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Allgemeine Vorlage (3. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 14 „Neues Gewerbegebiet“ in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB hier: Einleitung des Verfahrens)

Daten

Kommune
Kall
Größe
120 kB
Datum
22.05.2012
Erstellt
04.05.12, 18:12
Aktualisiert
05.06.12, 18:02
Allgemeine Vorlage (3. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 14 „Neues Gewerbegebiet“  in Form einer vereinfachten Änderung  gem. § 13 BauGB
hier:	Einleitung des Verfahrens) Allgemeine Vorlage (3. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 14 „Neues Gewerbegebiet“  in Form einer vereinfachten Änderung  gem. § 13 BauGB
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 63/2012 22.05.2012 Federführung: Fachbereich III An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmidt Frau Keutgen Mitzeichnung durch Beschlussfassung Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 6 3. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 14 „Neues Gewerbegebiet“ in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB hier: Einleitung des Verfahrens Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 15.05.2012 – TOP 4 – beschließt der Rat der Gemeinde Kall, die Verwaltung zu beauftragen, auf der Grundlage des beigefügten Entwurfes die 3. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 14 „Neues Gewerbegebiet“ in Form einer vereinfachten Änderung gemäß § 13 BauGB einzuleiten. Die öffentliche Auslegung der vorgenannten vereinfachten Änderung einschließlich Begründung wird gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Plangeltungsbereich: Der Plangeltungsbereich für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 14 „Neues Gewerbegebiet“ wird durch die beigefügte Übersichtskarte näher bestimmt. (Anlage 1). Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse. Sachdarstellung: In der Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften, Forst und Umwelt am 20. Oktober 2011 – Punkt 5 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung- wurde die Planung zum Endausbau des Gewerbegebietes Kall 2 vorgestellt. Der vorgestellten Planung wurde vom Fachausschuss zugestimmt. Darüber hinaus wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, die Ein- und Ausfahrten der Grundstücke ggf. im Rahmen einer vereinfachten Änderung der bestehenden Bebauungspläne (Nr. 14 „Neues Gewerbegebiet“ und 14.1 Erweiterung des „Neuen Gewerbegebietes“) zu begrenzen, so dass eine regelgerechte Nutzung des geplanten Mehrzweckstreifens bei künftigen Bauvorhaben sichergestellt wird. Vorlagen-Nr. 63/2012 Seite 2 Die bestehenden Bebauungspläne enthalten zurzeit keine Festsetzungen zur Beschränkung der Zufahrten zu den Grundstücken. Es wird vorgeschlagen, die textlichen Festsetzungen der vorgenannten Bebauungspläne entsprechend zu ändern, so dass eine regelgerechte Nutzung der Mehrzweckstreifen bei künftigen Bauvorhaben sichergestellt wird. Durch die beabsichtigte Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, so dass die Änderung der Bebauungspläne im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden können. Das Planungsbüro hat einen Entwurf zur Änderung der vorgenannten Bebauungspläne erarbeitet. Die Bebauungsplanänderungen werden vom Planungsbüro kostenfrei erstellt. Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am 15.05.2012 - TOP 4 - vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 14 „Neues Gewerbegebiet ist als Anlage 2 der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt. Die Begründung zur Änderung des Bebauungsplanes war der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung beigefügt. Vorlagen-Nr. 63/2012 Seite 3 Vorlagen-Nr. 63/2012 Seite 4 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 63/2012 15.05.2012 Federführung: Fachbereich III An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmidt Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 3. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 14 „Neues Gewerbegebiet“ in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB hier: Einleitung des Verfahrens Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat der Gemeinde Kall, die Verwaltung zu beauftragen, auf der Grundlage des beigefügten Entwurfes die 3. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 14 „Neues Gewerbegebiet“ in Form einer vereinfachten Änderung gemäß § 13 BauGB einzuleiten. Die öffentliche Auslegung der vorgenannten vereinfachten Änderung einschließlich Begründung wird gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Plangeltungsbereich: Der Plangeltungsbereich für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 14 „Neues Gewerbegebiet“ wird durch die beigefügte Übersichtskarte näher bestimmt. (Anlage 1). Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse. Sachdarstellung: In der Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften, Forst und Umwelt am 20. Oktober 2011 – Punkt 5 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung- wurde die Planung zum Endausbau des Gewerbegebietes Kall 2 vorgestellt. Der vorgestellten Planung wurde vom Fachausschuss zugestimmt. Darüber hinaus wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, die Ein- und Ausfahrten der Grundstücke ggf. im Rahmen einer vereinfachten Änderung der bestehenden Bebauungspläne (Nr. 14 „Neues Gewerbegebiet“ und 14.1 Erweiterung des „Neuen Ge- Vorlagen-Nr. 63/2012 Seite 5 werbegebietes“) zu begrenzen, so dass eine regelgerechte Nutzung des geplanten Mehrzweckstreifens bei künftigen Bauvorhaben sichergestellt wird. Die bestehenden Bebauungspläne enthalten zurzeit keine Festsetzungen zur Beschränkung der Zufahrten zu den Grundstücken. Es wird vorgeschlagen, die textlichen Festsetzungen der vorgenannten Bebauungspläne entsprechend zu ändern, so dass eine regelgerechte Nutzung der Mehrzweckstreifen bei künftigen Bauvorhaben sichergestellt wird. Durch die beabsichtigte Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, so dass die Änderung der Bebauungspläne im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden können. Das Planungsbüro hat einen Entwurf zur Änderung der vorgenannten Bebauungspläne erarbeitet. Die Bebauungsplanänderungen werden vom Planungsbüro kostenfrei erstellt. Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am 15.05.2012 - TOP 4 - vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 14 „Neues Gewerbegebiet ist als Anlage 2 der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt. Die Begründung zur Änderung des Bebauungsplanes war der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung beigefügt.