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Beschlusstext (Antrag zur Ergänzung der V 148/2005 (Beschlussfassung vertagt in den Kreisausschuss) hier: Antrag der UWV-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
58 kB
Erstellt
23.12.08, 04:24
Aktualisiert
23.12.08, 04:24
Beschlusstext (Antrag zur Ergänzung der V 148/2005 (Beschlussfassung vertagt in den Kreisausschuss)
hier: Antrag der UWV-Fraktion) Beschlusstext (Antrag zur Ergänzung der V 148/2005 (Beschlussfassung vertagt in den Kreisausschuss)
hier: Antrag der UWV-Fraktion)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 8. Sitzung des Kreistages am 21.12.2005 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 11.1. Antrag zur Ergänzung der V 148/2005 (Beschlussfassung vertagt in den Kreisausschuss) hier: Antrag der UWV-Fraktion A 49/2005 Kreisausschuss Kreistag Z1 Z2 07.12.2005 21.12.2005 Der Kreistag beschließt einstimmig, die Tagesordnungspunkte 11 und 11.1 zusammen zu behandeln. UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke bemängelt, dass das Ergebnis der interfraktionellen Arbeitsgruppe "Aufgabenkritik Geschäftsbereich III" vom 14.12.2005 in Form der Verwaltungsergänzung vom 14.12.2005 (siehe Z 4/V 148/2005 und Z 2/A 49/2005) keine konkreten Vorschläge zum Antrag 49/2005 seiner Fraktion bezüglich der Reduzierung der Nutzungsgebühren bei den Tarifstellen 12.1 bis 12.3 für Kinderund Jugendmannschaften bis 18 Jahre enthalte. Unter Bezugnahme auf seine Ausführungen in der Sitzung des Kreisausschusses vom 07.12.2005 (siehe Z 3/V 148/2005 und Z 1/A 49/2005) halte er den Antrag seiner Fraktion auf Reduzierung der Nutzungsgebühren auf 1,00 € pro Hallenteil und Stunde aufrecht. CDU-Fraktionsvorsitzender Reidt verteidigt den in der interfraktionellen Arbeitsgruppe gefundenen Kompromiss zu den Tarifstellen 12.1 bis 12.3 sowie 12.5 (unverändert) und beantragt im Namen seiner Fraktion, den neu gefassten Entgelttarifen zuzustimmen. Ergänzend beantragt er, die Tarifstelle 12.4 wie folgt zu fassen, um Kinder- und Jugendmannschaften/-gruppen von gemeinnützig anerkannten Vereinen und den Kreissportbund Euskirchen e. V. für die Übungsleiteraus- und -fortbildung zumindest teilweise zu entlasten: Tarifstelle 12.4 Die Anwendung der Tarifstellen 12.1 bis 12.3 erfolgt in folgender Staffelung bei der Vermietung an • Kinder- und Jugendmannschaften/-gruppen (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) sowie Kreissportbund Euskirchen e. V. für die Übungsleiteraus- und -fortbildung 30 % -2• kreisansässige als gemeinnützig anerkannte Nutzer 50 % • kreisansässige private und nichtgewerbliche Nutzer 75 % • nicht kreisansässige Nutzer 100 % im Rahmen der Benutzungsordnung und der Hausund Hallenordnung für die Sportstätten des Kreises Euskirchen. Während die FDP- und SPD-Fraktion den Kompromissvorschlag der interfraktionellen Arbeitsgruppe und den vorstehenden Antrag der CDU-Fraktion unterstützen, unterstützt die Fraktion Fraktion B 90/Grüne den davor gestellten Antrag der UWVFraktion. Den weitergehenden Antrag der UWV-Fraktion im Sinne des Antrages 49/2005 stellt der Vorsitzende zur Abstimmung. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dagegen bei Zustimmung der UWV-Fraktion und der Fraktion B 90/Grüne Damit ist der Antrag 49/2005 der UWV-Fraktion abgelehnt. Sodann stellt der Vorsitzende Folgendes zur Abstimmung: Der Kreistag stimmt der Vorlage 148/2005 in der Fassung der Verwaltungsergänzung vom 01.12.2005 (Z 2/V 148/2005), der Verwaltungsergänzung vom 16.12.2005 (Z 4/V 148/2005) und der in der heutigen Sitzung gestellten Anträge der CDUFraktion zu und beschließt die Neufassung des Tarifs über die Festsetzung allgemein privatrechtlicher Entgelte für Verwaltungstätigkeiten und die Inanspruchnahme von Einrichtungen des Kreises Euskirchen in der diesem Beschluss beigefügten Fassung (siehe Anlage 1). Die Neufassung tritt am 01.01.2006 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Tarif über die Festsetzung allgemein geltender privatrechtlicher Entgelte für Verwaltungstätigkeiten und die Inanspruchnahme von Einrichtungen des Kreises Euskirchen in der Fassung vom 01.01.2002 außer Kraft. Abstimmungsergebnis: Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür bei einigen Gegenstimmen und Enthaltungen