Daten
Kommune
Hürtgenwald
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86 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Schulausschuss
Termin
13.12.2007
126/2007
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
I
Herr Latz
Aktenzeichen:
Datum:
I L/Ra
12.11.2007
Bezeichnung
Bauliche Erweiterung des Kindergartengebäudes in Gey
Sachverhalt:
Bei der Errichtung des Kindergartengebäudes im Jahre 1975 war es für die Unterbringung
von zwei Kindergartengruppen konzipiert. Mitte der 90er Jahre ist das Gebäude um einen
Gruppenraum mit Gruppennebenraum erweitert worden. Hinsichtlich des Geschäfts- und
Personalbereichs war das Gebäude immer nur für vier Beschäftigte ausgerichtet und ist
bis heute auf diesem Stand geblieben. Derzeit arbeiten aber in Gey mehr als neun
Personen (eine freigestellte Leiterin, vier Gruppenleiterinnen, vier Zweitkräfte, Schüler der
Unter- und Oberstufe der Fachschule für Sozialpädagogik in der Ausbildung). Dem Bedarf
entsprechende Personal- und Aufenthaltsräume stehen nicht zur Verfügung. Der in der
Zeichnung dargestellte Personal- und Aufenthaltsraum wird seit Jahren für die ÜberMittag-Betreuung genutzt. Ebenfalls dürften die sanitären Anlagen nicht mehr ausreichend
sein. Darüber hinaus setzt die inzwischen geltende Dokumentationsverpflichtung für das
Personal voraus, dass entsprechend eingerichtete Arbeitsplätze zur Verfügung stehen.
Als Behelfslösung sind bisher Schreibplätze in den Gruppennebenräumen eingerichtet
worden. Diese müssen jedoch nach der Forderung des Landesjugendamtes wieder
entfernt werden.
Des Weiteren hat sich nach Abschluss der Sprachstandserhebung für die Vierjährigen
herausgestellt, dass Sprachförderung seitens des Kindergartens zu leisten ist. Diese wird
durch die Kindergartenleiterin durchgeführt. Für den personellen Einsatz erhält die
Gemeinde zwar Landesmittel, muss aber auch wieder entsprechende Raumkapazitäten
vorhalten.
Schließlich hat der Rat in seiner Sitzung am 27.03.2007 beschlossen, den Kindergarten
Gey für den Ausbau als Familienzentrum anzumelden. Die Anerkennung der Bewerbung
ist zum 01.08.2007 erfolgt. Seitens des Landes wird für ein Familienzentrum ein jährlicher
Betriebskostenzuschuss von zz. 12.000,00 € gezahlt. Innerhalb einer Frist von zwei
Jahren muss sich die Einrichtung zertifiziert haben, damit dieser Zuschuss auch weiterhin
gezahlt wird. Zur Erlangung der Zertifizierung ist ein bestimmtes Punktsystem
maßgebend, welches installierte Angebote in der Einrichtung bewertet. Zurzeit ist man
dabei, entsprechende Angebote mit verschiedenen Kooperationspartnern anzubieten und
aufzulisten (z. B. Logopädie, Familie- und Erziehungsberatung). Auch hierfür ist letztlich
ein zusätzliches Raumangebot (separate Behandlungs- und Beratungszimmer,
Warteraum pp.) vonnöten.
Die Über-Mittag-Betreuungsgruppe ist zz. mit 20 Kindern voll belegt. Ein weiterer Bedarf
bei zusätzlichen Aufnahmen Anfang 2008 im Rechtsanspruchbereich zeichnet sich ab.
Auf Dauer sind hier Zuschnitt und Größe der Küche sowie der angegliederte Raum
keineswegs für einen solchen Bedarf ausreichend.
Die beigefügte Zeichnung stellt die zz. vorhandenen Räumlichkeiten im Kindergarten Gey
dar. Diese Räumlichkeiten reichen sowohl im Bereich der Über-Mittag-Betreuung als auch
zur Deckung des Raumbedarfs im personellen Bereich und für die Angebote des
Familienzentrums nicht aus. Aus Sicht der Verwaltung ist daher eine räumliche
Erweiterung notwendig. Benötigt würden 1 Personal/Büroraum, 1 Besprechungs- und
Therapieraum, 1 größerer Speiseraum sowie Besucher- und Personaltoiletten. Nach einer
von hier durchgeführten Prüfung ließe sich diese unter Einbeziehung des derzeitigen
Gebäudezuschnittes verwirklichen. Zuschüsse seitens des Landes wären leider für eine
solche Erweiterungsmaßnahme nicht zu erzielen, da diese nur gewährt werden, wenn
zusätzliche Plätze geschaffen werden.
Im Kindergarten Gey sind derzeit vier Gruppen vorhanden, in denen 85 Kinder betreut
werden können (eine Tagesstättengruppe mit 20 Kindern, eine altersreduzierte Gruppe
mit 20 Kindern, eine Regelgruppe mit 25 Kindern und eine Regelgruppe – Provisorium –
mit 20 Kindern). In der Einrichtung werden zz. sechs U-3-Kinder betreut. Nach der
Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes ist die Zulassungsgenehmigung für die
provisorische 4. Gruppe (im früheren Mehrzweckraum untergebracht) für ein Jahr erteilt,
d. h. bis zum 31.07.2008. Nach dem im August 2007 fortgeschriebenen
Kindergartenbedarfsplan werden zum 01.08.2008 69 Kinder im Kindergartenalter
vorhanden sein und 24 Kinder im hineinwachsenden Jahrgang (neun Kinder vom 01.09.
bis 31.12.2005 geboren und 15 Kinder vom 01.01. bis 31.08.2006 geboren). Würde die 4.
Gruppe geschlossenen, ständen 65 Plätze regulär zur Verfügung, davon fünf in der
altersreduzierten Gruppe für U-3-Kinder. Hier bleibt letztlich das Anmeldeverfahren,
welches auch im Hinblick auf das neue Kinderbildungsgesetz größere Veränderungen
bringen kann, abzuwarten.
Sollten mittelfristig weitere Veränderungen oder Erweiterungen aufgrund steigender
Kinderzahlen (Verwirklichung von seit längerer Zeit anstehender Bebauungspläne pp.)
erforderlich werden, müsste dafür ohnehin eine gesonderte Baumaßnahme gestartet
werden, weil es sich dann um beihilfefähige Kosten (Schaffung zusätzlicher Plätze)
handeln würde.
Anlagen
1 Grundrisszeichnung des derzeitigen Bestandes
1 Fortschreibung Kindergartenbedarfsplan zum 01.08.2007
-2-
Beschlussvorschlag:
Ohne.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Ja, geschätzt 120.000,00 € bis 150.000,00 €
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen im Haushalt bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-3-
(Bürgermeister)