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Beschlussvorlage (Abfallbeseitigung a) Gebührenbedarfsberechnung für das Restmüllgefäß und die Biotonne für das Haushaltsjahr 2009, b) 22. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Hürtgenwald )

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
129 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Abfallbeseitigung
a) Gebührenbedarfsberechnung für das Restmüllgefäß und die Biotonne  für das
    Haushaltsjahr 2009,
b) 22. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der
    Gemeinde Hürtgenwald ) Beschlussvorlage (Abfallbeseitigung
a) Gebührenbedarfsberechnung für das Restmüllgefäß und die Biotonne  für das
    Haushaltsjahr 2009,
b) 22. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der
    Gemeinde Hürtgenwald ) Beschlussvorlage (Abfallbeseitigung
a) Gebührenbedarfsberechnung für das Restmüllgefäß und die Biotonne  für das
    Haushaltsjahr 2009,
b) 22. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der
    Gemeinde Hürtgenwald ) Beschlussvorlage (Abfallbeseitigung
a) Gebührenbedarfsberechnung für das Restmüllgefäß und die Biotonne  für das
    Haushaltsjahr 2009,
b) 22. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der
    Gemeinde Hürtgenwald )

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 27.11.2008 129/2008 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: III Kw/zie Herr Kowalke Aktenzeichen: Datum: III Gebühren 2009 11.11.2008 Bezeichnung Abfallbeseitigung a) Gebührenbedarfsberechnung für das Restmüllgefäß und die Biotonne für das Haushaltsjahr 2009, b) 22. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Hürtgenwald Sachverhalt: Als Anlage überreiche ich die Bedarfsberechnungen für das Restmüllgefäß und die Biotonne ab dem 01.01.2009. Wie im Vorjahr, ist eine Kalkulation für die Abholung der Grünabfälle nicht erfolgt. Wegen der geringen Nachfrage wurde hierauf verzichtet. Sollte dennoch eine Abfuhr gewünscht werden, ist eine Abrechnung auf der Grundlage der tatsächlichen Inanspruchnahme des Bauhofes erforderlich. a) Restmüllgefäß In meiner Vorlage vom 13.11.2007 habe ich Ihnen mitgeteilt, dass der Gebührenhaushalt Abfallbeseitigung „Restmüllgefäß“ für 2006 mit einem Fehlbetrag in Höhe von 80.250,90 € abgeschlossen hat. Die Hälfte des Betrages ist bereits in der Gebühr für das Haushaltsjahr 2008 erhoben worden. Der verbleibende Betrag von 40.142,51 € ist demnach im Jahre 2009 abzuwickeln. Aufgrund dessen ist eine zusätzliche Gebührenbelastung je Gefäß von 11,70 € notwendig. Für die Jahre 2007 und 2008 sind keine gravierenden Einschnitte in den Gebührenhaushalt zu erwarten. Es wird daher mit ausgeglichenen Resultaten gerechnet. Für das Jahr 2009 ergeben sich folgende Änderungen: 1. Das Abfuhrentgelt aufgrund der Verträge beläuft sich im Jahre 2009 auf 70.891,37 € (Vorjahr 69.713,63 €). Es steigt geringfügig um 1.177,54 € an. 2. Bei der Deponierung tritt keine Änderung der Gebührensätze ein. Es fallen weiterhin 14,08 € Grundbetrag je Einwohner und 166,97 € je Tonne an. Zu berücksichtigen ist jedoch eine höhere Abfallmenge von 100 Tonnen im kommenden Jahr. 3. Die Personalkosten und der Verwaltungskostenbeitrag sind aktualisiert worden und entsprechen im wesentlichen den Veranschlagungen im Haushaltsplan. 4. Die weiteren Kostenbestandteile (Papierentsorgung, Büro- und Geschäftsbedarf, Schadstoff mobil) sind, soweit keine Kostenänderungen zu verzeichnen waren, grundsätzlich nach dem bisherigen Verfahren kalkuliert worden. Einzelheiten können der beiliegenden Kalkulation nach Anlage 1 entnommen werden. 5. Bei der Sperrmüllabfuhr wurden grundsätzlich die bisherigen Parameter unter Berücksichtigung des aktuellen Sperrmüllaufkommens zugrund gelegt. Hier wird entsprechend der vorliegenden Kalkulation mit Kosten in Höhe von 13,83 € je Gefäß gerechnet. Das Resultat inkl. der Restabdeckung des Fehlbetrags 2006 nach der Variante 1 lautet hiernach wie folgt: Variante 1: Gefäß Restmüllgefäß 60 l Restmüllgefäß 120 l Restmüllgefäß 240 l Restmüllgefäß 1.100 l l/14-tägige Leerung Restmüllgefäß 1.100 l l/mtl. Gebührensatz 2009 Gebühren 2008 Differenz in % 144,12 € 239,52 € 430,32 € 137,40 € 228,84 € 411,60 € 6,72 € 10,68 € 18,72 € + 4,9 % + 4,66 % + 4,5 % 1.797,48 € 1.671,12 € 126,36 € + 7,56 % 845,76 € 843,24 € 2,52 € + 0,29 % Wie die Tabelle zeigt, ist eine geringfügige Anhebung der Gebühr wegen der teilweise gestiegenen Kosten notwendig. Aufgrund dessen ist eine Änderung der Gebührensatzung erforderlich. Aufgrund des Antrages einer Bürgerin habe ich die Frage klären lassen, inwieweit ein zusätzlicher Abfuhrrhythmus bei Einpersonenhaushalten in die Gebühr integriert werden könne. Dies erfolgte ohne Bewertung eventueller hygienischer Bedenken. In einer Alternativberechnung habe ich eine Kalkulation auf das Basis von anfänglich 50 Einpersonenhaushalten mit einem vierwöchigen Abfuhrrhythmus dargestellt. Sie liegt als Anlage 2 bei. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass bei Einführung dieser Gebühr ein zusätzlicher Behältertausch anfallen würde. Dieser Behältertausch ist unter Berücksichtigung des Unternehmerpreises von rd. 52,00 € und Einbeziehung eines anteiligen Verwaltungskostenbeitrages mit 60,00 € anzusetzen. Es ergibt sich hierbei folgende Gegenüberstellung (Variante 2): Variante 2: Gefäß Restmüllgefäß 60 l 4-wöchentliche Entleerung Restmüllgefäß 60 l 14-tägige Leerung Restmüllgefäß 120 l 14-tägige Leerung Gebührensatz bisherige Kalkulation Gebührensatz neue Kalkulation Differenz 0,00 € 86,76 € 86,76 € 144,12 € 145,20 € 1,08 € 239,52 € 241,08 € 1,56 € -2- Restmüllgefäß 240 l 14-tägige Leerung Restmüllgefäß 1.100 l 14-tägige Leerung Restmüllgefäß 1.100 l monatliche Leerung 430,32 € 432,84 € 2,52 € 1.797,48 € 1.807,20 € 9,72 € 845,76 € 850,20 € 4,44 € Die Kalkulation liegt als Anlage 2 bei. b) Biotonne Der Abschluss des Gebührenhaushaltes „Biotonne“ aus dem Jahre 2006 (6.018,73 €) ist bereits mit 50 % des Betrages in der Gebühr des Jahres 2008 berücksichtigt worden. Der verbleibende Betrag von 3.009,37 € ist in der Gebührenkalkulation 2009 mit 4,63 € je Gefäß angesetzt. Die Kosten für die Abfuhr der Biotonne steigen geringfügig an. Sie liegen im Jahre 2009 bei 27.754,00 € und haben sich dadurch um 1.260,00 € erhöht. Die Deponiekosten sind mit insgesamt 35.777,00 € zu berücksichtigen. Auch hier war eine höhere Abfallmenge anzusetzen. Die anderen Kosten sind, bis auf die normalen Steigerungen, entsprechend den bisherigen Aufwendungen kalkuliert worden. Nach der Anlage 3 ergibt sich bei der Biotonne ein Aufwand in Höhe von 74.512,00 €. Gegenüber dem Vorjahr steigt er um 7.592,00 € an. Im wesentlichen geht dies auf eine höhere Abfallmenge und die höheren Kosten im Zusammenhang mit der Ummeldung von Abfallbehältern zurück. Neben zusätzlichen Personalaufwendungen sind an das Abfuhrunternehmen Mehrbeträge zu leisten. Auch hat die Zahl der Ummeldungen zum Sommer bzw. zum Winter stark zugenommen. Um dem entgegenzuwirken, soll bei zusätzlichem Austausch der Behälter ein kostenrelevanter Betrag in Höhe von 40,00 € erhoben werden. Bei einer zusätzlichen Wechselzahl von 50 Stück sind in der Kalkulation 2.000,00 € als neue Erlösart berücksichtigt worden. Einen entsprechenden Passus habe ich in der Gebührensatzung aufgenommen. Der Gesamtaufwand verteilt sich entsprechend den Gefäßzahlen beim 120 l-Gefäß bzw. 240 lGefäß mit 48.700,36 € und 24.811,76 €. Die Gebühren lauten hiernach wie folgt: Gefäßart Gebührensatz 2009 Gebührensatz 2008 Biomüll 120 Liter 102,00 € Biomüll 240 Liter 170,04 € 94,08 € + Differenz 7,92 € 152,76 € + 17,18 € + 8,41 % + 11,31% Die Gebührensätze müssen erhöht werden. Eine Änderung der Gebührensatzung im Bereich der Biotonne ist daher notwendig. Zur Vermeidung eines mehrmaligen Behältertausches im Jahr (z. B. Anmeldung der Biotonne im Frühjahr und Abmeldung im Herbst) sieht die Änderungssatzung in § 2 Abs. 5 die Erhebung einer gesonderten Gebühr von 40,00 € vor. -3- c) Abholung von Grünabfällen Wie bereits im vergangenen Jahr, soll auch im kommenden Jahr die Abholung von Grünabfällen nach dem tatsächlich vorhandenen Aufwand abgerechnet werden. Eine entsprechende Berücksichtigung in der Gebührensatzung ist daher notwendig. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die Kalkulationen für das Haushaltsjahr 2009 für a) die Restmüllgefäße, b) die Biotonne, sind richtig. 2. Für die Festlegung der Gebühr ab dem Jahre 2009 sind die Gebühren entsprechend der Kalkulation nach Variante…….festzulegen. Er empfiehlt dem Gemeinderat, den gleichen Beschluss zu fassen. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -4- (Bürgermeister)