Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
58 kB
Erstellt
23.12.08, 04:24
Aktualisiert
23.12.08, 04:24
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 8. Sitzung des Kreistages am 21.12.2005 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 11.1.
Antrag zur Ergänzung der V 148/2005 (Beschlussfassung
vertagt in den Kreisausschuss)
hier: Antrag der UWV-Fraktion
A 49/2005
Kreisausschuss
Kreistag
Z1
Z2
07.12.2005
21.12.2005
Der Kreistag beschließt einstimmig, die Tagesordnungspunkte
11 und 11.1 zusammen zu behandeln.
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke bemängelt, dass das Ergebnis der interfraktionellen Arbeitsgruppe "Aufgabenkritik Geschäftsbereich III" vom 14.12.2005 in Form der Verwaltungsergänzung vom 14.12.2005 (siehe Z 4/V 148/2005 und
Z 2/A 49/2005) keine konkreten Vorschläge zum Antrag
49/2005 seiner Fraktion bezüglich der Reduzierung der Nutzungsgebühren bei den Tarifstellen 12.1 bis 12.3 für Kinderund Jugendmannschaften bis 18 Jahre enthalte. Unter Bezugnahme auf seine Ausführungen in der Sitzung des Kreisausschusses vom 07.12.2005 (siehe Z 3/V 148/2005 und
Z 1/A 49/2005) halte er den Antrag seiner Fraktion auf Reduzierung der Nutzungsgebühren auf 1,00 € pro Hallenteil und Stunde aufrecht.
CDU-Fraktionsvorsitzender Reidt verteidigt den in der interfraktionellen Arbeitsgruppe gefundenen Kompromiss zu den Tarifstellen 12.1 bis 12.3 sowie 12.5 (unverändert) und beantragt im
Namen seiner Fraktion, den neu gefassten Entgelttarifen zuzustimmen.
Ergänzend beantragt er, die Tarifstelle 12.4 wie folgt zu fassen,
um Kinder- und Jugendmannschaften/-gruppen von gemeinnützig anerkannten Vereinen und den Kreissportbund Euskirchen
e. V. für die Übungsleiteraus- und -fortbildung zumindest teilweise zu entlasten:
Tarifstelle 12.4
Die Anwendung der Tarifstellen 12.1 bis 12.3
erfolgt in folgender Staffelung bei der Vermietung an
•
Kinder- und Jugendmannschaften/-gruppen
(bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)
sowie Kreissportbund Euskirchen e. V. für
die Übungsleiteraus- und -fortbildung
30 %
-2•
kreisansässige als gemeinnützig anerkannte
Nutzer
50 %
•
kreisansässige private und nichtgewerbliche Nutzer
75 %
•
nicht kreisansässige Nutzer
100 %
im Rahmen der Benutzungsordnung und der Hausund Hallenordnung für die Sportstätten des Kreises
Euskirchen.
Während die FDP- und SPD-Fraktion den Kompromissvorschlag der interfraktionellen Arbeitsgruppe und den vorstehenden Antrag der CDU-Fraktion unterstützen, unterstützt die Fraktion Fraktion B 90/Grüne den davor gestellten Antrag der UWVFraktion.
Den weitergehenden Antrag der UWV-Fraktion im Sinne des
Antrages 49/2005 stellt der Vorsitzende zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dagegen
bei Zustimmung der
UWV-Fraktion und der
Fraktion B 90/Grüne
Damit ist der Antrag 49/2005 der UWV-Fraktion abgelehnt.
Sodann stellt der Vorsitzende Folgendes zur Abstimmung:
Der Kreistag stimmt der Vorlage 148/2005 in der Fassung der
Verwaltungsergänzung vom 01.12.2005 (Z 2/V 148/2005), der
Verwaltungsergänzung vom 16.12.2005 (Z 4/V 148/2005) und
der in der heutigen Sitzung gestellten Anträge der CDUFraktion zu und beschließt die Neufassung des Tarifs über die
Festsetzung allgemein privatrechtlicher Entgelte für Verwaltungstätigkeiten und die Inanspruchnahme von Einrichtungen
des Kreises Euskirchen in der diesem Beschluss beigefügten
Fassung (siehe Anlage 1).
Die Neufassung tritt am 01.01.2006 in Kraft.
Gleichzeitig tritt der Tarif über die Festsetzung allgemein geltender privatrechtlicher Entgelte für Verwaltungstätigkeiten und
die Inanspruchnahme von Einrichtungen des Kreises Euskirchen in der Fassung vom 01.01.2002 außer Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür
bei einigen Gegenstimmen
und Enthaltungen