Daten
Kommune
Kall
Größe
4,6 MB
Erstellt
22.06.12, 18:08
Aktualisiert
22.06.12, 18:08
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GEMEINDE KALL
Brandschutzbedarfsplan
Stand: 03/2012
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 2 von 141
Inhalt
Inhalt .................................................................................................................................................................. 2
Abkürzungen...................................................................................................................................................... 6
1.
Allgemeiner Teil ..................................................................................................................................... 8
Vorwort zum Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall ....................................................................... 8
2.
Rechtliche Grundlagen .......................................................................................................................... 9
2.1
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung................................................................... 9
2.2
Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes ......................................... 9
2.3
Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen ................................................................................. 9
2.4
Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung .......................................................................... 9
2.5
Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten .............................................................. 9
2.6
Weitere Erlasse, Vorschriften und Empfehlungen ..................................................................... 9
Zu 2.1
Feuerschutzhilfeleistungsgesetz Nordrhein-Westfalen (FSHG).................................................. 10
I.
Abschnitt: Aufgaben und Träger .............................................................................................. 10
II.
Abschnitt: Vorbeugender Brandschutz .................................................................................... 10
III.
Abschnitt: Die Feuerwehren..................................................................................................... 11
IV.
Abschnitt: Mitwirkung der privaten Hilfsorganisationen und weiterer Einheiten................... 11
V.
Abschnitt: Vorzuhaltende Einrichtungen und vorbereitende Maßnahmen ............................ 11
VI.
Abschnitt: Durchführung der Abwehrmaßnahmen ................................................................. 12
VII.
Abschnitt: Aufsicht ................................................................................................................... 12
VIII.
Abschnitt: Rechte und Pflichten der Bevölkerung ................................................................... 12
IX.
Abschnitt: Kosten ..................................................................................................................... 12
X.
Abschnitt: Schlussvorschriften ................................................................................................. 12
Zu 2.2 Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG) .................................... 13
§1
Aufgaben des Zivilschutzes...................................................................................................... 13
§2
Auftragsverwaltung ................................................................................................................. 13
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 3 von 141
§5
Selbstschutz ............................................................................................................................. 14
§6
Warnung der Bevölkerung ...................................................................................................... 14
§ 11
Einbeziehung des Katastrophenschutzes ................................................................................. 14
§ 13
Ausstattung .............................................................................................................................. 14
§ 15
Aufgaben der Katastrophenschutzbehörde ............................................................................. 14
Zu 2.3
Landesbauordnung (BauO NW): ................................................................................................. 15
§ 72
Behandlung des Bauantrages ................................................................................................... 15
Zu 2.4
VVBauO NW: ................................................................................................................................ 15
§ 54
Bauliche Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung .................................................. 15
§ 72
Behandlung des Bauantrages ................................................................................................... 15
3.
Aufgaben der Feuerwehr..................................................................................................................... 16
4.
Schutzzieldefinition ............................................................................................................................. 19
4.1 Einleitung ........................................................................................................................................... 19
4.2 Eintreffzeiten bei Brand- und Hilfeleistungseinsätzen ...................................................................... 21
5.
Ist-Struktur der Gemeinde Kall ............................................................................................................ 26
5.1 Übersichtskarte des Gemeindegebietes............................................................................................ 26
5.2 Gefährdungspotenzial (allgemeine tabellarische Angaben) ............................................................. 27
5.2.1 Einwohner je Gemeindeteil (Stand: 31.12.2011) ........................................................................... 27
5.2.2 Flächen und deren Nutzungen (Ar) ................................................................................................ 28
5.2.3 Topographie / Entfernungen: ......................................................................................................... 29
5.2.4 Ausdehnung und Höhen Gemeinde Kall......................................................................................... 29
5.2.5 Angrenzende Kommunen ............................................................................................................... 30
5.3 Betriebe nach Bundesimmissionsschutzgesetz ................................................................................. 30
5.4
Die Gemeindeteile .................................................................................................................... 31
5.4.1
Gemeindeteil Anstois ............................................................................................................... 32
5.4.2
Gemeindeteil Benenberg ......................................................................................................... 34
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
6.
Stand 03/2012
Seite 4 von 141
5.4.3
Gemeindeteil Diefenbach......................................................................................................... 36
5.4.4
Gemeindeteil Dottel ................................................................................................................. 38
5.4.5
Gemeindeteil Frohnrath ........................................................................................................... 40
5.4.6
Gemeindeteil Gillenberg .......................................................................................................... 42
5.4.7
Gemeindeteil Golbach .............................................................................................................. 44
5.4.8
Gemeindeteil Kall ..................................................................................................................... 47
5.4.9
Gemeindeteil Keldenich .......................................................................................................... 52
5.4.10
Gemeindeteil Krekel ................................................................................................................. 56
5.4.11
Gemeindeteil Rinnen ................................................................................................................ 59
5.4.12
Gemeindeteil Roder ................................................................................................................. 62
5.4.13
Gemeindeteil Rüth ................................................................................................................... 65
5.4.14
Gemeindeteil Scheven.............................................................................................................. 67
5.4.15
Gemeindeteil Sistig................................................................................................................... 69
5.4.16
Gemeindeteil Sötenich ............................................................................................................. 72
5.4.17
Gemeindeteil Steinfeld............................................................................................................. 75
5.4.18
Gemeindeteil Steinfelderheistert ............................................................................................. 77
5.4.19
Gemeindeteil Straßbüsch ......................................................................................................... 79
5.4.20
Gemeindeteil Urft..................................................................................................................... 81
5.4.21
Gemeindeteil Wahlen............................................................................................................... 83
5.4.22
Gemeindeteil Wallenthal ......................................................................................................... 85
5.4.23
Gemeindeteil Wallenthalerhöhe .............................................................................................. 87
Ist–Struktur der Feuerwehr Kall .......................................................................................................... 89
6.1
Allgemeines .............................................................................................................................. 89
6.2
Organisation ............................................................................................................................. 94
6.3
Erreichungsgrade.................................................................................................................... 124
6.4
Personal .................................................................................................................................. 131
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
7.
8.
Stand 03/2012
Seite 5 von 141
Maßnahmen ...................................................................................................................................... 134
7.1
Personell / organisatorische Maßnahmen ............................................................................. 135
7.2
Ausstattung ............................................................................................................................ 138
7.3
Zusammenfassung .................................................................................................................. 140
Anlagen .............................................................................................................................................. 141
8.1
Anlage_01_ Finanz_und_ Inv_Planung_Fahrz........................................................................ 141
8.2
Anlage_02_ Finanz_und_ Inv_Planung_Geräte ..................................................................... 141
8.3
Anlage_03_Fahrzeuge ............................................................................................................ 141
8.4
Anlage_04_Gerätehäuser....................................................................................................... 141
8.5
Anlage_05_Sondergeräte ....................................................................................................... 141
8.6
Anlage_06_Funk_Mess .......................................................................................................... 141
8.7
Anlage_07_Einsatzstatistik ..................................................................................................... 141
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 6 von 141
Abkürzungen
ABC
Atomare, biologische und chemische Gefahren
AGBF NRW
Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in Nordrhein-Westfalen
AU
Abgasuntersuchung
BauO NRW
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung)
BAB
Bundesautobahn
BBM
Bezirksbrandmeister
BF
Berufsfeuerwehr
CTIF
Internationale Feuerwehrwettkämpfe
DIN
Deutsche Industrienorm
DLK
Drehleiter mit Rettungskorb
DRK
Deutsches Rotes Kreuz
ELW
Einsatzleitwagen
FB
Fachbereich
FF
Freiwillige Feuerwehr
FNP
Flächennutzungsplan
FP
Feuerlöschkreiselpumpe
FSHG
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung
FwDV
Feuerwehrdienstvorschrift
FWGH
Feuerwehrgerätehaus
GSG
Gefährliche Stoffe und Güter
GW-G
Gerätewagen Gefahrgut
GW-Mess
Gerätewagen Messtechnik
GW-L
Gerätewagen Logistik
GW-Öl
Gerätewagen Ölabwehr
HLF
Hilfeleistungslöschfahrzeug
HU
Hauptuntersuchung
HuPF
Herstellungs- und Prüfungsbeschreibung für eine universelle Feuerschutzkleidung
KBM
Kreisbrandmeister
KDOW
Kommandowagen
LdF
Leiter der Feuerwehr
LF
Löschgruppenfahrzeug
LVO FF
Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der FF
LVR
Landschaftsverband Rheinland
MTF/MTW
Mannschaftstransportfahrzeug/-wagen
NN
Normalnull
ORBIT
Optimierte Rettung, Brandbekämpfung und Integrierte Technische Hilfeleistung
OT
Ortsteil
RettAss
Rettungsassistent
RettSan
Rettungssanitäter
RTB
Rettungsboot
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 7 von 141
RW
Rüstwagen
SP
Sicherheitsprüfung für Fahrzeuge über 12 t.
THW
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
TLF
Tanklöschfahrzeug
TS
Tragkraftspritze
TSA
Tragkraftspritzenanhänger
TSF
Tragkraftspritzenfahrzeug
TSF-W
Tragkraftspritzenfahrzeug – Wasser
Vfdb
Verein zur Förderung des deutschen Brandschutzes
VV
Verwaltungsvorschrift
ZDG
Gesetz über den Zivildienst der Kriegsverweigerer (Zivildienstgesetz)
ZSKG
Zivilschutzgesetz
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
1.
Stand 03/2012
Seite 8 von 141
Allgemeiner Teil
Vorwort zum Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall
Mit Wirkung vom 01.03.1998 trat das neue Feuerschutzhilfeleistungsgesetz (FSHG) in Kraft.
Ziel dieses Gesetzes ist die Bekämpfung von Schadenfeuer und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen
und sonstigen öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche
Vorkommnisse verursacht werden. Hiermit im Zusammenhang stehen Maßnahmen zur Verhütung
von Bränden und die Sicherstellung einer angemessenen Löschwasserversorgung.
Gleichzeitig wurde in die Neufassung des FSHG erstmals die Verpflichtung der Städte und
Gemeinden aufgenommen, Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehren aufzustellen und
fortzuschreiben (sogenannte Brandschutzbedarfspläne).
Da weder in einer Durchführungsverordnung noch in einem Erlass mit der Regelung oder
Empfehlung für die Anfertigung eines Brandschutzbedarfsplanes gerechnet werden konnte, hatte
sich im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in Nordrhein-Westfalen
(AGBF NRW) im März 1998 eine Arbeitsgruppe gebildet, der sich auch Vertreter des
Landesfeuerwehrverbandes NRW und der Bezirksregierung anschlossen.
Am 16.09.1998 wurde von der AGBF NRW eine Empfehlung „Qualitätskriterien für die
Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten“ verabschiedet, die Kriterien über Funktionsstärke und
Hilfsfristen enthält.
Diese Empfehlung wurde zwischenzeitlich zu einer „Anerkannten Regel der Technik“ erklärt und
vom Innenministerium NW mit Erlass vom 09.02.2001 bestätigt.
Für die Städte und Gemeinden des Kreises Euskirchen wurde ein Arbeitskreis
„Brandschutzbedarfsplan“ gebildet, dem neben dem Kreisbrandmeister und seinen beiden
Stellvertretern auch Mitarbeiter des Kreises und der Stadt Euskirchen, der Gemeinde Kall, der Stadt
Schleiden, der Gemeinde Weilerswist und der Stadt Zülpich angehörten.
Ziel dieses Arbeitskreises war die Umsetzung bzw. Anpassung der sehr umfangreichen Hinweise
und Empfehlungen der AGBF NRW auf die Verhältnisse der Freiwilligen Feuerwehren in den
ländlich strukturierten Gebieten des Kreises Euskirchen.
Der Arbeitskreis trat erstmals am 23. Oktober 2000 zusammen.
Dem gesetzlichen Auftrag zur Erstellung eines Brandschutzbedarfsplanes kommt die Gemeinde
Kall unter Beteiligung der Freiwilligen Feuerwehr mit dem nachfolgenden Brandschutzbedarfsplan
nach.
Ziel dieses Brandschutzbedarfsplans ist der bestmögliche Schutz aller Bürger der Gemeinde Kall
vor den im FSHG dargestellten Gefahren- und Schadenslagen.
Kall im März 2012
Herbert Radermacher
Alfred Schmidt
Harald Heinen
Bürgermeister
Beigeordneter
Leiter der Feuerwehr
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
2.
Stand 03/2012
Seite 9 von 141
Rechtliche Grundlagen
2.1
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung
(FSHG) vom 10. Februar 1998 (GV. NRW. S. 122), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes
vom 08. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 765).
2.2
Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes
(Zivilschutz und Katastrophenhilfegesetz – ZSKG) vom 25. März 1997 (BGBl. I S. 726), zuletzt
geändert 29.07.2009 Artikel 1 Zivilschutzgesetz (ZSG).
2.3
Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen
(BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes
vom 24. Mai 2011 (GV. NRW. S. 272).
2.4
Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung
(VV BauO NRW), RdErl. d. Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport
vom 12. Oktober 2000 (MBl. NRW. Seite 1432; SMBl. NRW. 23210).
Ist aufgehoben seit 31.12.2005, gilt aber als anerkannte Regel der Technik
2.5
Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten
(Sonderbauverordnung – SBauVO -) vom 17. November 2009
Gem. § 85 Abs. 1 Nr. 1, 5, 6, 8 und 9, Abs. 2, 3 und 4 der Landesbauordnung (BauO NRW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Artikel
I des Gesetzes vom 28. Oktober 2008 (GV. NRW. S.644)
2.6
Weitere Erlasse, Vorschriften und Empfehlungen
2.6.1 Brandschutztechnische Ausstattung und Verhalten in Schulen bei Bränden
Gem. RdErl. d. Innenministeriums –73-52.09.03 u. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung,222125-4.03.05.02-82835/09 vom 19.05.2000 (MBl. NRW. S. 650, geändert durch RdErl. V.
04.12.2006 (MBl. NRW. 2006 S 757), geä. d. RdErl. v. 12.11.2009 (MBl. NRW. 2009 S. 533)
2.6.2 Schutzzieldefinition der AGBF
Das Gutachten des Rechtsamtes der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 10.06.1997 führt aus, dass
die Schutzzieldefinition der AGBF-NW als anerkannte Regel der Technik angesehen werden und zu
einer haftungs- und strafrechtlichen Verantwortlichkeit führen kann.
Siehe dazu auch: Empfehlungen zum Brandschutz für Flugplätze in Nordrhein-Westfalen und
andere Sonderbauten für große Menschenansammlungen, Bericht - Teil I und II.
2.6.3 Unabhängige Sachverständigenkommission
beim Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen zur Prüfung von Konsequenzen aus
dem Brand auf dem Rhein-Ruhr-Flughafen Düsseldorf, Juli 1997.2.7 Richtlinie über
bauaufsichtliche Anforderungen an den Bau und Betrieb von Einrichtungen mit Pflege- und
Betreuungsleistungen
Gem. RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr - X.1 – 141.01 –
v. 17.3.2011
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Zu 2.1
Stand 03/2012
Seite 10 von 141
Feuerschutzhilfeleistungsgesetz Nordrhein-Westfalen (FSHG)
I.
Abschnitt: Aufgaben und Träger
§1
Aufgaben der Gemeinden und Kreise
Gemeinden:
Unterhaltung einer, den örtlichen Verhältnissen entsprechenden, leistungsfähigen Feuerwehr
Maßnahmen zur Verhütung von Bränden
Sicherstellung einer den örtlichen Verhältnissen angemessenen Löschwasserversorgung
Kreise und kreisfreie Städte:
Leitung und Koordinierung von Großschadensereignissen
Unterhaltung von Leitstellen sowie Leitungs- und Koordinierungseinrichtungen zur Bekämpfung von
Großschadensereignissen
Kreise:
Unterhaltung von Einrichtungen soweit überörtlicher Bedarf
Für Großschadensereignisse zuständige Behörden sowie mitwirkende Einheiten:
Aufgaben zum Bevölkerungsschutz vor Gefahren und Schäden im Verteidigungsfall § 11 Abs. 1
ZSG)
§2
Einsatz der Feuerwehren auf Bundesautobahnen, Wasserstraßen und
Eisenbahnstrecken
§4
II.
Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung
Abschnitt: Vorbeugender Brandschutz
§5
Beteiligung der Brandschutzdienststellen aufgrund baurechtlicher Vorschriften
§6
Brandschau
§7
Brandsicherheitswachen
§8
Brandschutzerziehung, Brandschutzaufklärung, Selbsthilfe
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
III.
Stand 03/2012
Abschnitt: Die Feuerwehren
§9
Arten
§ 10
Berufsfeuerwehren
§ 11
Leiter der Freiwilligen Feuerwehr
§ 12
Ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr
§ 13
Hauptamtliche Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr
§ 14
Pflichtfeuerwehren
§ 15
Werkfeuerwehren
§ 16
Verbände der Feuerwehren
§ 17
Einsatz im Rettungsdienst
IV.
Abschnitt: Mitwirkung der privaten Hilfsorganisationen und weiterer Einheiten
§ 18
Mitwirkung der privaten Hilfsorganisationen
§ 19
Regieeinheiten
§ 20
Rechte und Pflichten der Helfer
V.
Seite 11 von 141
Abschnitt: Vorzuhaltende Einrichtungen und vorbereitende Maßnahmen
§ 21
Leitstelle für den Feuerschutz und den Rettungsdienst
Kreise und kreisfreie Städte unterhalten eine ständig besetzte Leitstelle für Feuerschutz und
Rettungsdienst. Ausstattung zur Bewältigung von Großschadensereignissen.
Aufschaltung des Notrufs auf ständig besetzte Feuerwachen von mittleren und großen
kreisangehörigen Städten.
§ 22
Vorbereitungen für Schadens- und Großschadensereignisse
Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen und Gefahrenabwehrplänen für Großschadensereignisse
sowie besonders gefährliche Objekte.
Einrichtung einer Leitungs- und Koordinierungsgruppe.
§ 23
Ausbildung, Fortbildung und Übungen
§ 24 Pflichten der Betreiber von Anlagen oder Einrichtungen, von denen besondere
Gefahren ausgehen.
§ 24a Externe Notfallpläne für schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
VI.
Stand 03/2012
Abschnitt: Durchführung der Abwehrmaßnahmen
§ 25
Überörtliche Hilfe und Behördenhilfe
§ 26
Leitung der Abwehrmaßnahmen
§ 27
Inanspruchnahme und Handlungspflichten von Personen
§ 28
Pflichten der Grundstückseigentümer und -besitzer
§ 29
Leitung und Koordinierung bei Großschadensereignissen
§ 30
Einsatzleitung bei Großschadensereignissen
§ 31
Auskunftsstelle
VII.
Abschnitt: Aufsicht
VIII.
Abschnitt: Rechte und Pflichten der Bevölkerung
IX.
Abschnitt: Kosten
§ 41
X.
Kostenersatz
Abschnitt: Schlussvorschriften
Seite 12 von 141
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 13 von 141
Zu 2.2 Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG)
§1
Aufgaben des Zivilschutzes
(1) Aufgabe des Zivilschutzes ist es, durch nichtmilitärische Maßnahmen die Bevölkerung, ihre
Wohnungen und Arbeitsstätten, lebens- oder verteidigungswichtige zivile Dienststellen,
Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie das Kulturgut vor Kriegseinwirkungen zu schützen
und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Behördliche Maßnahmen ergänzen die
Selbsthilfe der Bevölkerung.
(2) Zum Zivilschutz gehören insbesondere
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
der Selbstschutz,
die Warnung der Bevölkerung,
der Schutzbau,
die Aufenthaltsregelung,
der Katastrophenschutz nach Maßgabe des § 11,
Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit,
Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut.
§2
Auftragsverwaltung
(1) Soweit die Ausführung dieses Gesetzes den Ländern einschließlich der Gemeinden und
Gemeindeverbände obliegt, handeln sie im Auftrage des Bundes. Wenn nichts anderes
bestimmt ist, richten sich die Zuständigkeit der Behörden und das Verwaltungsverfahren nach
den für den Katastrophenschutz geltenden Vorschriften der Länder.
(2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass
mehrere Gemeinden, kommunale Zusammenschlüsse oder Gemeindeverbände alle oder
einzelne Aufgaben des Zivilschutzes gemeinsam wahrnehmen und wer für die Leitung
zuständig ist. Die Landesregierungen können diese Ermächtigung auf oberste
Landesbehörden übertragen.
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
§5
Stand 03/2012
Seite 14 von 141
Selbstschutz
(1) Aufbau, Förderung und Leitung des Selbstschutzes der Bevölkerung sowie Förderung des
Selbstschutzes der Behörden und Betriebe gegen die besonderen Gefahren, die im
Verteidigungsfall drohen, obliegen den Gemeinden.
(2) Für die Unterrichtung und Ausbildung der Bevölkerung sowie in den sonstigen
Angelegenheiten des Selbstschutzes können die Gemeinden sich der nach § 26 mitwirkenden
Organisationen bedienen.
(3) Die Maßnahmen der kreisangehörigen Gemeinden werden durch die Behörden der
allgemeinen Verwaltung auf der Kreisstufe unterstützt.
(4) Im Verteidigungsfall können die Gemeinden allgemeine Anordnungen über das
selbstschutzmäßige Verhalten der Bevölkerung bei Angriffen treffen. Die Anordnungen
bedürfen keiner besonderen Form.
§6
Warnung der Bevölkerung
§ 11
Einbeziehung des Katastrophenschutzes
(1) Die nach Landesrecht im Katastrophenschutz mitwirkenden Einheiten und Einrichtungen
nehmen auch die Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung vor den besonderen Gefahren und
Schäden, die im Verteidigungsfall drohen, wahr. Sie werden zu diesem Zwecke ergänzend
ausgestattet und ausgebildet. Das Bundesministerium des Innern legt Art und Umfang der
Ergänzung im Benehmen mit der zuständigen obersten Landesbehörde fest.
§ 13
Ausstattung
(1) Der Bund ergänzt die Ausstattung des Katastrophenschutzes in den Aufgabenbereichen
Brandschutz, ABC-Schutz, Sanitätswesen und Betreuung.
(2) Die ergänzende Ausstattung wird vom Bund zur Verfügung gestellt. Die Länder teilen die
Ausstattung auf die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden auf. Diese können die
Ausstattung an den Träger der Einheiten und Einrichtungen weitergeben.
(3) Die vom Bund den Ländern für den Zivilschutz zur Verfügung gestellte ergänzende
Ausstattung steht den Ländern zusätzlich für Aufgaben im Bereich des Katastrophenschutzes
zur Verfügung.
(4) Helferinnen und Helfer in Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes, die für
eine Verwendung in den in Absatz 1 genannten Aufgabenbereichen vorgesehen sind, erhalten
bei ihrer Ausbildung eine ergänzende Zivilschutzausbildung für die Wahrnehmung der
Aufgaben nach § 11.
§ 15
Aufgaben der Katastrophenschutzbehörde
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Zu 2.3
Stand 03/2012
Seite 15 von 141
Landesbauordnung (BauO NW):
§ 72
Behandlung des Bauantrages
(7) Bescheinigungen von staatlich anerkannten Sachverständigen . . . Im Hinblick auf . . . den
Brandschutz einer baulichen Anlage sind Bescheinigungen über die Prüfung der
entsprechenden Nachweise und Bauvorlagen erforderlich
Zu 2.4
VVBauO NW:
§ 54
Bauliche Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung
Außer Kraft aber zurzeit anerkannte Regel der Technik
54.33 Beteiligung der Brandschutzdienststellen
§ 72
Behandlung des Bauantrages
72.62 Aufgaben der staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung des
Brandschutzes:
. . . die brandschutztechnisch geprüften Bauvorlagen haben den zur Wahrung der Belange des
abwehrenden Brandschutzes erhobenen Forderungen der Brandschutzdienststelle zu entsprechen.
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
3.
Stand 03/2012
Seite 16 von 141
Aufgaben der Feuerwehr
Die Aufgabenzuweisung obliegt der Organisationshoheit der Gemeinde. Die nachstehenden
Aufgaben werden in der Regel von der Feuerwehr wahrgenommen.
Bekämpfung von Schadenfeuer, Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder öffentlichen
Notständen.
Unter Hilfeleistung ist vorrangig das Retten von Menschenleben zu verstehen, daneben auch das
Bergen von Tieren und Sachwerten aus unmittelbarer Gefahr, die vom Besitzer nicht mit eigenen
Mitteln beseitigt werden kann.
Abwehr von Gefahren durch Tiere (Insekten u.a..)
Mitwirkung von Brandschutz- oder ABC-Einheiten im Zivilschutz
Stellung von Brandsicherheitswachen
bei Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht oder bei Ausbruch eines Brandes
eine große Anzahl von Personen gefährdet ist und der Veranstalter nicht in der Lage ist, eine den
Anforderungen genügende Brandsicherheitswache zu stellen
nach baurechtlichen Vorschriften (Sonderbauverordnungen)
Aufklärung der Bevölkerung,
insbesondere die Brandschutzerziehung in Kindergärten, Grund- und Sonderschulen, über das
Verhalten bei Bränden, den sachgerechten Umgang mit Feuer, das Verhüten von Bränden sowie
der Möglichkeiten der Selbsthilfe
Mitwirkung bei der Erstellung und Fortschreibung von Brandschutzbedarfsplänen
Beteiligung bei der Erstellung von Gefahrenabwehrplänen
für Großschadensereignisse sowie von
Sonderschutzplänen für besonders gefährliche Objekte
Aus- und Fortbildung, Übungen
Durchführung der Grundausbildung, Erprobung der Leistungsfähigkeit durch Übungen
Mitwirkung in der Einsatzleitung bei Großschadensereignissen
Mitwirkung im Krisenstab des Kreises Euskirchen bei Großschadensereignissen
Mitwirkung im Zivilschutz
Beteiligung im baurechtlichen Verfahren
Umfasst im wesentlichen Stellungnahmen zum abwehrenden Brandschutz, d. h. Maßnahmen zur
Vorbereitung und Durchführung eines Löschangriffes, insbesondere die Löschwasser -versorgung,
die Zugänglichkeit, Lage und Anordnung der zum Anleitern bestimmten Stellen,
Löschwasserrückhalteanlagen, Anlagen, Einrichtungen und Geräte für die Brandbekämpfung sowie
für Brandmeldung und die Alarmierung im Brandfall, betriebliche Maßnahmen zur Brandverhütung
und Brandbekämpfung sowie zur Rettung von Menschen und Tieren.
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 17 von 141
Durchführung oder Beteiligung bei der Brandschau
Brandschaupflichtig sind Gebäude und Einrichtungen die in erhöhtem Maße brand- oder
explosionsgefährdet oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer Explosion eine große
Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind. Insbesondere auch Gebäude
gemäß Sonderbauverordnungen.
Beseitigung von Öl- und Kraftstoffspuren auf Verkehrs- und Wasserflächen
Gestellungen von Fahrzeugen und Geräten
Beseitigung von Gefahrenquellen auf Privatgrundstücken
z. B. nach Zerstörungen durch Dritte: Entfernen von Dachziegeln, Mauerstücken usw.
Dienstleistungen für andere Ämter, wie Ordnungsamt etc.
z. B. Unterstützungsmaßnahmen bei Kampfmittelräumung
Sofortmaßnahmen nach Öl- und Giftalarmplan für
z. B. Umweltamt, Lebensmittelbehörde oder Untere Wasserbehörde
Aufstellen von Absperrungen
Beseitigung von Verkehrshindernissen
Hilfeleistung mit Fahrzeugen und Geräten
Dienstleistungen für die Polizei oder Rettungsdienst
Ausleuchten von Einsatzstellen
Gestellung von Fahrzeugen und Geräten
Leichenbergung
Unterstützung Rettungsdienst (Tragehilfe)
Bereich abwehrender Brandschutz
z. B.
Mitwirkung bei der Erstellung von Einsatz- und Objektplänen für besondere Objekte
Bereich vorbeugender Brandschutz
z. B
Beratungstätigkeiten, Planbesprechungen
Brandschutz- und Räumungsübungen, Unterweisungen, Schulungen
Überprüfung Löschwasserentnahmestellen
Wartung und Pflege von Hydranten
Überprüfung von Flächen für die Feuerwehr
Aufschaltung von Brandmeldeanlagen
Abnahme und Funktionskontrolle von Brandmeldeanlagen
Bereich Aus- und Fortbildung
z. B.
Grundausbildung (Truppmann, -führer, Sprechfunk, Atemschutzgeräteträger)
Sonderausbildungen (ABC-Einsatz, Maschinist, Technische Hilfeleistung
Koordinierung/Durchführung interner sowie externer Ausbildung
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 18 von 141
Mitwirkung bei überörtlichen Ausbildungsstellen, Arbeitsgemeinschaften, Arbeitskreisen
usw.
z. B.
Ausbildung externer Kräfte anderer Feuerwehren (FF)
Firmenangehörige und andere Personen (Handhabung von Löschgeräten, Brandschutzaufklärung
usw.)
Atemschutzausbildung und –übung
Technische Logistik
z. B.
Mitwirkung bei der Ausschreibung und Beschaffung von
Fahrzeugen
Gerät
Fremdvergaben
Reparaturen
Überwachung bzw. Ausführung von
Wartung
Pflege
Prüfung der Fahrzeuge und Geräte
Überwachung HU, AU und SP der eigenen Feuerwehrfahrzeuge
Kleiderkammer
Materiallager
Weitere freiwillige Aufgaben
z. B.
Begleitung von Prozessionen (Verkehrssicherung ohne Polizei)
Unterstützung von Sportveranstaltungen
Parkplatzdienste bei Großveranstaltungen (Gemeindefeste)
Brauchtumsumzüge, Teilnahme und/oder Verkehrssicherung
Feuerwehrverbandsveranstaltungen (Umzüge, Übungen)
Leistungsnachweis (CTIF-Wettkämpfe, Wettkämpfe im Ausland)
Sicherheitsdienste bei Feuerwerken und Brauchtumsfeuern
Teilnahme an Kirchenfesten einschließlich Ordnungsdiensten und Nachtwachen
Heimatfeste (Ordnungsdienste und Nachtwachen), Beteiligung mit eigenen Informationsständen
Brauchtumsumzug bei Goldhochzeiten etc. (Teilnahme, Ausleuchtung)
Ordnungsdienst und Beteiligung bei Karnevalsumzügen und Kranzniederlegungen
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
4.
Stand 03/2012
Seite 19 von 141
Schutzzieldefinition
An dieser Stelle wird das von der Bezirksregierung Köln erarbeitete Grundlagenpapier zur
Bewertung der Personalstärke, Verfügbarkeit sowie Eintreffzeiten bei den Freiwilligen Feuerwehren
im Regierungsbezirk Köln in seinen wesentlichen Punkten auszugsweise wiedergegeben, um den
Verantwortlichen in Rat und Verwaltung Hilfestellung bei der Beurteilung des „notwendigen
Feuerschutzes“ zu geben. Diese Festlegungen sind mit Verfügung vom 07.04.1997 – 22.4.21-10.10
– veröffentlicht worden und sind Grundlage für die im Brandschutzbedarfsplan getroffenen
Aussagen und Feststellungen.
4.1 Einleitung
Mit dem vorliegenden Grundlagenpapier sollen –in Ermangelung bisheriger FestlegungenMindeststandards für die Überprüfung der Leistungsfähigkeit Freiwilliger Feuerwehren
festgeschrieben werden. Erst mit Erfüllung dieser Mindeststandards wird ein „Grundfeuerschutz“ als
gewährleistet angesehen. Diese Mindeststandards betreffen
die Mindestpersonalstärke einer Freiwilligen Feuerwehr
die jederzeitige Verfügbarkeit des Personals
die Mindesteintreffzeiten bestimmter Personalstärken.
Unabhängig von örtlichen Besonderheiten hat jede Freiwillige Feuerwehr zur Gewährleistung eines
effektiven Feuerschutzes bestimmte und zwar einheitliche Mindestvoraussetzungen zu erfüllen, um
eine „Standardsituation“ zu meistern, die in jeder Kommune auftreten kann. Standardsituationen
sind im einzelnen:
der kritische Wohnungsbrand
der kritische Verkehrsunfall.
Bei der Schutzzielfestlegung sind grundsätzlich die Ziele des Brandschutzwesens zu
berücksichtigen. Gemäß ihrer Priorität sind dies:
Menschen retten
Tiere, Sachwerte und Umwelt schützen und
die Ausbreitung des Schadens verhindern.
Die zeitkritischste Aufgabe ist dabei die Rettung von Menschen. Bei der Bemessung der
Mindesteinsatzstärke ist deshalb zu beachten, dass mit den zuerst eintreffenden Kräften in jedem
Fall die Menschenrettung ermöglicht werden muss. Zur Erreichung der weiteren Ziele bzw. zur
Beherrschung des Schadensereignisses wird ggf. zusätzliches Personal benötigt. Alle zu
formulierenden Schutzziele müssen daher die Erreichung der vorgenannten Ziele des
Brandschutzwesens ermöglichen.
Ausgangspunkt eines oder mehrerer Schutzziele können nur bemessungsrelevante
Schadensereignisse (kritischer Wohnungsbrand/Verkehrsunfall) sein.
Bemessungsrelevant sind insbesondere Schutzziele, die die Aufgabenerfüllung nach § 1 FSHG
gewährleisten. Sie sind nicht gleichbedeutend mit den häufigsten Schadensereignissen.
Zeiten müssen sich an wissenschaftlich abgesicherten oder durch hinlängliche praktische Erfahrung
gesicherten Grenzen orientieren. In diesem Zusammenhang ist besonders auf Untersuchungen
zum Brandverlauf und zu medizinischen Grenzwerten hinzuweisen, beispielsweise die sogenannte
„ORBIT-Studie“.
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 20 von 141
Nach dem Örtlichkeitsprinzip ist die Erfüllung der Schutzziele primär durch die einzelne kommunale
Feuerwehr zu gewährleisten. Die Schutzziele müssen im Einklang mit allen feuerwehrrelevanten,
gesetzlichen Grundlagen aufgebaut sein und feuerwehrtaktischen Grundsätzen genügen.
Besonders sind dabei auch die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.
Die Einhaltung gewisser Mindeststandards ist im Rahmen einer Überprüfung des Leistungsstandes
einer Feuerwehr jederzeit nachprüfbar. Sofern sie nicht erfüllt werden, kann eine
aufsichtsbehördliche Weisung erforderlich werden, um den Brandschutz zu gewährleisten.
Im Ergebnis bedeutet dieses, dass die im Folgenden erläuterten Mindeststandards heranzuziehen
sind als
Grundlage für die Organisation einer Freiwilligen Feuerwehr
Maßstab für die Überprüfung einer öffentlichen Feuerwehr
Maßstab für die Befreiung von der Pflicht, hauptamtliche Kräfte vorzuhalten.
Die Nichteinhaltung dieser Mindeststandards kann der Gemeinde ggf. als Organisationsmangel
angelastet werden, wobei darauf hinzuweisen ist, dass im Zweifel eher ein Mehr als ein Weniger an
Personal und Hilfsmitteln zur Verfügung stehen sollte.
Inwieweit die Feuerwehr ein eventuell bestehendes Sicherheitsrisiko abdecken kann, ist
insbesondere durch die Würdigung der Faktoren „Bedürfnis an Sicherheit“ und „Wirtschaftlichkeit“
bestimmt. Ein globales Sicherheitsniveau von 100 % an jeder Stelle des Gemeindegebietes ist
unbestritten unrealistisch. Es wird daher immer Zeiten und Bereiche geben, in denen ein geringeres
Sicherheitsniveau hingenommen werden muss. Dennoch ist es notwendig, zumindest die
planerische Erreichbarkeit bestimmter Gebiete innerhalb bestimmter Hilfsfristen zu gewährleisten.
Diese Planung muss als Soll-Vorgabe immer von einer hundertprozentigen Erreichbarkeit
ausgehen, da es sonst unmöglich ist, die akzeptierten Abweichungen („Erreichungsgrad“)
einzuhalten. Unbeeinflussbare bzw. zufällige Ereignisse (z. B. Schneefälle, Sturm, Verkehrsstaus,
parallele Einsätze etc.) verhindern immer eine vollständige Erreichung des Schutzziels, der
Erreichungsgrad sinkt unter 100 %. Da diese Hinderungsgründe jedoch immer auftreten, liegt der
reale Erreichungsgrad immer um diesen (mathematisch nicht exakt bezifferbaren) Ausfallanteil
unter dem geplanten Sicherheitsniveau.
Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Sicherstellungsverpflichtung ist das in der Gemeinde Kall
gewünschte Sicherheitsniveau eine politische Entscheidung. Die Willensbildung und der Beschluss
dieses Sicherheitsniveaus erfolgt durch die gewählten Mandatsträger im Rat und führt zu einer
Selbstbindung der Gemeinde. Gleichzeitig unterliegt die Einhaltung dieser Verpflichtung der
Rechtsaufsicht durch die Aufsichtsbehörden (u. a. § 33 FSHG, § 11 sowie §§ 116 bis 120 GO). Eine
fachgerechte Entscheidung ist nur bei ausreichender Information der Entscheidungsträger durch die
Feuerwehr möglich. Bis zu einer diesbezüglichen politischen Aussage gehen die Planungen von
einem Sicherheitsniveau von 100 % aus.
In Anlehnung an die „Schutzzieldefinition“ der AGBF Bund wurde in allen Fällen ein
Erreichungsgrad von 95 % als Toleranzschwelle für kompensierende Maßnahmen angesetzt. Eine
Differenzierung der Erreichungsgrade zwischen den einzelnen Schutzzielen erscheint nicht
sachgerecht.
Bei der Formulierung der Schutzziele ist allerdings zu beachten, dass im Falle einer rechtlichen
Prüfung der Organisation des Brandschutzes in der Gemeinde Kall mangels gesetzlicher Standards
auf „Regeln der Technik“ zurückgegriffen werden kann. Das Rechtsamt der Stadt Düsseldorf hat in
einem Gutachten vom 10.06.1997 festgestellt, dass die „Schutzzieldefinition“ der AGBF Nordrhein-
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Stand 03/2012
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Westfalen (und in Fortsetzung auch der AGBF Bund) als eine solche Regel der Technik gesehen
werden kann. Sie ist insoweit Orientierungsgröße für die kommunale Schutzzielfestlegung.
4.2 Eintreffzeiten bei Brand- und Hilfeleistungseinsätzen
4.2.1 Brandeinsatz:
Das als Eintreffzeit definierte Zeitfenster setzt sich zusammen aus der
Ausrückzeit
Zeit von der Alarmierung bis zum Ausrücken am Gerätehaus
Anfahrtszeit
Zeit vom Ausrücken bis zum Eintreffen an der Schadensstelle
Als Mindeststandard für eine Freiwillige Feuerwehr wird im Falle eines Brandeinsatzes eine
Mindesteintreffzeit der ersten taktischen Einheit (Gruppe 1/8/9) von acht Minuten als notwendig
erachtet = 1. Hilfsfrist.
Zur Bearbeitung weiterer zeitkritischer Aufgaben ist eine weitere taktische Einheit (1/8/9) sowie ein
Zugtrupp (1/1/2/4) spätestens fünf Minuten nach Mindesteintreffzeit der ersten taktischen Einheit
erforderlich. (die Mindesteintreffzeit bis zum Erreichen der Mindeststärke entspricht dann 13
Minuten = 2. Hilfsfrist)
(Abweichend von der Empfehlung AGBF: Für Freiwillige Feuerwehren RP Köln gelten die
Grundlagen zur Bewertung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren im RP Köln, Stand
07.02.2006)
Als Grundlage dieser Festlegung dient ein Einsatzszenario, das sich als täglich zu erwartende
Einsatzsituation herausgestellt hat. Man geht dabei von einem Zimmerbrand in einem
Obergeschoss eines mehrgeschossigen Wohnhauses mit Tendenz zur Ausbreitung aus. Der
vorhandene Treppenraum (erster Rettungsweg) ist durch den Brandausbruch unpassierbar.
Aufgrund dieser Einsatzsituation sind durch die Feuerwehr die nachstehenden einsatztaktischen
Maßnahmen innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens vorzunehmen:
Menschenrettung als primäre Aufgabe durch Suche innerhalb des verqualmten Treppenraumes und
der von Feuer und Rauch betroffenen Wohnungen auf zwei voneinander unabhängigen Wegen.
(Die Feuerwehr muss unter Vornahme eines Rohres über den verqualmten Treppenraum vorgehen
und über eine Leiter einen zweiten, vom Treppenraum unabhängigen Rettungsweg sicherstellen).
Brandbekämpfung über einen zweiseitigen Angriff mit 2 Rohren über den verqualmten
Treppenraum bzw. den zu schaffenden unabhängigen zweiten Rettungsweg.
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Stand 03/2012
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Zur Bewältigung dieser Einsatzsituation müssen mit dem Eintreffen der ersten taktischen Einheit
folgende Funktionen besetzt sein:
1 Funktion für die Führungsaufgabe
1 Funktion als Maschinist des Löschfahrzeuges
2 Funktionen zur Durchführung der Menschenrettung
2 Funktionen zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges
2 Funktionen zum Verlegen von Schlauchleitungen u.a.
1 Funktion als Melder
Zur Erfüllung dieser Erstaufgabe (1. Hilfsfrist) sind also 9 Funktionen notwendig
Zur Bearbeitung weiterer zeitkritischer Aufgaben (2. Hilfsfrist) ist eine weitere taktische Einheit mit 9
Funktionen sowie eine Führungskomponente mit 4 Funktionen innerhalb von 13 Minuten
erforderlich.
Funktionen zur Unterstützung der Menschenrettung
Funktionen zur Verhinderung der Brandausbreitung
Funktionen zur Verhinderung eines „Flash-Over“
Oberstes Ziel der Gefahrenabwehr ist die Rettung von Menschenleben. Untersuchungen haben
gezeigt, dass bei ca. 90% aller Brandtoten der Tod durch eine CO-Vergiftung wegen des im
Brandrauch enthaltenen Kohlenmonoxids eintritt. Eine Rauchschädigung von Personen tritt oftmals
schon in einer sehr frühen Phase des Brandes auf. Es wurde ermittelt, dass zur Rettung einer durch
Brandrauch verletzten Person spätestens 17 Minuten (Überlebensgrenze) nach begonnener
Rauchgasintoxikation mit der Reanimation begonnen werden muss (siehe Abbildung).
Brandschutzbedarfsplan
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Stand 03/2012
Seite 23 von 141
Für die Sicherheit der eingesetzten Kräfte und zur Verhinderung der schlagartigen
Brandausbreitung muss der Löscheinsatz vor dem „Flash-Over“ liegen, der bei einem
Wohnungsbrand nach etwa 18 bis 20 Minuten nach Brandausbruch gegebenenfalls auftritt. Folglich
gelten für die Festlegung der Hilfsfrist folgende Grenzwerte:
Erträglichkeitsgrenze für eine Person im Brandrauch: ca. 13 Minuten
Reanimationsgrenze für eine Person im Brandrauch: ca. 17 Minuten
Zeit vom Brandausbruch bis zum Flash-Over: 18 bis 20 Minuten
Die Zeitdauer vom Brandausbruch bis zum Wirksamwerden der Feuerwehrmaßnahmen setzt sich
generell wie folgt zusammen:
Zeitpunkt
Zeitabschnitt
Brandausbruch
Entdeckungszeit
Brandentdeckung
Meldezeit
Betätigung einer Meldeeinrichtung
(Telefon, Notrufmelder usw.)
Aufschaltzeit
Beginn der Notrufabfrage in der
zuständigen Notrufabfragestelle
Gesprächs- und
Dispositionszeit
Alarmierung der Einsatzkräfte
Ausrückzeit
Ausrücken der Einsatzkräfte
Anfahrtszeit
Eintreffen an der Einsatzstelle
Erkundungszeit
Erteilung des Einsatzauftrages
Entwicklungszeit
Wirksamwerden der Einsatzmaßnahmen
Zur Definition der Hilfsfrist eignen sich nur solche Zeitabschnitte, die von der Feuerwehr
beeinflussbar und dokumentierbar sind. Hierunter fallen
die Gesprächs- und Dispositionszeit,
die Ausrückezeit sowie
die Anfahrtszeit.
Deshalb wird die Hilfsfrist folgendermaßen definiert:
Die Hilfsfrist ist die Zeitdifferenz zwischen dem Beginn der Notrufabfrage - möglichst ab der ersten
Signalisierung des ankommenden Notrufes - in der Notrufabfragestelle und dem Eintreffen des
ersten Feuerwehrfahrzeuges an der Einsatzstelle.
In Ermangelung genauer statistischer Daten wird angenommen, dass beim kritischen
Wohnungsbrand die Entdeckungs-, die Melde- und die Aufschaltzeit in Städten ca. 3 Minuten sowie
die Erkundungs- und Entwicklungszeit ca. 4 Minuten betragen.
Die Hilfsfrist setzt sich zusammen aus folgenden Zeitabschnitten:
1,5 Minuten für die Gesprächs- und Dispositionszeit sowie
8 Minuten für die Ausrücke- und Anfahrzeit.
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Stand 03/2012
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Derartige Fristen werden auch international für den Brandschutz, die technische Hilfeleistung und
die Notfallrettung angewendet.
Unter „Erreichungsgrad“ wird der prozentuale Anteil der Einsätze verstanden, bei dem die
Zielgrößen „Hilfsfrist“ und „Funktionsstärke“ eingehalten werden. Ein Erreichungsgrad von z.B. 80
% bedeutet, dass für 4/5 aller Einsätze die Zielgrößen eingehalten werden, bei 1/5 der Einsätze
jedoch nicht.
Der Erreichungsgrad ist u.a. abhängig von
der Gleichzeitigkeit von Einsätzen, die die zuständige Feuerwehreinheit teilweise oder ganz
binden,
der strukturellen Betrachtung des Gemeindegebietes,
der Optimierung des Personaleinsatzes,
den Verkehrs- und Witterungseinflüssen.
4.2.2 Technische Hilfeleistung:
Als Mindeststandard für eine Freiwillige Feuerwehr wird im Falle eines Hilfeleistungseinsatzes
ebenfalls eine Mindesteintreffzeit der ersten taktischen Einheit von acht Minuten als notwendig
erachtet = 1. Hilfsfrist.
Der kritische Einsatz mit Menschenrettung, der aufgrund der Häufigkeit seines Auftretens als
repräsentativer Hilfeleistungseinsatz herangezogen werden kann, ist ein Verkehrsunfall mit einem
Personenkraftwagen und einer darin eingeklemmten Person. Der Straßenverkehr ist zum Zeitpunkt
des Eintreffens der Feuerwehr noch nicht in ausreichendem Maße gesichert. Aus dem
Kraftfahrzeug laufen Kraftstoff und weitere Betriebsmittel (Umweltgefahr) aus. Der Zugang zum
Patienten ist durch die Unfalldeformationen des Personenkraftwagens nicht gewährleistet. Das
Fahrzeug ist frei zugänglich. Es sind keine weiteren Fahrzeuge an diesem Unfall beteiligt. Das
Schadensereignis wurde von Zeugen beobachtet und sofort gemeldet.
Aufgrund des beschriebenen Szenarios sind innerhalb einer bestimmten Hilfsfrist folgende
Maßnahmen erforderlich:
Die Einsatzkräfte und die am Unfall beteiligte Person sind in der ersten Phase vor dem fließenden
Straßenverkehr (Aufstellung der Fahrzeuge, Absperr- und Warngeräte) und vor evtl. bestehender
Brandgefahr (Vornahme eines C-Rohres und eines Pulverlöschers) zu schützen.
Zur Einleitung der medizinischen Versorgung muss dem Rettungsdienst ein ausreichender Zugang
zum Patienten geschaffen werden, der die Überwachung und Sicherung der Vitalfunktion
ermöglicht. Dies erfordert in der Regel den Einsatz von hydraulischen Rettungsgeräten, um den
Patienten zu erreichen.
Nach erfolgter Stabilisierung der Vitalfunktionen muss die eingeklemmte Person insoweit befreit
werden, dass sie ohne weitere gesundheitliche Beeinträchtigung in den Rettungswagen verbracht
werden kann. Dies erfordert in vielen Fällen den Einsatz von weiterem speziellem Rettungsgerät.
Nach der Rettung der Person müssen das weitere Auslaufen von Öl, Kraftstoff oder Kühlwasser
gestoppt und ausgelaufene Stoffe aufgenommen werden.
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Stand 03/2012
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Als vorrangige Aufgabe sind die mit der medizinischen Versorgung verbundene Eigensicherung
sowie das Schaffen und Sichern geeigneter Zugangsmöglichkeiten zu bewältigen. Deshalb muss in
der ersten Phase des Einsatzes folgendes Personal zur Verfügung stehen:
1 Funktion für die Führungsaufgabe
1 Funktion als Maschinist des Löschfahrzeuges
2 Funktionen zur Durchführung der Sicherungsmaßnahmen
2 Funktionen zur Schaffung des Zugangs zum Patienten
2 Funktionen zum Bereitstellen von Gerätschaften und Material
1 Funktion als Maschinist für den Rüstwagen
Zur Erfüllung der Erstaufgabe sind somit ebenfalls 9 Funktionen erforderlich (vgl. Brandeinsatz).
Die Begründung ist in erster Linie durch die notwendige Anbindung der technischen Rettung an den
Einsatz des Rettungsdienstes gegeben. Das integrierte Rettungssystem in der geplanten Form lässt
sich nur realisieren, wenn die technische und medizinische Rettung aufeinander abgestimmt sind.
In der Regel sind vor dem Eingreifen der Rettungsdienstkräfte technische Maßnahmen
durchzuführen. Dies bedingt zumindest ein zeitgleiches Eintreffen von Feuerwehr und
Rettungsdienstkräften.
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5.
Stand 03/2012
Ist-Struktur der Gemeinde Kall
5.1 Übersichtskarte des Gemeindegebietes
Quelle Top 10 NRW (Gemeindegrenze Magenta)
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Stand 03/2012
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5.2 Gefährdungspotenzial (allgemeine tabellarische Angaben)
5.2.1 Einwohner je Gemeindeteil (Stand: 31.12.2011)
Einwohner
Einwohner
Einwohner
(1. Wohnsitz)
(2. Wohnsitz)
Gesamt
Gemeindeteil
Anstois
Benenberg
Diefenbach
Dottel
Frohnrath
Gillenberg
Golbach
Kall
Keldenich
Krekel
Rinnen
Roder
Rüth
Scheven
Sistig
Sötenich
Steinfeld
Steinfelderheistert
Straßbüsch
Urft
Wahlen
Wallenthal
Wallenthalerhöhe
Gesamt
89
110
74
174
141
55
619
5.043
885
263
365
66
46
527
795
1.012
158
122
24
312
460
201
24
11.565
Fundstelle: Fortschreibung KDVZ Erft-Rhein-Ruhr
6
9
1
7
11
5
39
214
30
24
6
3
1
43
28
41
40
4
1
91
17
11
3
635
95
119
75
181
152
60
658
5257
915
287
371
69
47
570
823
1053
198
126
25
403
477
212
27
12.200
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5.2.2 Flächen und deren Nutzungen (Ar)
Flächennutzung
Bauflächen
Größe
Anteil
46.134
6,98 %
Flächen für den Gemeinbedarf
3.530
0,53 %
Flächen für den überörtlichen Verkehr und für
die örtlichen Hauptverkehrszüge
6.320
0,96 %
40
0,01 %
920
0,14 %
2.814
0,43 %
526.167
79,63 %
72.395
10,96 %
2.480
0,38 %
Flächen für die Ver- und Entsorgung
Wasserflächen
Grünflächen
Flächen für die Land- und Forstwirtschaft
Flächen für Aufschüttungen und Abgrabungen
Sonstige Flächen
Gesamt
Quelle: Katasterfortschreibung Kreis Euskirchen
660.800 100,00 %
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5.2.3 Topographie / Entfernungen:
Gemeindeteil
Höhe
über NN
(m)
Gerätehäuser
nächstes
Anstois
380
Kall
Benenberg
580
Sistig
Diefenbach
530
Sistig
Dottel
450
Kall
Frohnrath
510
Sistig
Gillenberg
532
Wahlen
Golbach
450
Kall
Kall
399
im Ort
Keldenich
500
Kall
Krekel
595
Sistig
Rinnen
485
Sistig
Roder
570
Sistig
Rüth
590
Wahlen
Scheven
360
Kall
Sistig
535
im Ort
Sötenich
388
Kall
Steinfeld
522
Wahlen
Steinfelderheistert
524
Sistig
Straßbüsch
470
Kall
Urft
407
Wahlen
Wahlen
525
im Ort
Wallenthal
370
Kall
Wallenthalerhöhe
415
Kall
Quelle: Googlemaps und Geoserver NRW
benachbartes
Sistig
Wahlen
Wahlen
Wahlen
Wahlen
Sistig
Sistig
Sistig
Wahlen
Wahlen
Kall
Wahlen
Sistig
Sistig
Wahlen
Sistig
Sistig
Wahlen
Sistig
Sistig
Sistig
Sistig
Sistig
Entfernung
nach Kall
9,6 km
2,9 km
1,8 km
9,7 km
4,6 km
2,0 km
6,9 km
7,9 km
8,0 km
4,3 km
3,7 km
5,4 km
3,4 km
10,7 km
3,2 km
5,5 km
4,8 km
2,6 km
7,8 km
6,7 km
3,4 km
11,9 km
9,6 km
5.2.4 Ausdehnung und Höhen Gemeinde Kall
max. Ausdehnung des Gemeindegebietes Nord - Süd
13,826 km
max. Ausdehnung des Gemeindegebietes Ost - West
8,069 km
Höchste Erhebung
607 m üb. NN
Tiefster Punkt
360 m üb. NN
Quelle: Top 10 NRW
3,3 km
10,8 km
6,9 km
4,1 km
6,7 km
7,3 km
3,0 km
0,0 km
3,0 km
11,1 km
3,7 km
12,3 km
11,2 km
3,9 km
6,7 km
2,0 km
8,8 km
6,2 km
2,8 km
6,7 km
8,6 km
5,0 km
2,8 km
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5.2.5 Angrenzende Kommunen
Nachbarkommunen (überörtliche Hilfe)
Entfernung zum
Feuerwehrgerätehaus
Stadt Schleiden (Feuerwehrgerätehaus)
Kall
8,1 km
Stadt Schleiden (Feuerwehrgerätehaus Gemünd)
Kall
6,3 km
Stadt Mechernich (Feuerwehrgerätehaus Bleibuir)
Kall
7,3 km
Gemeinde Nettersheim (Feuerwehrgerätehaus Zingsheim)
Kall
11,5 km
Gemeinde Nettersheim (Feuerwehrgerätehaus
Nettersheim)
Wahlen
7,6 km
Gemeinde Nettersheim (Feuerwehrgerätehaus Marmagen)
Wahlen
3,3 km
Gemeinde Hellenthal (Feuerwehrgerätehaus Kreuzberg)
Sistig
6,9 km
Gemeinde Hellenthal (Feuerwehrgerätehaus Reifferscheid) Sistig
4,6 km
5.3 Betriebe nach Bundesimmissionsschutzgesetz
5.3.1 Biogasanlage Klostergut in Steinfeld
5.3.2 Zementwerk LaFarge Sötenich
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
5.4
Die Gemeindeteile
Stand 03/2012
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5.4.1
Stand 03/2012
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Gemeindeteil Anstois
Ortsbeschreibung:
Anstois liegt auf einer Höhe von ca. 380 Meter über NN. Anstois zählt 95 Einwohner, davon
sind 6 Personen mit Nebenwohnsitz gemeldet. Zu Anstois gehört noch der Wohnplatz
Mastert rechts der L 204
Erschlossen wird Anstois von der L 204 und über die Gemeindestraße in Verlängerung der
Eisenauer Str. aus Richtung Kall kommend.
Risiken:
besondere Risiken:
Kreuzungsbereich der B 266 mit der L 204 (Wendeplatte)
Landwirtschaftliches Anwesen am Ende des Kiefernweges
Hochwasserlage im vorderen Bereich des Mühlenweges
mehrere Mehrfamilienhäuser im oberen Bereich des Mühlenweges.
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Stand 03/2012
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Verkehrsbedingte Risiken:
Bahnstrecke Rhein-Sieg-Eisenbahn
Unfallgefahr Einmündung L 204 auf B 266 (Wendeplatte)
Topographische Risiken:
größere Waldgebiete rund um die Ortschaft
Löschwasserversorgung:
Anstois ist an die Versorgungsleitung des Wasserverbandes Oleftal in Hellenthal
angeschlossen. Die Löschwasserversorgung aus dem Trinkwassernetz des
Wasserverbandes erfolgt in der Ortslage über 11 Unterflurhydranten.
Die durchschnittliche Wasserlieferung an den Hydranten in der Ortslage liegt überwiegend
bei den als Grundschutz geforderten 800 Liter/Min.
Die östlich des Ortes vorbeifließende Urft kann ganzjährig als offene
Wasserentnahmestelle genutzt werden.
Die Löschwasserversorgung für die Ortslage Anstois wird zum heutigen Zeitpunkt für den
Grundschutz als überwiegend gesichert angesehen.
Feuerwehr:
Anstois ist dem Löschzug 1 zugeteilt.
Erreichungsgrad:
Erreichungsgrad
Werktag
06:00 - 18:00 Uhr
Sonn-, Feiertag und
Werktag 18:00 - 06:00 Uhr
erfüllt
erfüllt
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
1. Hilfsfrist
11 min.
1/8/9
Nein
Ja
11 min.
1/8/9
Nein
Ja
2. Hilfsfrist
18 min.
1/2/10/13
Nein
Ja
13 min.
1/2/10/13
Ja
Ja
Die durchschnittliche Ausrückzeit des Löschzugs 1 ist mit 5 Minuten ermittelt.
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5.4.2
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Gemeindeteil Benenberg
Ortsbeschreibung:
Benenberg liegt auf einer Höhe von ca. 580 Meter über NN. Benenberg zählt 119
Einwohner, davon sind 9 Personen mit Nebenwohnsitz gemeldet.
Erschlossen wird die Ortschaft durch die durch den Ort führende L 22 und von der nach
Hecken führenden K 62.
Risiken:
besondere Risiken:
landwirtschaftliches Anwesen
Verkehrsbedingte Risiken:
Unfallgefahr im Kreuzungsbereich der B 258 mit der L 22.
Topographische Risiken:
größere Waldgebiete rund um die Ortschaft
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der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
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Löschwasserversorgung:
Benenberg ist an die Versorgungsleitung des Wasserverbandes Oleftal in Hellenthal
angeschlossen. Die Löschwasserversorgung aus dem Trinkwassernetz des
Wasserverbandes erfolgt in der Ortslage über 20 Unterflurhydranten.
Die durchschnittliche Wasserlieferung an den Hydranten in der Ortslage liegt überwiegend
bei den als Grundschutz geforderten 800 Liter/Min.
Die Löschwasserversorgung für die Ortslage Benenberg wird zum heutigen Zeitpunkt für
den Grundschutz als überwiegend gesichert angesehen.
Feuerwehr:
Benenberg ist dem Löschzug 2 zugeteilt. Die erste Zuständigkeit liegt bei der Löschgruppe
Sistig.
Erreichungsgrad:
Erreichungsgrad
Werktag
06:00 - 18:00 Uhr
Sonn-, Feiertag und
Werktag 18:00 - 06:00 Uhr
erfüllt
erfüllt
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
1. Hilfsfrist
7 min.
1/8/9
Ja
Ja
7 min.
1/8/9
Ja
Ja
2. Hilfsfrist
9 min.
1/2/10/13
Ja
Ja
9 min.
1/2/10/13
Ja
Ja
Die durchschnittliche Ausrückzeit des Löschzugs 2 ist mit 4 Minuten ermittelt.
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5.4.3
Stand 03/2012
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Gemeindeteil Diefenbach
Ortsbeschreibung:
Diefenbach liegt auf einer Höhe von ca. 530 Meter über NN.
Diefenbach zählt 75 Einwohner, davon ist 1 Person mit Nebenwohnsitz gemeldet. Zu
Diefenbach gehört noch der südlich gelegene Scheidhof.
Erschlossen wird Diefenbach von der K 60 und über die Gemeindestraßen aus Richtung
Sistig oder aus Richtung Steinfelderheistert.
Risiken:
besondere Risiken:
landwirtschaftliches Anwesen
Verkehrsbedingte Risiken:
Unfallgefahr im Abzweig K 60 Richtung Wahlen.
Topographische Risiken:
Keine topographischen Risiken
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 37 von 141
Löschwasserversorgung:
Diefenbach ist überwiegend an die Versorgungsleitung des Wasserverbandes Oleftal in
Hellenthal angeschlossen. Die Löschwasserversorgung aus dem Trinkwassernetz des
Wasserverbandes erfolgt in der Ortslage aus 10 Unterflurhydranten.
Die durchschnittliche Wasserlieferung an den Hydranten in der Ortslage liegt überwiegend
bei den als Grundschutz geforderten 800 Liter/Min.
Feuerwehr:
Diefenbach ist dem Löschzug 2 zugeteilt. Die erste Zuständigkeit liegt bei der Löschgruppe
Wahlen.
Erreichungsgrad:
Erreichungsgrad
Werktag
06:00 - 18:00 Uhr
Sonn-, Feiertag und
Werktag 18:00 - 06:00 Uhr
erfüllt
erfüllt
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
1. Hilfsfrist
6 min.
1/8/9
Ja
Ja
6 min.
1/8/9
Ja
Ja
2. Hilfsfrist
7 min.
1/2/10/13
Ja
Ja
7 min.
1/2/10/13
Ja
Ja
Die durchschnittliche Ausrückzeit des Löschzugs 2 ist mit 4 Minuten ermittelt.
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
5.4.4
Stand 03/2012
Seite 38 von 141
Gemeindeteil Dottel
Ortsbeschreibung:
Der Ort Dottel liegt auf einer Höhe von 490 m über NN, östlich von Kall. Dottel zählt 181 Einwohner,
davon sind 7 Personen mit Nebenwohnsitz gemeldet.
Erschlossen wird die Ortschaft Dottel durch die, von der L 206 abzweigende und durch den Ort
führenden Lindenstraße und von der parallel zum Ortskern nach Kallmuth führenden K 32.
Risiken:
besondere Risiken:
Kirche St. Antonius (Denkmal)
Dorfgemeinschaftshaus
Verkehrsbedingte Risiken:
Unfallgefahr im Kreuzungsbereich der L 206 mit der K 32 Richtung Kallmuth.
Topographische Risiken:
größere Waldgebiete westlich der Ortschaft
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 39 von 141
Löschwasserversorgung
Dottel ist ausschließlich an die Versorgungsleitung des Wasserverbandes Oleftal in
Hellenthal angeschlossen. Die Löschwasserversorgung aus dem Trinkwassernetz des
Wasserverbandes erfolgt in der Ortslage über 19 Unterflurhydranten.
Zusätzlich stehen 48 m³ Wasser in einem ehemaligen Hochwasserbehälter des
Wasserverbandes am Erlenweg zur Verfügung.
Die Löschwasserversorgung für die Ortslage Dottel ist zum heutigen Zeitpunkt für den
Grundschutz gesichert.
Feuerwehr
Dottel ist dem Löschzug 1 zugeteilt.
Erreichungsgrad
Erreichungsgrad
Werktag
06:00 - 18:00 Uhr
Sonn-, Feiertag und
Werktag 18:00 - 06:00 Uhr
erfüllt
erfüllt
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
1. Hilfsfrist
11 min.
1/8/9
Nein
Ja
11 min.
1/8/9
Nein
Ja
2. Hilfsfrist
19 min.
1/2/10/13
Nein
Ja
13 min.
1/2/10/13
Ja
Ja
Die durchschnittliche Ausrückzeit des Löschzugs 1 ist mit 5 Minuten ermittelt.
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
5.4.5
Stand 03/2012
Seite 40 von 141
Gemeindeteil Frohnrath
Ortsbeschreibung:
Frohnrath zählt 152 Einwohner, davon 11 Einwohner mit Nebenwohnsitz. Erschlossen wird
die Ortschaft durch die K 64.
Risiken:
Besondere Risiken:
5 Windenergieanlagen nördlich von Frohnrath
landwirtschaftliches Anwesen
Verkehrsbedingte Risiken:
Keine verkehrsbedingten Risiken
Topographische Risiken:
größere Waldflächen
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 41 von 141
Löschwasserversorgung:
Frohnrath ist ausschließlich an die Versorgungsleitung des Wasserverbandes Oleftal in
Hellenthal angeschlossen. Die Löschwasserversorgung aus dem Trinkwassernetz des
Wasserverbandes erfolgt in der Ortslage über 13 Unterflurhydranten.
Die durchschnittliche Wasserlieferung an den Hydranten in der Ortslage liegt bei den, als
Grundschutz geforderten 800 Liter/Min.
Die Löschwasserversorgung für die Ortslage Frohnrath ist zum heutigen Zeitpunkt für den
Grundschutz ausreichend.
Feuerwehr:
Frohnrath ist dem Löschzug 2 zugeteilt. Die erste Zuständigkeit liegt bei der Löschgruppe
Sistig.
Erreichungsgrad:
Erreichungsgrad
Werktag
06:00 - 18:00 Uhr
Sonn-, Feiertag und
Werktag 18:00 - 06:00 Uhr
erfüllt
erfüllt
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
1. Hilfsfrist
7 min.
1/8/9
Ja
Ja
7 min.
1/8/9
Ja
Ja
2. Hilfsfrist
12 min.
1/2/10/13
Ja
Ja
12 min.
1/2/10/13
Ja
Ja
Die durchschnittliche Ausrückzeit des Löschzugs 2 ist mit 4 Minuten ermittelt.
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
5.4.6
Stand 03/2012
Seite 42 von 141
Gemeindeteil Gillenberg
Ortsbeschreibung:
Der Ort Gillenberg liegt auf einer Höhe von 550 Meter über NN, 1,5 km nordwestlich von
Wahlen, 2 km von Sistig und 7 km von Kall entfernt.
Gillenberg zählt 60 Einwohner, davon sind 5 Personen mit Nebenwohnsitz gemeldet.
Erschlossen wird Gillenberg von der L 22 und der K 60, die beide am Ort vorbeiführen.
Risiken:
besondere Risiken:
landwirtschaftliches Anwesen
Verkehrsbedingte Risiken:
Keine verkehrsbedingten Risiken
Topographische Risiken:
Keine topographischen Risiken
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 43 von 141
Löschwasserversorgung:
Gillenberg ist ausschließlich an die Versorgungsleitung des Wasserverbandes Oleftal in
Hellenthal angeschlossen. Die Löschwasserversorgung aus dem Trinkwassernetz des
Wasserverbandes erfolgt in der Ortslage über 8 Unterflurhydranten.
Die Löschwasserversorgung für die Ortslage Gillenberg wird zum heutigen Zeitpunkt für
den Grundschutz als gesichert angesehen.
Feuerwehr:
Gillenberg ist dem Löschzug 2 zugeteilt. Die erste Zuständigkeit liegt bei der Löschgruppe
Wahlen.
Erreichungsgrad:
Erreichungsgrad
Werktag
06:00 - 18:00 Uhr
Sonn-, Feiertag und
Werktag 18:00 - 06:00 Uhr
erfüllt
erfüllt
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
1. Hilfsfrist
7 min.
1/8/9
Ja
Ja
7 min.
1/8/9
Ja
Ja
2. Hilfsfrist
8 min.
1/2/10/13
Ja
Ja
8 min.
1/2/10/13
Ja
Ja
Die durchschnittliche Ausrückzeit des Löschzugs 2 ist mit 4 Minuten ermittelt.
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
5.4.7
Stand 03/2012
Seite 44 von 141
Gemeindeteil Golbach
Ortsbeschreibung:
Golbach liegt auf einer Höhe von 440 bis 490 Meter über NN, 2,5 km süd-westlich von Kall.
Golbach zählt 658 Einwohner, davon sind 39 Personen mit Nebenwohnsitz gemeldet.
Erschlossen wird Golbach durch die L 105, die durch den Ort führt.
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 45 von 141
Risiken:
besondere Risiken:
Wohnmobilparkplatz
Kindergarten
Wohnhaus für Asylanten und Obdachlose
Kirche
Bürgerhaus mit Saal
landwirtschaftliches Anwesen
Verkehrsbedingte Risiken:
Verkehrsunfallrisiko auf der vielbefahrenen L 105
Topographische Risiken:
Höhendifferenzen, größere Waldgebiete.
Löschwasserversorgung:
Golbach ist ausschließlich an die Versorgungsleitung des Wasserverbandes Oleftal in
Hellenthal angeschlossen. Die Löschwasserversorgung aus dem Trinkwassernetz des
Wasserverbandes erfolgt in der Ortslage über 60 Unterflurhydranten an einem teilweise
geringen Leitungsquerschnitt.
Die Löschwasserversorgung für die Ortslage Golbach wird zum heutigen Zeitpunkt für den
Grundschutz als nicht gesichert angesehen.
Feuerwehr:
Golbach ist dem Löschzug 1 zugeteilt.
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 46 von 141
Erreichungsgrad:
Erreichungsgrad
Werktag
06:00 - 18:00 Uhr
Sonn-, Feiertag und
Werktag 18:00 - 06:00 Uhr
erfüllt
erfüllt
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
1. Hilfsfrist
9 min.
1/8/9
Nein
Ja
9 min.
1/8/9
Nein
Ja
2. Hilfsfrist
13 min.
1/2/10/13
Ja
Ja
13 min.
1/2/10/13
Ja
Ja
Die durchschnittliche Ausrückzeit des Löschzugs 1 ist mit 5 Minuten ermittelt.
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
5.4.8
Stand 03/2012
Seite 47 von 141
Gemeindeteil Kall
Ortsbeschreibung:
Kall liegt nördlich in der Gemeinde Kall auf einer Höhe von ca. 400 m NN. Erschlossen wird
der Gemeindeteil durch die L 105 im Westen und Nordwesten, die L 204 im Süden und
Norden, die K67 im Südosten und die L 206 im Nordosten. Die Bahnstrecke Köln-Trier
durchzieht die Ortschaft von Nordosten nach Süden. Von Süden nach Nordwesten zieht
sich die Bahnstrecke Rhein-Sieg. Die Gewerbegebiete Kall I und Kall II sind im Nordosten
des Ortes angesiedelt. Kall zählt 5257 Einwohner, davon sind 214 mit Nebenwohnsitz
gemeldet.
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Risiken:
besondere Risiken:
Gewerbegebiet Kall I mit folgenden Objekten
Mit Brandmeldeanlage
Möbelhaus Brucker
Bauzentrale Schumacher/ OBI-Markt
Kaller Kunststofftechnik KKT
Papstar
Sonstige Objekte
Aldi
Lidl
Netto
Einkaufszentrum Ringcenter
Dänisches Bettenlager
Schuhmaxx
Schreinerei Peetz
Autohaus Bons
Autohaus Mäder
Kaller Brauhaus
Solvey-Fischer Fenster und Türen, Knaubergas
Gastankstelle Hüttenstraße 100
Tankstelle Autotreff
MK Holz
Glas Funke
Jobcenter
Montana Fashion
Depot
Tedy
Kik
Team
Schreinerei Klinkhammer
Dachdecker Schäferhoff
Brenner Spänelager
Spedition Schurz
NEW
Zaun Beton
Held ERR
Zimmerei Wirtz
Zimmerei Küpper
Gemeindebauhof
Estrich Hofmann
Schäfer Markus, Tiefbau
Lenzen, Recycling
DRK Unterkunft
Dachdecker Klein
Ceramix Fliesenlager
Hillers Kunststoffverarbeitung
Spieloase
Restaurant Chopra
Computer Comtec
Hotel Garni, Schebesta
Seite 48 von 141
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Autoteile Kloska
Freie Autowerkstatt
Landschaftsbau Korinth
Gewerbegebiet Kall II mit folgenden Objekten
Mit Brandmeldeanlage
Hillers, Kunststofflager
Sonstige Objekte
Tankstelle Karls
MC Donald
Tierheim
Stahlbau Müller
Sanitär Züll
Glas Funke (leerstehend)
Metallbau Kaiser
Spedition Pütz
Landschaftsbau Breitegger
Autohaus Keutgen
Malerei Kratz
Tuningwerkstatt
Carfleet
GTÜ Prüfstelle
Messebau
Naschwerk Süßwaren
KEV
Autohaus Fink
Autohaus Horn
Ortskern
Mit Brandmeldeanlage
Berufskolleg Eifel
St. Nikolausschule
Pflegewohnheim EVA
REWE
Sonstige Objekte
Gemeinschaftshauptschule
Gemeinschaftsgrundschule
Kindergarten „Hüttenstraße“
Kindergarten „Kirche“
Kindergarten Kallbachstraße
Bürgerhalle
Betreutes Wohnen „Am Markt“
Kinderheim Haus Waltrud mit Außenwohngruppen
Haus Lebenshilfe mit Außenwohngruppen
Jugendwerkstatt „Tu was“
Autohaus Schmidt
Autohaus Dirkes
Sägewerk S+H
Fliesenhandel Nippold
Seite 49 von 141
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 50 von 141
Busbetrieb Boro Radovicz
Gartengeräte Scory
Haushaltswaren und Fahrräder Wolter
Pendlerparkplatz (ca. 200 Plätze)
Busbahnhof
Bahnhof
Autohaus Breuer
Bäckerei Piehler
Bäckerei Kirchmeyer
Rathaus
Katholische Kirche
Evangelische Kirche
Alte Grundschule, gemischte Nutzung
Hallenbad
Modehaus Knie
KEV
Aktivpark Hannes
Spielhalle
Hotel Hüttenhof
Kapelle Heistert
Dachdecker Herr
Grillhütte Fels
Getränkeverlag Schmitz
Gärtnerei Botanika
Umspannstation Fels
Chinarestaurant
Telekom Betriebsstelle
Reinigung Rieß
Drogeriemarkt Schlecker
Nikolausapotheke
Lindaapotheke
VR-Bank
Kreissparkasse
Ärztehaus
Gaststätte Gier mit Saal
JS Recycling GmbH
Hillers Kunststoff Am Hallenbad
Internethandel Przytarski
Tierfutterumpackung
Landschaftsbau Zietsch
Schreinerei Kirch
Kläranlage
Verkehrsbedingte Risiken:
Verkehrsunfallrisiko auf folgenden Straßen: L 204, K 67, L 105, L 206
DB Strecke Köln-Trier
Bahnstrecke Rhein-Sieg-Eisenbahn; Kall-Gemünd
Topographische Risiken:
große Waldgebiete, größere Höhendifferenzen
die Gewässer Urft und Kallbach
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 51 von 141
Löschwasserversorgung
Kall ist ausschließlich an die Versorgungsleitung des Wasserverbandes Oleftal in Hellenthal
angeschlossen. Die Löschwasserversorgung aus dem Trinkwassernetz des
Wasserverbandes erfolgt in diesem Gemeindeteil über 394 Unterflurhydranten und 13
Überflurhydranten.
Desweiteren besteht die Möglichkeit der Wasserentnahme aus den Gewässern „Urft“ und
„Kallbach“, einem Löschteich im Gewerbegebiet Kall I im Bereich des Gemeindebauhofs
sowie einer Wassertransportleitung (300mm) im Gewerbegebiet Kall II.
Die durchschnittliche Wasserlieferung an den Hydranten in der Ortslage liegt bei den als
Grundschutz geforderten 800 Liter/Min.
In Gewerbegebieten wird als Grundschutz eine Wasserlieferung von 1.600 Liter/Min.
gefordert. Auch hier ist die Löschwasserversorgung sichergestellt.
Die Löschwasserversorgung für die Ortslage Kall ist zum heutigen Zeitpunkt für den
Grundschutz gesichert.
Zusätzlich besteht im Gewerbegebiet II die Möglichkeit der Löschwasserrückhaltung.
Feuerwehr
Kall ist dem Löschzug 1 zugeteilt.
Erreichungsgrad
Erreichungsgrad
Werktag
06:00 - 18:00 Uhr
Sonn-, Feiertag und
Werktag 18:00 - 06:00 Uhr
erfüllt
erfüllt
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
1. Hilfsfrist
8 min.
1/8/9
Ja
Ja
8 min.
1/8/9
Ja
Ja
2. Hilfsfrist
16 min.
1/2/10/13
Nein
Ja
13 min.
1/2/10/13
Ja
Ja
Die durchschnittliche Ausrückzeit des Löschzugs 1 ist mit 5 Minuten ermittelt.
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
5.4.9
Stand 03/2012
Gemeindeteil Keldenich
Seite 52 von 141
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 53 von 141
Ortsbeschreibung:
Keldenich liegt auf einer Höhe von 470 bis 515 Meter über NN, 2,5 km westlich von Kall
und jeweils 9 km von Sistig und Wahlen entfernt.
Keldenich zählt 915 Einwohner, davon sind 30 Personen mit Nebenwohnsitz gemeldet.
Zu Keldenich gehören noch die folgenden Wohnplätze / Aussiedlerhöfe:
Meurerhof
Taubentaler Hof
Schwalbenhof
Hof Kleinholz
Hof Brandenbusch
Margaretenhof
Güntzentalerhof
Hövelshof
Felsfeldhof
Jagdhaus
Hubertushof
Erschlossen wird Keldenich von der am Ort vorbeiführenden L 206 und der K 67, die durch
den Ort führt.
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 54 von 141
Risiken:
besondere Risiken:
Gaststätte mit Saal
Schützenhaus
Seniorenpflegeheim mit mindestens 15 Plätzen
Autowerkstatt
Kirche
Kindergarten
landwirtschaftliche Anwesen
Reitbetrieb mit Pensionspferden
Naturschutzgebiet ehemaliger Steinbruch
Schießanlage Schützenverein Keldenich
Verkehrsbedingte Risiken:
Verkehrsunfallrisiko auf der vielbefahrenen L 206
Topographische Risiken:
Höhendifferenzen, größere Waldgebiete, Aussiedlergehöfte
Löschwasserversorgung:
Keldenich ist ausschließlich an die Versorgungsleitung des Wasserverbandes Oleftal in
Hellenthal angeschlossen. Die Löschwasserversorgung aus dem Trinkwassernetz des
Wasserverbandes erfolgt in der Ortslage über 93 Unterflurhydranten.
Die Löschwasserversorgung für die Ortslage Keldenich wird zum heutigen Zeitpunkt für den
Grundschutz als gesichert angesehen.
Kritisch ist dagegen die Löschwasserversorgung im Bereich der Aussiedlerhöfe anzusehen.
Hier muss auf Tanklöschfahrzeuge zurückgegriffen werden.
Feuerwehr:
Keldenich ist dem Löschzug 1 zugeteilt.
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 55 von 141
Erreichungsgrad:
Erreichungsgrad
Werktag
06:00 - 18:00 Uhr
Sonn-, Feiertag und
Werktag 18:00 - 06:00 Uhr
erfüllt
erfüllt
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
1. Hilfsfrist
10 min.
1/8/9
Nein
Ja
10 min.
1/8/9
Nein
Ja
2. Hilfsfrist
17 min.
1/2/10/13
Nein
Ja
13 min.
1/2/10/13
Ja
Ja
Die durchschnittliche Ausrückzeit des Löschzugs 1 ist mit 5 Minuten ermittelt.
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
5.4.10
Stand 03/2012
Seite 56 von 141
Gemeindeteil Krekel
Ortsbeschreibung:
Krekel liegt an der B 258 zwischen Rüth und Roder auf einer Höhe von 595 Meter über NN.
Krekel zählt 287 Einwohner, davon sind 24 Personen mit Nebenwohnsitz gemeldet.
Erschlossen wird Krekel durch die B 258 und die L 22. Nördlich von Krekel liegt das Waldund Naturschutzgebiet Krekeler Heide. Zwischen Krekel und Roder liegt das Waldstück
Krekeler Hardt.
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Risiken:
besondere Risiken:
Hotel Schönblick
Gaststätte „Tanzscheune“ / Event Location
Autohaus Rupp
KFZ-Werkstatt Finder
Tankstelle Freie Tankstelle
Tankstelle Rupp
Kirche St. Barbara
Pfadfinderheim St. Georg
Kindergarten
Bürgerhaus Krekel/Rüth
landwirtschaftliche Anwesen
Fischbach
Verkehrsbedingte Risiken:
Verkehrsunfallrisiko auf der viel befahrenen B 258 und der L 22
Topographische Risiken:
größere Waldgebiete
Seite 57 von 141
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 58 von 141
Löschwasserversorgung:
Krekel ist ausschließlich an die Versorgungsleitung des Wasserverbandes Oleftal in
Hellenthal angeschlossen. Die Löschwasserversorgung aus dem Trinkwassernetz des
Wasserverbandes erfolgt in der Ortslage über 35 Unterflurhydranten.
Die durchschnittliche Wasserlieferung an den Hydranten in der Ortslage liegt unter den, als
Grundschutz geforderten, 800 Liter/Min. Zurzeit können nur 400 Liter/Min. entnommen
werden.
Die Löschwasserversorgung für die Ortslage Krekel ist zum heutigen Zeitpunkt für den
Grundschutz nicht gesichert.
Als Maßnahme zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung soll bis zum Herbst 2012,
durch den Einbau einer Druckerhöhungsanlage, der geforderte Grundschutz erreicht
werden.
Feuerwehr
Die Ortschaft Krekel ist dem Löschzug 2 zugeteilt. Die erste Zuständigkeit liegt bei der
Löschgruppe Sistig.
Erreichungsgrad
Erreichungsgrad
Werktag
06:00 - 18:00 Uhr
Sonn-, Feiertag und
Werktag 18:00 - 06:00 Uhr
erfüllt
erfüllt
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
1. Hilfsfrist
7 min.
1/8/9
Ja
Ja
7 min.
1/8/9
Ja
Ja
2. Hilfsfrist
10 min.
1/2/10/13
Ja
Ja
10 min.
1/2/10/13
Ja
Ja
Die durchschnittliche Ausrückzeit des Löschzugs 2 ist mit 4 Minuten ermittelt.
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
5.4.11
Stand 03/2012
Seite 59 von 141
Gemeindeteil Rinnen
Ortsbeschreibung:
Rinnen liegt zwischen Sistig und Sötenich an der L 203 auf einer durchschnittlichen Höhe
von ca. 485 Meter über NN. Rinnen zählt 371 Einwohner, davon sind 6 Personen mit
Nebenwohnsitz gemeldet.
Zum Gemeindeteil Rinnen gehören die Wohnplätze:
Wiedenhof
Karolinenhof
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 60 von 141
Risiken:
besondere Risiken:
Steinbruch Rinnen
Schotterwerk Winter & Weiss
Kirche
Bürgerhaus
Schreinereibetrieb
landwirtschaftliche Anwesen
Verkehrsbedingte Risiken:
Unfallgefahr auf der L 203
Topographische Risiken:
größere Waldgebiete, große Höhenunterschiede innerhalb der Ortslage.
Löschwasserversorgung:
Rinnen ist ausschließlich an die Versorgungsleitung des Wasserverbandes Oleftal in
Hellenthal angeschlossen. Die Löschwasserversorgung aus dem Trinkwassernetz des
Wasserverbandes erfolgt in der Ortslage über 36 Unterflurhydranten. Die durchschnittliche
Wasserlieferung an den Hydranten in der Ortslage liegt überwiegend bei den als
Grundschutz geforderten 800 Liter/Min.
Die Löschwasserversorgung für die Ortslage Rinnen wird zum heutigen Zeitpunkt für den
Grundschutz als überwiegend gesichert angesehen.
Die Löschwasserversorgung des Wiedenhofes ist nicht gesichert.
Die Versorgung des Karolinenhofs wird durch eigene Löschwasserzisternen mit ca. 30 m³
Wasser gewährleistet.
Feuerwehr:
Rinnen ist dem Löschzug 2 zugeteilt. Die erste Zuständigkeit liegt bei der Löschgruppe
Sistig.
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 61 von 141
Erreichungsgrad:
Erreichungsgrad
Werktag
06:00 - 18:00 Uhr
Sonn-, Feiertag und
Werktag 18:00 - 06:00 Uhr
erfüllt
erfüllt
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
1. Hilfsfrist
8 min.
1/8/9
Ja
Ja
8 min.
1/8/9
Ja
Ja
2. Hilfsfrist
13 min.
1/2/10/13
Ja
Ja
13 min.
1/2/10/13
Ja
Ja
Die durchschnittliche Ausrückzeit des Löschzugs 2 ist mit 4 Minuten ermittelt.
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
5.4.12
Stand 03/2012
Seite 62 von 141
Gemeindeteil Roder
Ortsbeschreibung:
Roder liegt südlich von Krekel an der B 258 auf einer Höhe von 570 Meter über NN. Roder
zählt 69 Einwohner, davon sind 3 Personen mit Nebenwohnsitz gemeldet.
Erschlossen wird Roder von der B 258 und der K 62.
Risiken:
besondere Risiken:
landwirtschaftliches Anwesen
Verkehrsbedingte Risiken:
Keine
Topographische Risiken:
größere Waldgebiete
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 63 von 141
Löschwasserversorgung:
Roder ist ausschließlich an die Versorgungsleitung des Wasserverbandes Oleftal in
Hellenthal angeschlossen. Die Löschwasserversorgung aus dem Trinkwassernetz des
Wasserverbandes erfolgt in der Ortslage über 10 Unterflurhydranten.
Die durchschnittliche Wasserlieferung an den Hydranten in der Ortslage liegt unter den als
Grundschutz geforderten 800 Liter/Min. Erreicht werden maximal 400 Liter/Min.
Die Löschwasserversorgung für die Ortslage Roder wird zum heutigen Zeitpunkt für den
Grundschutz als nicht gesichert angesehen.
Als Maßnahme zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung soll bis zum Herbst 2012,
durch den Einbau einer Druckerhöhungsanlage, der geforderte Grundschutz erreicht
werden.
Feuerwehr
Roder ist dem Löschzug 2 zugeteilt. Die erste Zuständigkeit liegt bei der Löschgruppe
Sistig.
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 64 von 141
Erreichungsgrad
Erreichungsgrad
Werktag
06:00 - 18:00 Uhr
Sonn-, Feiertag und
Werktag 18:00 - 06:00 Uhr
erfüllt
erfüllt
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
1. Hilfsfrist
8 min.
1/8/9
Ja
Ja
8 min.
1/8/9
Ja
Ja
2. Hilfsfrist
13 min.
1/2/10/13
Ja
Ja
13 min.
1/2/10/13
Ja
Ja
Die durchschnittliche Ausrückzeit des Löschzugs 2 ist mit 4 Minuten ermittelt.
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
5.4.13
Stand 03/2012
Seite 65 von 141
Gemeindeteil Rüth
Ortsbeschreibung:
Rüth liegt unmittelbar östlich von Krekel auf einer Höhe von 590 Meter über NN.
Rüth zählt 47 Einwohner, davon ist eine Person mit Nebenwohnsitz gemeldet.
Erschlossen wird Rüth von der B 258 und der L 22. Zu Rüth gehört auch der Wohnplatz
Forsthaus Rüth.
Risiken:
besondere Risiken:
Fischbach
Verkehrsbedingte Risiken:
Keine
Topographische Risiken:
größere Waldgebiete
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 66 von 141
Löschwasserversorgung:
Rüth ist ausschließlich an die Versorgungsleitung des Wasserverbandes Oleftal in
Hellenthal angeschlossen. Die Löschwasserversorgung aus dem Trinkwassernetz des
Wasserverbandes erfolgt in der Ortslage über 11 Unterflurhydranten.
Die durchschnittliche Wasserlieferung an den Hydranten in der Ortslage liegt überwiegend
bei den als Grundschutz geforderten 800 Liter/Min.
Die Löschwasserversorgung für die Ortslage Rüth wird zum heutigen Zeitpunkt für den
Grundschutz als überwiegend gesichert angesehen.
Feuerwehr:
Rüth ist dem Löschzug 2 zugeteilt. Die erste Zuständigkeit liegt bei der Löschgruppe Sistig.
Erreichungsgrad:
Erreichungsgrad
Werktag
06:00 - 18:00 Uhr
Sonn-, Feiertag und
Werktag 18:00 - 06:00 Uhr
erfüllt
erfüllt
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
1. Hilfsfrist
8 min.
1/8/9
Ja
Ja
8 min.
1/8/9
Ja
Ja
2. Hilfsfrist
13 min.
1/2/10/13
Ja
Ja
13 min.
1/2/10/13
Ja
Ja
Die durchschnittliche Ausrückzeit des Löschzugs 2 ist mit 4 Minuten ermittelt.
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
5.4.14
Stand 03/2012
Seite 67 von 141
Gemeindeteil Scheven
Ortsbeschreibung:
Scheven liegt im Norden der Gemeinde Kall an der Grenze zur Stadt Mechernich. Scheven
zählt 570 Einwohner, davon sind 43 mit Zweitwohnsitz gemeldet. Scheven liegt an der
Bahnlinie Köln-Trier. Regionalzüge halten in Scheven. Verkehrstechnisch ist Scheven über
die K 28 angebunden, die im Nordwesten auf die B 266 und im Osten zur Nachbarortschaft
Kallmuth führt. Zur Ortschaft Scheven gehört noch der Wohnplatz Westschacht.
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 68 von 141
Risiken:
besondere Risiken:
Gärtnereibetrieb Schaar
Reiterhof Quellenhof
Töpferei Moses
Außenlager Fa. Schäfer
Kirche
Kindergarten
verkehrsbedingte Risiken:
Bahnstrecke Köln - Trier
topographische Risiken:
Bei Starkregen tritt der Bleibach, der durch das gesamte Ortsgebiet führt, gelegentlich
über die Ufer.
Löschwasserversorgung:
Scheven ist ausschließlich an die Versorgungsleitung des Wasserverbandes Oleftal in
Hellenthal angeschlossen. Die Löschwasserversorgung aus dem Trinkwassernetz des
Wasserverbandes erfolgt in der Ortslage über 67 Unterflurhydranten.
Die durchschnittliche Wasserlieferung an den Hydranten in der Ortslage liegt überwiegend
bei den als Grundschutz geforderten 800 Liter/Min.
Die Löschwasserversorgung für die Ortslage Scheven wird zum heutigen Zeitpunkt für den
Grundschutz als überwiegend gesichert angesehen.
Feuerwehr:
Scheven ist dem Löschzug 1 zugeteilt
Erreichungsgrad:
Erreichungsgrad
Werktag
06:00 - 18:00 Uhr
Sonn-, Feiertag und
Werktag 18:00 - 06:00 Uhr
erfüllt
erfüllt
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
1. Hilfsfrist
10 min.
1/8/9
Nein
Ja
10 min.
1/8/9
Nein
Ja
2. Hilfsfrist
20 min.
1/2/10/13
Nein
Ja
13 min.
1/2/10/13
Ja
Ja
Die durchschnittliche Ausrückzeit des Löschzugs 1 ist mit 5 Minuten ermittelt.
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
5.4.15
Stand 03/2012
Seite 69 von 141
Gemeindeteil Sistig
Ortsbeschreibung:
Sistig liegt im Südwesten der Gemeinde Kall an der Grenze zur Gemeinde Hellenthal auf
einer durchschnittlichen Höhe von 530 m und zählt 823 Einwohner, davon sind 28 mit
Zweitwohnsitz gemeldet. Verkehrstechnisch ist Sistig über folgende Straßen angebunden:
B 258, die in Nord-Süd-Richtung westlich an Sistig vorbeiführt
K 64 in nördlicher Richtung nach Frohnrath
L 203 in nordöstlicher Richtung nach Rinnen
Eine Gemeindestraße in südöstlicher Richtung nach Diefenbach
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 70 von 141
Risiken:
besondere Risiken:
Völler Holzprodukte GmbH
Stefan Pütz, Schmiede und Schlosserei
Bäckerei Zimmer
Bäckerei Zander
Bürgerhaus
Gaststätte Hubertushof
Bestattungsunternehmen Becker
Gemeinschaftsgrundschule
Kindergarten
Kirche
verkehrsbedingte Risiken:
Verkehrsunfallrisiko auf der vielbefahrenen B 258
topographische Risiken:
größere Waldgebiete
Löschwasserversorgung:
Sistig ist ausschließlich an die Versorgungsleitung des Wasserverbandes Oleftal in
Hellenthal angeschlossen. Die Löschwasserversorgung aus dem Trinkwassernetz des
Wasserverbandes erfolgt in der Ortslage über 75 Unterflurhydranten.
Die durchschnittliche Wasserlieferung an den Hydranten in der Ortslage liegt überwiegend
bei den als Grundschutz geforderten 800 Liter/Min.
Die Löschwasserversorgung für die Ortslage Sistig wird zum heutigen Zeitpunkt für den
Grundschutz als überwiegend gesichert angesehen.
Feuerwehr:
Sistig ist dem Löschzug 2 zugeteilt. Die erste Zuständigkeit liegt bei der Löschgruppe
Sistig.
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 71 von 141
Erreichungsgrad:
Erreichungsgrad
Werktag
06:00 - 18:00 Uhr
Sonn-, Feiertag und
Werktag 18:00 - 06:00 Uhr
erfüllt
erfüllt
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
1. Hilfsfrist
6 min.
1/8/9
Ja
Ja
6 min.
1/8/9
Ja
Ja
2. Hilfsfrist
10 min.
1/2/10/13
Ja
Ja
10 min.
1/2/10/13
Ja
Ja
Die durchschnittliche Ausrückzeit des Löschzugs 2 ist mit 4 Minuten ermittelt.
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
5.4.16
Stand 03/2012
Seite 72 von 141
Gemeindeteil Sötenich
Ortsbeschreibung:
Sötenich liegt südlich von Kall an der L 204 und der Bahnlinie Köln-Trier auf einer
durchschnittlichen Höhe von 388 m und zählt 1053 Einwohner, davon sind 41 mit
Zweitwohnsitz gemeldet. Parallel zur L 204 fließt die Urft durch Sötenich. In der Ortsmitte
mündet die L 203 auf die L 204. Verkehrstechnisch ist Sötenich über diese beiden
Landstraßen angebunden.
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 73 von 141
Risiken:
besondere Risiken:
Zementwerk LaFarge
Metzgerei Hammes
Gaststätte Hammes
Gaststätte „Unter den Linden“
Hotel / Gaststätte Osmanische Herberge
Motorradwerkstatt „Halle 7“
Freie Werkstatt
landwirtschaftliche Anwesen
Kirche
Bürgerhaus
Verkehrsbedingte Risiken:
Bahnlinie mit Bahnübergang beschrankt
Kreuzungsbereich L 203 – L 204
Topographische Risiken:
größere Höhenunterschiede in der Ortslage, Waldgebiete rings um Sötenich
Löschwasserversorgung:
Sötenich ist ausschließlich an die Versorgungsleitung des Wasserverbandes Oleftal in
Hellenthal angeschlossen. Die Löschwasserversorgung aus dem Trinkwassernetz des
Wasserverbandes erfolgt in der Ortslage über 73 Unterflurhydranten. Zusätzlich kann die,
durch den Ort führende, Urft ganzjährig zur Wasserentnahme genutzt werden. Das
Zementwerk LaFarge verfügt über eine eigene Wasserentnahmemöglichkeit aus der Urft,
die auch im Brandschutzkonzept dieses Betriebes gefordert wurde.
Die durchschnittliche Wasserlieferung an den Hydranten in der Ortslage liegt überwiegend
bei den als Grundschutz geforderten 800 Liter/Min.
Die Löschwasserversorgung für die Ortslage Sötenich wird zum heutigen Zeitpunkt für den
Grundschutz als überwiegend gesichert angesehen.
Feuerwehr:
Sötenich ist dem Löschzug 1 zugeteilt.
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 74 von 141
Erreichungsgrad:
Erreichungsgrad
Werktag
06:00 - 18:00 Uhr
Sonn-, Feiertag und
Werktag 18:00 - 06:00 Uhr
erfüllt
erfüllt
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
1. Hilfsfrist
8 min.
1/8/9
Ja
Ja
8 min.
1/8/9
Ja
Ja
2. Hilfsfrist
12 min.
1/2/10/13
Ja
Ja
12 min.
1/2/10/13
Ja
Ja
Die durchschnittliche Ausrückzeit des Löschzugs 1 ist mit 5 Minuten ermittelt.
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
5.4.17
Stand 03/2012
Seite 75 von 141
Gemeindeteil Steinfeld
Ortsbeschreibung:
Steinfeld liegt nördlich von Wahlen auf einer Höhe von 522 m. Steinfeld hat 198 Einwohner,
davon 40 mit Nebenwohnsitz. Verkehrstechnisch wird Steinfeld von der L 22 erschlossen.
Zu Steinfeld gehören die Wohnplätze „Forsthaus Steinfeld“ und „Hallenthaler Mühle“.
Risiken:
besondere Risiken:
Kloster Steinfeld mit Gästehaus
Basilika Steinfeld, Kulturdenkmal
Gymnasium Hermann-Josef-Kolleg mit Internat und Schwimmbad
Biogasanlage
landwirtschaftliches Anwesen
Hotel Margaretenhof
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 76 von 141
Gaststätte Zur Alten Abtei
Verkehrsbedingte Risiken:
Keine
Topographische Risiken:
Lage des Ortes, zum Teil nur über Serpentinen erreichbar
Löschwasserversorgung:
Steinfeld ist ausschließlich an die Versorgungsleitung des Wasserverbandes Oleftal in
Hellenthal angeschlossen. Die Löschwasserversorgung aus dem Trinkwassernetz des
Wasserverbandes erfolgt in der Ortslage über 18 Unterflurhydranten und 4
Überflurhydranten (Kloster).
Die durchschnittliche Wasserlieferung an den Hydranten in der Ortslage liegt überwiegend
bei den als Grundschutz geforderten 800 Liter/Min.
Feuerwehr:
Steinfeld ist dem Löschzug 2 zugeteilt. Die erste Zuständigkeit liegt bei der Löschgruppe
Wahlen.
Erreichungsgrad:
Erreichungsgrad
Werktag
06:00 - 18:00 Uhr
Sonn-, Feiertag und
Werktag 18:00 - 06:00 Uhr
erfüllt
erfüllt
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
1. Hilfsfrist
7 min.
1/8/9
Ja
Ja
7 min.
1/8/9
Ja
Ja
2. Hilfsfrist
12 min.
1/2/10/13
Ja
Ja
12 min.
1/2/10/13
Ja
Ja
Die durchschnittliche Ausrückzeit des Löschzugs 2 ist mit 4 Minuten ermittelt.
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
5.4.18
Stand 03/2012
Seite 77 von 141
Gemeindeteil Steinfelderheistert
Ortsbeschreibung:
Steinfelderheistert liegt auf einer Höhe von rund 524 Meter über NN.
Steinfelderheistert zählt 126 Einwohner, davon 4 Personen mit einem Nebenwohnsitz.
Erschlossen wird die Ortschaft durch die K 60 über die Ortschaften Diefenbach und
Rinnen.
Risiken:
besondere Risiken:
landwirtschaftliche Anwesen
Firma TPS, landwirtschaftliches Lohnunternehmen
Verkehrsbedingte Risiken:
Keine
Topographische Risiken:
Keine
Löschwasserversorgung:
Steinfelderheistert ist ausschließlich an die Versorgungsleitung des Wasserverbandes
Oleftal in Hellenthal angeschlossen. Die Löschwasserversorgung aus dem Trinkwassernetz
des Wasserverbandes erfolgt in der Ortslage über 10 Unterflurhydranten.
Die durchschnittliche Wasserlieferung an den Hydranten in der Ortslage liegt überwiegend
bei den als Grundschutz geforderten 800 Liter/Min.
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 78 von 141
Feuerwehr:
Steinfeld ist dem Löschzug 2 zugeteilt. Die erste Zuständigkeit liegt bei der Löschgruppe
Wahlen.
Erreichungsgrad:
Erreichungsgrad
Werktag
06:00 - 18:00 Uhr
Sonn-, Feiertag und
Werktag 18:00 - 06:00 Uhr
erfüllt
erfüllt
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
1. Hilfsfrist
6 min.
1/8/9
Ja
Ja
6 min.
1/8/9
Ja
Ja
2. Hilfsfrist
10 min.
1/2/10/13
Ja
Ja
10 min.
1/2/10/13
Ja
Ja
Die durchschnittliche Ausrückzeit des Löschzugs 2 ist mit 4 Minuten ermittelt.
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
5.4.19
Stand 03/2012
Seite 79 von 141
Gemeindeteil Straßbüsch
Ortsbeschreibung:
Straßbüsch liegt auf einer Höhe von rund 470 Meter über NN.
Straßbüsch zählt 25 Einwohner davon 1 Person mit Nebenwohnsitz.
Erschlossen wird die Ortschaft durch eine Gemeindestraße über die Ortschaft Golbach
oder über einen Wirtschaftsweg über die Ortschaft Frohnrath.
Risiken:
Besondere Risiken:
Keine
Verkehrsbedingte Risiken:
Keine
Topographische Risiken:
Keine
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 80 von 141
Löschwasserversorgung:
Straßbüsch ist ausschließlich an die Versorgungsleitung des Wasserverbandes Oleftal in
Hellenthal angeschlossen. Die Löschwasserversorgung aus dem Trinkwassernetz des
Wasserverbandes erfolgt in der Ortslage über 3 Unterflurhydranten.
Die durchschnittliche Wasserlieferung an den Hydranten in der Ortslage liegt bei den als
Grundschutz geforderten 800 Liter/Min.
Die Löschwasserversorgung für die Ortslage Straßbüsch ist zum heutigen Zeitpunkt für den
Grundschutz ausreichend.
Feuerwehr:
Straßbüsch ist dem Löschzug 1 zugeteilt.
Erreichungsgrad:
Erreichungsgrad
Werktag
06:00 - 18:00 Uhr
Sonn-, Feiertag und
Werktag 18:00 - 06:00 Uhr
erfüllt
erfüllt
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
1. Hilfsfrist
8 min.
1/8/9
Ja
Ja
8 min.
1/8/9
Ja
Ja
2. Hilfsfrist
13 min.
1/2/10/13
Ja
Ja
13 min.
1/2/10/13
Ja
Ja
Die durchschnittliche Ausrückzeit des Löschzugs 1 ist mit 5 Minuten ermittelt.
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
5.4.20
Stand 03/2012
Seite 81 von 141
Gemeindeteil Urft
Ortsbeschreibung:
Urft liegt auf einer Höhe von rund 407 Meter über NN.
Urft zählt 403 Einwohner, davon 91 Personen mit einem Nebenwohnsitz. Erschlossen
wird die Ortschaft Urft durch die L 204 und die L 22.
Risiken:
besondere Risiken:
das Jugendwaldheim Urft
Hotel Weckmann
Hermann-Josef-Haus ca. 100 Betten, ca. 120 Mitarbeiter
Ehemaliger Ausweichsitz der Landesregierung NRW (Regierungsbunker)
Schullandheim Urft
Wohnanlage Haus Dalbenden
Verkehrsbedingte Risiken:
die Bahnstrecke Köln – Trier
Topographische Risiken:
Große Höhendifferenzen innerhalb der Ortslage
Ausgedehnte Waldgebiete, auch zur Freizeitnutzung
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 82 von 141
Löschwasserversorgung:
Urft ist ausschließlich an die Versorgungsleitung des Wasserverbandes Oleftal in
Hellenthal angeschlossen. Die Löschwasserversorgung aus dem Trinkwassernetz
des Wasserverbandes erfolgt in der Ortslage über 31 Unterflurhydranten.
Die durchschnittliche Wasserlieferung an den Hydranten in der Ortslage liegt bei den
als Grundschutz geforderten 800 Liter/Min.
Das Hermann-Josef-Haus Urft verfügt zusätzlich als Objektschutz über eine
Saugstelle aus dem Gillesbach und eine Wasserentnahmemöglichkeit aus dem
eigenen Schwimmbad (200 m³ Wasser).
Feuerwehr:
Urft ist dem Löschzug 2 zugeteilt. Die erste Zuständigkeit liegt bei der Löschgruppe
Wahlen.
Erreichungsgrad:
Erreichungsgrad
Werktag
06:00 - 18:00 Uhr
Sonn-, Feiertag und
Werktag 18:00 - 06:00 Uhr
erfüllt
erfüllt
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
1. Hilfsfrist
8 min.
1/8/9
Ja
Ja
8 min.
1/8/9
Ja
Ja
2. Hilfsfrist
14 min.
1/2/10/13
Nein
Ja
14 min.
1/2/10/13
Nein
Ja
Die durchschnittliche Ausrückzeit des Löschzugs 2 ist mit 4 Minuten ermittelt.
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
5.4.21
Stand 03/2012
Seite 83 von 141
Gemeindeteil Wahlen
Ortsbeschreibung:
Wahlen liegt auf einer Höhe von rund 525 Meter über NN.
Der Ort zählt 477 Einwohner, davon 17 Personen mit einem Nebenwohnsitz.
Erschlossen wird die Ortschaft durch eine Kreisstraße K 60 über die Ortschaften
Steinfeld und Marmagen.
Risiken:
besondere Risiken:
Reparaturwerkstatt Frontzek
Bürgerhaus Wahlen
landwirtschaftliche Anwesen
Fischteiche im Gillesbach
Schießanlage Schützenverein Wahlen
Verkehrsbedingte Risiken:
Keine
Topographische Risiken:
Keine
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 84 von 141
Löschwasserversorgung:
Wahlen ist ausschließlich an die Versorgungsleitung des Wasserverbandes Oleftal in
Hellenthal angeschlossen. Die Löschwasserversorgung aus dem Trinkwassernetz
des Wasserverbandes erfolgt in der Ortslage über 45 Unterflurhydranten.
Die durchschnittliche Wasserlieferung an den Hydranten in der Ortslage liegt bei den
als Grundschutz geforderten 800 Liter/Min.
Feuerwehr:
Wahlen ist dem Löschzug 2 zugeteilt. Die erste Zuständigkeit liegt bei der
Löschgruppe Wahlen.
Erreichungsgrad:
Erreichungsgrad
Werktag
06:00 - 18:00 Uhr
Sonn-, Feiertag und
Werktag 18:00 - 06:00 Uhr
erfüllt
erfüllt
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
1. Hilfsfrist
6 min.
1/8/9
Ja
Ja
6 min.
1/8/9
Ja
Ja
2. Hilfsfrist
11 min.
1/2/10/13
Ja
Ja
11 min.
1/2/10/13
Ja
Ja
Die durchschnittliche Ausrückzeit des Löschzugs 2 ist mit 4 Minuten ermittelt.
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
5.4.22
Stand 03/2012
Seite 85 von 141
Gemeindeteil Wallenthal
Ortsbeschreibung:
Wallenthal liegt an der B 266 nördlich von Kall, an der Grenze zur Stadt Mechernich.
Der Ort zählt 212 Einwohner, davon sind 11 Personen mit einem Nebenwohnsitz
gemeldet. Erschlossen wird Wallenthal durch die B 266 mit eigenen Auf- und
Abfahrten, durch die K 28 in Richtung Scheven und durch die K 27 von Kall nach
Voissel.
Risiken:
Besondere Risiken:
Restaurant Eifeler Alpenhof
landwirtschaftliche Betriebe
Bürgerhaus
Lackiererei Hamacher
Metallbaubetrieb Urfell
Verkehrsbedingte Risiken:
Unfallrisiko auf der stark befahrenen B266
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 86 von 141
Topographische Risiken:
Keine
Löschwasserversorgung:
Wallenthal ist ausschließlich an die Versorgungsleitung des Wasserverbandes Oleftal
in Hellenthal angeschlossen. Die Löschwasserversorgung aus dem Trinkwassernetz
des Wasserverbandes erfolgt in der Ortslage über 25 Unterflurhydranten.
Die durchschnittliche Wasserlieferung an den Hydranten in der Ortslage liegt bei den,
als Grundschutz geforderten 800 Liter/Min.
Feuerwehr:
Wallenthal ist dem Löschzug 1 zugeteilt
Erreichungsgrad:
Erreichungsgrad
Werktag
06:00 - 18:00 Uhr
Sonn-, Feiertag und
Werktag 18:00 - 06:00 Uhr
erfüllt
erfüllt
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
1. Hilfsfrist
11 min.
1/8/9
Nein
Ja
11 min.
1/8/9
Nein
Ja
2. Hilfsfrist
21 min.
1/2/10/13
Nein
Ja
13 min.
1/2/10/13
Ja
Ja
Die durchschnittliche Ausrückzeit des Löschzuges 1 wurde mit 5 Minuten ermittelt.
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
5.4.23
Stand 03/2012
Seite 87 von 141
Gemeindeteil Wallenthalerhöhe
Ortsbeschreibung:
Die Wallenthalerhöhe liegt auf einer Höhe von 410 Meter über NN, 2 km nördlich von
Kall. Wallenthalerhöhe zählt 27 Einwohner, davon sind 3 Personen mit
Nebenwohnsitz gemeldet. Erschlossen wird Wallenthalerhöhe von der B 266 und der
L 206.
Risiken:
besondere Risiken:
Reitbetrieb mit Pensionspferden
Landwirtschaftliches Anwesen
Verkehrsbedingte Risiken:
Unfallrisiko auf der stark befahrenen B 266 und L 206
Topographische Risiken:
Keine
Löschwasserversorgung:
Wallenthalerhöhe ist ausschließlich an die Versorgungsleitung des Wasserverbandes
Oleftal in Hellenthal angeschlossen. Die Löschwasserversorgung aus dem
Trinkwassernetz des Wasserverbandes erfolgt in der Ortslage über 8
Unterflurhydranten.
Die Löschwasserversorgung für die Ortslage Wallenthalerhöhe wird zum heutigen
Zeitpunkt für den Grundschutz als gesichert angesehen.
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 88 von 141
Feuerwehr:
Wallenthalerhöhe ist dem Löschzug 1 zugeteilt
Erreichungsgrad:
Erreichungsgrad
Werktag
06:00 - 18:00 Uhr
Sonn-, Feiertag und
Werktag 18:00 - 06:00 Uhr
erfüllt
erfüllt
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
1. Hilfsfrist
9 min.
1/8/9
Nein
Ja
9 min.
1/8/9
Nein
Ja
2. Hilfsfrist
17 min.
1/2/10/13
Nein
Ja
13 min.
1/2/10/13
Ja
Ja
Die durchschnittliche Ausrückzeit des Löschzuges 1 wurde mit 5 Minuten ermittelt.
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
6.
Stand 03/2012
Seite 89 von 141
Ist–Struktur der Feuerwehr Kall
6.1
Allgemeines
Nach § 1 FSHG haben die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen entsprechende
leistungsfähige Feuerwehren zu unterhalten und für eine angemessene
Löschwasserversorgung Sorge zu tragen.
Die Gemeinden sind darüber hinaus verpflichtet, ein den örtlichen Verhältnissen
entsprechendes Melde- und Alarmsystem einzurichten und zu unterhalten.
Die Feuerwehr muss in Ihrer Stärke, Ausrüstung und Gliederung (Zahl der Feuerwachen
und Feuerwehrgerätehäuser sowie ihre Verteilung über das Gemeindegebiet) den aus
den örtlichen Verhältnissen ergebenden Bedürfnissen und Anforderungen entsprechen.
" Örtliche Verhältnisse ":
sind gekennzeichnet durch besondere Merkmale der Brandgefährdung wie
Wohndichte, Flächengröße, Art der Bebauung, Bodengestaltung, große Waldund Heideflächen, Verkehrsnetz, Industrieanlagen und Wasservorräte. Es sei
an dieser Stelle besonders darauf hingewiesen, dass die Beschaffung von
Einsatzfahrzeugen nicht nur an die örtlichen Verhältnisse sondern insbesondere
einsatztaktisch an den jeweilig zuständigen Löschzug gebunden ist, um eine
effiziente Brandbekämpfung bzw. technische Hilfeleistung zur Rettung von
Menschenleben bzw. Sachwerten sicherstellen zu können.
" Angemessene Löschwasserversorgung ":
Die Löschwasserversorgung ist eine der Aufgaben der Gemeinde, die zur
Brandbekämpfung nötigen Vorsorgemaßnahmen zu treffen.
Angemessen bedeutet, dass die Gemeinde nicht die Pflicht hat, für jede nur
denkbare Gefahr Vorkehrungen zu treffen. Die Eigentümer, Besitzer oder
Nutzungsberechtigte von Betrieben, Baulichkeiten und Grundstücken, von
denen eine erhöhte Brandlast oder Brandgefährdung ausgeht, müssen für die
besondere Löschwasserversorgung selbst Sorge tragen. Entsprechendes gilt
für die Besitzer großer zusammenhängender Waldflächen.
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 90 von 141
" Leistungsfähige Feuerwehr ":
d.h., Vorhalten und Einsetzen der feuerwehrspezifischen, personellen und
sachlichen Mittel, die - entsprechend den gegebenen örtlichen Verhältnissen allgemein erforderlich sind, um eine wirksame Brandbekämpfung und die
Durchführung technischer Hilfeleistungen im Gemeindegebiet zu
gewährleisten. Feuerwehrspezifisch sind in diesem Sinne Löschfahrzeuge,
Pumpen, Hubrettungsfahrzeuge, Rüst- und Gerätewagen, Schlauchwagen,
Gefahrgutfahrzeuge, Einsatzleitwagen u.a. mit entsprechendem Personal zur
Bekämpfung von Bränden sowie zur Durchführung technischer Hilfeleistungen.
Für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr ist die Errichtung und Unterhaltung
entsprechender Feuerwehrgerätehäuser, die der Unterbringung von Fahrzeug,
Gerät und persönlicher Ausrüstung sowie der Durchführung von Aus- und
Weiterbildungsmaßnahmen dienen, unabdingbar. Dabei sind Stärke und
besondere Ausrüstung der jeweiligen Feuerwehr an den speziellen
Bedürfnissen des zu schützenden Gemeindegebietes auszurichten. Das
bedeutet jedoch auch, dass bei Vorhandensein besonders brand- oder
explosionsgefährdeter Betriebe oder aufgrund der Zuweisung von
Bundesautobahnabschnitten ggf. spezielle Lösch- und Rüstfahrzeuge mit
entsprechend ausgebildetem Personal vorzuhalten und einzusetzen sind.
Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Kall unterhält nach den Vorgaben des
§ 1 FSHG den Löschzug Kall (Löschzug 1) und die Löschgruppen Sistig und
Wahlen (Löschzug 2), die flächendeckend organisiert sind.
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 91 von 141
6.1.1 Zuständigkeitsbereiche der Löschzüge I und II im Gemeindebereich
Die Ausrückebereiche der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kall umfassen
grundsätzlich das Gemeindegebiet Kall.
Aus einsatztaktischen Gründen ist das Gebiet der Gemeinde Kall in die
nachstehend dargestellten Ausrückebereiche eingeteilt. Hieraus ergibt sich
auch die örtliche Zuständigkeit der Löschzüge und -gruppen.
Löschzug 1
Kall mit den Gewerbegebieten 1 und 2
Anstois
Dottel
Golbach
Keldenich
Scheven
Sötenich
Straßbüsch
Wallenthal
Wallenthalerhöhe
Löschzug 2
(Löschgruppe Sistig)
Sistig
Benenberg
Frohnrath
Krekel
Rinnen
Roder
Rüth
Löschzug 2
(Löschgruppe Wahlen)
Wahlen
Diefenbach
Gillenberg
Steinfeld
Steinfelderheistert
Urft
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 92 von 141
Die Bereiche der Bundes, Land- und Kreisstraßen werden wie nachfolgend
dargestellt abgedeckt:
B 266
Von Gemeindegrenze Kall/Mechernich bis zur
Gemeindegrenze Kall/Schleiden
Löschzug 1
B 258
Von Gemeindegrenze Kall/Schleiden bis zur
Gemeindegrenze Kall/Nettersheim
Löschzug 2
L 206
Von der Abzweigung B266/Wallenthalerhöhe
bis zur Gemeindegrenze Kall/Nettersheim
Löschzug 1
L 204
Von der Abzweigung B 266/Wendeplatte über
Kall, Sötenich und Urft bis zur Gemeindegrenze Löschzug 1 und 2
Kall/Nettersheim bei Barhaus
L 105
Von der Abzweigung L206/Wallenthalerhöhe
über Kall und Golbach bis zur Gemeindegrenze Löschzug 1
Kall/Schleiden bei Broich
L203
Von der Abzweigung L 204 in Sötenich über
Rinnen und Sistig bis zur Gemeindegrenze
Kall/Hellenthal vor Wollenberg
L 22
Von der Abzweigung L 206/Hövelshof über Urft,
Steinfeld und Benenberg bis zur
Löschzug 1 und 2
Gemeindegrenze Kall/Hellenthal hinter
Benenberg
K 67
Von der Abzweigung L206/Brucker-Kreisel über
Hüttenstraße, Keldenicher Straße , Keldenich,
Löschzug 1
Brigidastraße, Dech.-Wolfgarten-Straße und
Auf der Lehmaar bis zum Abzweig L206
K 60
Von der Abzweigung L 203/Rinnen über
Steinfelderheistert, Diefenbach und Wahlen bis
zur Gemeindegrenze Kall/Nettersheim bei
Wilhelmshöhe
Löschzug 2
K 64
Von der Abzweigung B 258/Im Venn über
Frohnrath bis zum Abzweig L203, Sistig,
Frohnrather Weg
Löschzug 2
K 62
Von der Abzweigung L 22/Benenberg bis zur
Gemeindegrenze Kall/Hellenthal vor Hecken
Löschzug 2
Löschzug 1 und 2
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 93 von 141
Je nach Schadenslage ist nach einsatztaktischen Gesichtspunkten die örtliche
Zuständigkeit der Löschzüge zu beachten.
Bei größeren Schadenslagen, die den Einsatz weiterer Einheiten erfordert,
entscheidet der Einsatzleiter nach einsatztaktischen Gesichtspunkten, welche
weiteren Einheiten angefordert werden sollen.
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
6.2
Stand 03/2012
Seite 94 von 141
Organisation
6.2.1 Einzelbetrachtung der Löschgruppen und –züge
6.2.1.1 Löschzug Kall
6.2.1.1.1 Feuerwehrgerätehaus:
Das Feuerwehrgerätehaus wurde im Jahr 1974 errichtet und verfügt nach den Erweiterungen
im Jahr 1992 und 2007 über acht normgerechte Fahrzeugeinstellplätze. Ausgestattet ist es mit
Gaszentralheizung, Abgasabsauganlage, Sanitärräumen, Lagerräumen sowie einem
Schulungs- bzw. Besprechungsraum im Obergeschoss. Gleichzeitig befindet sich die
Koordinierungsstelle der Gemeinde Kall im Feuerwehrgerätehaus.
Die Koordinierungsstelle dient der Einsatzbearbeitung für Flächen- oder besondere Lagen im
Kreis Euskirchen für das Gebiet der Gemeinde Kall. (Bombenentschärfung, HochwasserSturmlagen etc.)
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Grundriss Gerätehaus Kall:
Stand 03/2012
Seite 95 von 141
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 96 von 141
6.2.1.1.2 Fahrzeuge:
Einsatzleitwagen
Typ:
ELW 1
Baujahr:
2004
Hersteller Fahrgestell:
Fiat
Hersteller Aufbau:
Pütting
Besatzung:
1:7
Erstzulassung:
2004
Kfz-Kennzeichen:
EU 25451
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 97 von 141
Löschgruppenfahrzeug
Typ:
LF 8/6
Baujahr:
1997
Hersteller Fahrgestell:
Mercedes
Benz
Hersteller Aufbau:
Ziegler
Besatzung:
1:8
Erstzulassung:
1997
Kfz-Kennzeichen:
EU 174
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 98 von 141
Tanklöschfahrzeug
Typ:
TLF 16/25
Baujahr:
1999
Hersteller Fahrgestell:
MAN
Hersteller Aufbau:
Ziegler
Besatzung:
1:8
Erstzulassung:
1999
Kfz-Kennzeichen:
EU 2682
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 99 von 141
Rüstwagen
Typ:
Rüstwagen
Baujahr:
2009
Hersteller Fahrgestell:
MAN
Hersteller Aufbau:
GimaexSchmitz
Besatzung:
1:2
Erstzulassung:
2009
Kfz-Kennzeichen:
EU FW 600
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 100 von 141
Einsatzleitwagen *
Typ:
ELW 2
Baujahr:
2006
Hersteller Fahrgestell:
MAN
Hersteller Aufbau:
GimexSchmitz
Besatzung:
1:2
Erstzulassung:
2006
Kfz-Kennzeichen:
EU 2116
* bei diesem Fahrzeug handelt es sich um ein Kreisfahrzeug
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 101 von 141
Gerätewagen
Typ:
GW
Baujahr:
1990
Hersteller Fahrgestell:
VW/MAN
Hersteller Aufbau:
Sommer
Besatzung:
1:2
Erstzulassung:
1990
Kfz-Kennzeichen:
EU 2581
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 102 von 141
Mannschaftstransportfahrzeug
Typ:
MTF
Baujahr:
1983
Hersteller Fahrgestell:
Mercedes
Benz
Hersteller Aufbau:
Mercedes
Benz
Besatzung:
1:8
Erstzulassung:
1983
Kfz-Kennzeichen:
EU 2588
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 103 von 141
Kommandowagen
Typ:
KDOW
Baujahr:
2003
Hersteller Fahrgestell:
Daimler-Chrysler
Hersteller Aufbau:
Daimler-ChryslerJeep
Besatzung:
1:4
Erstzulassung:
2003
Kfz-Kennzeichen:
EU FW 611
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 104 von 141
6.2.1.1.3 Personal:
Der Löschzug Kall verfügt über:
40 Mitglieder der Einsatzabteilung
18 Mitglieder der Jugendfeuerwehr
10 Mitglieder der Ehrenabteilung
Ausbildungsstand der aktiven Mitglieder
Führerscheinklasse 2 bzw. C, CE
18
Führerscheinklasse 3 bzw. C1E
-
Gemeindebrandinspektor
3
Führer von Verbänden
0
Zugführer
1
Gruppenführer
5
Truppführer
8
Truppmann Teil 2
18
Truppmann Teil 1
4
ohne
1
Sprechfunker
32
Maschinisten
23
Atemschutzgeräteträger
34
Absturzsicherung
15
Jugendgruppenleiter
4
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 105 von 141
Atemschutzgerätewart
2
Gerätewart
3
Drehleitermaschinisten
2
Gefährliche Stoffe und Güter 1
5
Gefährliche Stoffe und Güter 2
2
Strahlenschutz 1
5
Strahlenschutz 2
1
Strahlenschutz 3
0
Technische Hilfeleistung 1
15
Technische Hilfeleistung 2
2
Technische Hilfeleistung Rüstwagen
10
Technische Hilfeleistung Wald
13
Ausbilder Eignung
8
Ausbilder Truppmann/Truppführer
2
Ausbilder Maschinist
1
Ausbilder Technische Hilfe
1
Ausbilder Technische Hilfe Wald
1
Ausbilder Sprechfunker
1
Ausbilder AGT
1
Ausbilder Gefährliche Stoffe und Güter
0
Ausbilder Absturzsicherung
2
Ausbilder IuK (ELW 2)
3
Ausbilder Strahlenschutz
0
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 106 von 141
Ausstattung:
Siehe Tabelle Anlage_06_Funk_Mess
Alarmierung:
Die Alarmierung des Löschzuges erfolgt über Funkmeldeempfänger und teilweise
über die vorhandenen Sirenen.
Verfügbarkeit Wohnsitz zum Feuerwehrgerätehaus
Erreichbarkeit des
Feuerwehrgerätehauses
Wohnsitz zum FwGH
<5
Min.
5–10
Min.
> 10
Min.
Mitglieder allgemein
28
11
1
Meldeempfänger
28
11
1
Führerschein C/CE (alt: Klasse 2)
17
2
0
Führerschein C1 (alt: Klasse 3)
9
0
0
Atemschutzgeräteträger
28
9
1
Führungskräfte
9
0
0
Erreichbarkeit des
Feuerwehrgerätehauses
<5
Min.
5–10
Min.
> 10
Min.
Mitglieder allgemein
10
5
25
Meldeempfänger
10
5
25
Führerschein C/CE (alt: Klasse 2)
4
6
9
Führerschein C1 (alt: Klasse 3)
0
0
9
Atemschutzgeräteträger
10
5
23
Führungskräfte
4
0
5
Arbeitsplatz zum FwGH
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 107 von 141
6.2.1.2 Löschgruppe Sistig
6.2.1.2.1 Feuerwehrgerätehaus:
Das Feuerwehrgerätehaus wurde im Jahr 1975 errichtet und verfügt nach der Erweiterung
im Jahr 2011 über drei normgerechte Fahrzeugeinstellplätze. Ausgestattet ist es mit
Gaszentralheizung, Abgasentlüftung, Lagerräume, Sanitärräumen sowie einem
Schulungs- bzw. Besprechungsraum.
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Grundriss Gerätehaus Sistig:
Stand 03/2012
Seite 108 von 141
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 109 von 141
6.2.1.2.2 Fahrzeuge:
Löschgruppenfahrzeug
Typ:
LF 8/6
Baujahr:
1997
Hersteller Fahrgestell:
Mercedes
Benz
Hersteller Aufbau:
Ziegler
Besatzung:
1:8
Erstzulassung:
1997
Kfz-Kennzeichen:
EU 169
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 110 von 141
Tanklöschfahrzeug
Typ:
TLF 8/18
Baujahr:
1992
Hersteller Fahrgestell:
VW / MAN
Hersteller Aufbau:
Schlingmann
Besatzung:
1:2
Erstzulassung:
1992
Kfz-Kennzeichen:
EU 11
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 111 von 141
Mannschaftstransportfahrzeug
Typ:
MTF
Baujahr:
2004
Hersteller Fahrgestell:
Fiat
Hersteller Aufbau:
Pütting
Besatzung:
1:8
Erstzulassung:
2004
Kfz-Kennzeichen:
EU 25452
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 112 von 141
6.2.1.2.3 Personal:
Die Löschgruppe Sistig verfügt über
34 Mitglieder der Einsatzabteilung
13 Mitglieder der Jugendfeuerwehr
10 Mitglieder der Ehrenabteilung
Ausbildungsstand der aktiven Mitglieder
Führerscheinklasse 2 bzw. C, CE
17
Führerscheinklasse 3 bzw. C1E
3
Leiter der Feuerwehr
1
Führer von Verbänden
0
Zugführer
2
Gruppenführer
3
Truppführer
14
Truppmann Teil 2
10
Truppmann Teil 1
4
ohne
0
Sprechfunker
18
Maschinisten
29
Atemschutzgeräteträger
23
Absturzsicherung
8
Jugendgruppenleiter
3
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 113 von 141
Atemschutzgerätewart
2
Gerätewart
2
Drehleitermaschinisten
0
Gefährliche Stoffe und Güter 1
7
Gefährliche Stoffe und Güter 2
0
Strahlenschutz 1
2
Strahlenschutz 2
0
Strahlenschutz 3
0
Technische Hilfeleistung 1
8
Technische Hilfeleistung 2
0
Technische Hilfeleistung Rüstwagen
1
Technische Hilfeleistung Wald
22
Ausbilder Eignung
4
Ausbilder Truppmann/Truppführer
1
Ausbilder Maschinist
0
Ausbilder Technische Hilfe
0
Ausbilder Technische Hilfe Wald
0
Ausbilder Sprechfunker
0
Ausbilder AGT
2
Ausbilder Gefährliche Stoffe und Güter
0
Ausbilder Strahlenschutz
0
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 114 von 141
Ausstattung:
Siehe Tabelle Anlage_06_Funk_Mess
Alarmierung:
Die Alarmierung des Löschzuges erfolgt über Funkmeldeempfänger und teilweise
über die vorhandenen Sirenen.
Verfügbarkeit Wohnsitz zum Feuerwehrgerätehaus
Erreichbarkeit des
Feuerwehrgerätehauses
Wohnsitz zum FwGH
<5
Min.
5–10
Min.
> 10
Min.
Mitglieder allgemein
28
3
4
Meldeempfänger
26
3
4
Führerschein C/CE (alt: Klasse 2)
13
2
2
Führerschein C1 (alt: Klasse 3)
2
0
1
Atemschutzgeräteträger
17
3
3
Führungskräfte
5
1
0
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 115 von 141
Erreichbarkeit des
Feuerwehrgerätehauses
<5
Min.
5–10
Min.
> 10
Min.
Mitglieder allgemein
5
10
20
Meldeempfänger
4
10
14
Führerschein C/CE (alt: Klasse 2)
4
5
5
Führerschein C1 (alt: Klasse 3)
0
0
0
Atemschutzgeräteträger
4
8
6
Führungskräfte
1
0
2
Arbeitsplatz zum FwGH
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 116 von 141
6.2.1.3 Löschgruppe Wahlen
6.2.1.3.1 Feuerwehrgerätehaus:
Das Feuerwehrgerätehaus wurde im Jahr 1978 errichtet und verfügt nach der Erweiterung
im Jahr 2006 über zwei normgerechte Fahrzeugeinstellplätze sowie einen nicht
normgerechten Fahrzeugeinstellplatz. Ausgestattet ist es mit Gaszentralheizung,
Abgasentlüftung, Sanitärräumen sowie einem Schulungs- bzw. Besprechungsraum.
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Grundriss Gerätehaus Wahlen:
Stand 03/2012
Seite 117 von 141
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 118 von 141
6.2.1.3.2 Fahrzeuge:
Löschgruppenfahrzeug
Typ:
LF 8/6
Baujahr:
1998
Hersteller Fahrgestell:
MAN
Hersteller Aufbau:
Schlingmann
Besatzung:
1:8
Erstzulassung:
1998
Kfz-Kennzeichen:
EU 2597
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 119 von 141
Tanklöschfahrzeug
Typ:
TLF 16/25
Baujahr:
1986
Hersteller Fahrgestell:
IVECO
Hersteller Aufbau:
Magirus
Besatzung:
1:5
Erstzulassung:
1986
Kfz-Kennzeichen:
EU 2580
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 120 von 141
Mannschaftstransportfahrzeug
Typ:
MTF
Baujahr:
1995
Hersteller Fahrgestell:
VW
Hersteller Aufbau:
VW
Besatzung:
1:8
Erstzulassung:
1995
Kfz-Kennzeichen:
EU 102
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 121 von 141
6.2.1.3.3 Personal:
Die Löschgruppe Wahlen verfügt über
32 Mitglieder der Einsatzabteilung
14 Mitglieder der Jugendfeuerwehr
4
Mitglieder der Ehrenabteilung
Ausbildungsstand der aktiven Mitglieder
Führerscheinklasse 2 bzw. C, CE
14
Führerscheinklasse 3 bzw. C1E
13
Leiter der Feuerwehr
0
Führer von Verbänden
1
Zugführer
1
Gruppenführer
5
Truppführer
7
Truppmann Teil 2
11
Truppmann Teil 1
4
ohne
0
Sprechfunker
18
Maschinisten
14
Atemschutzgeräteträger
14
Absturzsicherung
8
Jugendgruppenleiter
4
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 122 von 141
Atemschutzgerätewart
1
Gerätewart
4
Drehleitermaschinisten
0
Gefährliche Stoffe und Güter 1
0
Gefährliche Stoffe und Güter 2
0
Strahlenschutz 1
0
Strahlenschutz 2
0
Strahlenschutz 3
0
Technische Hilfeleistung 1
6
Technische Hilfeleistung 2
0
Technische Hilfeleistung Rüstwagen
0
Technische Hilfeleistung Wald
10
Ausbilder Eignung
3
Ausbilder Truppmann/Truppführer
1
Ausbilder Maschinist
0
Ausbilder Technische Hilfe
0
Ausbilder Technische Hilfe Wald
0
Ausbilder Sprechfunker
0
Ausbilder AGT
0
Ausbilder Gefährliche Stoffe und Güter
0
Ausbilder Strahlenschutz
0
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 123 von 141
Ausstattung:
Siehe Tabelle Anlage_06_Funk_Mess
Alarmierung:
Die Alarmierung des Löschzuges erfolgt über Funkmeldeempfänger und teilweise
über die vorhandenen Sirenen.
Verfügbarkeit Wohnsitz zum Feuerwehrgerätehaus
Erreichbarkeit des
Feuerwehrgerätehauses
Wohnsitz zum FwGH
<5
Min.
5–10
Min.
> 10
Min.
Mitglieder allgemein
22
7
3
Meldeempfänger
22
7
1
Führerschein C/CE (alt: Klasse 2)
5
6
3
Führerschein C1 (alt: Klasse 3)
4
7
2
Atemschutzgeräteträger
13
3
12
Führungskräfte
5
2
0
Erreichbarkeit des
Feuerwehrgerätehauses
<5
Min.
5–10
Min.
> 10
Min.
Mitglieder allgemein
3
5
12
Meldeempfänger
3
5
7
Führerschein C/CE (alt: Klasse 2)
3
4
3
Führerschein C1 (alt: Klasse 3)
0
1
4
Atemschutzgeräteträger
2
5
6
Führungskräfte
1
2
2
Arbeitsplatz zum FwGH
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
6.3
Stand 03/2012
Seite 124 von 141
Erreichungsgrade
6.3.1 Tabellarisch
Anstois
Werktag
6.00 - 18.00 Uhr
Sonn- und Feiertage,
Werktags 18.00 - 6.00 Uhr
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
1.Hilfsfrist
Nein
Ja
Nein
Ja
2.Hilfsfrist
Ja
Nein
Ja
Ja
Benenberg
Werktag
6.00 - 18.00 Uhr
Sonn- und Feiertage,
Werktags 18.00 - 6.00 Uhr
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
1. Hilfsfrist
Ja
Ja
Ja
Ja
2. Hilfsfrist
Ja
Ja
Ja
Ja
Diefenbach
Werktag
6.00 - 18.00 Uhr
Sonn- und Feiertage,
Werktags 18.00 - 6.00 Uhr
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
1. Hilfsfrist
Ja
Ja
Ja
Ja
2. Hilfsfrist
Ja
Ja
Ja
Ja
Dottel
Werktag
6.00 - 18.00 Uhr
Sonn- und Feiertage,
Werktags 18.00 - 6.00 Uhr
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
1. Hilfsfrist
Nein
Ja
Nein
Ja
2. Hilfsfrist
Ja
Nein
Ja
Ja
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Frohnrath
Stand 03/2012
Werktag
6.00 - 18.00 Uhr
Seite 125 von 141
Sonn- und Feiertage,
Werktags 18.00 - 6.00 Uhr
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
1. Hilfsfrist
Ja
Ja
Ja
Ja
2. Hilfsfrist
Ja
Ja
Ja
Ja
Gillenberg
Werktag
6.00 - 18.00 Uhr
Sonn- und Feiertage,
Werktags 18.00 - 6.00 Uhr
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
1. Hilfsfrist
Ja
Ja
Ja
Ja
2. Hilfsfrist
Ja
Ja
Ja
Ja
Golbach
Werktag
6.00 - 18.00 Uhr
Sonn- und Feiertage,
Werktags 18.00 - 6.00 Uhr
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
1. Hilfsfrist
Nein
Ja
Nein
Ja
2. Hilfsfrist
Ja
Nein
Ja
Ja
Kall
Werktag
6.00 - 18.00 Uhr
Sonn- und Feiertage,
Werktags 18.00 - 6.00 Uhr
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
1. Hilfsfrist
Ja
Ja
Ja
Ja
2. Hilfsfrist
Ja
Nein
Ja
Ja
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Keldenich
Stand 03/2012
Werktag
6.00 - 18.00 Uhr
Seite 126 von 141
Sonn- und Feiertage,
Werktags 18.00 - 6.00 Uhr
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
1. Hilfsfrist
Nein
Ja
Nein
Ja
2. Hilfsfrist
Nein
Nein
Ja
Ja
Krekel
Werktag
6.00 - 18.00 Uhr
Sonn- und Feiertage,
Werktags 18.00 - 6.00 Uhr
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
1. Hilfsfrist
Ja
Ja
Ja
Ja
2. Hilfsfrist
Ja
Ja
Ja
Ja
Rinnen
Werktag
6.00 - 18.00 Uhr
Sonn- und Feiertage,
Werktags 18.00 - 6.00 Uhr
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
1. Hilfsfrist
Ja
Ja
Ja
Ja
2. Hilfsfrist
Ja
Ja
Ja
Ja
Roder
Werktag
6.00 - 18.00 Uhr
Sonn- und Feiertage,
Werktags 18.00 - 6.00 Uhr
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
1. Hilfsfrist
Nein
Ja
Nein
Ja
2. Hilfsfrist
Ja
Ja
Ja
Ja
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Rüth
Stand 03/2012
Werktag
6.00 - 18.00 Uhr
Seite 127 von 141
Sonn- und Feiertage,
Werktags 18.00 - 6.00 Uhr
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
1. Hilfsfrist
Ja
Ja
Ja
Ja
2. Hilfsfrist
Ja
Ja
Ja
Ja
Scheven
Werktag
6.00 - 18.00 Uhr
Sonn- und Feiertage,
Werktags 18.00 - 6.00 Uhr
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
1. Hilfsfrist
Nein
Ja
Nein
Ja
2. Hilfsfrist
Ja
Nein
Ja
Ja
Sistig
Werktag
6.00 - 18.00 Uhr
Sonn- und Feiertage,
Werktags 18.00 - 6.00 Uhr
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
1. Hilfsfrist
Ja
Ja
Ja
Ja
2. Hilfsfrist
Ja
Ja
Ja
Ja
Sötenich
Werktag
6.00 - 18.00 Uhr
Sonn- und Feiertage,
Werktags 18.00 - 6.00 Uhr
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
1. Hilfsfrist
Ja
Ja
Ja
Ja
2. Hilfsfrist
Ja
Ja
Ja
Ja
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Steinfeld
Stand 03/2012
Werktag
6.00 - 18.00 Uhr
Seite 128 von 141
Sonn- und Feiertage,
Werktags 18.00 - 6.00 Uhr
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
1. Hilfsfrist
Ja
Ja
Ja
Ja
2. Hilfsfrist
Ja
Ja
Ja
Ja
Steinfelderheistert
Werktag
6.00 - 18.00 Uhr
Sonn- und Feiertage,
Werktags 18.00 - 6.00 Uhr
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
1. Hilfsfrist
Ja
Ja
Ja
Ja
2. Hilfsfrist
Ja
Ja
Ja
Ja
Straßbüsch
Werktag
6.00 - 18.00 Uhr
Sonn- und Feiertage,
Werktags 18.00 - 6.00 Uhr
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
1. Hilfsfrist
Nein
Ja
Nein
Ja
2. Hilfsfrist
Ja
Nein
Ja
Ja
Urft
Werktag
6.00 - 18.00 Uhr
Sonn- und Feiertage,
Werktags 18.00 - 6.00 Uhr
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
1. Hilfsfrist
Ja
Ja
Ja
Ja
2. Hilfsfrist
Nein
Nein
Nein
Ja
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Wahlen
Stand 03/2012
Werktag
6.00 - 18.00 Uhr
Seite 129 von 141
Sonn- und Feiertage,
Werktags 18.00 - 6.00 Uhr
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
1. Hilfsfrist
Ja
Ja
Ja
Ja
2. Hilfsfrist
Ja
Ja
Ja
Ja
Wallenthal
Werktag
6.00 - 18.00 Uhr
Sonn- und Feiertage,
Werktags 18.00 - 6.00 Uhr
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
1. Hilfsfrist
Nein
Ja
Nein
Ja
2. Hilfsfrist
Nein
Ja
Ja
Ja
Wallenthalerhöhe
Werktag
6.00 - 18.00 Uhr
Sonn- und Feiertage,
Werktags 18.00 - 6.00 Uhr
Zeit
Funktionen
Zeit
Funktionen
1. Hilfsfrist
Nein
Ja
Nein
Ja
2. Hilfsfrist
Nein
Ja
Ja
Ja
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 130 von 141
6.3.2 Erreichungsgrad, prozentual
Ortsteil
Anstois
Benenberg
Diefenbach
Dottel
Frohnrath
Gillenberg
Golbach
Kall
Keldenich
Krekel
Rinnen
Roder
Rüth
Scheven
Sistig
Sötenich
Steinfeld
Steinfelderheistert
Straßbüsch
Urft
Wahlen
Wallenthal
Wallenthalerhöhe
Erreichung
Hilfsfrist1
0,00%
100,00%
100,00%
0,00%
100,00%
100,00%
0,00%
100,00%
0,00%
100,00%
100,00%
0,00%
100,00%
0,00%
100,00%
100,00%
100,00%
100,00%
0,00%
100,00%
100,00%
0,00%
0,00%
Hilfsfrist2
100,00%
100,00%
100,00%
100,00%
100,00%
100,00%
100,00%
64,29%
64,29%
100,00%
100,00%
100,00%
100,00%
64,29%
100,00%
100,00%
100,00%
100,00%
64,29%
0,00%
100,00%
64,29%
64,29%
Gesamterreichungsgrad (%)
Erreichte Einwohner
Hilf1 (%)
Hilf2 (%)
0,00
0,78
1,01
1,01
0,61
0,61
0,00
1,49
1,28
1,28
0,49
0,49
0,00
5,51
42,65
27,42
0,00
4,84
2,46
2,46
3,03
3,03
0,00
0,62
0,43
0,43
0,00
2,98
6,69
6,69
8,78
8,78
1,67
1,67
1,07
1,07
0,00
0,13
3,23
0,00
3,88
3,88
0,00
1,11
0,00
0,14
77,29
76,43
76,86
Einwohner
je Ort
96
124
75
183
157
60
678
5244
926
303
373
76
53
569
823
1080
205
132
25
397
477
213
26
12295
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
6.4
Stand 03/2012
Seite 131 von 141
Personal
Die Personalplanung für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der
Gemeinde Kall ist im Hinblick auf zwei Aspekte durchzuführen:
Leistungsfähigkeit
Die Leistungsfähigkeit der Löschgruppen und –züge wird maßgeblich durch die
verfügbare Personalstärke beeinflusst. Bei einer aufgrund der örtlichen Gegebenheiten
ermittelten und politisch geforderten Leistungsfähigkeit der Feuerwehr muss die
Gesamtstärke unter Berücksichtigung geeigneter Personalfaktoren ermittelt werden.
Stärke der ersten Einheiten
Zur Erfüllung des politisch vorgesehenen Schutzziels, die von den ersten ausrückenden
Kräften einzuhalten sind, ist neben der personellen Stärke dieser Einheit(en) auch der
Zeitfaktor zu berücksichtigen. Die Gesamtmannschaftsstärke des derzeitigen Personals
der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kall (Ist) ist unter Punkt 6.4.1 und 6.4.2
(Planungsziel) festgelegten Mannschaftsstärke (Soll) gegenübergestellt. Derzeit ergibt
sich aus der Gegenüberstellung eine Unterdeckung, die zu erforderlichen
Personalentwicklungsmaßnahmen führen sollte.
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
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6.4.1 Übersicht Funktionen Freiwillige Feuerwehr Kall
Stand: 20.12.2011
Personal
Ist
Soll
Differenz
Leiter Organisation und Einsatz
2
2
0
Einsatzplanung
2
2
0
Ausbildung
2
2
0
Brandschutzerziehung
6
6
0
Beschaffung Fahrzeuge und Ausrüstung
2
2
0
Haushaltswesen
2
2
0
Führungsorganisation
Allgemeine Verwaltung
Vorbeugender Brandschutz
Brandschauen
1
1
0
Brandschutzgutachten
0
0
0
Stellungnahmen Brandschutzdienststelle
2
2
0
Leitungsdienst B (F VI))
4
4
0
Leitungsdienst C (F IV)
5
8
-3
Gruppenführer (FIII)
12
16
-4
Truppführer
51
64
-13
Truppmänner
80
48
32
oben enthalten AGT
140
64
-76
Einsatzdienst
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 133 von 141
6.4.2 Übersicht Stärke Freiwillige Feuerwehr Kall
Personal
IST
SOLL
Differenz
Löschzug Kall
41
66
-25
Löschgruppe Sistig
36
33
3
Löschgruppe Wahlen
32
33
-1
Löschzug Sistig / Wahlen
68
66
2
Gesamt:
109
132
-21
6.4.3 Altersstruktur der Freiwilligen Feuerwehr Kall
Das Durchschnittsalter der aktiven Feuerwehrangehörigen (Einsatzabteilung) beträgt
zurzeit 36 Jahre. Bei der Jugendfeuerwehr liegt das Durchschnittsalter bei 14 Jahren.
Die Mitglieder der Einsatzabteilung (ohne Jugendfeuerwehr) verteilen sich in
nachstehend aufgeführte Altersstufen:
bis 30 Jahre
51
Aktive
30 bis 40 Jahre
35
Aktive
40 bis 50 Jahre
32
Aktive
50 bis 60 Jahre
20
Aktive
Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Altersstruktur der Freiwilligen Feuerwehr Kall
im Bezug auf die Leistungsfähigkeit der Einsatzanforderungen als angemessen zu
bezeichnen ist. Damit in absehbarer Zeit keine personellen Engpässe – z.B. durch
den Wechsel von der Einsatz- in die Ehrenabteilung – entstehen, ist weiterhin
gezielte Nachwuchsförderung zu betreiben.
Brandschutzbedarfsplan
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7.
Stand 03/2012
Seite 134 von 141
Maßnahmen
Bereits in der Vergangenheit waren der Rat der Gemeinde Kall, die Verwaltung sowie
die Wehrleitung bemüht, ein Höchstmaß an Personal, Fahrzeugen und Geräten sowie
intakten Gerätehäusern vorzuhalten.
Daher wurden aufgrund der Änderung des FSHG im Jahr 2000 folgende Maßnahmen
zur Verbesserung der Zielerreichung durchgeführt:
Änderung der Alarm- und Ausrückeordnung auf zugweise Alarmierung bei
zeitkritischen Einsätzen.
Vervollständigung von technischem Rettungsgerät (Hilfeleistungssatz)
Zusätzliche persönliche Schutzausrüstung für Feuerwehrangehörige, die in
den angrenzenden Kommunen beschäftigt sind.
Doppelmitgliedschaft von Feuerwehrangehörigen aus anderen Kommunen,
welche ihren Arbeitsplatz in der Gemeinde Kall haben (Erhöhung der
Tagesverfügbarkeit)
Verstärkte Mitgliederwerbung (besonders von Frauen)
Förderung der Jugendfeuerwehr
Brandschutzerziehung an Kindergärten und Schulen im Gemeindegebiet
aktive Mitgliederwerbung
Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit (Rauchmelderaktionstag, Rauchmelder für
Neugeborene, Tag der offenen Tür…usw.)
Der Brandschutzbedarfsplan macht jedoch deutlich, dass diese Maßnahmen bisher nicht
ausreichen.
Beim Personal muss eine Reserve von mindestens 300 % vorgehalten werden. Die
Analyse der durchgeführten Erhebungen, Feststellungen, Datenerfassungen etc.,
insbesondere im Hinblick auf die zu erfüllenden Hilfsfristen 1 und 2 haben ergeben, dass
zwingend Maßnahmen erforderlich sind, die Personalverfügbarkeit zu erhöhen und die
Ausrückezeit zu verkürzen.
Eine ständige Überprüfung und Weiterentwicklung der Freiwilligen Feuerwehr ist
Grundvoraussetzung für den Erhalt des derzeitigen Niveaus und die Erfüllung des
Schutzzieles. Um dieses Niveau zu halten oder noch zu verbessern, wird die Umsetzung
der folgenden Maßnahmen dringend empfohlen.
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
7.1
Stand 03/2012
Seite 135 von 141
Personell / organisatorische Maßnahmen
Nach Durchführung von Personalerhebungen und Auswertung der Realeinsätze
(Controllingverfahren der Feuerwehren), musste festgestellt werden, dass in den
einzelnen Standorten werktags in der Zeit von 06.00 bis 18.00 Uhr Einsatzkräfte in
der, von der Bezirksregierung Köln geforderten Mindeststärke, nur bedingt zur
Verfügung stehen. Die maßgeblichen Gründe für die fehlende Tagesverfügbarkeit der
freiwilligen Kräfte liegen in der hohen Zahl der Berufspendler.
7.1.1 Öffentlichkeitsarbeit
Die Löschgruppen müssen z. B. bei Feuerwehr- oder Informationsveranstaltungen die
Besucher gezielt ansprechen.
Pressearbeit in Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung Kall über deren
Veröffentlichungsmedien - z.B. Rundblick oder Homepage der Gemeinde.
Weiterhin soll die Feuerwehr über ihre eigene Internet-Seite intensive Pressearbeit
durchführen.
7.1.2 Mitgliederwerbung
Bedienstete der Gemeinde Kall sollten verstärkt auf eine Mitgliedschaft in der
Feuerwehr angesprochen werden. Bei Neueinstellungen durch die Gemeinde Kall
sollten Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kall besonders
berücksichtigt werden.
Arbeitnehmer, die im Gemeindegebiet Kall beschäftigt und Mitglieder ortsfremder
Feuerwehren sind, können bedingt in das Alarmierungskonzept eingebunden werden;
entsprechende Kontakte sind zu intensivieren.
Als weitere Zielgruppen sind weibliche Mitglieder (Hausfrauen) sowie Personen mit
Migrationshintergrund zu sehen.
Eine weitere Möglichkeit wäre auch eine finanzielle Entlastung (Gemeindesteuern) für
Feuerwehrangehörige.
Brandschutzbedarfsplan
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Stand 03/2012
Seite 136 von 141
7.1.3 Aus- und Fortbildung
Wesentlich für eine gut funktionierende Feuerwehr ist auch eine bestmögliche
Ausbildung der Einsatzkräfte.
Neben der Aus- und Fortbildung auf kommunaler Ebene zusammen mit den
Nachbarkommunen Hellenthal und Schleiden sowie auf Kreisebene, sollten
möglichst viele Feuerwehrangehörige Lehrgänge am Institut der Feuerwehr in
Münster besuchen.
Hier erfolgt die zielgerichtete Ausbildung, die für die Ausübung bestimmter
Funktionen in der Hierarchie einer Freiwilligen Feuerwehr unumgänglich sind.
Dieses Angebot wird durch eine Vielzahl von Seminaren und Lehrgängen zu
speziellen Fachthemen ergänzt.
Im Bereich der Fahrerausbildung der Einsatzkräfte, mit den erforderlichen
Fahrerlaubnisklassen für Feuerwehrfahrzeuge, hat die Gemeinde in den letzten
Jahren die vorliegenden Anträge bezuschusst; auch in Zukunft sollten hier
entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Ein Angebot zum Erhalt oder zur Verbesserung der sportlichen Fitness der
Einsatzkräfte ist vorhanden, dieses sollte intensiviert werden.
Vor dem Hintergrund der zugweisen Alarmierung bei zeitkritischen Einsätzen ist
die Zusammenarbeit der Löschgruppen untereinander und innerhalb eines
Löschzuges zu intensivieren. Ziel muss es sein, dass die Einsatzkräfte im
Einsatzfall auch die Fahrzeuge und die Ausstattung anderer Löschgruppen,
insbesondere aber das Equipment innerhalb eines Löschzuges sicher
beherrschen.
7.1.4 Jugendarbeit
Aus der Jugendfeuerwehr werden in den nächsten Jahren laufend Mitglieder mit
Erreichung des 18. Lebensjahres in die Einsatzabteilung der Feuerwehr wechseln.
Dies bedingt, dass durch geeignete Werbemaßnahmen, deren Personalbestand
mindestens gehalten werden muss.
Der Erhalt aller Jugendfeuerwehrgruppen in den Einheiten der Gemeinde Kall ist
unabdingbar erforderlich!
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 137 von 141
Die Verantwortlichen von Verwaltung und Feuerwehr sind aufgerufen, durch
entsprechende Anreize und eine intensive Betreuung, den prozentualen Anteil der, in
die Einsatzabteilung wechselnden Jugendlichen, auf dem derzeit hohen Stand zu
halten.
Eine Erhöhung der Sollstärke ist abhängig von der Anzahl der jeweils zur Verfügung
stehenden qualifizierten Betreuer.
Da die Betreuer der Jugendgruppen durch ihre zeitaufwändige und
nervenaufreibende Tätigkeit ein außerordentlich hohes Maß an Engagement zeigen
und es immer schwerer wird, geeignete Leute für diese Funktionen zu finden, sollten
hier besondere Anreize geschaffen werden.
Die derzeitige Situation der Gemeindejugendfeuerwehr stellt sich als erfreulich dar;
die Anzahl der Bewerber übersteigt die zur Verfügung stehenden Plätze.
7.1.5 Besondere Maßnahmen zur Verbesserung des Erreichungsgrades
Zurzeit beträgt die durchschnittliche Ausrückezeit des Löschzuges Kall 5 Minuten.
Das bedeutet, dass für die eigentliche Einsatzfahrt nur noch 3 Minuten zur Verfügung
stehen.
Grund für die verhältnismäßig hohe Zeitspanne bis zum Ausrücken der ersten Einheit
ist das tagsüber hohe Verkehrsaufkommen im Kernort Kall, insbesondere im Bereich
der Bahnhofstraße. Zwar könnten Einsatzkräfte der Feuerwehr im Einsatzfall
Sonderrechte nach §35 STVO in Anspruch nehmen, jedoch wird davon ausdrücklich
abgeraten, da andere Verkehrsteilnehmer den Grund der Inanspruchnahme nicht
erkennen können. Um die Ausrückezeit deutlich zu verkürzen, müssten also mehr
Feuerwehrangehörige im Nahbereich des Feuerwehrgerätehauses eine Wohnung
finden. Dazu bieten sich folgende Möglichkeiten an:
Neubau eines Mehrfamilienhauses durch die Gemeinde
Ankauf eines Mehrfamilienhauses durch die Gemeinde
Anbau von Wohneinheiten am Feuerwehrgerätehaus
Anmietung und Bereitstellung von Wohnraum in umliegenden
Mehrfamilienhäusern
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
Stand 03/2012
Seite 138 von 141
Weitere Alternativen –wenn auch nur mit sehr hohem Aufwand zu realisieren- wären
eine verkehrstechnische Anbindung des Gerätehauses Kall über die Trierer
Straße oder ein
Neubau des Gerätehauses an strategisch günstiger Stelle oder
eine fußläufige Anbindung von der Trierer Straße (Bereich Pendlerparkplatz)
über eine Bahn- und Urftüberführung zum Feuerwehrgerätehaus.
7.2
Ausstattung
7.2.1 Technisches Equipment
Die unter den Anlagen
Anlage_01_ Finanz_und_ Inv_Planung_Fahrz
Anlage_02_ Finanz_und_ Inv_Planung_Geräte
Anlage_03_Fahrzeuge
Anlage_04_Gerätehäuser
Anlage_05_Sondergeräte
Anlage_06_Funk_Mess
Anlage_07_Einsatzstatistik
aufgeführten Ersatz- und Neubeschaffungen sind zur weiteren Aufrechterhaltung
einer leistungsfähigen freiwilligen Feuerwehr erforderlich.
Zusätzlich zu den oben aufgeführten Ersatz- und Neubeschaffungen ist die
Umsetzung zur bundesweiten Einführung eines digitalen Funknetzes für die nicht
polizeiliche Gefahrenabwehr (BOS) zwingend erforderlich. Bedingt durch den Wegfall
der analogen Funkfrequenzen ist eine Ersatzbeschaffung von digitalen
Funkmeldeempfängern in einem gesonderten Funknetz erforderlich. Mit dem Aufbau
eines solchen Funknetzes ist ab 2015 zu rechnen.
Brandschutzbedarfsplan
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Stand 03/2012
Seite 139 von 141
7.2.2 Gerätehäuser
Der Zustand der Feuerwehrgerätehäuser ist zurzeit als befriedigend zu
bezeichnen. Energetische Maßnahmen können hier zu einer Kostensenkung im
Bereich der Unterhaltungskosten führen.
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
7.3
Stand 03/2012
Seite 140 von 141
Zusammenfassung
Alle vorgenannten Maßnahmen tragen dazu bei, dass bei planmäßiger Umsetzung eine
Erhöhung der Tagesverfügbarkeit
Verkürzung der Ausrückezeit
Verlängerung der Alarmfahrzeit
Erhöhung des Erreichungsgrades
und damit eine bessere Erreichung des definierten Schutzzieles gegeben ist.
Die bestehende Stelle für den Feuerschutz in der Gemeindeverwaltung Kall sollte auch
zukünftig Bestand haben, da die Aufgaben nicht mehr ehrenamtlich geleistet werden
können. Hierzu zählen insbesondere
Organisation und Durchführung der Brandschau
Einsatzplanung und Einsatzvorbereitung
Aus- und Fortbildung
Mitwirkung im bauaufsichtlichen Verfahren
Personalgewinnung
Brandschutzerziehung
Technischer Dienst
Die oben beschriebenen Maßnahmen sollten letztendlich zu einer Verbesserung des
geforderten Erreichungsgrades auf mindestens 80 % führen.
Brandschutzbedarfsplan
der Gemeinde Kall
8.
Stand 03/2012
Anlagen
8.1
Anlage_01_ Finanz_und_ Inv_Planung_Fahrz
8.2
Anlage_02_ Finanz_und_ Inv_Planung_Geräte
8.3
Anlage_03_Fahrzeuge
8.4
Anlage_04_Gerätehäuser
8.5
Anlage_05_Sondergeräte
8.6
Anlage_06_Funk_Mess
8.7
Anlage_07_Einsatzstatistik
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