Daten
Kommune
Hürtgenwald
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92 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
22.01.2009
9/2009
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
II
Herr Streit
Aktenzeichen:
Datum:
II S/Ra
09.01.2009
Bezeichnung
Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für die Führungskräfte der Freiwilligen
Feuerwehr Hürtgenwald ab 01.01.2009
Sachverhalt:
Gemäß Ratsbeschluss vom 07.11.1991 wurden die Aufwandsentschädigungen für die
Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald wie folgt festgesetzt:
Gemeindebrandmeister
stellv. Gemeindebrandmeister
Löschgruppenführer
Jugendwarte
1.200,00 DM/jährlich
600,00 DM/jährlich
600,00 DM/jährlich
240,00 DM/jährlich
Unter Hinweis auf die Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.01.2002 und den
Ratsbeschluss vom 19.02.2002 zum Haushalt wurden die Aufwandsentschädigungen ab
01.01.2002 um 8 % erhöht. Nach Umrechnung der Entschädigungen auf Euro und unter Berücksichtigung der 8 %igen Erhöhung sind ab 01.01.2002 bis heute folgende Aufwandsentschädigungen in unveränderter Höhe gezahlt worden:
663,00 €/jährlich
332,00 €/jährlich
332,00 €/jährlich
133,00 €/jährlich
55,00 €/jährlich
Gemeindebrandmeister
stellv. Gemeindebrandmeister
Löschgruppenführer
Jugendwarte
Funkbeauftragter
Der Wehrleiter, Herr Walter Kurth, und sein Vertreter, Herr Reinhold Pickart, haben mich in einem
Gespräch am 13.11.2008 gebeten, zu prüfen, ob eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung für
die Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald ab 01.01.2009 möglich sei. Der Antrag
wurde vom Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald mit Schriftsatz vom 27.11.2008 nunmehr auch schriftlich fixiert. Den Schriftsatz füge ich als Anlage 1 bei.
-1 -
Erläuterungen bezüglich Zahlung zusätzlicher Entschädigungen:
Für die jeweiligen Löschzüge Nord und Süd sind entsprechende Löschzugführer nach den gesetzlichen Bestimmungen zu benennen, die als Bindeglied zu den jeweiligen Löschgruppen fungieren.
In der Vergangenheit hat man aus personellen Gründen hierauf verzichtet. Diese Aufgaben wurden daher zusätzlich von zwei Löschgruppenführern wahrgenommen. Ab 01.07.2008 hat sich für
den Löschzug Nord (Gey/Straß/ Großhau) ein Feuerwehrkamerad bereit erklärt, die Aufgaben als
Löschzugführer zu übernehmen. Ihm sollte eine entsprechende Aufwandsentschädigung gezahlt
werden. Für den Löschzug Süd ist die Stelle noch vakant.
Bisher war der Löschgruppenleiter der Löschgruppe Bergstein zusätzlich 1. Vertreter des Wehrleiters. Eine Entschädigung hierfür wurde nicht gezahlt. Aufgrund des enormen Aufwandes, der in
der Vergangenheit zu bewältigen war und künftig nicht geringer wird, halte ich die zusätzliche
Zahlung einer ½-Aufwandsentschädigung von der Entschädigung des Löschgruppenführers für
angemessen.
Die drastische Erhöhung der Entschädigung für den Wehrleiter begründet dieser u. a. mit
gestiegenen Benzinkosten und
zusätzlichen Aufgaben, wie Brandschutzerziehung in den Kindergärten und Schulen etc.
Die Anpassung der Aufwandsentschädigungen für die übrigen Führungskräfte nach sieben Jahren
halte ich für gerechtfertigt.
Da bei der Freiwilligen Feuerwehr die ehrenamtliche Tätigkeit im Vordergrund steht und den
Führungskräften eine besondere Aufgabe im Hinblick auf die Führung der Löschgruppe, Ausbildung und Einsatz zukommt, empfehle ich, dem Antrag des Wehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald zuzustimmen und zu beschließen, ab 01.01.2009 folgende Aufwandsentschädigungen jährlich zu zahlen:
1.200,00 €/jährlich
375,00 €/jährlich
375,00 €/jährlich
150,00 €/jährlich
65,00 €/jährlich
300,00 €/jährlich
Wehrleiter
stellv. Wehrleiter
Löschgruppenführer
Jugendwarte
Funkbeauftragter
Zugführer, je Zug
Bisher wurden Aufwandsentschädigungen von jährlich
gezahlt.
3.453,00 €
Künftig wären zu zahlen (unter Berücksichtigung einer zusätzlichen
½-Entschädigung für den stellv. Wehrleiter von der Entschädigung
Löschgruppenführer, da dieser in beiden Funktionen tätig ist:
4.902,50 €
1.449,50 €
========
Mehraufwand jährlich:
Eine Übersicht über die in den Nachbarkommunen gezahlten Aufwandsentschädigungen an
Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr ist zum Vergleich als Anlage 2 beigefügt.
2 Anlagen
-2 -
Beschlussvorschlag:
Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat, die
Zahlung der Aufwandsentschädigungen an die Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr
Hürtgenwald ab 01.01.2009 entsprechend der Beschlussvorlage anzupassen.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Ja
€
1.449,50 €
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-3 -
(Bürgermeister)