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Allgemeine Vorlage (6.1 Genehmigungsbedürftige Anlage nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) hier: Antrag auf wesentliche Änderung gemäß § 16 BImSchG für die Errichtung und Betrieb einer Betonmischanlage in Kall, Daimlerstraße 1)

Daten

Kommune
Kall
Größe
106 kB
Datum
15.05.2012
Erstellt
04.05.12, 18:12
Aktualisiert
04.05.12, 18:12
Allgemeine Vorlage (6.1	Genehmigungsbedürftige Anlage nach Bundesimmissionsschutzgesetz
	(BImSchG)
	hier: 	Antrag auf wesentliche Änderung gemäß § 16 BImSchG für die Errichtung 		und Betrieb einer Betonmischanlage in Kall, Daimlerstraße  1) Allgemeine Vorlage (6.1	Genehmigungsbedürftige Anlage nach Bundesimmissionsschutzgesetz
	(BImSchG)
	hier: 	Antrag auf wesentliche Änderung gemäß § 16 BImSchG für die Errichtung 		und Betrieb einer Betonmischanlage in Kall, Daimlerstraße  1)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 62/2012 15.05.2012 Federführung: Fachbereich III An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmidt Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 6 6.1 Vorliegende Bauvoranfragen und Bauanträge Genehmigungsbedürftige Anlage nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) hier: Antrag auf wesentliche Änderung gemäß § 16 BImSchG für die Errichtung und Betrieb einer Betonmischanlage in Kall, Daimlerstraße 1 Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen wird gem. § 36 Abs. 1 BauGB erklärt, wenn das Vorhaben immissionsschutzrechtlich zulässig ist. Sachdarstellung: Die Antrag stellende Firma betreibt auf dem Betriebsgelände in Kall, Daimlerstraße 1 (Gewerbegebiet Kall 1) bereits mehrere nach BImSchG genehmigte Abfallbehandlungsanlagen. Nunmehr beabsichtigt die Antragstellerin auf einer ca. 60 x 70 m großen Teilfläche des Betriebsgeländes eine Betonmischanlage zu errichten und zu betreiben. Die Teilfläche befindet sich im nordöstlichen Bereich des Flurstückes 326 (Gemarkung Kall, Flur 30). Auf dem Betriebgelände werden bereits folgende nach BImSchG genehmigte Anlagen betrieben:  Zwei Brech- und Klassieranlagen zur Aufbereitung von mineralischen Abfällen  Lagerhallen zur Lagerung von Straßenaufbruch und mineralischen Abfällen  Konditionierungsanlage zur Herstellung von hydraulisch gebundener Tragschicht Für die Errichtung und den Betrieb der Betonmischanlage wird die Erteilung einer Genehmigung nach 16 BImSchG beantragt, da die Betonmischanlage auf dem Betriebsgelände der genannten Abfallbehandlungsanlagen in einem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang errichtet werden soll und der in der vorhandenen Brech- und Klassieranlage aufbereitete Beton als Einsatzstoff in der geplanten Betonmischanlage eingesetzt werden soll. Vorlagen-Nr. 62/2012 Seite 2 In der Betonmischanlage wird aus Zuschlägen (Sand/Kies/Splitte/Beton), Wasser, Bindemittel (Zement) und Zusatzmitteln vollautomatisch Beton hergestellt. Die Anlage ist für die Abgabe von Frischbeton in Fahrmischer vorgesehen. Sie besteht aus werksseitig montierten Baueinheiten. Der Betonmischer ist mit einer staubdichten Abdeckung versehen. Mit Verfügung vom 12.04.2012 wurde die Gemeinde Kall von der Bezirksregierung Köln angeschrieben und gebeten bis zum 21.05.2012 zu dem Antrag aus der Sicht ihres Aufgabengebietes Stellung zu nehmen. Das Grundstück liegt im Bereich der vom Rat der Gemeinde Kall in seiner Sitzung am 27. März 2012 gem. § 10 BauGB beschlossenen Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 „Steinbusch“ (Altes Industrie- und Gewerbegebiet). Ein Auszug aus der Dt. Grundkarte mit Einzeichnung des fraglichen Grundstückes sowie ein Auszug aus dem Lageplan (Verkleinerung) sind der Sitzungsvorlage beigefügt. Zur weiteren Erläuterung des Vorhabens werden die Antragsunterlagen ab dem Tage der Zustellung der Sitzungseinladung im Fraktionszimmer zur Verfügung gestellt.