Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
87 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
29.11.2007
127/2007
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
III
Herr Kowalke
Aktenzeichen:
Datum:
III Gebühren 2008
13.11.2007
Bezeichnung
17. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von
Aussiedler- bzw. Übergangsheimen für Aussiedler und asylbegehrende Auslänger pp.
hier: Aussiedler- und Übergangsheime in den Ortschaften Hürtgen und Vossenack
Sachverhalt:
Nach § 6 KAG sind für Einrichtungen kostendeckende Gebühren zu erheben. Zu diesen Einrichtungen gehören auch die im Gemeindegebiet befindlichen Aussiedler- und Übergangsheime.
Für die Heime sind die jährlich zu zahlenden Nutzungsgebühren neu zu kalkulieren. Für das Jahr
2008 sind die Bewirtschaftungskosten und Unterhaltungsaufwendungen aktualisiert worden.
Außerdem wurde entsprechend der Schlussbilanz des Jahres 2006 die jeweiligen Werte bei den
Aussiedler- und Übergangsheimen fortgeschrieben.
Nach den beiliegenden Einzelermittlungen ergeben sich folgende kostendeckende Gebühren pro
Quadratmeter/Monat für die nachstehenden Aussiedler- bzw. Übergangsheime:
1. Aussiedlerheim Hürtgenwald-Vossenack, Monschauer Straße 14, 13,03 €,
2. Übergangsheim Hürtgenwald-Hürtgen, Höhenstraße 62, 11,01 €,
3. Übergangsheim Hürtgenwald-Vossenack, Im Oberdorf 52, 6,70 €.
Die Kalkulation für das Jahr 2008 ist als Anlage beigefügt.
Da die im Gemeindegebiet geschaffene Aussiedler- bzw. Übergangsheime alle dem gleichen
Zweck, nämlich der Unterbringung von Aussiedlern bzw. ausländischen Flüchtlingen dienen, steht
der Erhebung einer einheitlichen Benutzungsgebühr rechtlich nichts entgegen.
Aufgrund der von mir erstellten Mischkalkulation beträgt die Benutzungsgebühr im kommenden
Jahr 7,91 € und sinkt gegenüber dem laufenden Jahr um 0,30 € ab. Der Rückgang geht auf die
geringeren Restbuchwerte und die damit einhergehende rückläufige Verzinsung des Eigenkapitals
zurück.
-1 -
Als Anlage 2 liegt der Entwurf der zum 01.01.2008 zu erlassenen der 1. Änderungssatzung über
die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung für die Benutzung von Aussiedler- und Übergangsheimen für Aussiedler bzw. asylbegehrende Ausländer pp. in der Gemeinde Hürtgenwald bei.
Die Aufwendungen für Energie (Strom und Heizung) sind aufgrund der aktuellen Preisentwicklung
angepasst worden. Sie ergeben sich aus der Anlage.
Im Jahresdurchschnitt sind in den Asyl- und Übergangsheimen 24 Personen untergebracht. Bei
einem Gesamtaufwand von 5.300,00 € für Strom ergibt sich hieraus eine personenabhängige
Pauschale von 19,00 €/Person und Monat. Der Betrag ist in der Gebührensatzung unter
Buchstabe b) berücksichtigt.
Beim Aufwand für die Heizung wird von Kosten in Höhe von 8.000,00 € ausgegangen. Eine
entsprechende Anpassung ist daher notwendig. Der Betrag je Monat lautet auf 28,00 € und ist
unter c) in der Gebührenkalkulation ausgewiesen worden.
Durch die Erhebung dieser kostendeckenden Gebühren werden Defizite im Haushalt vermieden.
Ich empfehle Ihnen
a) die Richtigkeit meiner Kalkulation festzustellen und
b) die erforderliche Anpassung der Gebühren zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
Nach Kenntnisnahme des Sachverhaltes empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem
Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen:
a) Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2008 für die Unterbringung der asylbegehrenden
Ausländer bzw. Aussiedler ist richtig.
b) Erlass der 17. Änderungssatzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler- und Übergangsheimen für Aussiedler und asylbegehrende Ausländer.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-2 -
(Bürgermeister)