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Allgemeine Vorlage (Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich "Forst" hier: Vereinbarung zwischen den Gemeinden Kall und Hellenthal)

Daten

Kommune
Kall
Größe
112 kB
Datum
22.05.2012
Erstellt
10.05.12, 18:12
Aktualisiert
10.05.12, 18:12
Allgemeine Vorlage (Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich "Forst"
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 75/2012 22.05.2012 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Heller Mitzeichnung durch Beschlussfassung Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 11 Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich "Forst" hier: Vereinbarung zwischen den Gemeinden Kall und Hellenthal Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.05.2012 – TOP 4 – beschließt der Rat die beigefügte Vereinbarung mit der Gemeinde Hellenthal für das Aufgabengebiet Forst. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung zum nächstmöglichen Zeitpunkt durchzuführen. Sachdarstellung: Die Gemeinde Kall hat mit den Kommunen Hellenthal und Schleiden seit Oktober 2011 eine Reihe von Aufgabenfeldern im Hinblick auf die interkommunale Zusammenarbeit untersucht. Unter anderem wurde überprüft, ob eine Zusammenarbeit im Bereich Forst zweckmäßig und wirtschaftlich ist. Hier hat sich herausgestellt, dass dies zurzeit insbesondere für die Gemeinden Hellenthal und Kall von Interesse ist. Die Vereinbarung dient dazu, eine Regelung herbeizuführen, wonach ein Einsatz der Forstwirte der Gemeinde HeIlenthal im Gemeindebereich Kall und ein Einsatz des Forstwirtes der Gemeinde Kall im Gemeindebereich HeIlenthal erfolgen kann. Insbesondere wird die Vereinbarung geschlossen, um den bestehenden Unfallverhütungsvorschriften gerecht zu werden, wonach zum Beispiel bei der Holzernte Alleinarbeit verboten ist. Die praktische Umsetzung der Vereinbarung bzw. der gegenseitige Austausch der Forstwirte kann beispielsweise für Arbeiten im Holzeinschlag sowie für anderweitige Arbeiten (z.B. Pflanzungen, Wegeaufhiebe, Ästungen, Schälschutzmaßnahmen, Aufmessen von Holz usw.) erfolgen. Der Austausch erfolgt in der Form, dass die jeweils im anderen Gemeindegebiet geleisteten produktiven Arbeitsstunden aufgerechnet werden und ein Ausgleich dieser geleisteten produktiven Arbeitsstunden auch als produktive Arbeitsstunden in der jeweils anderen Gemeinde abgeleistet werden. Vorlagen-Nr. 75/2012 Seite 2 Als Ergebnis liegt die gemeinsam erarbeitete Vereinbarung vor, die als Anlage beigefügt ist. Die Einbindung der Mitarbeiter und des Personalrates ist erfolgt. Die Umsetzung ist zum 01. Juli 2012 vorgesehen. Die Kommunen Hellenthal und Kall wollen bis dahin die notwendigen Beschlüsse herbeiführen und das formelle Genehmigungsverfahren zum Abschluss bringen. Weitere Einzelheiten sind der Vereinbarung zu entnehmen. Vorlagen-Nr. 75/2012 Seite 3 Vorlagen-Nr. 75/2012 Seite 4 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 75/2012 22.05.2012 Federführung: Fachbereich I An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Heller Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 4 Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich "Forst" hier: Vereinbarung zwischen den Gemeinden Kall und Hellenthal Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Vereinbarung für das Aufgabengebiet Forst mit der Gemeinde Hellenthal zu beschließen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung zum nächstmöglichen Zeitpunkt durchzuführen. Sachdarstellung: Die Gemeinde Kall hat mit den Kommunen Hellenthal und Schleiden seit Oktober 2011 eine Reihe von Aufgabenfeldern im Hinblick auf die interkommunale Zusammenarbeit untersucht. Unter anderem wurde überprüft, ob eine Zusammenarbeit im Bereich Forst zweckmäßig und wirtschaftlich ist. Hier hat sich herausgestellt, dass dies zurzeit insbesondere für die Gemeinden Hellenthal und Kall von Interesse ist. Die Vereinbarung dient dazu, eine Regelung herbeizuführen, wonach ein Einsatz der Forstwirte der Gemeinde HeIlenthal im Gemeindebereich Kall und ein Einsatz des Forstwirtes der Gemeinde Kall im Gemeindebereich HeIlenthal erfolgen kann. Insbesondere wird die Vereinbarung geschlossen, um den bestehenden Unfallverhütungsvorschriften gerecht zu werden, wonach zum Beispiel bei der Holzernte Alleinarbeit verboten ist. Die praktische Umsetzung der Vereinbarung bzw. der gegenseitige Austausch der Forstwirte kann beispielsweise für Arbeiten im Holzeinschlag sowie für anderweitige Arbeiten (z.B. Pflanzungen, Wegeaufhiebe, Ästungen, Schälschutzmaßnahmen, Aufmessen von Holz usw.) erfolgen. Der Austausch erfolgt in der Form, dass die jeweils im anderen Gemeindegebiet geleisteten produktiven Arbeitsstunden aufgerechnet werden und ein Ausgleich dieser geleisteten produktiven Arbeitsstunden auch als produktive Arbeitsstunden in der jeweils anderen Gemeinde abgeleistet werden. Vorlagen-Nr. 75/2012 Seite 5 Als Ergebnis liegt die gemeinsam erarbeitete Vereinbarung vor, die als Anlage beigefügt ist. Die Einbindung der Mitarbeiter und des Personalrates ist erfolgt. Die Umsetzung ist zum 01. Juli 2012 vorgesehen. Die Kommunen Hellenthal und Kall wollen bis dahin die notwendigen Beschlüsse herbeiführen und das formelle Genehmigungsverfahren zum Abschluss bringen. Weitere Einzelheiten sind der Vereinbarung zu entnehmen.