Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
84 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
27.11.2008
132/2008
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
III Kw/zie
Herr Kowalke
Aktenzeichen:
Datum:
III Gebühren 2009
12.11.2008
Bezeichnung
Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung hinsichtlich der Benutzungsgebühr der Entsorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen und Erlass der 21. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
Sachverhalt:
Die Gebührenkalkulation 2009 hat sich gegenüber dem Vorjahr im wesentlichen nicht verändert.
Es waren lediglich aufgrund von allgemeinen Preissteigerungen höhere Beträge einzustellen.
Wie bereits in der letztjährigen Kalkulation angekündigt, ist eine Gebührenausgleichsrücklage
nicht mehr vorhanden.
Die Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2009 ist als Anlage beigefügt. Unter Berücksichtigung der kalkulierten Sätze ergibt sich demzufolge eine Gebühr für geschlossene Gruben in Höhe von 32,25 € je cbm (bisher 25,95 € je cbm unter Berücksichtigung des Einsatzes
Sonderposten Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von 6,40 €) und für die Entleerung von Kleinkläranlagen 38,33 € je cbm (bisher 31,10 € je cbm unter Berücksichtigung des Einsatzes aus dem
Sonderposten Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von 6,40 €). Ohne Einbeziehung der Gebührenausgleichsrücklage hätten die Gebührensätze 32,35 € bzw. 37,50 € betragen.
Die neuen Gebührensätze sind in der 21. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Hürtgenwald berücksichtigt.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Die Gebührenkalkulation ist richtig.
2.
Die kalkulierten Gebühren lauten auf 32,25 € bei der Entleerung von abflusslosen Gruben
und 38,33 € bei der Entleerung von Kleinkläranlagen.
3.
Die 21. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Hürtgenwald vom 16.12.1983 zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
€
€
29.012,20 €
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-2-
(Bürgermeister)