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Beschlussvorlage (Bauliche Erweiterung des Kindergartengebäudes in Gey )

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
86 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Bauliche Erweiterung des Kindergartengebäudes in Gey ) Beschlussvorlage (Bauliche Erweiterung des Kindergartengebäudes in Gey ) Beschlussvorlage (Bauliche Erweiterung des Kindergartengebäudes in Gey )

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Schulausschuss Termin 13.12.2007 126/2007 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: I Herr Latz Aktenzeichen: Datum: I L/Ra 12.11.2007 Bezeichnung Bauliche Erweiterung des Kindergartengebäudes in Gey Sachverhalt: Bei der Errichtung des Kindergartengebäudes im Jahre 1975 war es für die Unterbringung von zwei Kindergartengruppen konzipiert. Mitte der 90er Jahre ist das Gebäude um einen Gruppenraum mit Gruppennebenraum erweitert worden. Hinsichtlich des Geschäfts- und Personalbereichs war das Gebäude immer nur für vier Beschäftigte ausgerichtet und ist bis heute auf diesem Stand geblieben. Derzeit arbeiten aber in Gey mehr als neun Personen (eine freigestellte Leiterin, vier Gruppenleiterinnen, vier Zweitkräfte, Schüler der Unter- und Oberstufe der Fachschule für Sozialpädagogik in der Ausbildung). Dem Bedarf entsprechende Personal- und Aufenthaltsräume stehen nicht zur Verfügung. Der in der Zeichnung dargestellte Personal- und Aufenthaltsraum wird seit Jahren für die ÜberMittag-Betreuung genutzt. Ebenfalls dürften die sanitären Anlagen nicht mehr ausreichend sein. Darüber hinaus setzt die inzwischen geltende Dokumentationsverpflichtung für das Personal voraus, dass entsprechend eingerichtete Arbeitsplätze zur Verfügung stehen. Als Behelfslösung sind bisher Schreibplätze in den Gruppennebenräumen eingerichtet worden. Diese müssen jedoch nach der Forderung des Landesjugendamtes wieder entfernt werden. Des Weiteren hat sich nach Abschluss der Sprachstandserhebung für die Vierjährigen herausgestellt, dass Sprachförderung seitens des Kindergartens zu leisten ist. Diese wird durch die Kindergartenleiterin durchgeführt. Für den personellen Einsatz erhält die Gemeinde zwar Landesmittel, muss aber auch wieder entsprechende Raumkapazitäten vorhalten. Schließlich hat der Rat in seiner Sitzung am 27.03.2007 beschlossen, den Kindergarten Gey für den Ausbau als Familienzentrum anzumelden. Die Anerkennung der Bewerbung ist zum 01.08.2007 erfolgt. Seitens des Landes wird für ein Familienzentrum ein jährlicher Betriebskostenzuschuss von zz. 12.000,00 € gezahlt. Innerhalb einer Frist von zwei Jahren muss sich die Einrichtung zertifiziert haben, damit dieser Zuschuss auch weiterhin gezahlt wird. Zur Erlangung der Zertifizierung ist ein bestimmtes Punktsystem maßgebend, welches installierte Angebote in der Einrichtung bewertet. Zurzeit ist man dabei, entsprechende Angebote mit verschiedenen Kooperationspartnern anzubieten und aufzulisten (z. B. Logopädie, Familie- und Erziehungsberatung). Auch hierfür ist letztlich ein zusätzliches Raumangebot (separate Behandlungs- und Beratungszimmer, Warteraum pp.) vonnöten. Die Über-Mittag-Betreuungsgruppe ist zz. mit 20 Kindern voll belegt. Ein weiterer Bedarf bei zusätzlichen Aufnahmen Anfang 2008 im Rechtsanspruchbereich zeichnet sich ab. Auf Dauer sind hier Zuschnitt und Größe der Küche sowie der angegliederte Raum keineswegs für einen solchen Bedarf ausreichend. Die beigefügte Zeichnung stellt die zz. vorhandenen Räumlichkeiten im Kindergarten Gey dar. Diese Räumlichkeiten reichen sowohl im Bereich der Über-Mittag-Betreuung als auch zur Deckung des Raumbedarfs im personellen Bereich und für die Angebote des Familienzentrums nicht aus. Aus Sicht der Verwaltung ist daher eine räumliche Erweiterung notwendig. Benötigt würden 1 Personal/Büroraum, 1 Besprechungs- und Therapieraum, 1 größerer Speiseraum sowie Besucher- und Personaltoiletten. Nach einer von hier durchgeführten Prüfung ließe sich diese unter Einbeziehung des derzeitigen Gebäudezuschnittes verwirklichen. Zuschüsse seitens des Landes wären leider für eine solche Erweiterungsmaßnahme nicht zu erzielen, da diese nur gewährt werden, wenn zusätzliche Plätze geschaffen werden. Im Kindergarten Gey sind derzeit vier Gruppen vorhanden, in denen 85 Kinder betreut werden können (eine Tagesstättengruppe mit 20 Kindern, eine altersreduzierte Gruppe mit 20 Kindern, eine Regelgruppe mit 25 Kindern und eine Regelgruppe – Provisorium – mit 20 Kindern). In der Einrichtung werden zz. sechs U-3-Kinder betreut. Nach der Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes ist die Zulassungsgenehmigung für die provisorische 4. Gruppe (im früheren Mehrzweckraum untergebracht) für ein Jahr erteilt, d. h. bis zum 31.07.2008. Nach dem im August 2007 fortgeschriebenen Kindergartenbedarfsplan werden zum 01.08.2008 69 Kinder im Kindergartenalter vorhanden sein und 24 Kinder im hineinwachsenden Jahrgang (neun Kinder vom 01.09. bis 31.12.2005 geboren und 15 Kinder vom 01.01. bis 31.08.2006 geboren). Würde die 4. Gruppe geschlossenen, ständen 65 Plätze regulär zur Verfügung, davon fünf in der altersreduzierten Gruppe für U-3-Kinder. Hier bleibt letztlich das Anmeldeverfahren, welches auch im Hinblick auf das neue Kinderbildungsgesetz größere Veränderungen bringen kann, abzuwarten. Sollten mittelfristig weitere Veränderungen oder Erweiterungen aufgrund steigender Kinderzahlen (Verwirklichung von seit längerer Zeit anstehender Bebauungspläne pp.) erforderlich werden, müsste dafür ohnehin eine gesonderte Baumaßnahme gestartet werden, weil es sich dann um beihilfefähige Kosten (Schaffung zusätzlicher Plätze) handeln würde. Anlagen 1 Grundrisszeichnung des derzeitigen Bestandes 1 Fortschreibung Kindergartenbedarfsplan zum 01.08.2007 -2- Beschlussvorschlag: Ohne. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Ja, geschätzt 120.000,00 € bis 150.000,00 € € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen im Haushalt bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -3- (Bürgermeister)