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Allgemeine Vorlage (Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall für die Jahre 2012-2016)

Daten

Kommune
Kall
Größe
113 kB
Erstellt
22.06.12, 18:08
Aktualisiert
22.06.12, 18:08
Allgemeine Vorlage (Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall für die Jahre 2012-2016) Allgemeine Vorlage (Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall für die Jahre 2012-2016) Allgemeine Vorlage (Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall für die Jahre 2012-2016) Allgemeine Vorlage (Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall für die Jahre 2012-2016)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 114/2012 05.07.2012 Federführung: Fachbereich II An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Krause Herr Heinen Mitzeichnung durch Beschlussfassung Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 10 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall für die Jahre 2012-2016 Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.07.2012 - TOP 5 – beschließt der Rat den vorgelegten Brandschutzbedarfsplan. Sachdarstellung: Mit Wirkung vom 01.03.1998 ist das Feuerschutzhilfeleistungsgesetz (FSHG) in Kraft getreten. Ziel dieses Gesetzes ist die Bekämpfung von Schadenfeuer und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen und sonstigen öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden. Hiermit im Zusammenhang stehen Maßnahmen zur Verhütung von Bränden und die Sicherstellung einer angemessenen Löschwasserversorgung. Gleichzeitig wurde in die Neufassung des FSHG erstmals die Verpflichtung der Städte und Gemeinden aufgenommen, Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehren aufzustellen und fortzuschreiben (sogenannte Brandschutzbedarfspläne). Am 16.09.1998 wurde von der AGBF NRW eine Empfehlung „Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten“ verabschiedet, die Kriterien über Funktionsstärke und Hilfsfristen enthält. Diese Empfehlung wurde zwischenzeitlich zu einer „Anerkannten Regel der Technik“ erklärt und vom Innenministerium NW mit Erlass vom 09.02.2001 bestätigt. Unter Beteiligung der Freiwilligen Feuerwehr wurde von der Verwaltung, dem gesetzlichen Auftrag folgend, ein Brandschutzbedarfsplan für die Jahre 2012 bis 2016 aufgestellt. Der Brandschutzbedarfsplan ist vom Rat der Gemeinde zu beschließen. Er ist alle fünf Jahre fortzuschreiben. Ziel dieses Brandschutzbedarfsplans ist es, den bestmöglichen Schutz aller Bürger der Gemeinde Kall vor den im FSHG dargestellten Gefahren- und Schadenslagen zu gewährleisten. Der Brandschutzbedarfsplan wird den Ratsherren per Email übersandt. Vorlagen-Nr. 114/2012 Seite 2 Vorlagen-Nr. 114/2012 Seite 3 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 114/2012 05.07.2012 Federführung: Fachbereich II An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Krause Herr Heinen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 5 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall für die Jahre 2012-2016 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den vorgelegten Brandschutzbedarfsplan zu beschließen. Sachdarstellung: Mit Wirkung vom 01.03.1998 ist das Feuerschutzhilfeleistungsgesetz (FSHG) in Kraft getreten. Ziel dieses Gesetzes ist die Bekämpfung von Schadenfeuer und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen und sonstigen öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden. Hiermit im Zusammenhang stehen Maßnahmen zur Verhütung von Bränden und die Sicherstellung einer angemessenen Löschwasserversorgung. Gleichzeitig wurde in die Neufassung des FSHG erstmals die Verpflichtung der Städte und Gemeinden aufgenommen, Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehren aufzustellen und fortzuschreiben (sogenannte Brandschutzbedarfspläne). Am 16.09.1998 wurde von der AGBF NRW eine Empfehlung „Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten“ verabschiedet, die Kriterien über Funktionsstärke und Hilfsfristen enthält. Diese Empfehlung wurde zwischenzeitlich zu einer „Anerkannten Regel der Technik“ erklärt und vom Innenministerium NW mit Erlass vom 09.02.2001 bestätigt. Unter Beteiligung der Freiwilligen Feuerwehr wurde von der Verwaltung, dem gesetzlichen Auftrag folgend, ein Brandschutzbedarfsplan für die Jahre 2012 bis 2016 aufgestellt. Der Brandschutzbedarfsplan ist vom Rat der Gemeinde zu beschließen. Er ist alle fünf Jahre fortzuschreiben. Ziel dieses Brandschutzbedarfsplans ist es, den bestmöglichen Schutz aller Bürger der Gemeinde Kall vor den im FSHG dargestellten Gefahren- und Schadenslagen zu gewährleisten. Vorlagen-Nr. 114/2012 Der Brandschutzbedarfsplan wird den Ratsherren per Email übersandt. Seite 4