Daten
Kommune
Kall
Größe
107 kB
Datum
22.05.2012
Erstellt
10.05.12, 18:12
Aktualisiert
13.06.12, 18:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
74/2012
22.05.2012
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Mitzeichnung durch
Beschlussfassung
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 10
Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich "Rufbereitschaft Ordnungswesen"
hier: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Schleiden sowie den
Gemeinden Kall und Hellenthal
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.05.2012 – TOP 3 – beschließt
der Rat die beigefügte Öffentlich-rechtliche Vereinbarung für das Aufgabengebiet Rufbereitschaft
Ordnungswesen mit der Gemeinde Hellenthal und der Stadt Schleiden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung zum nächstmöglichen Zeitpunkt durchzuführen.
Sachdarstellung:
Die Gemeinde Kall hat mit den Kommunen Hellenthal und Schleiden seit Oktober 2011 eine Reihe von Aufgabenfeldern im Hinblick auf die interkommunale Zusammenarbeit untersucht.
Unter anderem wurde überprüft, ob im Bereich Ordnungswesen eine Zusammenarbeit auf dem
Gebiet der Rufbereitschaft zweckmäßig und wirtschaftlich ist. Als Ergebnis liegt nunmehr die
gemeinsam erarbeitete Vereinbarung zur Regelung der Rufbereitschaft vor, die als Anlage beigefügt ist. Die Kommunalaufsicht wurde bereits im Vorfeld beteiligt. Die Einbindung der Mitarbeiter
und des Personalrates ist erfolgt. Die Umsetzung ist zum 01. August 2012 vorgesehen. Die
Kommunen Hellenthal, Kall und Schleiden wollen bis dahin die notwendigen Beschlüsse herbeiführen und das formelle Genehmigungsverfahren zum Abschluss bringen.
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass dies ein weiterer Schritt im Rahmen der guten Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen darstellt. Weitere interkommunale Projekte sollen folgen.
Vorlagen-Nr. 74/2012
Seite 2
Vorlagen-Nr. 74/2012
Seite 3
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
74/2012
22.05.2012
Federführung: Fachbereich I
An den
Haupt- und
Finanzausschuss
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 3
Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich "Rufbereitschaft Ordnungswesen"
hier: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Schleiden sowie den
Gemeinden Kall und Hellenthal
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung für
das Aufgabengebiet Rufbereitschaft Ordnungswesen mit der Gemeinde Hellenthal und der Stadt
Schleiden zu beschließen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung zum nächstmöglichen
Zeitpunkt durchzuführen.
Sachdarstellung:
Die Gemeinde Kall hat mit den Kommunen Hellenthal und Schleiden seit Oktober 2011 eine Reihe von Aufgabenfeldern im Hinblick auf die interkommunale Zusammenarbeit untersucht.
Unter anderem wurde überprüft, ob im Bereich Ordnungswesen eine Zusammenarbeit auf dem
Gebiet der Rufbereitschaft zweckmäßig und wirtschaftlich ist. Als Ergebnis liegt nunmehr die
gemeinsam erarbeitete Vereinbarung zur Regelung der Rufbereitschaft vor, die als Anlage beigefügt ist. Die Kommunalaufsicht wurde bereits im Vorfeld beteiligt. Die Einbindung der Mitarbeiter
und des Personalrates ist erfolgt. Die Umsetzung ist zum 01. August 2012 vorgesehen. Die
Kommunen Hellenthal, Kall und Schleiden wollen bis dahin die notwendigen Beschlüsse herbeiführen und das formelle Genehmigungsverfahren zum Abschluss bringen.
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass dies ein weiterer Schrittn im Rahmen der guten Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen darstellt. Weitere interkommunale Projekte sollen folgen.