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Beschlussvorlage (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung hinsichtlich der Benutzungsgebühr der Ent- sorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen und Erlass der 21. Ände- rungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
84 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung hinsichtlich der Benutzungsgebühr der Ent-
sorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen und Erlass der 21. Ände-
rungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen) Beschlussvorlage (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung hinsichtlich der Benutzungsgebühr der Ent-
sorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen und Erlass der 21. Ände-
rungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 27.11.2008 132/2008 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: III Kw/zie Herr Kowalke Aktenzeichen: Datum: III Gebühren 2009 12.11.2008 Bezeichnung Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung hinsichtlich der Benutzungsgebühr der Entsorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen und Erlass der 21. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen Sachverhalt: Die Gebührenkalkulation 2009 hat sich gegenüber dem Vorjahr im wesentlichen nicht verändert. Es waren lediglich aufgrund von allgemeinen Preissteigerungen höhere Beträge einzustellen. Wie bereits in der letztjährigen Kalkulation angekündigt, ist eine Gebührenausgleichsrücklage nicht mehr vorhanden. Die Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2009 ist als Anlage beigefügt. Unter Berücksichtigung der kalkulierten Sätze ergibt sich demzufolge eine Gebühr für geschlossene Gruben in Höhe von 32,25 € je cbm (bisher 25,95 € je cbm unter Berücksichtigung des Einsatzes Sonderposten Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von 6,40 €) und für die Entleerung von Kleinkläranlagen 38,33 € je cbm (bisher 31,10 € je cbm unter Berücksichtigung des Einsatzes aus dem Sonderposten Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von 6,40 €). Ohne Einbeziehung der Gebührenausgleichsrücklage hätten die Gebührensätze 32,35 € bzw. 37,50 € betragen. Die neuen Gebührensätze sind in der 21. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Hürtgenwald berücksichtigt. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die Gebührenkalkulation ist richtig. 2. Die kalkulierten Gebühren lauten auf 32,25 € bei der Entleerung von abflusslosen Gruben und 38,33 € bei der Entleerung von Kleinkläranlagen. 3. Die 21. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Hürtgenwald vom 16.12.1983 zu beschließen. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) € € 29.012,20 € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -2- (Bürgermeister)