Daten
Kommune
Kall
Größe
120 kB
Datum
22.05.2012
Erstellt
04.05.12, 18:12
Aktualisiert
05.06.12, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
63/2012
22.05.2012
Federführung: Fachbereich III
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmidt
Frau Keutgen
Mitzeichnung durch
Beschlussfassung
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 6
3. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 14 „Neues Gewerbegebiet“ in Form
einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB
hier: Einleitung des Verfahrens
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung
vom 15.05.2012 – TOP 4 – beschließt der Rat der Gemeinde Kall, die Verwaltung zu beauftragen, auf der Grundlage des beigefügten Entwurfes die 3. Änderung des Bebauungsplanes Kall
Nr. 14 „Neues Gewerbegebiet“ in Form einer vereinfachten Änderung gemäß § 13 BauGB einzuleiten.
Die öffentliche Auslegung der vorgenannten vereinfachten Änderung einschließlich Begründung
wird gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Plangeltungsbereich:
Der Plangeltungsbereich für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 14 „Neues Gewerbegebiet“ wird durch die beigefügte Übersichtskarte näher bestimmt. (Anlage 1). Dieser Plan ist
Bestandteil der Beschlüsse.
Sachdarstellung:
In der Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften, Forst und Umwelt am 20. Oktober 2011
– Punkt 5 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung- wurde die Planung zum Endausbau des
Gewerbegebietes Kall 2 vorgestellt. Der vorgestellten Planung wurde vom Fachausschuss zugestimmt.
Darüber hinaus wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, die
Ein- und Ausfahrten der Grundstücke ggf. im Rahmen einer vereinfachten Änderung der bestehenden Bebauungspläne (Nr. 14 „Neues Gewerbegebiet“ und 14.1 Erweiterung des „Neuen Gewerbegebietes“) zu begrenzen, so dass eine regelgerechte Nutzung des geplanten Mehrzweckstreifens bei künftigen Bauvorhaben sichergestellt wird.
Vorlagen-Nr. 63/2012
Seite 2
Die bestehenden Bebauungspläne enthalten zurzeit keine Festsetzungen zur Beschränkung der
Zufahrten zu den Grundstücken.
Es wird vorgeschlagen, die textlichen Festsetzungen der vorgenannten Bebauungspläne entsprechend zu ändern, so dass eine regelgerechte Nutzung der Mehrzweckstreifen bei künftigen
Bauvorhaben sichergestellt wird.
Durch die beabsichtigte Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, so dass die
Änderung der Bebauungspläne im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden können.
Das Planungsbüro hat einen Entwurf zur Änderung der vorgenannten Bebauungspläne erarbeitet. Die Bebauungsplanänderungen werden vom Planungsbüro kostenfrei erstellt.
Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am 15.05.2012 - TOP 4 - vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung
berichtet.
Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 14 „Neues Gewerbegebiet ist als
Anlage 2 der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt. Die Begründung zur Änderung des Bebauungsplanes war der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung beigefügt.
Vorlagen-Nr. 63/2012
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Vorlagen-Nr. 63/2012
Seite 4
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
63/2012
15.05.2012
Federführung: Fachbereich III
An den
Ausschuss für Bau,
Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmidt
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP
3. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 14 „Neues Gewerbegebiet“ in Form
einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB
hier: Einleitung des Verfahrens
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat der
Gemeinde Kall, die Verwaltung zu beauftragen, auf der Grundlage des beigefügten Entwurfes die
3. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 14 „Neues Gewerbegebiet“ in Form einer vereinfachten Änderung gemäß § 13 BauGB einzuleiten.
Die öffentliche Auslegung der vorgenannten vereinfachten Änderung einschließlich Begründung
wird gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Plangeltungsbereich:
Der Plangeltungsbereich für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 14 „Neues Gewerbegebiet“ wird durch die beigefügte Übersichtskarte näher bestimmt. (Anlage 1). Dieser Plan ist
Bestandteil der Beschlüsse.
Sachdarstellung:
In der Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften, Forst und Umwelt am 20. Oktober 2011
– Punkt 5 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung- wurde die Planung zum Endausbau des
Gewerbegebietes Kall 2 vorgestellt. Der vorgestellten Planung wurde vom Fachausschuss zugestimmt.
Darüber hinaus wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, die
Ein- und Ausfahrten der Grundstücke ggf. im Rahmen einer vereinfachten Änderung der bestehenden Bebauungspläne (Nr. 14 „Neues Gewerbegebiet“ und 14.1 Erweiterung des „Neuen Ge-
Vorlagen-Nr. 63/2012
Seite 5
werbegebietes“) zu begrenzen, so dass eine regelgerechte Nutzung des geplanten Mehrzweckstreifens bei künftigen Bauvorhaben sichergestellt wird.
Die bestehenden Bebauungspläne enthalten zurzeit keine Festsetzungen zur Beschränkung der
Zufahrten zu den Grundstücken.
Es wird vorgeschlagen, die textlichen Festsetzungen der vorgenannten Bebauungspläne entsprechend zu ändern, so dass eine regelgerechte Nutzung der Mehrzweckstreifen bei künftigen
Bauvorhaben sichergestellt wird.
Durch die beabsichtigte Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, so dass die
Änderung der Bebauungspläne im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden können.
Das Planungsbüro hat einen Entwurf zur Änderung der vorgenannten Bebauungspläne erarbeitet. Die Bebauungsplanänderungen werden vom Planungsbüro kostenfrei erstellt.
Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am 15.05.2012 - TOP 4 - vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung
berichtet.
Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 14 „Neues Gewerbegebiet ist als
Anlage 2 der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt. Die Begründung zur Änderung des Bebauungsplanes war der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung beigefügt.