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Beschlussvorlage (Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für die Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald ab 01.01.2009)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
92 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für die Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald ab 01.01.2009) Beschlussvorlage (Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für die Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald ab 01.01.2009) Beschlussvorlage (Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für die Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald ab 01.01.2009)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 22.01.2009 9/2009 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: II Herr Streit Aktenzeichen: Datum: II S/Ra 09.01.2009 Bezeichnung Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für die Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald ab 01.01.2009 Sachverhalt: Gemäß Ratsbeschluss vom 07.11.1991 wurden die Aufwandsentschädigungen für die Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald wie folgt festgesetzt: Gemeindebrandmeister stellv. Gemeindebrandmeister Löschgruppenführer Jugendwarte 1.200,00 DM/jährlich 600,00 DM/jährlich 600,00 DM/jährlich 240,00 DM/jährlich Unter Hinweis auf die Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.01.2002 und den Ratsbeschluss vom 19.02.2002 zum Haushalt wurden die Aufwandsentschädigungen ab 01.01.2002 um 8 % erhöht. Nach Umrechnung der Entschädigungen auf Euro und unter Berücksichtigung der 8 %igen Erhöhung sind ab 01.01.2002 bis heute folgende Aufwandsentschädigungen in unveränderter Höhe gezahlt worden: 663,00 €/jährlich 332,00 €/jährlich 332,00 €/jährlich 133,00 €/jährlich 55,00 €/jährlich Gemeindebrandmeister stellv. Gemeindebrandmeister Löschgruppenführer Jugendwarte Funkbeauftragter Der Wehrleiter, Herr Walter Kurth, und sein Vertreter, Herr Reinhold Pickart, haben mich in einem Gespräch am 13.11.2008 gebeten, zu prüfen, ob eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald ab 01.01.2009 möglich sei. Der Antrag wurde vom Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald mit Schriftsatz vom 27.11.2008 nunmehr auch schriftlich fixiert. Den Schriftsatz füge ich als Anlage 1 bei. -1 - Erläuterungen bezüglich Zahlung zusätzlicher Entschädigungen: Für die jeweiligen Löschzüge Nord und Süd sind entsprechende Löschzugführer nach den gesetzlichen Bestimmungen zu benennen, die als Bindeglied zu den jeweiligen Löschgruppen fungieren. In der Vergangenheit hat man aus personellen Gründen hierauf verzichtet. Diese Aufgaben wurden daher zusätzlich von zwei Löschgruppenführern wahrgenommen. Ab 01.07.2008 hat sich für den Löschzug Nord (Gey/Straß/ Großhau) ein Feuerwehrkamerad bereit erklärt, die Aufgaben als Löschzugführer zu übernehmen. Ihm sollte eine entsprechende Aufwandsentschädigung gezahlt werden. Für den Löschzug Süd ist die Stelle noch vakant. Bisher war der Löschgruppenleiter der Löschgruppe Bergstein zusätzlich 1. Vertreter des Wehrleiters. Eine Entschädigung hierfür wurde nicht gezahlt. Aufgrund des enormen Aufwandes, der in der Vergangenheit zu bewältigen war und künftig nicht geringer wird, halte ich die zusätzliche Zahlung einer ½-Aufwandsentschädigung von der Entschädigung des Löschgruppenführers für angemessen. Die drastische Erhöhung der Entschädigung für den Wehrleiter begründet dieser u. a. mit gestiegenen Benzinkosten und zusätzlichen Aufgaben, wie Brandschutzerziehung in den Kindergärten und Schulen etc. Die Anpassung der Aufwandsentschädigungen für die übrigen Führungskräfte nach sieben Jahren halte ich für gerechtfertigt. Da bei der Freiwilligen Feuerwehr die ehrenamtliche Tätigkeit im Vordergrund steht und den Führungskräften eine besondere Aufgabe im Hinblick auf die Führung der Löschgruppe, Ausbildung und Einsatz zukommt, empfehle ich, dem Antrag des Wehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald zuzustimmen und zu beschließen, ab 01.01.2009 folgende Aufwandsentschädigungen jährlich zu zahlen: 1.200,00 €/jährlich 375,00 €/jährlich 375,00 €/jährlich 150,00 €/jährlich 65,00 €/jährlich 300,00 €/jährlich Wehrleiter stellv. Wehrleiter Löschgruppenführer Jugendwarte Funkbeauftragter Zugführer, je Zug Bisher wurden Aufwandsentschädigungen von jährlich gezahlt. 3.453,00 € Künftig wären zu zahlen (unter Berücksichtigung einer zusätzlichen ½-Entschädigung für den stellv. Wehrleiter von der Entschädigung Löschgruppenführer, da dieser in beiden Funktionen tätig ist: 4.902,50 € 1.449,50 € ======== Mehraufwand jährlich: Eine Übersicht über die in den Nachbarkommunen gezahlten Aufwandsentschädigungen an Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr ist zum Vergleich als Anlage 2 beigefügt. 2 Anlagen -2 - Beschlussvorschlag: Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat, die Zahlung der Aufwandsentschädigungen an die Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald ab 01.01.2009 entsprechend der Beschlussvorlage anzupassen. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Ja € 1.449,50 € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -3 - (Bürgermeister)