Daten
Kommune
Kall
Größe
26 kB
Datum
22.05.2012
Erstellt
14.06.12, 18:13
Aktualisiert
14.06.12, 18:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
81/2012
22.05.2012
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Herr Virnich
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
Tischvorlage
TOP 13
Haushaltssatzung 2012
hier: Änderung von § 4 der Haushaltssatzung 2012
Beschlussvorschlag:
In Abänderung des Beschlusses vom 27. März 2012 beschließt der Rat § 4 der Haushaltssatzung 2012 wie folgt zu ändern:
Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des
Ergebnisplans wird auf
und
die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des
Ergebnisplanes wird auf
festgesetzt.
1.203.416,73 EUR
1.233.630,27 EUR
Sachdarstellung:
Seitens der Kommunalaufsicht des Kreises wird nach dem heutigen Stand eine Genehmigung
der Haushaltssatzung 2012 erfolgen (Ablauf der 4 - Wochen - Frist 23.05.2012).
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens der Haushaltssatzung 2012 muss jedoch auf Hinweis
des Landrates als untere staatliche Verwaltungsbehörde § 4 der Haushaltssatzung 2012
geändert werden. Vor Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2012 ist aus formellen Gründen
ein Änderungsbeschluss zu fassen, der einem Beitrittsbeschluss zur Verfügung des Kreises
gleich kommt.
Die Änderungen resultieren aus den Veränderungen der vorläufigen Jahresergebnisse 2009 bis
2011, die der Kommunalaufsicht für die Genehmigung in aktualisierter Form vorgelegt werden
mussten (Stand 09.05.2012). Die Aktualisierung der Ergebnisse führte zu Veränderungen bei der
Inanspruchnahme des Eigenkapitals (Ausgleichsrücklage und Allgemeine Rücklage).
Vorlagen-Nr. 81/2012
Seite 2
Diese Veränderungen wirken sich auf § 4 der Haushaltssatzung aus, so dass dieser angepasst
werden muss. Im Übrigen kann die so genannte 5% - Klausel weiterhin erfüllt werden, so dass in
dieser Hinsicht die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Die konkreten Änderungen sind den beigefügten Anlagen 1 und 2 zu entnehmen. Das bedeutet
gleichzeitig, dass die Seiten 1 (Haushaltssatzung) und Seiten 69 (Übersicht Entwicklung
Eigenkapital) des Haushaltsplanes ausgetauscht werden müssen.