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Allgemeine Vorlage (Haushaltssatzung 2012 hier: Änderung von § 4 der Haushaltssatzung 2012)

Daten

Kommune
Kall
Größe
26 kB
Datum
22.05.2012
Erstellt
14.06.12, 18:13
Aktualisiert
14.06.12, 18:13
Allgemeine Vorlage (Haushaltssatzung 2012
hier: Änderung von § 4 der Haushaltssatzung 2012) Allgemeine Vorlage (Haushaltssatzung 2012
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 81/2012 22.05.2012 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Heller Herr Virnich Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: Tischvorlage TOP 13 Haushaltssatzung 2012 hier: Änderung von § 4 der Haushaltssatzung 2012 Beschlussvorschlag: In Abänderung des Beschlusses vom 27. März 2012 beschließt der Rat § 4 der Haushaltssatzung 2012 wie folgt zu ändern: Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf und die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplanes wird auf festgesetzt. 1.203.416,73 EUR 1.233.630,27 EUR Sachdarstellung: Seitens der Kommunalaufsicht des Kreises wird nach dem heutigen Stand eine Genehmigung der Haushaltssatzung 2012 erfolgen (Ablauf der 4 - Wochen - Frist 23.05.2012). Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens der Haushaltssatzung 2012 muss jedoch auf Hinweis des Landrates als untere staatliche Verwaltungsbehörde § 4 der Haushaltssatzung 2012 geändert werden. Vor Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2012 ist aus formellen Gründen ein Änderungsbeschluss zu fassen, der einem Beitrittsbeschluss zur Verfügung des Kreises gleich kommt. Die Änderungen resultieren aus den Veränderungen der vorläufigen Jahresergebnisse 2009 bis 2011, die der Kommunalaufsicht für die Genehmigung in aktualisierter Form vorgelegt werden mussten (Stand 09.05.2012). Die Aktualisierung der Ergebnisse führte zu Veränderungen bei der Inanspruchnahme des Eigenkapitals (Ausgleichsrücklage und Allgemeine Rücklage). Vorlagen-Nr. 81/2012 Seite 2 Diese Veränderungen wirken sich auf § 4 der Haushaltssatzung aus, so dass dieser angepasst werden muss. Im Übrigen kann die so genannte 5% - Klausel weiterhin erfüllt werden, so dass in dieser Hinsicht die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind. Die konkreten Änderungen sind den beigefügten Anlagen 1 und 2 zu entnehmen. Das bedeutet gleichzeitig, dass die Seiten 1 (Haushaltssatzung) und Seiten 69 (Übersicht Entwicklung Eigenkapital) des Haushaltsplanes ausgetauscht werden müssen.