Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
23.12.08, 04:24
Aktualisiert
23.12.08, 04:24
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Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 8. Sitzung des Kreistages am 21.12.2005 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 23.
Erlass der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im
Kreis Euskirchen
V 156/2005
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
Kreisausschuss
Kreistag
Z1
Z2
Z3
23.11.2005
07.12.2005
21.12.2005
AV Poth unterrichtet den Kreistag darüber, dass die Firma, die
das Altholz im Auftrag des Kreises entsorgt bzw. verwertet, gemäß Mitteilung vom 19.12.2005 angekündigt habe, dass die
Preise zum 01.01.2006 angepasst und erhöht werden müssen.
Deshalb müsste auch die Gebührensatzung in § 6 Abs. 1
Buchst. e (Altholz) von 55,00 €/t auf 80,00 €/t erhöht werden.
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke beantragt, unter Hinweis
auf seinen gleichlautenden Antrag aus der Sitzung des Kreisausschusses vom 07.12.2005 (siehe Z 2/V 146/2005) der Stadt
Mechernich für anzuliefernden Bodenaushub die Gebühr pro
Tonne in Höhe von 2,60 €/t zu erlassen (siehe § 6 Abs. 1
Buchst. d der Gebührensatzung). Seines Wissens habe der
Bürgermeister der Stadt Mechernich auch einen Antrag gestellt,
die Gebühren zumindest auf 1,50 €/t zu reduzieren.
Kreistagsmitglied Simon (UWV) beantragt, nicht nur die Stadt
Mechernich, sondern auch die Gemeinde Kall von den Gebühren für den anzuliefernden Bodenaushub zu befreien.
Fraktionsvorsitzender B 90/Grüne Grutke unterstützt im Namen
seiner Fraktion die vorstehenden Anträge der UWV-Fraktion.
Der Vorsitzende stellt die Anträge der UWV-Fraktion zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dagegen
bei Zustimmung der
UWV-Fraktion und der
Fraktion B 90/Grüne
Damit sind diese Anträge abgelehnt.
Sodann stellt der Vorsitzende die Vorlage 156/2005 zur Abstimmung.
Der Kreistag beschließt den Erlass der Gebührensatzung über
die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen in der der Vorlage
156/2005 als Anlage 2 beigefügten Fassung und unter Berück-
-2sichtigung der Berichtigungsempfehlung des Ausschusses für
Planung, Umwelt und Verkehr vom 23.11.2005 (siehe
Z 1/V 156/2005) sowie der Änderungsempfehlung der Verwaltung aus der heutigen Sitzung des Kreistages zu § 6 Abs. 1
Buchst. e der Gebührensatzung (Altholz).
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür
bei Gegenstimmen der
UWV-Fraktion und der
FDP-Fraktion
Mit Mehrheit dafür