Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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54 kB
Erstellt
23.12.08, 04:24
Aktualisiert
23.12.08, 04:24
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 8. Sitzung des Kreistages am 21.12.2005 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 14.
Verbraucherzentrale
hier: Weitere Vertragsgestaltung
Kreisausschuss
Kreistag
V 161/2005
07.12.2005
21.12.2005
CDU-Fraktionsvorsitzender Reidt beantragt, den kommunalen
Cofinanzierungsanteil der Verbraucherzentrale (Festbetrag
64.000 €) als "Höchstbetrag" festzusetzen und somit die Ziffer 1
der Beschlussempfehlung des Kreisausschusses vom
07.12.2005 (siehe Z 1/V 161/2005) zu ergänzen.
Im Übrigen beantragt die CDU-Fraktion, gemäß der Beschlussempfehlung des Kreisausschusses zu beschließen.
FDP-Fraktionsvorsitzender Reiff beantragt, wie auch im Kreisausschuss der Vorlage 161/2005 und der Beschlussempfehlung an den Kreistag nicht zuzustimmen. Seines Wissens habe
das Land Nordrhein-Westfalen eine pauschale Kürzung aller
Landeszuschüsse um 20 %, also auch der Zuschüsse für die
Verbraucherzentralen, angekündigt.
Landrat Rosenke weist darauf hin, dass sich automatisch der
Cofinanzierungsanteil des Kreises ändere, falls sich die Landesförderung verändere. Im Übrigen sei die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Kreisausschusses an den Kreistag
maßgebend.
Der Kreistag fasst daraufhin zur Vorlage 161/2005 folgenden
Beschluss:
1. Der Kreistag beschließt, den kommunalen Cofinanzierungsanteil der Verbraucherzentrale Euskirchen (Festbetrag als
Höchstbetrag 64.000 €) in Zukunft komplett über den Kreishaushalt abzuwickeln.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage einen
Vertrag für die Zeit vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2009 mit
der Verbraucherzentrale NRW zur Fortführung der allgemeinen Verbraucherberatungsstelle Euskirchen, der unter
der auflösenden Bedingung der unveränderten Fortführung
der bisherigen Landesförderung steht, abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür
bei Gegenstimmen der
FDP-Fraktion
Z1
Z2
-2Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür