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Beschlusstext (Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Betreuungsgesetz (BtG))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
8,1 kB
Datum
18.08.2009
Erstellt
17.09.09, 04:13
Aktualisiert
17.09.09, 04:13
Beschlusstext (Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Betreuungsgesetz (BtG))

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit am 18.08.2009 im Sitzungssaal II des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 9 Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Betreuungsgesetz (BtG) Der Ausschuss stimmt der V 558/2009 zu und empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, die Leistungsvereinbarung zwischen dem Verbund der anerkannten Betreuungsvereine im Kreis Euskirchen und dem Kreis Euskirchen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Betreuungsgesetz (BtG) bis zum 31.12.2010 zu verlängern. Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 0 Enthaltungen V 558/2009