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Beschlusstext (Landschaftsplan 24 "Kall" hier: Beitrittsbeschluss zur Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung Köln vom 15.12.2005)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
55 kB
Erstellt
23.12.08, 04:24
Aktualisiert
23.12.08, 04:24
Beschlusstext (Landschaftsplan 24 "Kall"
hier: Beitrittsbeschluss zur Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung Köln vom 15.12.2005) Beschlusstext (Landschaftsplan 24 "Kall"
hier: Beitrittsbeschluss zur Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung Köln vom 15.12.2005)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der 8. Sitzung des Kreistages am 21.12.2005 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 25.2. Landschaftsplan 24 "Kall" hier: Beitrittsbeschluss zur Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung Köln vom 15.12.2005 V 164/2005 Kreistag Z1 21.12.2005 An der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nehmen die Kreistagsmitglieder Schmitz, Peter und Stolz, Ute (beide CDU) und Schmitz, Uwe (SPD) wegen Befangenheit nicht teil. Der Kreistag beschließt, der der Vorlage 164/2005 als Anlage beigefügten Genehmigungsverfügung der Höheren Landschaftsbehörde der Bezirksregierung Köln vom 15.12.2005 zum Landschaftsplan 24 “Kall“ beizutreten. Die in der Verfügung formulierten Auflagen werden in folgender Ausgestaltung beachtet: a) Der Auflage Nr. 1 wird gefolgt; im Textexemplar der Satzung wird auf Seite VII, Absatz 7 die Präambel - wie nachstehend formuliert -angepasst: „Flächen, für die der Gebietsentwicklungsplan Region Aachen, Stand 2003, die Bereichsdarstellung „Allgemeiner Siedlungsbereich“ (ASB), „Gewerbe- und Industriebereich“ (GIB) und „Sicherung und Abbau oberflächennaher Bodenschätze“ (BSAB) enthält, werden in einer Anlage nach § 7 DVO LG NW dargestellt.“ b) Der Auflage Nr. 2 wird gefolgt. Die gesonderte Anlage nach § 7 DVO LG NW wird erstellt. c) Der Auflage Nr. 3 wird gefolgt. Die Bauentwicklungsflächen werden aus der Festsetzungskarte entfernt und in der Anlage nach § 7 DVO LG NW zusammen mit den unter Buchstabe a) genannten Flächen des Gebietsentwicklungsplanes dargestellt. Die Berücksichtigung der ergänzenden redaktionellen Hinweise erfolgt bei Erstellung der endgültigen Satzung. Abstimmungsergebnis: Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür bei Gegenstimmen der FDP-Fraktion Mit Mehrheit dafür -2-