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Allgemeine Vorlage (Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 83 GO)

Daten

Kommune
Kall
Größe
180 kB
Datum
31.01.2013
Erstellt
18.01.13, 18:14
Aktualisiert
18.01.13, 18:14
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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 211/2012 31.01.2013 Federführung: Fachbereich II / III An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmidt / Herr Krause Herr Murk / Herr Poth Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X X Fachbereichsleiter Vorlage berührt den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter überplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK 010 111 019 Budget Bauhof 120 547 000/5316 100 „Kosten des ÖPNV Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 4 Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 83 GO Beschlussvorschlag: a) Der Rat beschließt eine überplanmäßige Aufwendung in Höhe von 10.000,00 € für das Budget des Bauhofes Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei der Einkommensteuer. b) Der Rat beschließt die überplanmäßige Aufwendung bei PSK 120 547 000 / 5316 100 „Kosten des ÖPNV“ in Höhe von 5.438,78 €. Die Deckung erfolgt durch Einsparung bei PSK 020 122 001 / 5291 300 „Ordnungsmaßnahmen“. Sachdarstellung: Zu a) Im Haushaltsplan 2012 standen für das Budget „Bauhof“ Haushaltsmittel in Höhe von 91.690 € zur Verfügung. Zurzeit stehen noch 18,26 € zu Verfügung. Um im Geschäftsjahr 2012 offenstehende Rechnungen bezahlen zu können, wurden bereits seitens des Kämmerers 5.000,00 € überplanmäßig genehmigt. Die nunmehr beantragten weiteren Mittel i.H.v. 3.708,40 € werden benötigt, um die aktuell fälligen Kraftstoffrechnungen über ca. 3.375,00 € begleichen zu können. Darüber hinaus sind Kleinrechnungen in Höhe von ca. 329,00 € zu bezahlen. Somit ergeben sich zum 11.01.2013 überplanmäßige Aufwendungen beim Budget Bauhof in Höhe von 8.807,40 €. Da nicht auszuschließen ist, dass noch weitere Kleinrechnungen eingehen, wird vorgeschlagen, eine überplanmäßige Aufwendung i.H.v. 10.000,00 € zu genehmigen. Vorlagen-Nr. 211/2012 Seite 2 In der folgenden Tabelle sind die Jahresansätze sowie Jahresergebnisse für den Zeitraum 2009 – 2012 dargestellt. 2009 2010 2011 2012 Ansatz Ergebnis Ansatz Ergebnis Ansatz Ergebnis Ansatz Ergebnis Stand 31.12.2012 Ertrag 1.750,00 1.688,52 1.840,00 3.316,81 1.840,00 0,00 1.850,00 5118,66 Aufwand 90.960,00 100.329,41 84.700,00 88.811,01 91.110,00 100.626,00 97.790,00 101.040,40 Saldo 89.210,00 98.640,89 82.860,00 85.494,20 89.270,00 100.626,00 95.940,00 95.921,74 Ergebnis - 9.430,89 -2.634,20 -11.356,00 noch zur Verfügung Stand 11.01.2013 18,26 Die nachfolgende Tabelle vergleicht die jeweiligen jährlichen Haushaltsansätze für das Budget Fahrzeuge – Kraftstoffe mit dem tatsächlichen Rechnungsergebnis. Differenz Haushaltsjahr Haushaltsansatz Jahresrechnungsergebnis 2008 24.840,00 36.199,01 - 11.359,01 24.460,00 34.459,57 - 9.999,57 19.670,00 37.023,89 - 17.353,89 22.130,00 33.534,00 - 11.404,00 2009 2010 2011 Stand: 31.11.2012: 35.679,28 Rechnungen noch offen: 3.375,-- € 2012 24.500,00 - 14.554,28 39.054,28 Hieraus ist ersichtlich, dass die jährlichen Rechnungsergebnisse, insbesondere im Bereich Kraftstoffe erheblich über dem Haushaltsansatz liegen. Die Mitarbeiter des Bauhofes sind in Bezug auf die Kostenentwicklung sensibilisiert. Die Verwaltung schlägt daher vor, den jährlichen Haushaltsansatz ab 2013 um 10.000,00 € zu erhöhen. Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendung in Höhe von 10.000,00 € erfolgt durch Mehrerträge bei der Einkommensteuer. Vorlagen-Nr. 211/2012 Seite 3 Zu b) Die Kosten des AST-Verkehrs sind im Jahr 2012 durch überproportionale Nachfrage aus dem AST-Bereich V (Benenberg, Krähenpütz, Krekel, Roder, Rüth, Steinfeld, Urft und Wahlen) angestiegen. Vorrangig erfolgte die Inanspruchnahme aus dem Ort Krekel nach Kall und umgekehrt. Es kann davon ausgegangen werden, dass es sich bei den beförderten Personen um Berufspendler mit einer Dauerbuchung handelt. Ab dem Monat März stiegen hierdurch die Kosten des AST-Verkehrs teilweise um das Doppelte. Für das Haushaltsjahr 2013 wurde der Haushaltsansatz entsprechend höher veranschlagt. Es wird außerdem geprüft, ob für diese Strecke eine Taxi-Bus-Anbindung eingerichtet werden kann. In diesem Falle würde aber eine Anrechnung im Rahmen der ÖPNV-Umlage erfolgen.