Daten
Kommune
Hürtgenwald
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74 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Bau- und Umweltausschuss
Termin
25.11.2008
128/2008
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
IV
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
IV F/Ra
07.11.2008
Bezeichnung
Bauleitplanung im Ortsteil Zerkall;
hier: Gastronomischer Betrieb am Nationalpark Infopunkt
Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.09.2008 beschlossen, die Bauleitverfahren zur
Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. Z 1 ohne Nutzungskonzept
eines Investors durchzuführen.
Bei den ersten Abstimmungsgesprächen mit Herrn Faßbinder vom Stadtplanungsbüro
Zimmermann stellte sich die Frage, welche städtebaulichen Festsetzungen in den Bebauungsplan
zur Errichtung eines gastronomischen Betriebes aufgenommen werden sollen. Bei dieser Diskussion wurde der Verwaltung und dem Planungsbüro bewusst, dass diesbezüglich eine eindeutige Nutzung in Form eines Nutzungskonzeptes vorgegeben werden muss. Die gastronomische Nutzung ist aber wiederum abhängig von einem Betreiber der Einrichtung. Ansonsten investiert die Gemeinde Kosten in Höhe von ca. 40.000,00 € (Bauleitplanung zur Änderung des
FNP’s und des Bebauungsplans) und findet später keinen Bauherrn und keinen Betreiber der
Einrichtung. Dies kann nach Auffassung der Verwaltung so nicht gewollt sein.
Die Verwaltung empfiehlt daher den politischen Gremien, aus wirtschaftlichen Gründen von einer
sog. Angebotsplanung abzusehen. Die Planung des gastronomischen Betriebes kann nur im Zusammenhang mit einem Betreiber erarbeitet werden. Die Verwaltung hat diese Problematik anlässlich eines Gespräches am 30.10.2008 mit Herrn Faßbinder vom Stadtplanungsbüro
Zimmermann und Herrn Schmidt-Illguth von der BBE Unternehmensberatung Köln diskutiert.
Herr Schmidt-Illguth bestätigte, dass für den Nationalpark-Infopunkt eine sog. Angebotsplanung
nicht angebracht ist. Vielmehr wäre ein generelles Nutzungskonzept einschließlich Betreiber erforderlich, was sich dann auch in der Bauleitplanung umsetzen lässt. Herr Schmidt-Illguth wird
auch zu diesem Tagesordnungspunkt Erläuterungen vortragen und die Gesamtsituation mit den
Mitgliedern des Bau- und Umweltausschusses diskutieren.
-1 -
Beschlussvorschlag:
Ohne
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-2 -
(Bürgermeister)