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Beschlusstext (Erlass der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Erstellt
23.12.08, 04:24
Aktualisiert
23.12.08, 04:24
Beschlusstext (Erlass der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen) Beschlusstext (Erlass der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 8. Sitzung des Kreistages am 21.12.2005 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 23. Erlass der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen V 156/2005 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr Kreisausschuss Kreistag Z1 Z2 Z3 23.11.2005 07.12.2005 21.12.2005 AV Poth unterrichtet den Kreistag darüber, dass die Firma, die das Altholz im Auftrag des Kreises entsorgt bzw. verwertet, gemäß Mitteilung vom 19.12.2005 angekündigt habe, dass die Preise zum 01.01.2006 angepasst und erhöht werden müssen. Deshalb müsste auch die Gebührensatzung in § 6 Abs. 1 Buchst. e (Altholz) von 55,00 €/t auf 80,00 €/t erhöht werden. UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke beantragt, unter Hinweis auf seinen gleichlautenden Antrag aus der Sitzung des Kreisausschusses vom 07.12.2005 (siehe Z 2/V 146/2005) der Stadt Mechernich für anzuliefernden Bodenaushub die Gebühr pro Tonne in Höhe von 2,60 €/t zu erlassen (siehe § 6 Abs. 1 Buchst. d der Gebührensatzung). Seines Wissens habe der Bürgermeister der Stadt Mechernich auch einen Antrag gestellt, die Gebühren zumindest auf 1,50 €/t zu reduzieren. Kreistagsmitglied Simon (UWV) beantragt, nicht nur die Stadt Mechernich, sondern auch die Gemeinde Kall von den Gebühren für den anzuliefernden Bodenaushub zu befreien. Fraktionsvorsitzender B 90/Grüne Grutke unterstützt im Namen seiner Fraktion die vorstehenden Anträge der UWV-Fraktion. Der Vorsitzende stellt die Anträge der UWV-Fraktion zur Abstimmung. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dagegen bei Zustimmung der UWV-Fraktion und der Fraktion B 90/Grüne Damit sind diese Anträge abgelehnt. Sodann stellt der Vorsitzende die Vorlage 156/2005 zur Abstimmung. Der Kreistag beschließt den Erlass der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen in der der Vorlage 156/2005 als Anlage 2 beigefügten Fassung und unter Berück- -2sichtigung der Berichtigungsempfehlung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr vom 23.11.2005 (siehe Z 1/V 156/2005) sowie der Änderungsempfehlung der Verwaltung aus der heutigen Sitzung des Kreistages zu § 6 Abs. 1 Buchst. e der Gebührensatzung (Altholz). Abstimmungsergebnis: Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür bei Gegenstimmen der UWV-Fraktion und der FDP-Fraktion Mit Mehrheit dafür