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Beschlussvorlage (Gemeinschaftsgrundschule Vossenack; hier: Mögliche Auswirkungen des Anmeldeverhaltens auf die beiden Teilstandorte Bergstein und Vossenack nach Wegfall der Schuleinzugsbezirke)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
125 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Gemeinschaftsgrundschule Vossenack;
hier: Mögliche Auswirkungen des Anmeldeverhaltens auf die beiden Teilstandorte 
         Bergstein und Vossenack nach Wegfall der Schuleinzugsbezirke) Beschlussvorlage (Gemeinschaftsgrundschule Vossenack;
hier: Mögliche Auswirkungen des Anmeldeverhaltens auf die beiden Teilstandorte 
         Bergstein und Vossenack nach Wegfall der Schuleinzugsbezirke) Beschlussvorlage (Gemeinschaftsgrundschule Vossenack;
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         Bergstein und Vossenack nach Wegfall der Schuleinzugsbezirke) Beschlussvorlage (Gemeinschaftsgrundschule Vossenack;
hier: Mögliche Auswirkungen des Anmeldeverhaltens auf die beiden Teilstandorte 
         Bergstein und Vossenack nach Wegfall der Schuleinzugsbezirke)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Schulausschuss Termin 13.12.2007 140/2007 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: I Herr Latz Aktenzeichen: Datum: I L/Be 28.11.2007 Bezeichnung Gemeinschaftsgrundschule Vossenack; hier: Mögliche Auswirkungen des Anmeldeverhaltens auf die beiden Teilstandorte Bergstein und Vossenack nach Wegfall der Schuleinzugsbezirke Sachverhalt: Gemäß § 82 Abs. 1 Satz 1 Schulgesetz –SchulG- müssen Schulen für einen geordneten Schulbetrieb eine Mindestgröße haben. Für die Schulform der Grundschule gilt als Mindestwert 4 x 18 = 72 Schüler/innen. Gemäß § 82 Abs. 2 SchulG müssen Grundschulen bei der Errichtung mindestens 2 Parallelklassen pro Jahrgang haben, bei der Fortführung mindestens 1 Klasse pro Jahrgang. Eine Grundschule mit mindestens 2 aufsteigenden Klassen kann fortgeführt werden, wenn den Schülerinnen und Schülern der Weg zu einer anderen Grundschule mit mindestens 1 Klasse pro Jahrgang nicht zugemutet werden kann. In der Grundschule beträgt der Klassenfrequenzrichtwert 24. Es gilt die Bandbreite 18 bis 30. Eine Unterschreitung der Bandbreite bis auf den Mindestwert von 15 kann von der Schulleitung zugelassen werden, wenn der Weg zu einer anderen Grundschule der gewählten Schulart den Schülerinnen und Schülern nicht zugemutet werden kann. Nach § 82 Abs. 3 SchulG sollen Grundschulen mit weniger als zwei Klassen pro Jahrgang, wenn der Schulträger deren Fortführung für erforderlich hält, zur Erreichung angemessener Klassenund Schulgrößen möglichst als Teilstandort geführt werden (Grundschulverbund). Von dieser Möglichkeit hat die Gemeinde Gebrauch gemacht und nach einstimmigen Beschlüssen im Schulausschuss am 12.12.2005 und im Rat am 22.12.2005 die Einrichtung eines Grundschulverbundes bei der Bezirksregierung beantragt. Diese hat dann am 16.06.2006 die Gemeinschaftsgrundschule Bergstein aufgelöst und gleichzeitig die Bildung eines Teilstandortes der Gemeinschaftsgrundschule Vossenack in Bergstein genehmigt. Sie ist zunächst befristet bis zum 31.07.2009. Sie steht unter Widerrufsvorbehalt für den Fall, dass die Schülerzahlen vor dem 31.07.2009 stärker sinken als prognostiziert. Weiterhin ist in der Genehmigungsverfügung ausgeführt, dass in der Schuleingangsphase die Klassen 1 und 2 zusammengelegt werden können. Für eine solche Gruppe gilt eine Mindestschülerzahl von 18, die Schulleitung kann eine Unterschreitung bis auf den Mindestwert von 15 zulas-1 - sen, wenn der Weg zu einer anderen Grundschule der gewählten Schulart unzumutbar wäre. Eine Gesamtschülerzahl von 60 Schülern am Teilstandort Bergstein darf nicht unterschritten werden. Die Schülerzahlen an den Standorten Bergstein und Vossenack der Gemeinschaftsgrundschule Vossenack wollen Sie bitte der beigefügten Tabelle 1 entnehmen. Zur Erläuterung darf ich darauf hinweisen, dass es sich bei den Klassenstärken für das Schuljahr 2007/2008 um tatsächliche Zahlen handelt. Die Zahlen ab dem Schuljahr 2008/2009 orientieren sich an der Fortschreibung der Geburtenzahlen. Demnach wären am Standort Bergstein für das kommende Schuljahr 2008/2009 14 Anmeldungen für das erste Schuljahr möglich gewesen. Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens stellt sich die Situation jedoch wie folgt dar: 1 Kind wird nach Düren ziehen, 1 Kind wird in der Grundschule Winden eingeschult werden, 2 Kinder werden eine andere Schulform besuchen bzw. zurückgestellt, 2 Kinder sind am Standort Vossenack angemeldet worden, 8 Kinder sind am Standort Bergstein angemeldet worden. 14 Im Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2007/2008 ist 1 Kind aus Bergstein zurückgestellt worden. Dieses ist nun für den Standort Vossenack angemeldet worden, so dass dort insgesamt 3 Anmeldungen aus Bergstein vorliegen. Die 8 Anmeldungen für den Standort Bergstein können sich möglicherweise um 2 Antragskinder aus Bergstein erhöhen. Eine Anmeldung ist nicht automatisch mit einer Aufnahme gleichzusetzen. Alleine entscheidungsberechtigt ist hier der Schulleiter. Im Regelfall wird die Entscheidung über die Aufnahme erst kurz vor Beginn des neuen Schuljahres getroffen, damit den Kindern zwischen Anmeldung und Schulbeginn noch ausreichend Zeit zur Entwicklung gegeben werden kann. Werden die beiden Antragskinder zum Schuljahr 2008/2009 in die 1. Klasse aufgenommen, würden sich die Anmeldungen für den Standort Bergstein auf insgesamt 10 erhöhen. Dies hätte dann im Schuljahr 2009/2010 zur Folge, dass dann für die 1. Klasse statt 11 Kinder nur 9 Kinder maximal für eine Anmeldung vorhanden wären (unabhängig von der Frage, für welchen Standort sich die Eltern entscheiden würden). Aufgrund des geschilderten Zahlenmaterials ergeben sich für den Teilstandort Bergstein m. E. folgende drei Möglichkeiten: 1. Möglichkeit Es wird vorerst keine Veränderung am Teilstandort Bergstein durchgeführt. Man geht davon aus, dass zum Beginn des neuen Schuljahres 10 Anmeldung für die 1. Klasse vorliegen. Klassen 1 und 2 könnten in der Schuleingangphase zusammengelegt werden. Es ständen somit 31 Schüler/innen in der Schuleingangsphase zur Verfügung. Die Gesamtschülerzahl läge mit 67 über der Mindestzahl von 60. Die Unterschreitung der Mindestzahl würde dann unweigerlich im Schuljahr 2009/2010 eintreten. Eine jetzt möglicherweise verschobene Entscheidung müsste dann getroffen werden. 2. Möglichkeit Als zweite Handlungsalternative würde sich die Möglichkeit anbieten, die für den Teilstandort Bergstein angemeldeten Erstklässler für das kommende Schuljahr 2008/2009 am Standort in Vossenack zu beschulen. Die Zahlen für beide Standorte sähen dann wie folgt aus: -2 - Bergstein Vossenack 1. Klasse -- 1. Klasse 47 2. Klasse 21 2. Klasse 35 3. Klasse 17 3. Klasse 29 4. Klasse 19 4. Klasse 40 57 151 208 Im Schuljahr 2009/2010 würde dann komplett nach Vossenack gewechselt: Bergstein Vossenack 1. Klasse -- 1. Klasse (2 Klassen) 34 2. Klasse -- 2. Klasse (2 Klassen) 47 3. Klasse -- 3. Klasse 35 (Vo) + 21 (BS) = 56 4. Klasse ---- 4. Klasse 29 (Vo) + 17 (BS) = 46 188 3. Möglichkeit Eine dritte Handlungsalternative wäre eine komplette Verlagerung der Schüler des Standortes Bergstein zum Standort Vossenack hin mit Schuljahresbeginn 2008/2009. Vor- und Nachteile der vorgestellten Möglichkeiten: Zu 1. Schulortnahes Angebot, kleine Klassen, überschaubare Schule. Verschiebung der Entscheidung für ein oder zwei Jahre. Die Kinder müssen zum Sport- und Schwimmunterricht nach Vossenack gefahren werden. Das Herauszögern der Entscheidung könnte weitere Eltern dazu veranlassen, ihre Kinder an Grundschulen in Nachbarkommunen anzumelden. Eine adäquate Lehrerversorgung ist gefährdet. OGS-Angebot kaum wahrnehmbar. Zu 2. Der Übergang ist verträglicher. Die im Jahre 2009/2010 wechselnden Jahrgänge können auch am Standort Vossenack im angestammten Klassenverband weiter unterrichtet werden. Eine Durchmischung der Klassen ist nicht erforderlich. Die Eltern haben Gewissheit, wie es künftig weitergehen soll. Nachteilig wäre, dass die überwiegende Anzahl der Schüler/innen am Standort Bergstein verbleibt und somit weiterhin zum Sport- und Schwimmunterricht nach Vossenack gefahren werden müsste. -3 - Zu 3. Alle Schüler hätten die Möglichkeit, die OGS zu besuchen. Es wäre zu beachten, dass sehr wahrscheinlich die bisherigen Klassenverbände aus dem Standort Vossenack und dem Standort Bergstein wie bei der vorherigen zeitversetzten Lösung nicht beibehalten werden können und eine Vermischung der Schüler zwecks Neubildung der Klassen erfolgen müsste. In einem Gespräch mit den Klassenpflegschaftsvorsitzenden der Grundschule Bergstein wurde u. a. auch die Möglichkeit diskutiert, den Schulstandort Bergstein dadurch zu stärken, dass nicht nur die Kinder aus den Ortsteilen Zerkall, Brandenberg und Bergstein dort beschult werden, sondern vermehrt auch Kinder aus anderen Ortsteilen die Grundschule besuchen könnten. Da zwischenzeitlich das Recht der freien Schulwahl für die Eltern bei der Anmeldung ihrer Kinder an einer Grundschule besteht, ist es grundsätzlich denkbar, dass Kinder auch aus anderen Ortsteilen oder Gemeinden sich in Bergstein anmelden. Die in Frage kommenden Eltern der Schulneulinge 2008/2009 aus den Ortsteilen Hürtgen, Kleinhau und Großhau sind daher mit dem als Anlage beigefügten Schreiben zu diesem Thema befragt worden. Innerhalb der erbetenen Antwortfrist sind 8 Fragebögen zurückgesandt worden. Ausnahmslos alle haben geantwortet, dass die Alternative „Grundschule Bergstein“ für sie nicht in Frage käme, auch wenn die Schülerbeförderung sichergestellt sei. Am Montag, dem 10. Dezember 2007, findet in der Grundschule in Bergstein ein Elterninformationsabend statt. Über dessen Ergebnis werde ich in der Schulausschusssitzung berichten. Auf Aussagen zu den finanziellen Aspekten habe ich bewusst verzichtet. Dennoch möchte ich nicht verhehlen, dass die Gemeindeprüfungsanstalt, die in den vergangenen Monaten die Haushaltswirtschaft der Gemeinde Hürtgenwald für die Jahre 2003 bis 2006 geprüft hat, allein aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus empfiehlt, den Schulstandort Bergstein aufzugeben. Anlagen: Fortschreibung der Schülerzahlen GGS Vossenack Anschreiben an Schulneulinge OT Hürtgen, Kleinhau, Großhau Beschlussvorschlag: Ist in der Sitzung zu formulieren. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -4 - (Bürgermeister)