Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
55 kB
Erstellt
23.12.08, 04:24
Aktualisiert
23.12.08, 04:24
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 8. Sitzung des Kreistages am 21.12.2005 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 25.2.
Landschaftsplan 24 "Kall"
hier: Beitrittsbeschluss zur Genehmigungsverfügung der
Bezirksregierung Köln vom 15.12.2005
V 164/2005
Kreistag
Z1
21.12.2005
An der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nehmen die Kreistagsmitglieder Schmitz, Peter und
Stolz, Ute (beide CDU) und Schmitz, Uwe (SPD) wegen Befangenheit nicht teil.
Der Kreistag beschließt, der der Vorlage 164/2005 als Anlage
beigefügten Genehmigungsverfügung der Höheren Landschaftsbehörde der Bezirksregierung Köln vom 15.12.2005 zum
Landschaftsplan 24 “Kall“ beizutreten.
Die in der Verfügung formulierten Auflagen werden in folgender
Ausgestaltung beachtet:
a)
Der Auflage Nr. 1 wird gefolgt; im Textexemplar der Satzung wird auf Seite VII, Absatz 7 die Präambel - wie
nachstehend formuliert -angepasst:
„Flächen, für die der Gebietsentwicklungsplan Region Aachen, Stand 2003, die Bereichsdarstellung „Allgemeiner
Siedlungsbereich“ (ASB), „Gewerbe- und Industriebereich“ (GIB) und „Sicherung und Abbau oberflächennaher
Bodenschätze“ (BSAB) enthält, werden in einer Anlage
nach § 7 DVO LG NW dargestellt.“
b)
Der Auflage Nr. 2 wird gefolgt. Die gesonderte Anlage
nach § 7 DVO LG NW wird erstellt.
c)
Der Auflage Nr. 3 wird gefolgt. Die Bauentwicklungsflächen werden aus der Festsetzungskarte entfernt und in
der Anlage nach § 7 DVO LG NW zusammen mit den unter Buchstabe a) genannten Flächen des Gebietsentwicklungsplanes dargestellt.
Die Berücksichtigung der ergänzenden redaktionellen Hinweise
erfolgt bei Erstellung der endgültigen Satzung.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür
bei Gegenstimmen der
FDP-Fraktion
Mit Mehrheit dafür
-2-