Shuttle-Linie zu beschließen, sondern diese Entscheidung nur den betroffenen Kommunen Kall, Hellenthal und Schleiden möglich sei. Nach Mitteilung von Herrn Hergarten werde die Stadt Schleiden die Beschlüsse des Aufsichtsrates und auch ggf. des Beirates der KVE beanstanden; auch eine Klage gegen diese Beschlüsse sei nicht auszuschließen. Zu guter Letzt sei auch noch zu hinterfragen, inwieweit der Landrat durch seine herausgehobenen Funktionen als Aufsichtsratsvorsitzender der RVK und der KVE bei der Vergabe der Linienkonzession befangen gewesen sei. Alles in allem sei der Umgang mit den Kommunen in dieser Angelegenheit nicht in Ordnung gewesen. In seiner direkten Erwiderung weist Landrat Rosenke die Aussagen und teilweise Unterstellungen von Herrn Hergarten zurück. Von der Nationalpark-Shuttle-Linie und dem Nationalpark profitiere zuerst die Stadt Schleiden. Die Bezahlung erfolge nicht allein von der Stadt Schleiden, sondern im Rahmen der ÖPNV-Umlage von allen Kommunen. Örtlich ansässige Unternehmen hätten an der Konzession kein Interesse bekundet. Auch der Vorwurf, die RVK werde bevorzugt, sei schlichtweg falsch. Im Südkreis seien zu ca. 90 % private Unternehmen im Einsatz, im Nordkreis etwa 60 %. Diese Zahlen sprächen für sich selbst. Die vorher geäußerte massive Kritik sei nach seiner Auffassung teilweise unsachlich und unangebracht; etwas mehr Zurückhaltung - auch in der Öffentlichkeit - sei nötig und wünschenswert. -4UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke teilt die Auffassung, dass die Beschlüsse des Aufsichtsrates und das Verfahren der Kozessionsvergabe an die RVK rechtlich anzuzweifeln seien. Schon unter Berücksichtigung der angedrohten Klagen der Stadt Schleiden sollte die Rechtsauffassung der Verwaltung zur Auslegung des § 14 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages der KVE nochmals überprüft werden. Er bittet darum, das schriftliche Prüfungsergebnis allen Fraktionen zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren seien die Höhe der Kosten der Linie und die Finanzierung - teilweise durch Sponsoring - nicht nachvollziehbar und mehr als fraglich. Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) kritisiert, dass die Stadt Schleiden und auch einige Kreistagsmitglieder die Einrichtung und auch die Finanzierung der Nationalpark-Shuttle-Linie äußerst negativ darstellen. Bei der entscheidenden Sitzung des Beirates zur Einrichtung der Linie am 30.09.2005 seien der Bürgermeister der Stadt Schleiden und sein Vertreter nicht anwesend gewesen. Erst jetzt reagiere die Stadt Schleiden sehr verspätet, zumal die Linie ab dem 09.01.2006 den Fahrbetrieb aufnehmen soll. Die Kommune, die am meisten von der Nationalpark-Shuttle-Linie profitiere, wolle sich an deren Finanzierung nicht beteiligen. Solidarität dürfe keine Einbahnstraße sein. FDP-Fraktionsvorsitzender Reiff und SPDFraktionsvorsitzender Uwe Schmitz vertreten die Auffassung, dass der Nationalpark Eifel durch die neue Linie eine vernünftige Anbindung erhalte. Das Angebot sei in Ordnung, auch wenn die Finanzierung strittig sei. Darauf sollte man sich zum jetzigen Zeitpunkt beschränken und alles weitere (Finanzierung, Fahrgastaufkommen) abwarten. Evtl. notwendige Anpassungen seien jederzeit möglich und von den Gremien der KVE zugesagt worden. Hinsichtlich der Finanzierung und Kostenermittlung für die Nationalpark-Shuttle-Linie sagt Landrat Rosenke zum Abschluss der Diskussion zu, allen Fraktionen eine schriftliche Ausarbeitung der (endgültigen) Umlageberechnung unter Berücksichtigung des ÖPNV-Schlüssels zukommen zu lassen. Dabei gehe er sogar davon aus, dass hier von einem Kostenvolumen in Höhe von 50.000,00 € (nicht 60.000,00 oder 90.000,00 €) auszugehen sei. Abstimmungsergebnis: Ohne Abstimmung