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Allgemeine Vorlage (Brandschutzbedarfsplan)

Daten

Kommune
Kall
Größe
4,6 MB
Erstellt
22.06.12, 18:08
Aktualisiert
22.06.12, 18:08

Inhalt der Datei

GEMEINDE KALL Brandschutzbedarfsplan Stand: 03/2012 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 2 von 141 Inhalt Inhalt .................................................................................................................................................................. 2 Abkürzungen...................................................................................................................................................... 6 1. Allgemeiner Teil ..................................................................................................................................... 8 Vorwort zum Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall ....................................................................... 8 2. Rechtliche Grundlagen .......................................................................................................................... 9 2.1 Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung................................................................... 9 2.2 Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes ......................................... 9 2.3 Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen ................................................................................. 9 2.4 Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung .......................................................................... 9 2.5 Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten .............................................................. 9 2.6 Weitere Erlasse, Vorschriften und Empfehlungen ..................................................................... 9 Zu 2.1 Feuerschutzhilfeleistungsgesetz Nordrhein-Westfalen (FSHG).................................................. 10 I. Abschnitt: Aufgaben und Träger .............................................................................................. 10 II. Abschnitt: Vorbeugender Brandschutz .................................................................................... 10 III. Abschnitt: Die Feuerwehren..................................................................................................... 11 IV. Abschnitt: Mitwirkung der privaten Hilfsorganisationen und weiterer Einheiten................... 11 V. Abschnitt: Vorzuhaltende Einrichtungen und vorbereitende Maßnahmen ............................ 11 VI. Abschnitt: Durchführung der Abwehrmaßnahmen ................................................................. 12 VII. Abschnitt: Aufsicht ................................................................................................................... 12 VIII. Abschnitt: Rechte und Pflichten der Bevölkerung ................................................................... 12 IX. Abschnitt: Kosten ..................................................................................................................... 12 X. Abschnitt: Schlussvorschriften ................................................................................................. 12 Zu 2.2 Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG) .................................... 13 §1 Aufgaben des Zivilschutzes...................................................................................................... 13 §2 Auftragsverwaltung ................................................................................................................. 13 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 3 von 141 §5 Selbstschutz ............................................................................................................................. 14 §6 Warnung der Bevölkerung ...................................................................................................... 14 § 11 Einbeziehung des Katastrophenschutzes ................................................................................. 14 § 13 Ausstattung .............................................................................................................................. 14 § 15 Aufgaben der Katastrophenschutzbehörde ............................................................................. 14 Zu 2.3 Landesbauordnung (BauO NW): ................................................................................................. 15 § 72 Behandlung des Bauantrages ................................................................................................... 15 Zu 2.4 VVBauO NW: ................................................................................................................................ 15 § 54 Bauliche Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung .................................................. 15 § 72 Behandlung des Bauantrages ................................................................................................... 15 3. Aufgaben der Feuerwehr..................................................................................................................... 16 4. Schutzzieldefinition ............................................................................................................................. 19 4.1 Einleitung ........................................................................................................................................... 19 4.2 Eintreffzeiten bei Brand- und Hilfeleistungseinsätzen ...................................................................... 21 5. Ist-Struktur der Gemeinde Kall ............................................................................................................ 26 5.1 Übersichtskarte des Gemeindegebietes............................................................................................ 26 5.2 Gefährdungspotenzial (allgemeine tabellarische Angaben) ............................................................. 27 5.2.1 Einwohner je Gemeindeteil (Stand: 31.12.2011) ........................................................................... 27 5.2.2 Flächen und deren Nutzungen (Ar) ................................................................................................ 28 5.2.3 Topographie / Entfernungen: ......................................................................................................... 29 5.2.4 Ausdehnung und Höhen Gemeinde Kall......................................................................................... 29 5.2.5 Angrenzende Kommunen ............................................................................................................... 30 5.3 Betriebe nach Bundesimmissionsschutzgesetz ................................................................................. 30 5.4 Die Gemeindeteile .................................................................................................................... 31 5.4.1 Gemeindeteil Anstois ............................................................................................................... 32 5.4.2 Gemeindeteil Benenberg ......................................................................................................... 34 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall 6. Stand 03/2012 Seite 4 von 141 5.4.3 Gemeindeteil Diefenbach......................................................................................................... 36 5.4.4 Gemeindeteil Dottel ................................................................................................................. 38 5.4.5 Gemeindeteil Frohnrath ........................................................................................................... 40 5.4.6 Gemeindeteil Gillenberg .......................................................................................................... 42 5.4.7 Gemeindeteil Golbach .............................................................................................................. 44 5.4.8 Gemeindeteil Kall ..................................................................................................................... 47 5.4.9 Gemeindeteil Keldenich .......................................................................................................... 52 5.4.10 Gemeindeteil Krekel ................................................................................................................. 56 5.4.11 Gemeindeteil Rinnen ................................................................................................................ 59 5.4.12 Gemeindeteil Roder ................................................................................................................. 62 5.4.13 Gemeindeteil Rüth ................................................................................................................... 65 5.4.14 Gemeindeteil Scheven.............................................................................................................. 67 5.4.15 Gemeindeteil Sistig................................................................................................................... 69 5.4.16 Gemeindeteil Sötenich ............................................................................................................. 72 5.4.17 Gemeindeteil Steinfeld............................................................................................................. 75 5.4.18 Gemeindeteil Steinfelderheistert ............................................................................................. 77 5.4.19 Gemeindeteil Straßbüsch ......................................................................................................... 79 5.4.20 Gemeindeteil Urft..................................................................................................................... 81 5.4.21 Gemeindeteil Wahlen............................................................................................................... 83 5.4.22 Gemeindeteil Wallenthal ......................................................................................................... 85 5.4.23 Gemeindeteil Wallenthalerhöhe .............................................................................................. 87 Ist–Struktur der Feuerwehr Kall .......................................................................................................... 89 6.1 Allgemeines .............................................................................................................................. 89 6.2 Organisation ............................................................................................................................. 94 6.3 Erreichungsgrade.................................................................................................................... 124 6.4 Personal .................................................................................................................................. 131 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall 7. 8. Stand 03/2012 Seite 5 von 141 Maßnahmen ...................................................................................................................................... 134 7.1 Personell / organisatorische Maßnahmen ............................................................................. 135 7.2 Ausstattung ............................................................................................................................ 138 7.3 Zusammenfassung .................................................................................................................. 140 Anlagen .............................................................................................................................................. 141 8.1 Anlage_01_ Finanz_und_ Inv_Planung_Fahrz........................................................................ 141 8.2 Anlage_02_ Finanz_und_ Inv_Planung_Geräte ..................................................................... 141 8.3 Anlage_03_Fahrzeuge ............................................................................................................ 141 8.4 Anlage_04_Gerätehäuser....................................................................................................... 141 8.5 Anlage_05_Sondergeräte ....................................................................................................... 141 8.6 Anlage_06_Funk_Mess .......................................................................................................... 141 8.7 Anlage_07_Einsatzstatistik ..................................................................................................... 141 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 6 von 141 Abkürzungen ABC Atomare, biologische und chemische Gefahren AGBF NRW Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in Nordrhein-Westfalen AU Abgasuntersuchung BauO NRW Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung) BAB Bundesautobahn BBM Bezirksbrandmeister BF Berufsfeuerwehr CTIF Internationale Feuerwehrwettkämpfe DIN Deutsche Industrienorm DLK Drehleiter mit Rettungskorb DRK Deutsches Rotes Kreuz ELW Einsatzleitwagen FB Fachbereich FF Freiwillige Feuerwehr FNP Flächennutzungsplan FP Feuerlöschkreiselpumpe FSHG Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung FwDV Feuerwehrdienstvorschrift FWGH Feuerwehrgerätehaus GSG Gefährliche Stoffe und Güter GW-G Gerätewagen Gefahrgut GW-Mess Gerätewagen Messtechnik GW-L Gerätewagen Logistik GW-Öl Gerätewagen Ölabwehr HLF Hilfeleistungslöschfahrzeug HU Hauptuntersuchung HuPF Herstellungs- und Prüfungsbeschreibung für eine universelle Feuerschutzkleidung KBM Kreisbrandmeister KDOW Kommandowagen LdF Leiter der Feuerwehr LF Löschgruppenfahrzeug LVO FF Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der FF LVR Landschaftsverband Rheinland MTF/MTW Mannschaftstransportfahrzeug/-wagen NN Normalnull ORBIT Optimierte Rettung, Brandbekämpfung und Integrierte Technische Hilfeleistung OT Ortsteil RettAss Rettungsassistent RettSan Rettungssanitäter RTB Rettungsboot Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 7 von 141 RW Rüstwagen SP Sicherheitsprüfung für Fahrzeuge über 12 t. THW Bundesanstalt Technisches Hilfswerk TLF Tanklöschfahrzeug TS Tragkraftspritze TSA Tragkraftspritzenanhänger TSF Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W Tragkraftspritzenfahrzeug – Wasser Vfdb Verein zur Förderung des deutschen Brandschutzes VV Verwaltungsvorschrift ZDG Gesetz über den Zivildienst der Kriegsverweigerer (Zivildienstgesetz) ZSKG Zivilschutzgesetz Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall 1. Stand 03/2012 Seite 8 von 141 Allgemeiner Teil Vorwort zum Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Mit Wirkung vom 01.03.1998 trat das neue Feuerschutzhilfeleistungsgesetz (FSHG) in Kraft. Ziel dieses Gesetzes ist die Bekämpfung von Schadenfeuer und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen und sonstigen öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden. Hiermit im Zusammenhang stehen Maßnahmen zur Verhütung von Bränden und die Sicherstellung einer angemessenen Löschwasserversorgung. Gleichzeitig wurde in die Neufassung des FSHG erstmals die Verpflichtung der Städte und Gemeinden aufgenommen, Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehren aufzustellen und fortzuschreiben (sogenannte Brandschutzbedarfspläne). Da weder in einer Durchführungsverordnung noch in einem Erlass mit der Regelung oder Empfehlung für die Anfertigung eines Brandschutzbedarfsplanes gerechnet werden konnte, hatte sich im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in Nordrhein-Westfalen (AGBF NRW) im März 1998 eine Arbeitsgruppe gebildet, der sich auch Vertreter des Landesfeuerwehrverbandes NRW und der Bezirksregierung anschlossen. Am 16.09.1998 wurde von der AGBF NRW eine Empfehlung „Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten“ verabschiedet, die Kriterien über Funktionsstärke und Hilfsfristen enthält. Diese Empfehlung wurde zwischenzeitlich zu einer „Anerkannten Regel der Technik“ erklärt und vom Innenministerium NW mit Erlass vom 09.02.2001 bestätigt. Für die Städte und Gemeinden des Kreises Euskirchen wurde ein Arbeitskreis „Brandschutzbedarfsplan“ gebildet, dem neben dem Kreisbrandmeister und seinen beiden Stellvertretern auch Mitarbeiter des Kreises und der Stadt Euskirchen, der Gemeinde Kall, der Stadt Schleiden, der Gemeinde Weilerswist und der Stadt Zülpich angehörten. Ziel dieses Arbeitskreises war die Umsetzung bzw. Anpassung der sehr umfangreichen Hinweise und Empfehlungen der AGBF NRW auf die Verhältnisse der Freiwilligen Feuerwehren in den ländlich strukturierten Gebieten des Kreises Euskirchen. Der Arbeitskreis trat erstmals am 23. Oktober 2000 zusammen. Dem gesetzlichen Auftrag zur Erstellung eines Brandschutzbedarfsplanes kommt die Gemeinde Kall unter Beteiligung der Freiwilligen Feuerwehr mit dem nachfolgenden Brandschutzbedarfsplan nach. Ziel dieses Brandschutzbedarfsplans ist der bestmögliche Schutz aller Bürger der Gemeinde Kall vor den im FSHG dargestellten Gefahren- und Schadenslagen. Kall im März 2012 Herbert Radermacher Alfred Schmidt Harald Heinen Bürgermeister Beigeordneter Leiter der Feuerwehr Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall 2. Stand 03/2012 Seite 9 von 141 Rechtliche Grundlagen 2.1 Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10. Februar 1998 (GV. NRW. S. 122), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 08. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 765). 2.2 Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (Zivilschutz und Katastrophenhilfegesetz – ZSKG) vom 25. März 1997 (BGBl. I S. 726), zuletzt geändert 29.07.2009 Artikel 1 Zivilschutzgesetz (ZSG). 2.3 Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Mai 2011 (GV. NRW. S. 272). 2.4 Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung (VV BauO NRW), RdErl. d. Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport vom 12. Oktober 2000 (MBl. NRW. Seite 1432; SMBl. NRW. 23210). Ist aufgehoben seit 31.12.2005, gilt aber als anerkannte Regel der Technik 2.5 Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten (Sonderbauverordnung – SBauVO -) vom 17. November 2009 Gem. § 85 Abs. 1 Nr. 1, 5, 6, 8 und 9, Abs. 2, 3 und 4 der Landesbauordnung (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 28. Oktober 2008 (GV. NRW. S.644) 2.6 Weitere Erlasse, Vorschriften und Empfehlungen 2.6.1 Brandschutztechnische Ausstattung und Verhalten in Schulen bei Bränden Gem. RdErl. d. Innenministeriums –73-52.09.03 u. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung,222125-4.03.05.02-82835/09 vom 19.05.2000 (MBl. NRW. S. 650, geändert durch RdErl. V. 04.12.2006 (MBl. NRW. 2006 S 757), geä. d. RdErl. v. 12.11.2009 (MBl. NRW. 2009 S. 533) 2.6.2 Schutzzieldefinition der AGBF Das Gutachten des Rechtsamtes der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 10.06.1997 führt aus, dass die Schutzzieldefinition der AGBF-NW als anerkannte Regel der Technik angesehen werden und zu einer haftungs- und strafrechtlichen Verantwortlichkeit führen kann. Siehe dazu auch: Empfehlungen zum Brandschutz für Flugplätze in Nordrhein-Westfalen und andere Sonderbauten für große Menschenansammlungen, Bericht - Teil I und II. 2.6.3 Unabhängige Sachverständigenkommission beim Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen zur Prüfung von Konsequenzen aus dem Brand auf dem Rhein-Ruhr-Flughafen Düsseldorf, Juli 1997.2.7 Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an den Bau und Betrieb von Einrichtungen mit Pflege- und Betreuungsleistungen Gem. RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr - X.1 – 141.01 – v. 17.3.2011 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Zu 2.1 Stand 03/2012 Seite 10 von 141 Feuerschutzhilfeleistungsgesetz Nordrhein-Westfalen (FSHG) I. Abschnitt: Aufgaben und Träger §1 Aufgaben der Gemeinden und Kreise Gemeinden: Unterhaltung einer, den örtlichen Verhältnissen entsprechenden, leistungsfähigen Feuerwehr Maßnahmen zur Verhütung von Bränden Sicherstellung einer den örtlichen Verhältnissen angemessenen Löschwasserversorgung Kreise und kreisfreie Städte: Leitung und Koordinierung von Großschadensereignissen Unterhaltung von Leitstellen sowie Leitungs- und Koordinierungseinrichtungen zur Bekämpfung von Großschadensereignissen Kreise: Unterhaltung von Einrichtungen soweit überörtlicher Bedarf Für Großschadensereignisse zuständige Behörden sowie mitwirkende Einheiten: Aufgaben zum Bevölkerungsschutz vor Gefahren und Schäden im Verteidigungsfall § 11 Abs. 1 ZSG) §2 Einsatz der Feuerwehren auf Bundesautobahnen, Wasserstraßen und Eisenbahnstrecken §4 II. Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung Abschnitt: Vorbeugender Brandschutz §5 Beteiligung der Brandschutzdienststellen aufgrund baurechtlicher Vorschriften §6 Brandschau §7 Brandsicherheitswachen §8 Brandschutzerziehung, Brandschutzaufklärung, Selbsthilfe Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall III. Stand 03/2012 Abschnitt: Die Feuerwehren §9 Arten § 10 Berufsfeuerwehren § 11 Leiter der Freiwilligen Feuerwehr § 12 Ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr § 13 Hauptamtliche Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr § 14 Pflichtfeuerwehren § 15 Werkfeuerwehren § 16 Verbände der Feuerwehren § 17 Einsatz im Rettungsdienst IV. Abschnitt: Mitwirkung der privaten Hilfsorganisationen und weiterer Einheiten § 18 Mitwirkung der privaten Hilfsorganisationen § 19 Regieeinheiten § 20 Rechte und Pflichten der Helfer V. Seite 11 von 141 Abschnitt: Vorzuhaltende Einrichtungen und vorbereitende Maßnahmen § 21 Leitstelle für den Feuerschutz und den Rettungsdienst Kreise und kreisfreie Städte unterhalten eine ständig besetzte Leitstelle für Feuerschutz und Rettungsdienst. Ausstattung zur Bewältigung von Großschadensereignissen. Aufschaltung des Notrufs auf ständig besetzte Feuerwachen von mittleren und großen kreisangehörigen Städten. § 22 Vorbereitungen für Schadens- und Großschadensereignisse Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen und Gefahrenabwehrplänen für Großschadensereignisse sowie besonders gefährliche Objekte. Einrichtung einer Leitungs- und Koordinierungsgruppe. § 23 Ausbildung, Fortbildung und Übungen § 24 Pflichten der Betreiber von Anlagen oder Einrichtungen, von denen besondere Gefahren ausgehen. § 24a Externe Notfallpläne für schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall VI. Stand 03/2012 Abschnitt: Durchführung der Abwehrmaßnahmen § 25 Überörtliche Hilfe und Behördenhilfe § 26 Leitung der Abwehrmaßnahmen § 27 Inanspruchnahme und Handlungspflichten von Personen § 28 Pflichten der Grundstückseigentümer und -besitzer § 29 Leitung und Koordinierung bei Großschadensereignissen § 30 Einsatzleitung bei Großschadensereignissen § 31 Auskunftsstelle VII. Abschnitt: Aufsicht VIII. Abschnitt: Rechte und Pflichten der Bevölkerung IX. Abschnitt: Kosten § 41 X. Kostenersatz Abschnitt: Schlussvorschriften Seite 12 von 141 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 13 von 141 Zu 2.2 Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG) §1 Aufgaben des Zivilschutzes (1) Aufgabe des Zivilschutzes ist es, durch nichtmilitärische Maßnahmen die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten, lebens- oder verteidigungswichtige zivile Dienststellen, Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie das Kulturgut vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Behördliche Maßnahmen ergänzen die Selbsthilfe der Bevölkerung. (2) Zum Zivilschutz gehören insbesondere 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. der Selbstschutz, die Warnung der Bevölkerung, der Schutzbau, die Aufenthaltsregelung, der Katastrophenschutz nach Maßgabe des § 11, Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit, Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut. §2 Auftragsverwaltung (1) Soweit die Ausführung dieses Gesetzes den Ländern einschließlich der Gemeinden und Gemeindeverbände obliegt, handeln sie im Auftrage des Bundes. Wenn nichts anderes bestimmt ist, richten sich die Zuständigkeit der Behörden und das Verwaltungsverfahren nach den für den Katastrophenschutz geltenden Vorschriften der Länder. (2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass mehrere Gemeinden, kommunale Zusammenschlüsse oder Gemeindeverbände alle oder einzelne Aufgaben des Zivilschutzes gemeinsam wahrnehmen und wer für die Leitung zuständig ist. Die Landesregierungen können diese Ermächtigung auf oberste Landesbehörden übertragen. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall §5 Stand 03/2012 Seite 14 von 141 Selbstschutz (1) Aufbau, Förderung und Leitung des Selbstschutzes der Bevölkerung sowie Förderung des Selbstschutzes der Behörden und Betriebe gegen die besonderen Gefahren, die im Verteidigungsfall drohen, obliegen den Gemeinden. (2) Für die Unterrichtung und Ausbildung der Bevölkerung sowie in den sonstigen Angelegenheiten des Selbstschutzes können die Gemeinden sich der nach § 26 mitwirkenden Organisationen bedienen. (3) Die Maßnahmen der kreisangehörigen Gemeinden werden durch die Behörden der allgemeinen Verwaltung auf der Kreisstufe unterstützt. (4) Im Verteidigungsfall können die Gemeinden allgemeine Anordnungen über das selbstschutzmäßige Verhalten der Bevölkerung bei Angriffen treffen. Die Anordnungen bedürfen keiner besonderen Form. §6 Warnung der Bevölkerung § 11 Einbeziehung des Katastrophenschutzes (1) Die nach Landesrecht im Katastrophenschutz mitwirkenden Einheiten und Einrichtungen nehmen auch die Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung vor den besonderen Gefahren und Schäden, die im Verteidigungsfall drohen, wahr. Sie werden zu diesem Zwecke ergänzend ausgestattet und ausgebildet. Das Bundesministerium des Innern legt Art und Umfang der Ergänzung im Benehmen mit der zuständigen obersten Landesbehörde fest. § 13 Ausstattung (1) Der Bund ergänzt die Ausstattung des Katastrophenschutzes in den Aufgabenbereichen Brandschutz, ABC-Schutz, Sanitätswesen und Betreuung. (2) Die ergänzende Ausstattung wird vom Bund zur Verfügung gestellt. Die Länder teilen die Ausstattung auf die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden auf. Diese können die Ausstattung an den Träger der Einheiten und Einrichtungen weitergeben. (3) Die vom Bund den Ländern für den Zivilschutz zur Verfügung gestellte ergänzende Ausstattung steht den Ländern zusätzlich für Aufgaben im Bereich des Katastrophenschutzes zur Verfügung. (4) Helferinnen und Helfer in Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes, die für eine Verwendung in den in Absatz 1 genannten Aufgabenbereichen vorgesehen sind, erhalten bei ihrer Ausbildung eine ergänzende Zivilschutzausbildung für die Wahrnehmung der Aufgaben nach § 11. § 15 Aufgaben der Katastrophenschutzbehörde Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Zu 2.3 Stand 03/2012 Seite 15 von 141 Landesbauordnung (BauO NW): § 72 Behandlung des Bauantrages (7) Bescheinigungen von staatlich anerkannten Sachverständigen . . . Im Hinblick auf . . . den Brandschutz einer baulichen Anlage sind Bescheinigungen über die Prüfung der entsprechenden Nachweise und Bauvorlagen erforderlich Zu 2.4 VVBauO NW: § 54 Bauliche Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung Außer Kraft aber zurzeit anerkannte Regel der Technik 54.33 Beteiligung der Brandschutzdienststellen § 72 Behandlung des Bauantrages 72.62 Aufgaben der staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung des Brandschutzes: . . . die brandschutztechnisch geprüften Bauvorlagen haben den zur Wahrung der Belange des abwehrenden Brandschutzes erhobenen Forderungen der Brandschutzdienststelle zu entsprechen. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall 3. Stand 03/2012 Seite 16 von 141 Aufgaben der Feuerwehr Die Aufgabenzuweisung obliegt der Organisationshoheit der Gemeinde. Die nachstehenden Aufgaben werden in der Regel von der Feuerwehr wahrgenommen. Bekämpfung von Schadenfeuer, Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder öffentlichen Notständen. Unter Hilfeleistung ist vorrangig das Retten von Menschenleben zu verstehen, daneben auch das Bergen von Tieren und Sachwerten aus unmittelbarer Gefahr, die vom Besitzer nicht mit eigenen Mitteln beseitigt werden kann. Abwehr von Gefahren durch Tiere (Insekten u.a..) Mitwirkung von Brandschutz- oder ABC-Einheiten im Zivilschutz Stellung von Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht oder bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet ist und der Veranstalter nicht in der Lage ist, eine den Anforderungen genügende Brandsicherheitswache zu stellen nach baurechtlichen Vorschriften (Sonderbauverordnungen) Aufklärung der Bevölkerung, insbesondere die Brandschutzerziehung in Kindergärten, Grund- und Sonderschulen, über das Verhalten bei Bränden, den sachgerechten Umgang mit Feuer, das Verhüten von Bränden sowie der Möglichkeiten der Selbsthilfe Mitwirkung bei der Erstellung und Fortschreibung von Brandschutzbedarfsplänen Beteiligung bei der Erstellung von Gefahrenabwehrplänen für Großschadensereignisse sowie von Sonderschutzplänen für besonders gefährliche Objekte Aus- und Fortbildung, Übungen Durchführung der Grundausbildung, Erprobung der Leistungsfähigkeit durch Übungen Mitwirkung in der Einsatzleitung bei Großschadensereignissen Mitwirkung im Krisenstab des Kreises Euskirchen bei Großschadensereignissen Mitwirkung im Zivilschutz Beteiligung im baurechtlichen Verfahren Umfasst im wesentlichen Stellungnahmen zum abwehrenden Brandschutz, d. h. Maßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung eines Löschangriffes, insbesondere die Löschwasser -versorgung, die Zugänglichkeit, Lage und Anordnung der zum Anleitern bestimmten Stellen, Löschwasserrückhalteanlagen, Anlagen, Einrichtungen und Geräte für die Brandbekämpfung sowie für Brandmeldung und die Alarmierung im Brandfall, betriebliche Maßnahmen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung sowie zur Rettung von Menschen und Tieren. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 17 von 141 Durchführung oder Beteiligung bei der Brandschau Brandschaupflichtig sind Gebäude und Einrichtungen die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind. Insbesondere auch Gebäude gemäß Sonderbauverordnungen. Beseitigung von Öl- und Kraftstoffspuren auf Verkehrs- und Wasserflächen Gestellungen von Fahrzeugen und Geräten Beseitigung von Gefahrenquellen auf Privatgrundstücken z. B. nach Zerstörungen durch Dritte: Entfernen von Dachziegeln, Mauerstücken usw. Dienstleistungen für andere Ämter, wie Ordnungsamt etc. z. B. Unterstützungsmaßnahmen bei Kampfmittelräumung Sofortmaßnahmen nach Öl- und Giftalarmplan für z. B. Umweltamt, Lebensmittelbehörde oder Untere Wasserbehörde Aufstellen von Absperrungen Beseitigung von Verkehrshindernissen Hilfeleistung mit Fahrzeugen und Geräten Dienstleistungen für die Polizei oder Rettungsdienst Ausleuchten von Einsatzstellen Gestellung von Fahrzeugen und Geräten Leichenbergung Unterstützung Rettungsdienst (Tragehilfe) Bereich abwehrender Brandschutz z. B. Mitwirkung bei der Erstellung von Einsatz- und Objektplänen für besondere Objekte Bereich vorbeugender Brandschutz z. B Beratungstätigkeiten, Planbesprechungen Brandschutz- und Räumungsübungen, Unterweisungen, Schulungen Überprüfung Löschwasserentnahmestellen Wartung und Pflege von Hydranten Überprüfung von Flächen für die Feuerwehr Aufschaltung von Brandmeldeanlagen Abnahme und Funktionskontrolle von Brandmeldeanlagen Bereich Aus- und Fortbildung z. B. Grundausbildung (Truppmann, -führer, Sprechfunk, Atemschutzgeräteträger) Sonderausbildungen (ABC-Einsatz, Maschinist, Technische Hilfeleistung Koordinierung/Durchführung interner sowie externer Ausbildung Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 18 von 141 Mitwirkung bei überörtlichen Ausbildungsstellen, Arbeitsgemeinschaften, Arbeitskreisen usw. z. B. Ausbildung externer Kräfte anderer Feuerwehren (FF) Firmenangehörige und andere Personen (Handhabung von Löschgeräten, Brandschutzaufklärung usw.) Atemschutzausbildung und –übung Technische Logistik z. B. Mitwirkung bei der Ausschreibung und Beschaffung von Fahrzeugen Gerät Fremdvergaben Reparaturen Überwachung bzw. Ausführung von Wartung Pflege Prüfung der Fahrzeuge und Geräte Überwachung HU, AU und SP der eigenen Feuerwehrfahrzeuge Kleiderkammer Materiallager Weitere freiwillige Aufgaben z. B. Begleitung von Prozessionen (Verkehrssicherung ohne Polizei) Unterstützung von Sportveranstaltungen Parkplatzdienste bei Großveranstaltungen (Gemeindefeste) Brauchtumsumzüge, Teilnahme und/oder Verkehrssicherung Feuerwehrverbandsveranstaltungen (Umzüge, Übungen) Leistungsnachweis (CTIF-Wettkämpfe, Wettkämpfe im Ausland) Sicherheitsdienste bei Feuerwerken und Brauchtumsfeuern Teilnahme an Kirchenfesten einschließlich Ordnungsdiensten und Nachtwachen Heimatfeste (Ordnungsdienste und Nachtwachen), Beteiligung mit eigenen Informationsständen Brauchtumsumzug bei Goldhochzeiten etc. (Teilnahme, Ausleuchtung) Ordnungsdienst und Beteiligung bei Karnevalsumzügen und Kranzniederlegungen Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall 4. Stand 03/2012 Seite 19 von 141 Schutzzieldefinition An dieser Stelle wird das von der Bezirksregierung Köln erarbeitete Grundlagenpapier zur Bewertung der Personalstärke, Verfügbarkeit sowie Eintreffzeiten bei den Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln in seinen wesentlichen Punkten auszugsweise wiedergegeben, um den Verantwortlichen in Rat und Verwaltung Hilfestellung bei der Beurteilung des „notwendigen Feuerschutzes“ zu geben. Diese Festlegungen sind mit Verfügung vom 07.04.1997 – 22.4.21-10.10 – veröffentlicht worden und sind Grundlage für die im Brandschutzbedarfsplan getroffenen Aussagen und Feststellungen. 4.1 Einleitung Mit dem vorliegenden Grundlagenpapier sollen –in Ermangelung bisheriger FestlegungenMindeststandards für die Überprüfung der Leistungsfähigkeit Freiwilliger Feuerwehren festgeschrieben werden. Erst mit Erfüllung dieser Mindeststandards wird ein „Grundfeuerschutz“ als gewährleistet angesehen. Diese Mindeststandards betreffen  die Mindestpersonalstärke einer Freiwilligen Feuerwehr  die jederzeitige Verfügbarkeit des Personals  die Mindesteintreffzeiten bestimmter Personalstärken. Unabhängig von örtlichen Besonderheiten hat jede Freiwillige Feuerwehr zur Gewährleistung eines effektiven Feuerschutzes bestimmte und zwar einheitliche Mindestvoraussetzungen zu erfüllen, um eine „Standardsituation“ zu meistern, die in jeder Kommune auftreten kann. Standardsituationen sind im einzelnen:  der kritische Wohnungsbrand  der kritische Verkehrsunfall. Bei der Schutzzielfestlegung sind grundsätzlich die Ziele des Brandschutzwesens zu berücksichtigen. Gemäß ihrer Priorität sind dies:  Menschen retten  Tiere, Sachwerte und Umwelt schützen und  die Ausbreitung des Schadens verhindern. Die zeitkritischste Aufgabe ist dabei die Rettung von Menschen. Bei der Bemessung der Mindesteinsatzstärke ist deshalb zu beachten, dass mit den zuerst eintreffenden Kräften in jedem Fall die Menschenrettung ermöglicht werden muss. Zur Erreichung der weiteren Ziele bzw. zur Beherrschung des Schadensereignisses wird ggf. zusätzliches Personal benötigt. Alle zu formulierenden Schutzziele müssen daher die Erreichung der vorgenannten Ziele des Brandschutzwesens ermöglichen. Ausgangspunkt eines oder mehrerer Schutzziele können nur bemessungsrelevante Schadensereignisse (kritischer Wohnungsbrand/Verkehrsunfall) sein. Bemessungsrelevant sind insbesondere Schutzziele, die die Aufgabenerfüllung nach § 1 FSHG gewährleisten. Sie sind nicht gleichbedeutend mit den häufigsten Schadensereignissen. Zeiten müssen sich an wissenschaftlich abgesicherten oder durch hinlängliche praktische Erfahrung gesicherten Grenzen orientieren. In diesem Zusammenhang ist besonders auf Untersuchungen zum Brandverlauf und zu medizinischen Grenzwerten hinzuweisen, beispielsweise die sogenannte „ORBIT-Studie“. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 20 von 141 Nach dem Örtlichkeitsprinzip ist die Erfüllung der Schutzziele primär durch die einzelne kommunale Feuerwehr zu gewährleisten. Die Schutzziele müssen im Einklang mit allen feuerwehrrelevanten, gesetzlichen Grundlagen aufgebaut sein und feuerwehrtaktischen Grundsätzen genügen. Besonders sind dabei auch die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. Die Einhaltung gewisser Mindeststandards ist im Rahmen einer Überprüfung des Leistungsstandes einer Feuerwehr jederzeit nachprüfbar. Sofern sie nicht erfüllt werden, kann eine aufsichtsbehördliche Weisung erforderlich werden, um den Brandschutz zu gewährleisten. Im Ergebnis bedeutet dieses, dass die im Folgenden erläuterten Mindeststandards heranzuziehen sind als  Grundlage für die Organisation einer Freiwilligen Feuerwehr  Maßstab für die Überprüfung einer öffentlichen Feuerwehr  Maßstab für die Befreiung von der Pflicht, hauptamtliche Kräfte vorzuhalten. Die Nichteinhaltung dieser Mindeststandards kann der Gemeinde ggf. als Organisationsmangel angelastet werden, wobei darauf hinzuweisen ist, dass im Zweifel eher ein Mehr als ein Weniger an Personal und Hilfsmitteln zur Verfügung stehen sollte. Inwieweit die Feuerwehr ein eventuell bestehendes Sicherheitsrisiko abdecken kann, ist insbesondere durch die Würdigung der Faktoren „Bedürfnis an Sicherheit“ und „Wirtschaftlichkeit“ bestimmt. Ein globales Sicherheitsniveau von 100 % an jeder Stelle des Gemeindegebietes ist unbestritten unrealistisch. Es wird daher immer Zeiten und Bereiche geben, in denen ein geringeres Sicherheitsniveau hingenommen werden muss. Dennoch ist es notwendig, zumindest die planerische Erreichbarkeit bestimmter Gebiete innerhalb bestimmter Hilfsfristen zu gewährleisten. Diese Planung muss als Soll-Vorgabe immer von einer hundertprozentigen Erreichbarkeit ausgehen, da es sonst unmöglich ist, die akzeptierten Abweichungen („Erreichungsgrad“) einzuhalten. Unbeeinflussbare bzw. zufällige Ereignisse (z. B. Schneefälle, Sturm, Verkehrsstaus, parallele Einsätze etc.) verhindern immer eine vollständige Erreichung des Schutzziels, der Erreichungsgrad sinkt unter 100 %. Da diese Hinderungsgründe jedoch immer auftreten, liegt der reale Erreichungsgrad immer um diesen (mathematisch nicht exakt bezifferbaren) Ausfallanteil unter dem geplanten Sicherheitsniveau. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Sicherstellungsverpflichtung ist das in der Gemeinde Kall gewünschte Sicherheitsniveau eine politische Entscheidung. Die Willensbildung und der Beschluss dieses Sicherheitsniveaus erfolgt durch die gewählten Mandatsträger im Rat und führt zu einer Selbstbindung der Gemeinde. Gleichzeitig unterliegt die Einhaltung dieser Verpflichtung der Rechtsaufsicht durch die Aufsichtsbehörden (u. a. § 33 FSHG, § 11 sowie §§ 116 bis 120 GO). Eine fachgerechte Entscheidung ist nur bei ausreichender Information der Entscheidungsträger durch die Feuerwehr möglich. Bis zu einer diesbezüglichen politischen Aussage gehen die Planungen von einem Sicherheitsniveau von 100 % aus. In Anlehnung an die „Schutzzieldefinition“ der AGBF Bund wurde in allen Fällen ein Erreichungsgrad von 95 % als Toleranzschwelle für kompensierende Maßnahmen angesetzt. Eine Differenzierung der Erreichungsgrade zwischen den einzelnen Schutzzielen erscheint nicht sachgerecht. Bei der Formulierung der Schutzziele ist allerdings zu beachten, dass im Falle einer rechtlichen Prüfung der Organisation des Brandschutzes in der Gemeinde Kall mangels gesetzlicher Standards auf „Regeln der Technik“ zurückgegriffen werden kann. Das Rechtsamt der Stadt Düsseldorf hat in einem Gutachten vom 10.06.1997 festgestellt, dass die „Schutzzieldefinition“ der AGBF Nordrhein- Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 21 von 141 Westfalen (und in Fortsetzung auch der AGBF Bund) als eine solche Regel der Technik gesehen werden kann. Sie ist insoweit Orientierungsgröße für die kommunale Schutzzielfestlegung. 4.2 Eintreffzeiten bei Brand- und Hilfeleistungseinsätzen 4.2.1 Brandeinsatz: Das als Eintreffzeit definierte Zeitfenster setzt sich zusammen aus der  Ausrückzeit Zeit von der Alarmierung bis zum Ausrücken am Gerätehaus  Anfahrtszeit Zeit vom Ausrücken bis zum Eintreffen an der Schadensstelle Als Mindeststandard für eine Freiwillige Feuerwehr wird im Falle eines Brandeinsatzes eine Mindesteintreffzeit der ersten taktischen Einheit (Gruppe 1/8/9) von acht Minuten als notwendig erachtet = 1. Hilfsfrist. Zur Bearbeitung weiterer zeitkritischer Aufgaben ist eine weitere taktische Einheit (1/8/9) sowie ein Zugtrupp (1/1/2/4) spätestens fünf Minuten nach Mindesteintreffzeit der ersten taktischen Einheit erforderlich. (die Mindesteintreffzeit bis zum Erreichen der Mindeststärke entspricht dann 13 Minuten = 2. Hilfsfrist) (Abweichend von der Empfehlung AGBF: Für Freiwillige Feuerwehren RP Köln gelten die Grundlagen zur Bewertung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren im RP Köln, Stand 07.02.2006) Als Grundlage dieser Festlegung dient ein Einsatzszenario, das sich als täglich zu erwartende Einsatzsituation herausgestellt hat. Man geht dabei von einem Zimmerbrand in einem Obergeschoss eines mehrgeschossigen Wohnhauses mit Tendenz zur Ausbreitung aus. Der vorhandene Treppenraum (erster Rettungsweg) ist durch den Brandausbruch unpassierbar. Aufgrund dieser Einsatzsituation sind durch die Feuerwehr die nachstehenden einsatztaktischen Maßnahmen innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens vorzunehmen: Menschenrettung als primäre Aufgabe durch Suche innerhalb des verqualmten Treppenraumes und der von Feuer und Rauch betroffenen Wohnungen auf zwei voneinander unabhängigen Wegen. (Die Feuerwehr muss unter Vornahme eines Rohres über den verqualmten Treppenraum vorgehen und über eine Leiter einen zweiten, vom Treppenraum unabhängigen Rettungsweg sicherstellen). Brandbekämpfung über einen zweiseitigen Angriff mit 2 Rohren über den verqualmten Treppenraum bzw. den zu schaffenden unabhängigen zweiten Rettungsweg. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 22 von 141 Zur Bewältigung dieser Einsatzsituation müssen mit dem Eintreffen der ersten taktischen Einheit folgende Funktionen besetzt sein:  1 Funktion für die Führungsaufgabe  1 Funktion als Maschinist des Löschfahrzeuges  2 Funktionen zur Durchführung der Menschenrettung  2 Funktionen zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges  2 Funktionen zum Verlegen von Schlauchleitungen u.a.  1 Funktion als Melder Zur Erfüllung dieser Erstaufgabe (1. Hilfsfrist) sind also 9 Funktionen notwendig Zur Bearbeitung weiterer zeitkritischer Aufgaben (2. Hilfsfrist) ist eine weitere taktische Einheit mit 9 Funktionen sowie eine Führungskomponente mit 4 Funktionen innerhalb von 13 Minuten erforderlich.  Funktionen zur Unterstützung der Menschenrettung  Funktionen zur Verhinderung der Brandausbreitung  Funktionen zur Verhinderung eines „Flash-Over“ Oberstes Ziel der Gefahrenabwehr ist die Rettung von Menschenleben. Untersuchungen haben gezeigt, dass bei ca. 90% aller Brandtoten der Tod durch eine CO-Vergiftung wegen des im Brandrauch enthaltenen Kohlenmonoxids eintritt. Eine Rauchschädigung von Personen tritt oftmals schon in einer sehr frühen Phase des Brandes auf. Es wurde ermittelt, dass zur Rettung einer durch Brandrauch verletzten Person spätestens 17 Minuten (Überlebensgrenze) nach begonnener Rauchgasintoxikation mit der Reanimation begonnen werden muss (siehe Abbildung). Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 23 von 141 Für die Sicherheit der eingesetzten Kräfte und zur Verhinderung der schlagartigen Brandausbreitung muss der Löscheinsatz vor dem „Flash-Over“ liegen, der bei einem Wohnungsbrand nach etwa 18 bis 20 Minuten nach Brandausbruch gegebenenfalls auftritt. Folglich gelten für die Festlegung der Hilfsfrist folgende Grenzwerte:  Erträglichkeitsgrenze für eine Person im Brandrauch: ca. 13 Minuten  Reanimationsgrenze für eine Person im Brandrauch: ca. 17 Minuten  Zeit vom Brandausbruch bis zum Flash-Over: 18 bis 20 Minuten Die Zeitdauer vom Brandausbruch bis zum Wirksamwerden der Feuerwehrmaßnahmen setzt sich generell wie folgt zusammen: Zeitpunkt Zeitabschnitt Brandausbruch Entdeckungszeit Brandentdeckung Meldezeit Betätigung einer Meldeeinrichtung (Telefon, Notrufmelder usw.) Aufschaltzeit Beginn der Notrufabfrage in der zuständigen Notrufabfragestelle Gesprächs- und Dispositionszeit Alarmierung der Einsatzkräfte Ausrückzeit Ausrücken der Einsatzkräfte Anfahrtszeit Eintreffen an der Einsatzstelle Erkundungszeit Erteilung des Einsatzauftrages Entwicklungszeit Wirksamwerden der Einsatzmaßnahmen Zur Definition der Hilfsfrist eignen sich nur solche Zeitabschnitte, die von der Feuerwehr beeinflussbar und dokumentierbar sind. Hierunter fallen  die Gesprächs- und Dispositionszeit,  die Ausrückezeit sowie  die Anfahrtszeit. Deshalb wird die Hilfsfrist folgendermaßen definiert: Die Hilfsfrist ist die Zeitdifferenz zwischen dem Beginn der Notrufabfrage - möglichst ab der ersten Signalisierung des ankommenden Notrufes - in der Notrufabfragestelle und dem Eintreffen des ersten Feuerwehrfahrzeuges an der Einsatzstelle. In Ermangelung genauer statistischer Daten wird angenommen, dass beim kritischen Wohnungsbrand die Entdeckungs-, die Melde- und die Aufschaltzeit in Städten ca. 3 Minuten sowie die Erkundungs- und Entwicklungszeit ca. 4 Minuten betragen. Die Hilfsfrist setzt sich zusammen aus folgenden Zeitabschnitten:  1,5 Minuten für die Gesprächs- und Dispositionszeit sowie  8 Minuten für die Ausrücke- und Anfahrzeit. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 24 von 141 Derartige Fristen werden auch international für den Brandschutz, die technische Hilfeleistung und die Notfallrettung angewendet. Unter „Erreichungsgrad“ wird der prozentuale Anteil der Einsätze verstanden, bei dem die Zielgrößen „Hilfsfrist“ und „Funktionsstärke“ eingehalten werden. Ein Erreichungsgrad von z.B. 80 % bedeutet, dass für 4/5 aller Einsätze die Zielgrößen eingehalten werden, bei 1/5 der Einsätze jedoch nicht. Der Erreichungsgrad ist u.a. abhängig von  der Gleichzeitigkeit von Einsätzen, die die zuständige Feuerwehreinheit teilweise oder ganz binden,  der strukturellen Betrachtung des Gemeindegebietes,  der Optimierung des Personaleinsatzes,  den Verkehrs- und Witterungseinflüssen. 4.2.2 Technische Hilfeleistung: Als Mindeststandard für eine Freiwillige Feuerwehr wird im Falle eines Hilfeleistungseinsatzes ebenfalls eine Mindesteintreffzeit der ersten taktischen Einheit von acht Minuten als notwendig erachtet = 1. Hilfsfrist. Der kritische Einsatz mit Menschenrettung, der aufgrund der Häufigkeit seines Auftretens als repräsentativer Hilfeleistungseinsatz herangezogen werden kann, ist ein Verkehrsunfall mit einem Personenkraftwagen und einer darin eingeklemmten Person. Der Straßenverkehr ist zum Zeitpunkt des Eintreffens der Feuerwehr noch nicht in ausreichendem Maße gesichert. Aus dem Kraftfahrzeug laufen Kraftstoff und weitere Betriebsmittel (Umweltgefahr) aus. Der Zugang zum Patienten ist durch die Unfalldeformationen des Personenkraftwagens nicht gewährleistet. Das Fahrzeug ist frei zugänglich. Es sind keine weiteren Fahrzeuge an diesem Unfall beteiligt. Das Schadensereignis wurde von Zeugen beobachtet und sofort gemeldet. Aufgrund des beschriebenen Szenarios sind innerhalb einer bestimmten Hilfsfrist folgende Maßnahmen erforderlich: Die Einsatzkräfte und die am Unfall beteiligte Person sind in der ersten Phase vor dem fließenden Straßenverkehr (Aufstellung der Fahrzeuge, Absperr- und Warngeräte) und vor evtl. bestehender Brandgefahr (Vornahme eines C-Rohres und eines Pulverlöschers) zu schützen. Zur Einleitung der medizinischen Versorgung muss dem Rettungsdienst ein ausreichender Zugang zum Patienten geschaffen werden, der die Überwachung und Sicherung der Vitalfunktion ermöglicht. Dies erfordert in der Regel den Einsatz von hydraulischen Rettungsgeräten, um den Patienten zu erreichen. Nach erfolgter Stabilisierung der Vitalfunktionen muss die eingeklemmte Person insoweit befreit werden, dass sie ohne weitere gesundheitliche Beeinträchtigung in den Rettungswagen verbracht werden kann. Dies erfordert in vielen Fällen den Einsatz von weiterem speziellem Rettungsgerät. Nach der Rettung der Person müssen das weitere Auslaufen von Öl, Kraftstoff oder Kühlwasser gestoppt und ausgelaufene Stoffe aufgenommen werden. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 25 von 141 Als vorrangige Aufgabe sind die mit der medizinischen Versorgung verbundene Eigensicherung sowie das Schaffen und Sichern geeigneter Zugangsmöglichkeiten zu bewältigen. Deshalb muss in der ersten Phase des Einsatzes folgendes Personal zur Verfügung stehen:  1 Funktion für die Führungsaufgabe  1 Funktion als Maschinist des Löschfahrzeuges  2 Funktionen zur Durchführung der Sicherungsmaßnahmen  2 Funktionen zur Schaffung des Zugangs zum Patienten  2 Funktionen zum Bereitstellen von Gerätschaften und Material  1 Funktion als Maschinist für den Rüstwagen Zur Erfüllung der Erstaufgabe sind somit ebenfalls 9 Funktionen erforderlich (vgl. Brandeinsatz). Die Begründung ist in erster Linie durch die notwendige Anbindung der technischen Rettung an den Einsatz des Rettungsdienstes gegeben. Das integrierte Rettungssystem in der geplanten Form lässt sich nur realisieren, wenn die technische und medizinische Rettung aufeinander abgestimmt sind. In der Regel sind vor dem Eingreifen der Rettungsdienstkräfte technische Maßnahmen durchzuführen. Dies bedingt zumindest ein zeitgleiches Eintreffen von Feuerwehr und Rettungsdienstkräften. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall 5. Stand 03/2012 Ist-Struktur der Gemeinde Kall 5.1 Übersichtskarte des Gemeindegebietes Quelle Top 10 NRW (Gemeindegrenze Magenta) Seite 26 von 141 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 27 von 141 5.2 Gefährdungspotenzial (allgemeine tabellarische Angaben) 5.2.1 Einwohner je Gemeindeteil (Stand: 31.12.2011) Einwohner Einwohner Einwohner (1. Wohnsitz) (2. Wohnsitz) Gesamt Gemeindeteil Anstois Benenberg Diefenbach Dottel Frohnrath Gillenberg Golbach Kall Keldenich Krekel Rinnen Roder Rüth Scheven Sistig Sötenich Steinfeld Steinfelderheistert Straßbüsch Urft Wahlen Wallenthal Wallenthalerhöhe Gesamt 89 110 74 174 141 55 619 5.043 885 263 365 66 46 527 795 1.012 158 122 24 312 460 201 24 11.565 Fundstelle: Fortschreibung KDVZ Erft-Rhein-Ruhr 6 9 1 7 11 5 39 214 30 24 6 3 1 43 28 41 40 4 1 91 17 11 3 635 95 119 75 181 152 60 658 5257 915 287 371 69 47 570 823 1053 198 126 25 403 477 212 27 12.200 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 28 von 141 5.2.2 Flächen und deren Nutzungen (Ar) Flächennutzung Bauflächen Größe Anteil 46.134 6,98 % Flächen für den Gemeinbedarf 3.530 0,53 % Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge 6.320 0,96 % 40 0,01 % 920 0,14 % 2.814 0,43 % 526.167 79,63 % 72.395 10,96 % 2.480 0,38 % Flächen für die Ver- und Entsorgung Wasserflächen Grünflächen Flächen für die Land- und Forstwirtschaft Flächen für Aufschüttungen und Abgrabungen Sonstige Flächen Gesamt Quelle: Katasterfortschreibung Kreis Euskirchen 660.800 100,00 % Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 29 von 141 5.2.3 Topographie / Entfernungen: Gemeindeteil Höhe über NN (m) Gerätehäuser nächstes Anstois 380 Kall Benenberg 580 Sistig Diefenbach 530 Sistig Dottel 450 Kall Frohnrath 510 Sistig Gillenberg 532 Wahlen Golbach 450 Kall Kall 399 im Ort Keldenich 500 Kall Krekel 595 Sistig Rinnen 485 Sistig Roder 570 Sistig Rüth 590 Wahlen Scheven 360 Kall Sistig 535 im Ort Sötenich 388 Kall Steinfeld 522 Wahlen Steinfelderheistert 524 Sistig Straßbüsch 470 Kall Urft 407 Wahlen Wahlen 525 im Ort Wallenthal 370 Kall Wallenthalerhöhe 415 Kall Quelle: Googlemaps und Geoserver NRW benachbartes Sistig Wahlen Wahlen Wahlen Wahlen Sistig Sistig Sistig Wahlen Wahlen Kall Wahlen Sistig Sistig Wahlen Sistig Sistig Wahlen Sistig Sistig Sistig Sistig Sistig Entfernung nach Kall 9,6 km 2,9 km 1,8 km 9,7 km 4,6 km 2,0 km 6,9 km 7,9 km 8,0 km 4,3 km 3,7 km 5,4 km 3,4 km 10,7 km 3,2 km 5,5 km 4,8 km 2,6 km 7,8 km 6,7 km 3,4 km 11,9 km 9,6 km 5.2.4 Ausdehnung und Höhen Gemeinde Kall max. Ausdehnung des Gemeindegebietes Nord - Süd 13,826 km max. Ausdehnung des Gemeindegebietes Ost - West 8,069 km Höchste Erhebung 607 m üb. NN Tiefster Punkt 360 m üb. NN Quelle: Top 10 NRW 3,3 km 10,8 km 6,9 km 4,1 km 6,7 km 7,3 km 3,0 km 0,0 km 3,0 km 11,1 km 3,7 km 12,3 km 11,2 km 3,9 km 6,7 km 2,0 km 8,8 km 6,2 km 2,8 km 6,7 km 8,6 km 5,0 km 2,8 km Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 30 von 141 5.2.5 Angrenzende Kommunen Nachbarkommunen (überörtliche Hilfe) Entfernung zum Feuerwehrgerätehaus Stadt Schleiden (Feuerwehrgerätehaus) Kall 8,1 km Stadt Schleiden (Feuerwehrgerätehaus Gemünd) Kall 6,3 km Stadt Mechernich (Feuerwehrgerätehaus Bleibuir) Kall 7,3 km Gemeinde Nettersheim (Feuerwehrgerätehaus Zingsheim) Kall 11,5 km Gemeinde Nettersheim (Feuerwehrgerätehaus Nettersheim) Wahlen 7,6 km Gemeinde Nettersheim (Feuerwehrgerätehaus Marmagen) Wahlen 3,3 km Gemeinde Hellenthal (Feuerwehrgerätehaus Kreuzberg) Sistig 6,9 km Gemeinde Hellenthal (Feuerwehrgerätehaus Reifferscheid) Sistig 4,6 km 5.3 Betriebe nach Bundesimmissionsschutzgesetz 5.3.1 Biogasanlage Klostergut in Steinfeld 5.3.2 Zementwerk LaFarge Sötenich Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall 5.4 Die Gemeindeteile Stand 03/2012 Seite 31 von 141 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall 5.4.1 Stand 03/2012 Seite 32 von 141 Gemeindeteil Anstois Ortsbeschreibung: Anstois liegt auf einer Höhe von ca. 380 Meter über NN. Anstois zählt 95 Einwohner, davon sind 6 Personen mit Nebenwohnsitz gemeldet. Zu Anstois gehört noch der Wohnplatz Mastert rechts der L 204 Erschlossen wird Anstois von der L 204 und über die Gemeindestraße in Verlängerung der Eisenauer Str. aus Richtung Kall kommend. Risiken: besondere Risiken: Kreuzungsbereich der B 266 mit der L 204 (Wendeplatte) Landwirtschaftliches Anwesen am Ende des Kiefernweges Hochwasserlage im vorderen Bereich des Mühlenweges mehrere Mehrfamilienhäuser im oberen Bereich des Mühlenweges. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 33 von 141 Verkehrsbedingte Risiken: Bahnstrecke Rhein-Sieg-Eisenbahn Unfallgefahr Einmündung L 204 auf B 266 (Wendeplatte) Topographische Risiken: größere Waldgebiete rund um die Ortschaft Löschwasserversorgung: Anstois ist an die Versorgungsleitung des Wasserverbandes Oleftal in Hellenthal angeschlossen. Die Löschwasserversorgung aus dem Trinkwassernetz des Wasserverbandes erfolgt in der Ortslage über 11 Unterflurhydranten. Die durchschnittliche Wasserlieferung an den Hydranten in der Ortslage liegt überwiegend bei den als Grundschutz geforderten 800 Liter/Min. Die östlich des Ortes vorbeifließende Urft kann ganzjährig als offene Wasserentnahmestelle genutzt werden. Die Löschwasserversorgung für die Ortslage Anstois wird zum heutigen Zeitpunkt für den Grundschutz als überwiegend gesichert angesehen. Feuerwehr: Anstois ist dem Löschzug 1 zugeteilt. Erreichungsgrad: Erreichungsgrad Werktag 06:00 - 18:00 Uhr Sonn-, Feiertag und Werktag 18:00 - 06:00 Uhr erfüllt erfüllt Zeit Funktionen Zeit Funktionen Zeit Funktionen Zeit Funktionen 1. Hilfsfrist 11 min. 1/8/9 Nein Ja 11 min. 1/8/9 Nein Ja 2. Hilfsfrist 18 min. 1/2/10/13 Nein Ja 13 min. 1/2/10/13 Ja Ja Die durchschnittliche Ausrückzeit des Löschzugs 1 ist mit 5 Minuten ermittelt. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall 5.4.2 Stand 03/2012 Seite 34 von 141 Gemeindeteil Benenberg Ortsbeschreibung: Benenberg liegt auf einer Höhe von ca. 580 Meter über NN. Benenberg zählt 119 Einwohner, davon sind 9 Personen mit Nebenwohnsitz gemeldet. Erschlossen wird die Ortschaft durch die durch den Ort führende L 22 und von der nach Hecken führenden K 62. Risiken: besondere Risiken: landwirtschaftliches Anwesen Verkehrsbedingte Risiken: Unfallgefahr im Kreuzungsbereich der B 258 mit der L 22. Topographische Risiken: größere Waldgebiete rund um die Ortschaft Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 35 von 141 Löschwasserversorgung: Benenberg ist an die Versorgungsleitung des Wasserverbandes Oleftal in Hellenthal angeschlossen. Die Löschwasserversorgung aus dem Trinkwassernetz des Wasserverbandes erfolgt in der Ortslage über 20 Unterflurhydranten. Die durchschnittliche Wasserlieferung an den Hydranten in der Ortslage liegt überwiegend bei den als Grundschutz geforderten 800 Liter/Min. Die Löschwasserversorgung für die Ortslage Benenberg wird zum heutigen Zeitpunkt für den Grundschutz als überwiegend gesichert angesehen. Feuerwehr: Benenberg ist dem Löschzug 2 zugeteilt. Die erste Zuständigkeit liegt bei der Löschgruppe Sistig. Erreichungsgrad: Erreichungsgrad Werktag 06:00 - 18:00 Uhr Sonn-, Feiertag und Werktag 18:00 - 06:00 Uhr erfüllt erfüllt Zeit Funktionen Zeit Funktionen Zeit Funktionen Zeit Funktionen 1. Hilfsfrist 7 min. 1/8/9 Ja Ja 7 min. 1/8/9 Ja Ja 2. Hilfsfrist 9 min. 1/2/10/13 Ja Ja 9 min. 1/2/10/13 Ja Ja Die durchschnittliche Ausrückzeit des Löschzugs 2 ist mit 4 Minuten ermittelt. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall 5.4.3 Stand 03/2012 Seite 36 von 141 Gemeindeteil Diefenbach Ortsbeschreibung: Diefenbach liegt auf einer Höhe von ca. 530 Meter über NN. Diefenbach zählt 75 Einwohner, davon ist 1 Person mit Nebenwohnsitz gemeldet. Zu Diefenbach gehört noch der südlich gelegene Scheidhof. Erschlossen wird Diefenbach von der K 60 und über die Gemeindestraßen aus Richtung Sistig oder aus Richtung Steinfelderheistert. Risiken: besondere Risiken: landwirtschaftliches Anwesen Verkehrsbedingte Risiken: Unfallgefahr im Abzweig K 60 Richtung Wahlen. Topographische Risiken: Keine topographischen Risiken Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 37 von 141 Löschwasserversorgung: Diefenbach ist überwiegend an die Versorgungsleitung des Wasserverbandes Oleftal in Hellenthal angeschlossen. Die Löschwasserversorgung aus dem Trinkwassernetz des Wasserverbandes erfolgt in der Ortslage aus 10 Unterflurhydranten. Die durchschnittliche Wasserlieferung an den Hydranten in der Ortslage liegt überwiegend bei den als Grundschutz geforderten 800 Liter/Min. Feuerwehr: Diefenbach ist dem Löschzug 2 zugeteilt. Die erste Zuständigkeit liegt bei der Löschgruppe Wahlen. Erreichungsgrad: Erreichungsgrad Werktag 06:00 - 18:00 Uhr Sonn-, Feiertag und Werktag 18:00 - 06:00 Uhr erfüllt erfüllt Zeit Funktionen Zeit Funktionen Zeit Funktionen Zeit Funktionen 1. Hilfsfrist 6 min. 1/8/9 Ja Ja 6 min. 1/8/9 Ja Ja 2. Hilfsfrist 7 min. 1/2/10/13 Ja Ja 7 min. 1/2/10/13 Ja Ja Die durchschnittliche Ausrückzeit des Löschzugs 2 ist mit 4 Minuten ermittelt. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall 5.4.4 Stand 03/2012 Seite 38 von 141 Gemeindeteil Dottel Ortsbeschreibung: Der Ort Dottel liegt auf einer Höhe von 490 m über NN, östlich von Kall. Dottel zählt 181 Einwohner, davon sind 7 Personen mit Nebenwohnsitz gemeldet. Erschlossen wird die Ortschaft Dottel durch die, von der L 206 abzweigende und durch den Ort führenden Lindenstraße und von der parallel zum Ortskern nach Kallmuth führenden K 32. Risiken: besondere Risiken: Kirche St. Antonius (Denkmal) Dorfgemeinschaftshaus Verkehrsbedingte Risiken: Unfallgefahr im Kreuzungsbereich der L 206 mit der K 32 Richtung Kallmuth. Topographische Risiken: größere Waldgebiete westlich der Ortschaft Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 39 von 141 Löschwasserversorgung Dottel ist ausschließlich an die Versorgungsleitung des Wasserverbandes Oleftal in Hellenthal angeschlossen. Die Löschwasserversorgung aus dem Trinkwassernetz des Wasserverbandes erfolgt in der Ortslage über 19 Unterflurhydranten. Zusätzlich stehen 48 m³ Wasser in einem ehemaligen Hochwasserbehälter des Wasserverbandes am Erlenweg zur Verfügung. Die Löschwasserversorgung für die Ortslage Dottel ist zum heutigen Zeitpunkt für den Grundschutz gesichert. Feuerwehr Dottel ist dem Löschzug 1 zugeteilt. Erreichungsgrad Erreichungsgrad Werktag 06:00 - 18:00 Uhr Sonn-, Feiertag und Werktag 18:00 - 06:00 Uhr erfüllt erfüllt Zeit Funktionen Zeit Funktionen Zeit Funktionen Zeit Funktionen 1. Hilfsfrist 11 min. 1/8/9 Nein Ja 11 min. 1/8/9 Nein Ja 2. Hilfsfrist 19 min. 1/2/10/13 Nein Ja 13 min. 1/2/10/13 Ja Ja Die durchschnittliche Ausrückzeit des Löschzugs 1 ist mit 5 Minuten ermittelt. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall 5.4.5 Stand 03/2012 Seite 40 von 141 Gemeindeteil Frohnrath Ortsbeschreibung: Frohnrath zählt 152 Einwohner, davon 11 Einwohner mit Nebenwohnsitz. Erschlossen wird die Ortschaft durch die K 64. Risiken: Besondere Risiken: 5 Windenergieanlagen nördlich von Frohnrath landwirtschaftliches Anwesen Verkehrsbedingte Risiken: Keine verkehrsbedingten Risiken Topographische Risiken: größere Waldflächen Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 41 von 141 Löschwasserversorgung: Frohnrath ist ausschließlich an die Versorgungsleitung des Wasserverbandes Oleftal in Hellenthal angeschlossen. Die Löschwasserversorgung aus dem Trinkwassernetz des Wasserverbandes erfolgt in der Ortslage über 13 Unterflurhydranten. Die durchschnittliche Wasserlieferung an den Hydranten in der Ortslage liegt bei den, als Grundschutz geforderten 800 Liter/Min. Die Löschwasserversorgung für die Ortslage Frohnrath ist zum heutigen Zeitpunkt für den Grundschutz ausreichend. Feuerwehr: Frohnrath ist dem Löschzug 2 zugeteilt. Die erste Zuständigkeit liegt bei der Löschgruppe Sistig. Erreichungsgrad: Erreichungsgrad Werktag 06:00 - 18:00 Uhr Sonn-, Feiertag und Werktag 18:00 - 06:00 Uhr erfüllt erfüllt Zeit Funktionen Zeit Funktionen Zeit Funktionen Zeit Funktionen 1. Hilfsfrist 7 min. 1/8/9 Ja Ja 7 min. 1/8/9 Ja Ja 2. Hilfsfrist 12 min. 1/2/10/13 Ja Ja 12 min. 1/2/10/13 Ja Ja Die durchschnittliche Ausrückzeit des Löschzugs 2 ist mit 4 Minuten ermittelt. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall 5.4.6 Stand 03/2012 Seite 42 von 141 Gemeindeteil Gillenberg Ortsbeschreibung: Der Ort Gillenberg liegt auf einer Höhe von 550 Meter über NN, 1,5 km nordwestlich von Wahlen, 2 km von Sistig und 7 km von Kall entfernt. Gillenberg zählt 60 Einwohner, davon sind 5 Personen mit Nebenwohnsitz gemeldet. Erschlossen wird Gillenberg von der L 22 und der K 60, die beide am Ort vorbeiführen. Risiken: besondere Risiken: landwirtschaftliches Anwesen Verkehrsbedingte Risiken: Keine verkehrsbedingten Risiken Topographische Risiken: Keine topographischen Risiken Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 43 von 141 Löschwasserversorgung: Gillenberg ist ausschließlich an die Versorgungsleitung des Wasserverbandes Oleftal in Hellenthal angeschlossen. Die Löschwasserversorgung aus dem Trinkwassernetz des Wasserverbandes erfolgt in der Ortslage über 8 Unterflurhydranten. Die Löschwasserversorgung für die Ortslage Gillenberg wird zum heutigen Zeitpunkt für den Grundschutz als gesichert angesehen. Feuerwehr: Gillenberg ist dem Löschzug 2 zugeteilt. Die erste Zuständigkeit liegt bei der Löschgruppe Wahlen. Erreichungsgrad: Erreichungsgrad Werktag 06:00 - 18:00 Uhr Sonn-, Feiertag und Werktag 18:00 - 06:00 Uhr erfüllt erfüllt Zeit Funktionen Zeit Funktionen Zeit Funktionen Zeit Funktionen 1. Hilfsfrist 7 min. 1/8/9 Ja Ja 7 min. 1/8/9 Ja Ja 2. Hilfsfrist 8 min. 1/2/10/13 Ja Ja 8 min. 1/2/10/13 Ja Ja Die durchschnittliche Ausrückzeit des Löschzugs 2 ist mit 4 Minuten ermittelt. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall 5.4.7 Stand 03/2012 Seite 44 von 141 Gemeindeteil Golbach Ortsbeschreibung: Golbach liegt auf einer Höhe von 440 bis 490 Meter über NN, 2,5 km süd-westlich von Kall. Golbach zählt 658 Einwohner, davon sind 39 Personen mit Nebenwohnsitz gemeldet. Erschlossen wird Golbach durch die L 105, die durch den Ort führt. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 45 von 141 Risiken: besondere Risiken: Wohnmobilparkplatz Kindergarten Wohnhaus für Asylanten und Obdachlose Kirche Bürgerhaus mit Saal landwirtschaftliches Anwesen Verkehrsbedingte Risiken: Verkehrsunfallrisiko auf der vielbefahrenen L 105 Topographische Risiken: Höhendifferenzen, größere Waldgebiete. Löschwasserversorgung: Golbach ist ausschließlich an die Versorgungsleitung des Wasserverbandes Oleftal in Hellenthal angeschlossen. Die Löschwasserversorgung aus dem Trinkwassernetz des Wasserverbandes erfolgt in der Ortslage über 60 Unterflurhydranten an einem teilweise geringen Leitungsquerschnitt. Die Löschwasserversorgung für die Ortslage Golbach wird zum heutigen Zeitpunkt für den Grundschutz als nicht gesichert angesehen. Feuerwehr: Golbach ist dem Löschzug 1 zugeteilt. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 46 von 141 Erreichungsgrad: Erreichungsgrad Werktag 06:00 - 18:00 Uhr Sonn-, Feiertag und Werktag 18:00 - 06:00 Uhr erfüllt erfüllt Zeit Funktionen Zeit Funktionen Zeit Funktionen Zeit Funktionen 1. Hilfsfrist 9 min. 1/8/9 Nein Ja 9 min. 1/8/9 Nein Ja 2. Hilfsfrist 13 min. 1/2/10/13 Ja Ja 13 min. 1/2/10/13 Ja Ja Die durchschnittliche Ausrückzeit des Löschzugs 1 ist mit 5 Minuten ermittelt. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall 5.4.8 Stand 03/2012 Seite 47 von 141 Gemeindeteil Kall Ortsbeschreibung: Kall liegt nördlich in der Gemeinde Kall auf einer Höhe von ca. 400 m NN. Erschlossen wird der Gemeindeteil durch die L 105 im Westen und Nordwesten, die L 204 im Süden und Norden, die K67 im Südosten und die L 206 im Nordosten. Die Bahnstrecke Köln-Trier durchzieht die Ortschaft von Nordosten nach Süden. Von Süden nach Nordwesten zieht sich die Bahnstrecke Rhein-Sieg. Die Gewerbegebiete Kall I und Kall II sind im Nordosten des Ortes angesiedelt. Kall zählt 5257 Einwohner, davon sind 214 mit Nebenwohnsitz gemeldet. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Risiken: besondere Risiken: Gewerbegebiet Kall I mit folgenden Objekten  Mit Brandmeldeanlage      Möbelhaus Brucker Bauzentrale Schumacher/ OBI-Markt Kaller Kunststofftechnik KKT Papstar Sonstige Objekte                                           Aldi Lidl Netto Einkaufszentrum Ringcenter Dänisches Bettenlager Schuhmaxx Schreinerei Peetz Autohaus Bons Autohaus Mäder Kaller Brauhaus Solvey-Fischer Fenster und Türen, Knaubergas Gastankstelle Hüttenstraße 100 Tankstelle Autotreff MK Holz Glas Funke Jobcenter Montana Fashion Depot Tedy Kik Team Schreinerei Klinkhammer Dachdecker Schäferhoff Brenner Spänelager Spedition Schurz NEW Zaun Beton Held ERR Zimmerei Wirtz Zimmerei Küpper Gemeindebauhof Estrich Hofmann Schäfer Markus, Tiefbau Lenzen, Recycling DRK Unterkunft Dachdecker Klein Ceramix Fliesenlager Hillers Kunststoffverarbeitung Spieloase Restaurant Chopra Computer Comtec Hotel Garni, Schebesta Seite 48 von 141 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall    Stand 03/2012 Autoteile Kloska Freie Autowerkstatt Landschaftsbau Korinth Gewerbegebiet Kall II mit folgenden Objekten  Mit Brandmeldeanlage   Hillers, Kunststofflager Sonstige Objekte                    Tankstelle Karls MC Donald Tierheim Stahlbau Müller Sanitär Züll Glas Funke (leerstehend) Metallbau Kaiser Spedition Pütz Landschaftsbau Breitegger Autohaus Keutgen Malerei Kratz Tuningwerkstatt Carfleet GTÜ Prüfstelle Messebau Naschwerk Süßwaren KEV Autohaus Fink Autohaus Horn Ortskern  Mit Brandmeldeanlage      Berufskolleg Eifel St. Nikolausschule Pflegewohnheim EVA REWE Sonstige Objekte               Gemeinschaftshauptschule Gemeinschaftsgrundschule Kindergarten „Hüttenstraße“ Kindergarten „Kirche“ Kindergarten Kallbachstraße Bürgerhalle Betreutes Wohnen „Am Markt“ Kinderheim Haus Waltrud mit Außenwohngruppen Haus Lebenshilfe mit Außenwohngruppen Jugendwerkstatt „Tu was“ Autohaus Schmidt Autohaus Dirkes Sägewerk S+H Fliesenhandel Nippold Seite 49 von 141 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall                                           Stand 03/2012 Seite 50 von 141 Busbetrieb Boro Radovicz Gartengeräte Scory Haushaltswaren und Fahrräder Wolter Pendlerparkplatz (ca. 200 Plätze) Busbahnhof Bahnhof Autohaus Breuer Bäckerei Piehler Bäckerei Kirchmeyer Rathaus Katholische Kirche Evangelische Kirche Alte Grundschule, gemischte Nutzung Hallenbad Modehaus Knie KEV Aktivpark Hannes Spielhalle Hotel Hüttenhof Kapelle Heistert Dachdecker Herr Grillhütte Fels Getränkeverlag Schmitz Gärtnerei Botanika Umspannstation Fels Chinarestaurant Telekom Betriebsstelle Reinigung Rieß Drogeriemarkt Schlecker Nikolausapotheke Lindaapotheke VR-Bank Kreissparkasse Ärztehaus Gaststätte Gier mit Saal JS Recycling GmbH Hillers Kunststoff Am Hallenbad Internethandel Przytarski Tierfutterumpackung Landschaftsbau Zietsch Schreinerei Kirch Kläranlage Verkehrsbedingte Risiken: Verkehrsunfallrisiko auf folgenden Straßen: L 204, K 67, L 105, L 206 DB Strecke Köln-Trier Bahnstrecke Rhein-Sieg-Eisenbahn; Kall-Gemünd Topographische Risiken: große Waldgebiete, größere Höhendifferenzen die Gewässer Urft und Kallbach Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 51 von 141 Löschwasserversorgung Kall ist ausschließlich an die Versorgungsleitung des Wasserverbandes Oleftal in Hellenthal angeschlossen. Die Löschwasserversorgung aus dem Trinkwassernetz des Wasserverbandes erfolgt in diesem Gemeindeteil über 394 Unterflurhydranten und 13 Überflurhydranten. Desweiteren besteht die Möglichkeit der Wasserentnahme aus den Gewässern „Urft“ und „Kallbach“, einem Löschteich im Gewerbegebiet Kall I im Bereich des Gemeindebauhofs sowie einer Wassertransportleitung (300mm) im Gewerbegebiet Kall II. Die durchschnittliche Wasserlieferung an den Hydranten in der Ortslage liegt bei den als Grundschutz geforderten 800 Liter/Min. In Gewerbegebieten wird als Grundschutz eine Wasserlieferung von 1.600 Liter/Min. gefordert. Auch hier ist die Löschwasserversorgung sichergestellt. Die Löschwasserversorgung für die Ortslage Kall ist zum heutigen Zeitpunkt für den Grundschutz gesichert. Zusätzlich besteht im Gewerbegebiet II die Möglichkeit der Löschwasserrückhaltung. Feuerwehr Kall ist dem Löschzug 1 zugeteilt. Erreichungsgrad Erreichungsgrad Werktag 06:00 - 18:00 Uhr Sonn-, Feiertag und Werktag 18:00 - 06:00 Uhr erfüllt erfüllt Zeit Funktionen Zeit Funktionen Zeit Funktionen Zeit Funktionen 1. Hilfsfrist 8 min. 1/8/9 Ja Ja 8 min. 1/8/9 Ja Ja 2. Hilfsfrist 16 min. 1/2/10/13 Nein Ja 13 min. 1/2/10/13 Ja Ja Die durchschnittliche Ausrückzeit des Löschzugs 1 ist mit 5 Minuten ermittelt. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall 5.4.9 Stand 03/2012 Gemeindeteil Keldenich Seite 52 von 141 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 53 von 141 Ortsbeschreibung: Keldenich liegt auf einer Höhe von 470 bis 515 Meter über NN, 2,5 km westlich von Kall und jeweils 9 km von Sistig und Wahlen entfernt. Keldenich zählt 915 Einwohner, davon sind 30 Personen mit Nebenwohnsitz gemeldet. Zu Keldenich gehören noch die folgenden Wohnplätze / Aussiedlerhöfe:  Meurerhof  Taubentaler Hof  Schwalbenhof  Hof Kleinholz  Hof Brandenbusch  Margaretenhof  Güntzentalerhof  Hövelshof  Felsfeldhof  Jagdhaus  Hubertushof Erschlossen wird Keldenich von der am Ort vorbeiführenden L 206 und der K 67, die durch den Ort führt. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 54 von 141 Risiken: besondere Risiken: Gaststätte mit Saal Schützenhaus Seniorenpflegeheim mit mindestens 15 Plätzen Autowerkstatt Kirche Kindergarten landwirtschaftliche Anwesen Reitbetrieb mit Pensionspferden Naturschutzgebiet ehemaliger Steinbruch Schießanlage Schützenverein Keldenich Verkehrsbedingte Risiken: Verkehrsunfallrisiko auf der vielbefahrenen L 206 Topographische Risiken: Höhendifferenzen, größere Waldgebiete, Aussiedlergehöfte Löschwasserversorgung: Keldenich ist ausschließlich an die Versorgungsleitung des Wasserverbandes Oleftal in Hellenthal angeschlossen. Die Löschwasserversorgung aus dem Trinkwassernetz des Wasserverbandes erfolgt in der Ortslage über 93 Unterflurhydranten. Die Löschwasserversorgung für die Ortslage Keldenich wird zum heutigen Zeitpunkt für den Grundschutz als gesichert angesehen. Kritisch ist dagegen die Löschwasserversorgung im Bereich der Aussiedlerhöfe anzusehen. Hier muss auf Tanklöschfahrzeuge zurückgegriffen werden. Feuerwehr: Keldenich ist dem Löschzug 1 zugeteilt. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 55 von 141 Erreichungsgrad: Erreichungsgrad Werktag 06:00 - 18:00 Uhr Sonn-, Feiertag und Werktag 18:00 - 06:00 Uhr erfüllt erfüllt Zeit Funktionen Zeit Funktionen Zeit Funktionen Zeit Funktionen 1. Hilfsfrist 10 min. 1/8/9 Nein Ja 10 min. 1/8/9 Nein Ja 2. Hilfsfrist 17 min. 1/2/10/13 Nein Ja 13 min. 1/2/10/13 Ja Ja Die durchschnittliche Ausrückzeit des Löschzugs 1 ist mit 5 Minuten ermittelt. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall 5.4.10 Stand 03/2012 Seite 56 von 141 Gemeindeteil Krekel Ortsbeschreibung: Krekel liegt an der B 258 zwischen Rüth und Roder auf einer Höhe von 595 Meter über NN. Krekel zählt 287 Einwohner, davon sind 24 Personen mit Nebenwohnsitz gemeldet. Erschlossen wird Krekel durch die B 258 und die L 22. Nördlich von Krekel liegt das Waldund Naturschutzgebiet Krekeler Heide. Zwischen Krekel und Roder liegt das Waldstück Krekeler Hardt. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Risiken: besondere Risiken: Hotel Schönblick Gaststätte „Tanzscheune“ / Event Location Autohaus Rupp KFZ-Werkstatt Finder Tankstelle Freie Tankstelle Tankstelle Rupp Kirche St. Barbara Pfadfinderheim St. Georg Kindergarten Bürgerhaus Krekel/Rüth landwirtschaftliche Anwesen Fischbach Verkehrsbedingte Risiken: Verkehrsunfallrisiko auf der viel befahrenen B 258 und der L 22 Topographische Risiken: größere Waldgebiete Seite 57 von 141 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 58 von 141 Löschwasserversorgung: Krekel ist ausschließlich an die Versorgungsleitung des Wasserverbandes Oleftal in Hellenthal angeschlossen. Die Löschwasserversorgung aus dem Trinkwassernetz des Wasserverbandes erfolgt in der Ortslage über 35 Unterflurhydranten. Die durchschnittliche Wasserlieferung an den Hydranten in der Ortslage liegt unter den, als Grundschutz geforderten, 800 Liter/Min. Zurzeit können nur 400 Liter/Min. entnommen werden. Die Löschwasserversorgung für die Ortslage Krekel ist zum heutigen Zeitpunkt für den Grundschutz nicht gesichert. Als Maßnahme zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung soll bis zum Herbst 2012, durch den Einbau einer Druckerhöhungsanlage, der geforderte Grundschutz erreicht werden. Feuerwehr Die Ortschaft Krekel ist dem Löschzug 2 zugeteilt. Die erste Zuständigkeit liegt bei der Löschgruppe Sistig. Erreichungsgrad Erreichungsgrad Werktag 06:00 - 18:00 Uhr Sonn-, Feiertag und Werktag 18:00 - 06:00 Uhr erfüllt erfüllt Zeit Funktionen Zeit Funktionen Zeit Funktionen Zeit Funktionen 1. Hilfsfrist 7 min. 1/8/9 Ja Ja 7 min. 1/8/9 Ja Ja 2. Hilfsfrist 10 min. 1/2/10/13 Ja Ja 10 min. 1/2/10/13 Ja Ja Die durchschnittliche Ausrückzeit des Löschzugs 2 ist mit 4 Minuten ermittelt. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall 5.4.11 Stand 03/2012 Seite 59 von 141 Gemeindeteil Rinnen Ortsbeschreibung: Rinnen liegt zwischen Sistig und Sötenich an der L 203 auf einer durchschnittlichen Höhe von ca. 485 Meter über NN. Rinnen zählt 371 Einwohner, davon sind 6 Personen mit Nebenwohnsitz gemeldet. Zum Gemeindeteil Rinnen gehören die Wohnplätze:  Wiedenhof  Karolinenhof Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 60 von 141 Risiken: besondere Risiken: Steinbruch Rinnen Schotterwerk Winter & Weiss Kirche Bürgerhaus Schreinereibetrieb landwirtschaftliche Anwesen Verkehrsbedingte Risiken: Unfallgefahr auf der L 203 Topographische Risiken: größere Waldgebiete, große Höhenunterschiede innerhalb der Ortslage. Löschwasserversorgung: Rinnen ist ausschließlich an die Versorgungsleitung des Wasserverbandes Oleftal in Hellenthal angeschlossen. Die Löschwasserversorgung aus dem Trinkwassernetz des Wasserverbandes erfolgt in der Ortslage über 36 Unterflurhydranten. Die durchschnittliche Wasserlieferung an den Hydranten in der Ortslage liegt überwiegend bei den als Grundschutz geforderten 800 Liter/Min. Die Löschwasserversorgung für die Ortslage Rinnen wird zum heutigen Zeitpunkt für den Grundschutz als überwiegend gesichert angesehen. Die Löschwasserversorgung des Wiedenhofes ist nicht gesichert. Die Versorgung des Karolinenhofs wird durch eigene Löschwasserzisternen mit ca. 30 m³ Wasser gewährleistet. Feuerwehr: Rinnen ist dem Löschzug 2 zugeteilt. Die erste Zuständigkeit liegt bei der Löschgruppe Sistig. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 61 von 141 Erreichungsgrad: Erreichungsgrad Werktag 06:00 - 18:00 Uhr Sonn-, Feiertag und Werktag 18:00 - 06:00 Uhr erfüllt erfüllt Zeit Funktionen Zeit Funktionen Zeit Funktionen Zeit Funktionen 1. Hilfsfrist 8 min. 1/8/9 Ja Ja 8 min. 1/8/9 Ja Ja 2. Hilfsfrist 13 min. 1/2/10/13 Ja Ja 13 min. 1/2/10/13 Ja Ja Die durchschnittliche Ausrückzeit des Löschzugs 2 ist mit 4 Minuten ermittelt. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall 5.4.12 Stand 03/2012 Seite 62 von 141 Gemeindeteil Roder Ortsbeschreibung: Roder liegt südlich von Krekel an der B 258 auf einer Höhe von 570 Meter über NN. Roder zählt 69 Einwohner, davon sind 3 Personen mit Nebenwohnsitz gemeldet. Erschlossen wird Roder von der B 258 und der K 62. Risiken: besondere Risiken: landwirtschaftliches Anwesen Verkehrsbedingte Risiken: Keine Topographische Risiken: größere Waldgebiete Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 63 von 141 Löschwasserversorgung: Roder ist ausschließlich an die Versorgungsleitung des Wasserverbandes Oleftal in Hellenthal angeschlossen. Die Löschwasserversorgung aus dem Trinkwassernetz des Wasserverbandes erfolgt in der Ortslage über 10 Unterflurhydranten. Die durchschnittliche Wasserlieferung an den Hydranten in der Ortslage liegt unter den als Grundschutz geforderten 800 Liter/Min. Erreicht werden maximal 400 Liter/Min. Die Löschwasserversorgung für die Ortslage Roder wird zum heutigen Zeitpunkt für den Grundschutz als nicht gesichert angesehen. Als Maßnahme zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung soll bis zum Herbst 2012, durch den Einbau einer Druckerhöhungsanlage, der geforderte Grundschutz erreicht werden. Feuerwehr Roder ist dem Löschzug 2 zugeteilt. Die erste Zuständigkeit liegt bei der Löschgruppe Sistig. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 64 von 141 Erreichungsgrad Erreichungsgrad Werktag 06:00 - 18:00 Uhr Sonn-, Feiertag und Werktag 18:00 - 06:00 Uhr erfüllt erfüllt Zeit Funktionen Zeit Funktionen Zeit Funktionen Zeit Funktionen 1. Hilfsfrist 8 min. 1/8/9 Ja Ja 8 min. 1/8/9 Ja Ja 2. Hilfsfrist 13 min. 1/2/10/13 Ja Ja 13 min. 1/2/10/13 Ja Ja Die durchschnittliche Ausrückzeit des Löschzugs 2 ist mit 4 Minuten ermittelt. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall 5.4.13 Stand 03/2012 Seite 65 von 141 Gemeindeteil Rüth Ortsbeschreibung: Rüth liegt unmittelbar östlich von Krekel auf einer Höhe von 590 Meter über NN. Rüth zählt 47 Einwohner, davon ist eine Person mit Nebenwohnsitz gemeldet. Erschlossen wird Rüth von der B 258 und der L 22. Zu Rüth gehört auch der Wohnplatz Forsthaus Rüth. Risiken: besondere Risiken: Fischbach Verkehrsbedingte Risiken: Keine Topographische Risiken: größere Waldgebiete Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 66 von 141 Löschwasserversorgung: Rüth ist ausschließlich an die Versorgungsleitung des Wasserverbandes Oleftal in Hellenthal angeschlossen. Die Löschwasserversorgung aus dem Trinkwassernetz des Wasserverbandes erfolgt in der Ortslage über 11 Unterflurhydranten. Die durchschnittliche Wasserlieferung an den Hydranten in der Ortslage liegt überwiegend bei den als Grundschutz geforderten 800 Liter/Min. Die Löschwasserversorgung für die Ortslage Rüth wird zum heutigen Zeitpunkt für den Grundschutz als überwiegend gesichert angesehen. Feuerwehr: Rüth ist dem Löschzug 2 zugeteilt. Die erste Zuständigkeit liegt bei der Löschgruppe Sistig. Erreichungsgrad: Erreichungsgrad Werktag 06:00 - 18:00 Uhr Sonn-, Feiertag und Werktag 18:00 - 06:00 Uhr erfüllt erfüllt Zeit Funktionen Zeit Funktionen Zeit Funktionen Zeit Funktionen 1. Hilfsfrist 8 min. 1/8/9 Ja Ja 8 min. 1/8/9 Ja Ja 2. Hilfsfrist 13 min. 1/2/10/13 Ja Ja 13 min. 1/2/10/13 Ja Ja Die durchschnittliche Ausrückzeit des Löschzugs 2 ist mit 4 Minuten ermittelt. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall 5.4.14 Stand 03/2012 Seite 67 von 141 Gemeindeteil Scheven Ortsbeschreibung: Scheven liegt im Norden der Gemeinde Kall an der Grenze zur Stadt Mechernich. Scheven zählt 570 Einwohner, davon sind 43 mit Zweitwohnsitz gemeldet. Scheven liegt an der Bahnlinie Köln-Trier. Regionalzüge halten in Scheven. Verkehrstechnisch ist Scheven über die K 28 angebunden, die im Nordwesten auf die B 266 und im Osten zur Nachbarortschaft Kallmuth führt. Zur Ortschaft Scheven gehört noch der Wohnplatz Westschacht. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 68 von 141 Risiken: besondere Risiken: Gärtnereibetrieb Schaar Reiterhof Quellenhof Töpferei Moses Außenlager Fa. Schäfer Kirche Kindergarten verkehrsbedingte Risiken: Bahnstrecke Köln - Trier topographische Risiken: Bei Starkregen tritt der Bleibach, der durch das gesamte Ortsgebiet führt, gelegentlich über die Ufer. Löschwasserversorgung: Scheven ist ausschließlich an die Versorgungsleitung des Wasserverbandes Oleftal in Hellenthal angeschlossen. Die Löschwasserversorgung aus dem Trinkwassernetz des Wasserverbandes erfolgt in der Ortslage über 67 Unterflurhydranten. Die durchschnittliche Wasserlieferung an den Hydranten in der Ortslage liegt überwiegend bei den als Grundschutz geforderten 800 Liter/Min. Die Löschwasserversorgung für die Ortslage Scheven wird zum heutigen Zeitpunkt für den Grundschutz als überwiegend gesichert angesehen. Feuerwehr: Scheven ist dem Löschzug 1 zugeteilt Erreichungsgrad: Erreichungsgrad Werktag 06:00 - 18:00 Uhr Sonn-, Feiertag und Werktag 18:00 - 06:00 Uhr erfüllt erfüllt Zeit Funktionen Zeit Funktionen Zeit Funktionen Zeit Funktionen 1. Hilfsfrist 10 min. 1/8/9 Nein Ja 10 min. 1/8/9 Nein Ja 2. Hilfsfrist 20 min. 1/2/10/13 Nein Ja 13 min. 1/2/10/13 Ja Ja Die durchschnittliche Ausrückzeit des Löschzugs 1 ist mit 5 Minuten ermittelt. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall 5.4.15 Stand 03/2012 Seite 69 von 141 Gemeindeteil Sistig Ortsbeschreibung: Sistig liegt im Südwesten der Gemeinde Kall an der Grenze zur Gemeinde Hellenthal auf einer durchschnittlichen Höhe von 530 m und zählt 823 Einwohner, davon sind 28 mit Zweitwohnsitz gemeldet. Verkehrstechnisch ist Sistig über folgende Straßen angebunden:  B 258, die in Nord-Süd-Richtung westlich an Sistig vorbeiführt  K 64 in nördlicher Richtung nach Frohnrath  L 203 in nordöstlicher Richtung nach Rinnen  Eine Gemeindestraße in südöstlicher Richtung nach Diefenbach Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 70 von 141 Risiken: besondere Risiken: Völler Holzprodukte GmbH Stefan Pütz, Schmiede und Schlosserei Bäckerei Zimmer Bäckerei Zander Bürgerhaus Gaststätte Hubertushof Bestattungsunternehmen Becker Gemeinschaftsgrundschule Kindergarten Kirche verkehrsbedingte Risiken: Verkehrsunfallrisiko auf der vielbefahrenen B 258 topographische Risiken: größere Waldgebiete Löschwasserversorgung: Sistig ist ausschließlich an die Versorgungsleitung des Wasserverbandes Oleftal in Hellenthal angeschlossen. Die Löschwasserversorgung aus dem Trinkwassernetz des Wasserverbandes erfolgt in der Ortslage über 75 Unterflurhydranten. Die durchschnittliche Wasserlieferung an den Hydranten in der Ortslage liegt überwiegend bei den als Grundschutz geforderten 800 Liter/Min. Die Löschwasserversorgung für die Ortslage Sistig wird zum heutigen Zeitpunkt für den Grundschutz als überwiegend gesichert angesehen. Feuerwehr: Sistig ist dem Löschzug 2 zugeteilt. Die erste Zuständigkeit liegt bei der Löschgruppe Sistig. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 71 von 141 Erreichungsgrad: Erreichungsgrad Werktag 06:00 - 18:00 Uhr Sonn-, Feiertag und Werktag 18:00 - 06:00 Uhr erfüllt erfüllt Zeit Funktionen Zeit Funktionen Zeit Funktionen Zeit Funktionen 1. Hilfsfrist 6 min. 1/8/9 Ja Ja 6 min. 1/8/9 Ja Ja 2. Hilfsfrist 10 min. 1/2/10/13 Ja Ja 10 min. 1/2/10/13 Ja Ja Die durchschnittliche Ausrückzeit des Löschzugs 2 ist mit 4 Minuten ermittelt. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall 5.4.16 Stand 03/2012 Seite 72 von 141 Gemeindeteil Sötenich Ortsbeschreibung: Sötenich liegt südlich von Kall an der L 204 und der Bahnlinie Köln-Trier auf einer durchschnittlichen Höhe von 388 m und zählt 1053 Einwohner, davon sind 41 mit Zweitwohnsitz gemeldet. Parallel zur L 204 fließt die Urft durch Sötenich. In der Ortsmitte mündet die L 203 auf die L 204. Verkehrstechnisch ist Sötenich über diese beiden Landstraßen angebunden. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 73 von 141 Risiken: besondere Risiken: Zementwerk LaFarge Metzgerei Hammes Gaststätte Hammes Gaststätte „Unter den Linden“ Hotel / Gaststätte Osmanische Herberge Motorradwerkstatt „Halle 7“ Freie Werkstatt landwirtschaftliche Anwesen Kirche Bürgerhaus Verkehrsbedingte Risiken: Bahnlinie mit Bahnübergang beschrankt Kreuzungsbereich L 203 – L 204 Topographische Risiken: größere Höhenunterschiede in der Ortslage, Waldgebiete rings um Sötenich Löschwasserversorgung: Sötenich ist ausschließlich an die Versorgungsleitung des Wasserverbandes Oleftal in Hellenthal angeschlossen. Die Löschwasserversorgung aus dem Trinkwassernetz des Wasserverbandes erfolgt in der Ortslage über 73 Unterflurhydranten. Zusätzlich kann die, durch den Ort führende, Urft ganzjährig zur Wasserentnahme genutzt werden. Das Zementwerk LaFarge verfügt über eine eigene Wasserentnahmemöglichkeit aus der Urft, die auch im Brandschutzkonzept dieses Betriebes gefordert wurde. Die durchschnittliche Wasserlieferung an den Hydranten in der Ortslage liegt überwiegend bei den als Grundschutz geforderten 800 Liter/Min. Die Löschwasserversorgung für die Ortslage Sötenich wird zum heutigen Zeitpunkt für den Grundschutz als überwiegend gesichert angesehen. Feuerwehr: Sötenich ist dem Löschzug 1 zugeteilt. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 74 von 141 Erreichungsgrad: Erreichungsgrad Werktag 06:00 - 18:00 Uhr Sonn-, Feiertag und Werktag 18:00 - 06:00 Uhr erfüllt erfüllt Zeit Funktionen Zeit Funktionen Zeit Funktionen Zeit Funktionen 1. Hilfsfrist 8 min. 1/8/9 Ja Ja 8 min. 1/8/9 Ja Ja 2. Hilfsfrist 12 min. 1/2/10/13 Ja Ja 12 min. 1/2/10/13 Ja Ja Die durchschnittliche Ausrückzeit des Löschzugs 1 ist mit 5 Minuten ermittelt. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall 5.4.17 Stand 03/2012 Seite 75 von 141 Gemeindeteil Steinfeld Ortsbeschreibung: Steinfeld liegt nördlich von Wahlen auf einer Höhe von 522 m. Steinfeld hat 198 Einwohner, davon 40 mit Nebenwohnsitz. Verkehrstechnisch wird Steinfeld von der L 22 erschlossen. Zu Steinfeld gehören die Wohnplätze „Forsthaus Steinfeld“ und „Hallenthaler Mühle“. Risiken: besondere Risiken: Kloster Steinfeld mit Gästehaus Basilika Steinfeld, Kulturdenkmal Gymnasium Hermann-Josef-Kolleg mit Internat und Schwimmbad Biogasanlage landwirtschaftliches Anwesen Hotel Margaretenhof Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 76 von 141 Gaststätte Zur Alten Abtei Verkehrsbedingte Risiken: Keine Topographische Risiken: Lage des Ortes, zum Teil nur über Serpentinen erreichbar Löschwasserversorgung: Steinfeld ist ausschließlich an die Versorgungsleitung des Wasserverbandes Oleftal in Hellenthal angeschlossen. Die Löschwasserversorgung aus dem Trinkwassernetz des Wasserverbandes erfolgt in der Ortslage über 18 Unterflurhydranten und 4 Überflurhydranten (Kloster). Die durchschnittliche Wasserlieferung an den Hydranten in der Ortslage liegt überwiegend bei den als Grundschutz geforderten 800 Liter/Min. Feuerwehr: Steinfeld ist dem Löschzug 2 zugeteilt. Die erste Zuständigkeit liegt bei der Löschgruppe Wahlen. Erreichungsgrad: Erreichungsgrad Werktag 06:00 - 18:00 Uhr Sonn-, Feiertag und Werktag 18:00 - 06:00 Uhr erfüllt erfüllt Zeit Funktionen Zeit Funktionen Zeit Funktionen Zeit Funktionen 1. Hilfsfrist 7 min. 1/8/9 Ja Ja 7 min. 1/8/9 Ja Ja 2. Hilfsfrist 12 min. 1/2/10/13 Ja Ja 12 min. 1/2/10/13 Ja Ja Die durchschnittliche Ausrückzeit des Löschzugs 2 ist mit 4 Minuten ermittelt. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall 5.4.18 Stand 03/2012 Seite 77 von 141 Gemeindeteil Steinfelderheistert Ortsbeschreibung: Steinfelderheistert liegt auf einer Höhe von rund 524 Meter über NN. Steinfelderheistert zählt 126 Einwohner, davon 4 Personen mit einem Nebenwohnsitz. Erschlossen wird die Ortschaft durch die K 60 über die Ortschaften Diefenbach und Rinnen. Risiken: besondere Risiken: landwirtschaftliche Anwesen Firma TPS, landwirtschaftliches Lohnunternehmen Verkehrsbedingte Risiken: Keine Topographische Risiken: Keine Löschwasserversorgung: Steinfelderheistert ist ausschließlich an die Versorgungsleitung des Wasserverbandes Oleftal in Hellenthal angeschlossen. Die Löschwasserversorgung aus dem Trinkwassernetz des Wasserverbandes erfolgt in der Ortslage über 10 Unterflurhydranten. Die durchschnittliche Wasserlieferung an den Hydranten in der Ortslage liegt überwiegend bei den als Grundschutz geforderten 800 Liter/Min. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 78 von 141 Feuerwehr: Steinfeld ist dem Löschzug 2 zugeteilt. Die erste Zuständigkeit liegt bei der Löschgruppe Wahlen. Erreichungsgrad: Erreichungsgrad Werktag 06:00 - 18:00 Uhr Sonn-, Feiertag und Werktag 18:00 - 06:00 Uhr erfüllt erfüllt Zeit Funktionen Zeit Funktionen Zeit Funktionen Zeit Funktionen 1. Hilfsfrist 6 min. 1/8/9 Ja Ja 6 min. 1/8/9 Ja Ja 2. Hilfsfrist 10 min. 1/2/10/13 Ja Ja 10 min. 1/2/10/13 Ja Ja Die durchschnittliche Ausrückzeit des Löschzugs 2 ist mit 4 Minuten ermittelt. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall 5.4.19 Stand 03/2012 Seite 79 von 141 Gemeindeteil Straßbüsch Ortsbeschreibung: Straßbüsch liegt auf einer Höhe von rund 470 Meter über NN. Straßbüsch zählt 25 Einwohner davon 1 Person mit Nebenwohnsitz. Erschlossen wird die Ortschaft durch eine Gemeindestraße über die Ortschaft Golbach oder über einen Wirtschaftsweg über die Ortschaft Frohnrath. Risiken: Besondere Risiken: Keine Verkehrsbedingte Risiken: Keine Topographische Risiken: Keine Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 80 von 141 Löschwasserversorgung: Straßbüsch ist ausschließlich an die Versorgungsleitung des Wasserverbandes Oleftal in Hellenthal angeschlossen. Die Löschwasserversorgung aus dem Trinkwassernetz des Wasserverbandes erfolgt in der Ortslage über 3 Unterflurhydranten. Die durchschnittliche Wasserlieferung an den Hydranten in der Ortslage liegt bei den als Grundschutz geforderten 800 Liter/Min. Die Löschwasserversorgung für die Ortslage Straßbüsch ist zum heutigen Zeitpunkt für den Grundschutz ausreichend. Feuerwehr: Straßbüsch ist dem Löschzug 1 zugeteilt. Erreichungsgrad: Erreichungsgrad Werktag 06:00 - 18:00 Uhr Sonn-, Feiertag und Werktag 18:00 - 06:00 Uhr erfüllt erfüllt Zeit Funktionen Zeit Funktionen Zeit Funktionen Zeit Funktionen 1. Hilfsfrist 8 min. 1/8/9 Ja Ja 8 min. 1/8/9 Ja Ja 2. Hilfsfrist 13 min. 1/2/10/13 Ja Ja 13 min. 1/2/10/13 Ja Ja Die durchschnittliche Ausrückzeit des Löschzugs 1 ist mit 5 Minuten ermittelt. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall 5.4.20 Stand 03/2012 Seite 81 von 141 Gemeindeteil Urft Ortsbeschreibung: Urft liegt auf einer Höhe von rund 407 Meter über NN. Urft zählt 403 Einwohner, davon 91 Personen mit einem Nebenwohnsitz. Erschlossen wird die Ortschaft Urft durch die L 204 und die L 22. Risiken: besondere Risiken: das Jugendwaldheim Urft Hotel Weckmann Hermann-Josef-Haus ca. 100 Betten, ca. 120 Mitarbeiter Ehemaliger Ausweichsitz der Landesregierung NRW (Regierungsbunker) Schullandheim Urft Wohnanlage Haus Dalbenden Verkehrsbedingte Risiken: die Bahnstrecke Köln – Trier Topographische Risiken: Große Höhendifferenzen innerhalb der Ortslage Ausgedehnte Waldgebiete, auch zur Freizeitnutzung Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 82 von 141 Löschwasserversorgung: Urft ist ausschließlich an die Versorgungsleitung des Wasserverbandes Oleftal in Hellenthal angeschlossen. Die Löschwasserversorgung aus dem Trinkwassernetz des Wasserverbandes erfolgt in der Ortslage über 31 Unterflurhydranten. Die durchschnittliche Wasserlieferung an den Hydranten in der Ortslage liegt bei den als Grundschutz geforderten 800 Liter/Min. Das Hermann-Josef-Haus Urft verfügt zusätzlich als Objektschutz über eine Saugstelle aus dem Gillesbach und eine Wasserentnahmemöglichkeit aus dem eigenen Schwimmbad (200 m³ Wasser). Feuerwehr: Urft ist dem Löschzug 2 zugeteilt. Die erste Zuständigkeit liegt bei der Löschgruppe Wahlen. Erreichungsgrad: Erreichungsgrad Werktag 06:00 - 18:00 Uhr Sonn-, Feiertag und Werktag 18:00 - 06:00 Uhr erfüllt erfüllt Zeit Funktionen Zeit Funktionen Zeit Funktionen Zeit Funktionen 1. Hilfsfrist 8 min. 1/8/9 Ja Ja 8 min. 1/8/9 Ja Ja 2. Hilfsfrist 14 min. 1/2/10/13 Nein Ja 14 min. 1/2/10/13 Nein Ja Die durchschnittliche Ausrückzeit des Löschzugs 2 ist mit 4 Minuten ermittelt. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall 5.4.21 Stand 03/2012 Seite 83 von 141 Gemeindeteil Wahlen Ortsbeschreibung: Wahlen liegt auf einer Höhe von rund 525 Meter über NN. Der Ort zählt 477 Einwohner, davon 17 Personen mit einem Nebenwohnsitz. Erschlossen wird die Ortschaft durch eine Kreisstraße K 60 über die Ortschaften Steinfeld und Marmagen. Risiken: besondere Risiken: Reparaturwerkstatt Frontzek Bürgerhaus Wahlen landwirtschaftliche Anwesen Fischteiche im Gillesbach Schießanlage Schützenverein Wahlen Verkehrsbedingte Risiken: Keine Topographische Risiken: Keine Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 84 von 141 Löschwasserversorgung: Wahlen ist ausschließlich an die Versorgungsleitung des Wasserverbandes Oleftal in Hellenthal angeschlossen. Die Löschwasserversorgung aus dem Trinkwassernetz des Wasserverbandes erfolgt in der Ortslage über 45 Unterflurhydranten. Die durchschnittliche Wasserlieferung an den Hydranten in der Ortslage liegt bei den als Grundschutz geforderten 800 Liter/Min. Feuerwehr: Wahlen ist dem Löschzug 2 zugeteilt. Die erste Zuständigkeit liegt bei der Löschgruppe Wahlen. Erreichungsgrad: Erreichungsgrad Werktag 06:00 - 18:00 Uhr Sonn-, Feiertag und Werktag 18:00 - 06:00 Uhr erfüllt erfüllt Zeit Funktionen Zeit Funktionen Zeit Funktionen Zeit Funktionen 1. Hilfsfrist 6 min. 1/8/9 Ja Ja 6 min. 1/8/9 Ja Ja 2. Hilfsfrist 11 min. 1/2/10/13 Ja Ja 11 min. 1/2/10/13 Ja Ja Die durchschnittliche Ausrückzeit des Löschzugs 2 ist mit 4 Minuten ermittelt. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall 5.4.22 Stand 03/2012 Seite 85 von 141 Gemeindeteil Wallenthal Ortsbeschreibung: Wallenthal liegt an der B 266 nördlich von Kall, an der Grenze zur Stadt Mechernich. Der Ort zählt 212 Einwohner, davon sind 11 Personen mit einem Nebenwohnsitz gemeldet. Erschlossen wird Wallenthal durch die B 266 mit eigenen Auf- und Abfahrten, durch die K 28 in Richtung Scheven und durch die K 27 von Kall nach Voissel. Risiken: Besondere Risiken: Restaurant Eifeler Alpenhof landwirtschaftliche Betriebe Bürgerhaus Lackiererei Hamacher Metallbaubetrieb Urfell Verkehrsbedingte Risiken: Unfallrisiko auf der stark befahrenen B266 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 86 von 141 Topographische Risiken: Keine Löschwasserversorgung: Wallenthal ist ausschließlich an die Versorgungsleitung des Wasserverbandes Oleftal in Hellenthal angeschlossen. Die Löschwasserversorgung aus dem Trinkwassernetz des Wasserverbandes erfolgt in der Ortslage über 25 Unterflurhydranten. Die durchschnittliche Wasserlieferung an den Hydranten in der Ortslage liegt bei den, als Grundschutz geforderten 800 Liter/Min. Feuerwehr: Wallenthal ist dem Löschzug 1 zugeteilt Erreichungsgrad: Erreichungsgrad Werktag 06:00 - 18:00 Uhr Sonn-, Feiertag und Werktag 18:00 - 06:00 Uhr erfüllt erfüllt Zeit Funktionen Zeit Funktionen Zeit Funktionen Zeit Funktionen 1. Hilfsfrist 11 min. 1/8/9 Nein Ja 11 min. 1/8/9 Nein Ja 2. Hilfsfrist 21 min. 1/2/10/13 Nein Ja 13 min. 1/2/10/13 Ja Ja Die durchschnittliche Ausrückzeit des Löschzuges 1 wurde mit 5 Minuten ermittelt. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall 5.4.23 Stand 03/2012 Seite 87 von 141 Gemeindeteil Wallenthalerhöhe Ortsbeschreibung: Die Wallenthalerhöhe liegt auf einer Höhe von 410 Meter über NN, 2 km nördlich von Kall. Wallenthalerhöhe zählt 27 Einwohner, davon sind 3 Personen mit Nebenwohnsitz gemeldet. Erschlossen wird Wallenthalerhöhe von der B 266 und der L 206. Risiken: besondere Risiken: Reitbetrieb mit Pensionspferden Landwirtschaftliches Anwesen Verkehrsbedingte Risiken: Unfallrisiko auf der stark befahrenen B 266 und L 206 Topographische Risiken: Keine Löschwasserversorgung: Wallenthalerhöhe ist ausschließlich an die Versorgungsleitung des Wasserverbandes Oleftal in Hellenthal angeschlossen. Die Löschwasserversorgung aus dem Trinkwassernetz des Wasserverbandes erfolgt in der Ortslage über 8 Unterflurhydranten. Die Löschwasserversorgung für die Ortslage Wallenthalerhöhe wird zum heutigen Zeitpunkt für den Grundschutz als gesichert angesehen. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 88 von 141 Feuerwehr: Wallenthalerhöhe ist dem Löschzug 1 zugeteilt Erreichungsgrad: Erreichungsgrad Werktag 06:00 - 18:00 Uhr Sonn-, Feiertag und Werktag 18:00 - 06:00 Uhr erfüllt erfüllt Zeit Funktionen Zeit Funktionen Zeit Funktionen Zeit Funktionen 1. Hilfsfrist 9 min. 1/8/9 Nein Ja 9 min. 1/8/9 Nein Ja 2. Hilfsfrist 17 min. 1/2/10/13 Nein Ja 13 min. 1/2/10/13 Ja Ja Die durchschnittliche Ausrückzeit des Löschzuges 1 wurde mit 5 Minuten ermittelt. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall 6. Stand 03/2012 Seite 89 von 141 Ist–Struktur der Feuerwehr Kall 6.1 Allgemeines Nach § 1 FSHG haben die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren zu unterhalten und für eine angemessene Löschwasserversorgung Sorge zu tragen. Die Gemeinden sind darüber hinaus verpflichtet, ein den örtlichen Verhältnissen entsprechendes Melde- und Alarmsystem einzurichten und zu unterhalten. Die Feuerwehr muss in Ihrer Stärke, Ausrüstung und Gliederung (Zahl der Feuerwachen und Feuerwehrgerätehäuser sowie ihre Verteilung über das Gemeindegebiet) den aus den örtlichen Verhältnissen ergebenden Bedürfnissen und Anforderungen entsprechen.  " Örtliche Verhältnisse ": sind gekennzeichnet durch besondere Merkmale der Brandgefährdung wie Wohndichte, Flächengröße, Art der Bebauung, Bodengestaltung, große Waldund Heideflächen, Verkehrsnetz, Industrieanlagen und Wasservorräte. Es sei an dieser Stelle besonders darauf hingewiesen, dass die Beschaffung von Einsatzfahrzeugen nicht nur an die örtlichen Verhältnisse sondern insbesondere einsatztaktisch an den jeweilig zuständigen Löschzug gebunden ist, um eine effiziente Brandbekämpfung bzw. technische Hilfeleistung zur Rettung von Menschenleben bzw. Sachwerten sicherstellen zu können.  " Angemessene Löschwasserversorgung ": Die Löschwasserversorgung ist eine der Aufgaben der Gemeinde, die zur Brandbekämpfung nötigen Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Angemessen bedeutet, dass die Gemeinde nicht die Pflicht hat, für jede nur denkbare Gefahr Vorkehrungen zu treffen. Die Eigentümer, Besitzer oder Nutzungsberechtigte von Betrieben, Baulichkeiten und Grundstücken, von denen eine erhöhte Brandlast oder Brandgefährdung ausgeht, müssen für die besondere Löschwasserversorgung selbst Sorge tragen. Entsprechendes gilt für die Besitzer großer zusammenhängender Waldflächen. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 90 von 141  " Leistungsfähige Feuerwehr ": d.h., Vorhalten und Einsetzen der feuerwehrspezifischen, personellen und sachlichen Mittel, die - entsprechend den gegebenen örtlichen Verhältnissen allgemein erforderlich sind, um eine wirksame Brandbekämpfung und die Durchführung technischer Hilfeleistungen im Gemeindegebiet zu gewährleisten. Feuerwehrspezifisch sind in diesem Sinne Löschfahrzeuge, Pumpen, Hubrettungsfahrzeuge, Rüst- und Gerätewagen, Schlauchwagen, Gefahrgutfahrzeuge, Einsatzleitwagen u.a. mit entsprechendem Personal zur Bekämpfung von Bränden sowie zur Durchführung technischer Hilfeleistungen. Für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr ist die Errichtung und Unterhaltung entsprechender Feuerwehrgerätehäuser, die der Unterbringung von Fahrzeug, Gerät und persönlicher Ausrüstung sowie der Durchführung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen dienen, unabdingbar. Dabei sind Stärke und besondere Ausrüstung der jeweiligen Feuerwehr an den speziellen Bedürfnissen des zu schützenden Gemeindegebietes auszurichten. Das bedeutet jedoch auch, dass bei Vorhandensein besonders brand- oder explosionsgefährdeter Betriebe oder aufgrund der Zuweisung von Bundesautobahnabschnitten ggf. spezielle Lösch- und Rüstfahrzeuge mit entsprechend ausgebildetem Personal vorzuhalten und einzusetzen sind. Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Kall unterhält nach den Vorgaben des § 1 FSHG den Löschzug Kall (Löschzug 1) und die Löschgruppen Sistig und Wahlen (Löschzug 2), die flächendeckend organisiert sind. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 91 von 141 6.1.1 Zuständigkeitsbereiche der Löschzüge I und II im Gemeindebereich Die Ausrückebereiche der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kall umfassen grundsätzlich das Gemeindegebiet Kall. Aus einsatztaktischen Gründen ist das Gebiet der Gemeinde Kall in die nachstehend dargestellten Ausrückebereiche eingeteilt. Hieraus ergibt sich auch die örtliche Zuständigkeit der Löschzüge und -gruppen. Löschzug 1 Kall mit den Gewerbegebieten 1 und 2 Anstois Dottel Golbach Keldenich Scheven Sötenich Straßbüsch Wallenthal Wallenthalerhöhe Löschzug 2 (Löschgruppe Sistig) Sistig Benenberg Frohnrath Krekel Rinnen Roder Rüth Löschzug 2 (Löschgruppe Wahlen) Wahlen Diefenbach Gillenberg Steinfeld Steinfelderheistert Urft Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 92 von 141 Die Bereiche der Bundes, Land- und Kreisstraßen werden wie nachfolgend dargestellt abgedeckt: B 266 Von Gemeindegrenze Kall/Mechernich bis zur Gemeindegrenze Kall/Schleiden Löschzug 1 B 258 Von Gemeindegrenze Kall/Schleiden bis zur Gemeindegrenze Kall/Nettersheim Löschzug 2 L 206 Von der Abzweigung B266/Wallenthalerhöhe bis zur Gemeindegrenze Kall/Nettersheim Löschzug 1 L 204 Von der Abzweigung B 266/Wendeplatte über Kall, Sötenich und Urft bis zur Gemeindegrenze Löschzug 1 und 2 Kall/Nettersheim bei Barhaus L 105 Von der Abzweigung L206/Wallenthalerhöhe über Kall und Golbach bis zur Gemeindegrenze Löschzug 1 Kall/Schleiden bei Broich L203 Von der Abzweigung L 204 in Sötenich über Rinnen und Sistig bis zur Gemeindegrenze Kall/Hellenthal vor Wollenberg L 22 Von der Abzweigung L 206/Hövelshof über Urft, Steinfeld und Benenberg bis zur Löschzug 1 und 2 Gemeindegrenze Kall/Hellenthal hinter Benenberg K 67 Von der Abzweigung L206/Brucker-Kreisel über Hüttenstraße, Keldenicher Straße , Keldenich, Löschzug 1 Brigidastraße, Dech.-Wolfgarten-Straße und Auf der Lehmaar bis zum Abzweig L206 K 60 Von der Abzweigung L 203/Rinnen über Steinfelderheistert, Diefenbach und Wahlen bis zur Gemeindegrenze Kall/Nettersheim bei Wilhelmshöhe Löschzug 2 K 64 Von der Abzweigung B 258/Im Venn über Frohnrath bis zum Abzweig L203, Sistig, Frohnrather Weg Löschzug 2 K 62 Von der Abzweigung L 22/Benenberg bis zur Gemeindegrenze Kall/Hellenthal vor Hecken Löschzug 2 Löschzug 1 und 2 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 93 von 141 Je nach Schadenslage ist nach einsatztaktischen Gesichtspunkten die örtliche Zuständigkeit der Löschzüge zu beachten. Bei größeren Schadenslagen, die den Einsatz weiterer Einheiten erfordert, entscheidet der Einsatzleiter nach einsatztaktischen Gesichtspunkten, welche weiteren Einheiten angefordert werden sollen. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall 6.2 Stand 03/2012 Seite 94 von 141 Organisation 6.2.1 Einzelbetrachtung der Löschgruppen und –züge 6.2.1.1 Löschzug Kall 6.2.1.1.1 Feuerwehrgerätehaus: Das Feuerwehrgerätehaus wurde im Jahr 1974 errichtet und verfügt nach den Erweiterungen im Jahr 1992 und 2007 über acht normgerechte Fahrzeugeinstellplätze. Ausgestattet ist es mit Gaszentralheizung, Abgasabsauganlage, Sanitärräumen, Lagerräumen sowie einem Schulungs- bzw. Besprechungsraum im Obergeschoss. Gleichzeitig befindet sich die Koordinierungsstelle der Gemeinde Kall im Feuerwehrgerätehaus. Die Koordinierungsstelle dient der Einsatzbearbeitung für Flächen- oder besondere Lagen im Kreis Euskirchen für das Gebiet der Gemeinde Kall. (Bombenentschärfung, HochwasserSturmlagen etc.) Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Grundriss Gerätehaus Kall: Stand 03/2012 Seite 95 von 141 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 96 von 141 6.2.1.1.2 Fahrzeuge: Einsatzleitwagen Typ: ELW 1 Baujahr: 2004 Hersteller Fahrgestell: Fiat Hersteller Aufbau: Pütting Besatzung: 1:7 Erstzulassung: 2004 Kfz-Kennzeichen: EU 25451 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 97 von 141 Löschgruppenfahrzeug Typ: LF 8/6 Baujahr: 1997 Hersteller Fahrgestell: Mercedes Benz Hersteller Aufbau: Ziegler Besatzung: 1:8 Erstzulassung: 1997 Kfz-Kennzeichen: EU 174 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 98 von 141 Tanklöschfahrzeug Typ: TLF 16/25 Baujahr: 1999 Hersteller Fahrgestell: MAN Hersteller Aufbau: Ziegler Besatzung: 1:8 Erstzulassung: 1999 Kfz-Kennzeichen: EU 2682 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 99 von 141 Rüstwagen Typ: Rüstwagen Baujahr: 2009 Hersteller Fahrgestell: MAN Hersteller Aufbau: GimaexSchmitz Besatzung: 1:2 Erstzulassung: 2009 Kfz-Kennzeichen: EU FW 600 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 100 von 141 Einsatzleitwagen * Typ: ELW 2 Baujahr: 2006 Hersteller Fahrgestell: MAN Hersteller Aufbau: GimexSchmitz Besatzung: 1:2 Erstzulassung: 2006 Kfz-Kennzeichen: EU 2116 * bei diesem Fahrzeug handelt es sich um ein Kreisfahrzeug Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 101 von 141 Gerätewagen Typ: GW Baujahr: 1990 Hersteller Fahrgestell: VW/MAN Hersteller Aufbau: Sommer Besatzung: 1:2 Erstzulassung: 1990 Kfz-Kennzeichen: EU 2581 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 102 von 141 Mannschaftstransportfahrzeug Typ: MTF Baujahr: 1983 Hersteller Fahrgestell: Mercedes Benz Hersteller Aufbau: Mercedes Benz Besatzung: 1:8 Erstzulassung: 1983 Kfz-Kennzeichen: EU 2588 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 103 von 141 Kommandowagen Typ: KDOW Baujahr: 2003 Hersteller Fahrgestell: Daimler-Chrysler Hersteller Aufbau: Daimler-ChryslerJeep Besatzung: 1:4 Erstzulassung: 2003 Kfz-Kennzeichen: EU FW 611 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 104 von 141 6.2.1.1.3 Personal: Der Löschzug Kall verfügt über:  40 Mitglieder der Einsatzabteilung  18 Mitglieder der Jugendfeuerwehr  10 Mitglieder der Ehrenabteilung Ausbildungsstand der aktiven Mitglieder Führerscheinklasse 2 bzw. C, CE 18 Führerscheinklasse 3 bzw. C1E - Gemeindebrandinspektor 3 Führer von Verbänden 0 Zugführer 1 Gruppenführer 5 Truppführer 8 Truppmann Teil 2 18 Truppmann Teil 1 4 ohne 1 Sprechfunker 32 Maschinisten 23 Atemschutzgeräteträger 34 Absturzsicherung 15 Jugendgruppenleiter 4 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 105 von 141 Atemschutzgerätewart 2 Gerätewart 3 Drehleitermaschinisten 2 Gefährliche Stoffe und Güter 1 5 Gefährliche Stoffe und Güter 2 2 Strahlenschutz 1 5 Strahlenschutz 2 1 Strahlenschutz 3 0 Technische Hilfeleistung 1 15 Technische Hilfeleistung 2 2 Technische Hilfeleistung Rüstwagen 10 Technische Hilfeleistung Wald 13 Ausbilder Eignung 8 Ausbilder Truppmann/Truppführer 2 Ausbilder Maschinist 1 Ausbilder Technische Hilfe 1 Ausbilder Technische Hilfe Wald 1 Ausbilder Sprechfunker 1 Ausbilder AGT 1 Ausbilder Gefährliche Stoffe und Güter 0 Ausbilder Absturzsicherung 2 Ausbilder IuK (ELW 2) 3 Ausbilder Strahlenschutz 0 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 106 von 141 Ausstattung: Siehe Tabelle Anlage_06_Funk_Mess Alarmierung: Die Alarmierung des Löschzuges erfolgt über Funkmeldeempfänger und teilweise über die vorhandenen Sirenen. Verfügbarkeit Wohnsitz zum Feuerwehrgerätehaus Erreichbarkeit des Feuerwehrgerätehauses Wohnsitz zum FwGH <5 Min. 5–10 Min. > 10 Min. Mitglieder allgemein 28 11 1 Meldeempfänger 28 11 1 Führerschein C/CE (alt: Klasse 2) 17 2 0 Führerschein C1 (alt: Klasse 3) 9 0 0 Atemschutzgeräteträger 28 9 1 Führungskräfte 9 0 0 Erreichbarkeit des Feuerwehrgerätehauses <5 Min. 5–10 Min. > 10 Min. Mitglieder allgemein 10 5 25 Meldeempfänger 10 5 25 Führerschein C/CE (alt: Klasse 2) 4 6 9 Führerschein C1 (alt: Klasse 3) 0 0 9 Atemschutzgeräteträger 10 5 23 Führungskräfte 4 0 5 Arbeitsplatz zum FwGH Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 107 von 141 6.2.1.2 Löschgruppe Sistig 6.2.1.2.1 Feuerwehrgerätehaus: Das Feuerwehrgerätehaus wurde im Jahr 1975 errichtet und verfügt nach der Erweiterung im Jahr 2011 über drei normgerechte Fahrzeugeinstellplätze. Ausgestattet ist es mit Gaszentralheizung, Abgasentlüftung, Lagerräume, Sanitärräumen sowie einem Schulungs- bzw. Besprechungsraum. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Grundriss Gerätehaus Sistig: Stand 03/2012 Seite 108 von 141 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 109 von 141 6.2.1.2.2 Fahrzeuge: Löschgruppenfahrzeug Typ: LF 8/6 Baujahr: 1997 Hersteller Fahrgestell: Mercedes Benz Hersteller Aufbau: Ziegler Besatzung: 1:8 Erstzulassung: 1997 Kfz-Kennzeichen: EU 169 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 110 von 141 Tanklöschfahrzeug Typ: TLF 8/18 Baujahr: 1992 Hersteller Fahrgestell: VW / MAN Hersteller Aufbau: Schlingmann Besatzung: 1:2 Erstzulassung: 1992 Kfz-Kennzeichen: EU 11 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 111 von 141 Mannschaftstransportfahrzeug Typ: MTF Baujahr: 2004 Hersteller Fahrgestell: Fiat Hersteller Aufbau: Pütting Besatzung: 1:8 Erstzulassung: 2004 Kfz-Kennzeichen: EU 25452 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 112 von 141 6.2.1.2.3 Personal: Die Löschgruppe Sistig verfügt über  34 Mitglieder der Einsatzabteilung  13 Mitglieder der Jugendfeuerwehr  10 Mitglieder der Ehrenabteilung Ausbildungsstand der aktiven Mitglieder Führerscheinklasse 2 bzw. C, CE 17 Führerscheinklasse 3 bzw. C1E 3 Leiter der Feuerwehr 1 Führer von Verbänden 0 Zugführer 2 Gruppenführer 3 Truppführer 14 Truppmann Teil 2 10 Truppmann Teil 1 4 ohne 0 Sprechfunker 18 Maschinisten 29 Atemschutzgeräteträger 23 Absturzsicherung 8 Jugendgruppenleiter 3 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 113 von 141 Atemschutzgerätewart 2 Gerätewart 2 Drehleitermaschinisten 0 Gefährliche Stoffe und Güter 1 7 Gefährliche Stoffe und Güter 2 0 Strahlenschutz 1 2 Strahlenschutz 2 0 Strahlenschutz 3 0 Technische Hilfeleistung 1 8 Technische Hilfeleistung 2 0 Technische Hilfeleistung Rüstwagen 1 Technische Hilfeleistung Wald 22 Ausbilder Eignung 4 Ausbilder Truppmann/Truppführer 1 Ausbilder Maschinist 0 Ausbilder Technische Hilfe 0 Ausbilder Technische Hilfe Wald 0 Ausbilder Sprechfunker 0 Ausbilder AGT 2 Ausbilder Gefährliche Stoffe und Güter 0 Ausbilder Strahlenschutz 0 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 114 von 141 Ausstattung: Siehe Tabelle Anlage_06_Funk_Mess Alarmierung: Die Alarmierung des Löschzuges erfolgt über Funkmeldeempfänger und teilweise über die vorhandenen Sirenen. Verfügbarkeit Wohnsitz zum Feuerwehrgerätehaus Erreichbarkeit des Feuerwehrgerätehauses Wohnsitz zum FwGH <5 Min. 5–10 Min. > 10 Min. Mitglieder allgemein 28 3 4 Meldeempfänger 26 3 4 Führerschein C/CE (alt: Klasse 2) 13 2 2 Führerschein C1 (alt: Klasse 3) 2 0 1 Atemschutzgeräteträger 17 3 3 Führungskräfte 5 1 0 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 115 von 141 Erreichbarkeit des Feuerwehrgerätehauses <5 Min. 5–10 Min. > 10 Min. Mitglieder allgemein 5 10 20 Meldeempfänger 4 10 14 Führerschein C/CE (alt: Klasse 2) 4 5 5 Führerschein C1 (alt: Klasse 3) 0 0 0 Atemschutzgeräteträger 4 8 6 Führungskräfte 1 0 2 Arbeitsplatz zum FwGH Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 116 von 141 6.2.1.3 Löschgruppe Wahlen 6.2.1.3.1 Feuerwehrgerätehaus: Das Feuerwehrgerätehaus wurde im Jahr 1978 errichtet und verfügt nach der Erweiterung im Jahr 2006 über zwei normgerechte Fahrzeugeinstellplätze sowie einen nicht normgerechten Fahrzeugeinstellplatz. Ausgestattet ist es mit Gaszentralheizung, Abgasentlüftung, Sanitärräumen sowie einem Schulungs- bzw. Besprechungsraum. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Grundriss Gerätehaus Wahlen: Stand 03/2012 Seite 117 von 141 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 118 von 141 6.2.1.3.2 Fahrzeuge: Löschgruppenfahrzeug Typ: LF 8/6 Baujahr: 1998 Hersteller Fahrgestell: MAN Hersteller Aufbau: Schlingmann Besatzung: 1:8 Erstzulassung: 1998 Kfz-Kennzeichen: EU 2597 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 119 von 141 Tanklöschfahrzeug Typ: TLF 16/25 Baujahr: 1986 Hersteller Fahrgestell: IVECO Hersteller Aufbau: Magirus Besatzung: 1:5 Erstzulassung: 1986 Kfz-Kennzeichen: EU 2580 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 120 von 141 Mannschaftstransportfahrzeug Typ: MTF Baujahr: 1995 Hersteller Fahrgestell: VW Hersteller Aufbau: VW Besatzung: 1:8 Erstzulassung: 1995 Kfz-Kennzeichen: EU 102 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 121 von 141 6.2.1.3.3 Personal: Die Löschgruppe Wahlen verfügt über  32 Mitglieder der Einsatzabteilung  14 Mitglieder der Jugendfeuerwehr  4 Mitglieder der Ehrenabteilung Ausbildungsstand der aktiven Mitglieder Führerscheinklasse 2 bzw. C, CE 14 Führerscheinklasse 3 bzw. C1E 13 Leiter der Feuerwehr 0 Führer von Verbänden 1 Zugführer 1 Gruppenführer 5 Truppführer 7 Truppmann Teil 2 11 Truppmann Teil 1 4 ohne 0 Sprechfunker 18 Maschinisten 14 Atemschutzgeräteträger 14 Absturzsicherung 8 Jugendgruppenleiter 4 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 122 von 141 Atemschutzgerätewart 1 Gerätewart 4 Drehleitermaschinisten 0 Gefährliche Stoffe und Güter 1 0 Gefährliche Stoffe und Güter 2 0 Strahlenschutz 1 0 Strahlenschutz 2 0 Strahlenschutz 3 0 Technische Hilfeleistung 1 6 Technische Hilfeleistung 2 0 Technische Hilfeleistung Rüstwagen 0 Technische Hilfeleistung Wald 10 Ausbilder Eignung 3 Ausbilder Truppmann/Truppführer 1 Ausbilder Maschinist 0 Ausbilder Technische Hilfe 0 Ausbilder Technische Hilfe Wald 0 Ausbilder Sprechfunker 0 Ausbilder AGT 0 Ausbilder Gefährliche Stoffe und Güter 0 Ausbilder Strahlenschutz 0 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 123 von 141 Ausstattung: Siehe Tabelle Anlage_06_Funk_Mess Alarmierung: Die Alarmierung des Löschzuges erfolgt über Funkmeldeempfänger und teilweise über die vorhandenen Sirenen. Verfügbarkeit Wohnsitz zum Feuerwehrgerätehaus Erreichbarkeit des Feuerwehrgerätehauses Wohnsitz zum FwGH <5 Min. 5–10 Min. > 10 Min. Mitglieder allgemein 22 7 3 Meldeempfänger 22 7 1 Führerschein C/CE (alt: Klasse 2) 5 6 3 Führerschein C1 (alt: Klasse 3) 4 7 2 Atemschutzgeräteträger 13 3 12 Führungskräfte 5 2 0 Erreichbarkeit des Feuerwehrgerätehauses <5 Min. 5–10 Min. > 10 Min. Mitglieder allgemein 3 5 12 Meldeempfänger 3 5 7 Führerschein C/CE (alt: Klasse 2) 3 4 3 Führerschein C1 (alt: Klasse 3) 0 1 4 Atemschutzgeräteträger 2 5 6 Führungskräfte 1 2 2 Arbeitsplatz zum FwGH Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall 6.3 Stand 03/2012 Seite 124 von 141 Erreichungsgrade 6.3.1 Tabellarisch Anstois Werktag 6.00 - 18.00 Uhr Sonn- und Feiertage, Werktags 18.00 - 6.00 Uhr Zeit Funktionen Zeit Funktionen 1.Hilfsfrist Nein Ja Nein Ja 2.Hilfsfrist Ja Nein Ja Ja Benenberg Werktag 6.00 - 18.00 Uhr Sonn- und Feiertage, Werktags 18.00 - 6.00 Uhr Zeit Funktionen Zeit Funktionen 1. Hilfsfrist Ja Ja Ja Ja 2. Hilfsfrist Ja Ja Ja Ja Diefenbach Werktag 6.00 - 18.00 Uhr Sonn- und Feiertage, Werktags 18.00 - 6.00 Uhr Zeit Funktionen Zeit Funktionen 1. Hilfsfrist Ja Ja Ja Ja 2. Hilfsfrist Ja Ja Ja Ja Dottel Werktag 6.00 - 18.00 Uhr Sonn- und Feiertage, Werktags 18.00 - 6.00 Uhr Zeit Funktionen Zeit Funktionen 1. Hilfsfrist Nein Ja Nein Ja 2. Hilfsfrist Ja Nein Ja Ja Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Frohnrath Stand 03/2012 Werktag 6.00 - 18.00 Uhr Seite 125 von 141 Sonn- und Feiertage, Werktags 18.00 - 6.00 Uhr Zeit Funktionen Zeit Funktionen 1. Hilfsfrist Ja Ja Ja Ja 2. Hilfsfrist Ja Ja Ja Ja Gillenberg Werktag 6.00 - 18.00 Uhr Sonn- und Feiertage, Werktags 18.00 - 6.00 Uhr Zeit Funktionen Zeit Funktionen 1. Hilfsfrist Ja Ja Ja Ja 2. Hilfsfrist Ja Ja Ja Ja Golbach Werktag 6.00 - 18.00 Uhr Sonn- und Feiertage, Werktags 18.00 - 6.00 Uhr Zeit Funktionen Zeit Funktionen 1. Hilfsfrist Nein Ja Nein Ja 2. Hilfsfrist Ja Nein Ja Ja Kall Werktag 6.00 - 18.00 Uhr Sonn- und Feiertage, Werktags 18.00 - 6.00 Uhr Zeit Funktionen Zeit Funktionen 1. Hilfsfrist Ja Ja Ja Ja 2. Hilfsfrist Ja Nein Ja Ja Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Keldenich Stand 03/2012 Werktag 6.00 - 18.00 Uhr Seite 126 von 141 Sonn- und Feiertage, Werktags 18.00 - 6.00 Uhr Zeit Funktionen Zeit Funktionen 1. Hilfsfrist Nein Ja Nein Ja 2. Hilfsfrist Nein Nein Ja Ja Krekel Werktag 6.00 - 18.00 Uhr Sonn- und Feiertage, Werktags 18.00 - 6.00 Uhr Zeit Funktionen Zeit Funktionen 1. Hilfsfrist Ja Ja Ja Ja 2. Hilfsfrist Ja Ja Ja Ja Rinnen Werktag 6.00 - 18.00 Uhr Sonn- und Feiertage, Werktags 18.00 - 6.00 Uhr Zeit Funktionen Zeit Funktionen 1. Hilfsfrist Ja Ja Ja Ja 2. Hilfsfrist Ja Ja Ja Ja Roder Werktag 6.00 - 18.00 Uhr Sonn- und Feiertage, Werktags 18.00 - 6.00 Uhr Zeit Funktionen Zeit Funktionen 1. Hilfsfrist Nein Ja Nein Ja 2. Hilfsfrist Ja Ja Ja Ja Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Rüth Stand 03/2012 Werktag 6.00 - 18.00 Uhr Seite 127 von 141 Sonn- und Feiertage, Werktags 18.00 - 6.00 Uhr Zeit Funktionen Zeit Funktionen 1. Hilfsfrist Ja Ja Ja Ja 2. Hilfsfrist Ja Ja Ja Ja Scheven Werktag 6.00 - 18.00 Uhr Sonn- und Feiertage, Werktags 18.00 - 6.00 Uhr Zeit Funktionen Zeit Funktionen 1. Hilfsfrist Nein Ja Nein Ja 2. Hilfsfrist Ja Nein Ja Ja Sistig Werktag 6.00 - 18.00 Uhr Sonn- und Feiertage, Werktags 18.00 - 6.00 Uhr Zeit Funktionen Zeit Funktionen 1. Hilfsfrist Ja Ja Ja Ja 2. Hilfsfrist Ja Ja Ja Ja Sötenich Werktag 6.00 - 18.00 Uhr Sonn- und Feiertage, Werktags 18.00 - 6.00 Uhr Zeit Funktionen Zeit Funktionen 1. Hilfsfrist Ja Ja Ja Ja 2. Hilfsfrist Ja Ja Ja Ja Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Steinfeld Stand 03/2012 Werktag 6.00 - 18.00 Uhr Seite 128 von 141 Sonn- und Feiertage, Werktags 18.00 - 6.00 Uhr Zeit Funktionen Zeit Funktionen 1. Hilfsfrist Ja Ja Ja Ja 2. Hilfsfrist Ja Ja Ja Ja Steinfelderheistert Werktag 6.00 - 18.00 Uhr Sonn- und Feiertage, Werktags 18.00 - 6.00 Uhr Zeit Funktionen Zeit Funktionen 1. Hilfsfrist Ja Ja Ja Ja 2. Hilfsfrist Ja Ja Ja Ja Straßbüsch Werktag 6.00 - 18.00 Uhr Sonn- und Feiertage, Werktags 18.00 - 6.00 Uhr Zeit Funktionen Zeit Funktionen 1. Hilfsfrist Nein Ja Nein Ja 2. Hilfsfrist Ja Nein Ja Ja Urft Werktag 6.00 - 18.00 Uhr Sonn- und Feiertage, Werktags 18.00 - 6.00 Uhr Zeit Funktionen Zeit Funktionen 1. Hilfsfrist Ja Ja Ja Ja 2. Hilfsfrist Nein Nein Nein Ja Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Wahlen Stand 03/2012 Werktag 6.00 - 18.00 Uhr Seite 129 von 141 Sonn- und Feiertage, Werktags 18.00 - 6.00 Uhr Zeit Funktionen Zeit Funktionen 1. Hilfsfrist Ja Ja Ja Ja 2. Hilfsfrist Ja Ja Ja Ja Wallenthal Werktag 6.00 - 18.00 Uhr Sonn- und Feiertage, Werktags 18.00 - 6.00 Uhr Zeit Funktionen Zeit Funktionen 1. Hilfsfrist Nein Ja Nein Ja 2. Hilfsfrist Nein Ja Ja Ja Wallenthalerhöhe Werktag 6.00 - 18.00 Uhr Sonn- und Feiertage, Werktags 18.00 - 6.00 Uhr Zeit Funktionen Zeit Funktionen 1. Hilfsfrist Nein Ja Nein Ja 2. Hilfsfrist Nein Ja Ja Ja Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 130 von 141 6.3.2 Erreichungsgrad, prozentual Ortsteil Anstois Benenberg Diefenbach Dottel Frohnrath Gillenberg Golbach Kall Keldenich Krekel Rinnen Roder Rüth Scheven Sistig Sötenich Steinfeld Steinfelderheistert Straßbüsch Urft Wahlen Wallenthal Wallenthalerhöhe Erreichung Hilfsfrist1 0,00% 100,00% 100,00% 0,00% 100,00% 100,00% 0,00% 100,00% 0,00% 100,00% 100,00% 0,00% 100,00% 0,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 0,00% 100,00% 100,00% 0,00% 0,00% Hilfsfrist2 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 64,29% 64,29% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 64,29% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 64,29% 0,00% 100,00% 64,29% 64,29% Gesamterreichungsgrad (%) Erreichte Einwohner Hilf1 (%) Hilf2 (%) 0,00 0,78 1,01 1,01 0,61 0,61 0,00 1,49 1,28 1,28 0,49 0,49 0,00 5,51 42,65 27,42 0,00 4,84 2,46 2,46 3,03 3,03 0,00 0,62 0,43 0,43 0,00 2,98 6,69 6,69 8,78 8,78 1,67 1,67 1,07 1,07 0,00 0,13 3,23 0,00 3,88 3,88 0,00 1,11 0,00 0,14 77,29 76,43 76,86 Einwohner je Ort 96 124 75 183 157 60 678 5244 926 303 373 76 53 569 823 1080 205 132 25 397 477 213 26 12295 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall 6.4 Stand 03/2012 Seite 131 von 141 Personal Die Personalplanung für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kall ist im Hinblick auf zwei Aspekte durchzuführen:  Leistungsfähigkeit Die Leistungsfähigkeit der Löschgruppen und –züge wird maßgeblich durch die verfügbare Personalstärke beeinflusst. Bei einer aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ermittelten und politisch geforderten Leistungsfähigkeit der Feuerwehr muss die Gesamtstärke unter Berücksichtigung geeigneter Personalfaktoren ermittelt werden.  Stärke der ersten Einheiten Zur Erfüllung des politisch vorgesehenen Schutzziels, die von den ersten ausrückenden Kräften einzuhalten sind, ist neben der personellen Stärke dieser Einheit(en) auch der Zeitfaktor zu berücksichtigen. Die Gesamtmannschaftsstärke des derzeitigen Personals der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kall (Ist) ist unter Punkt 6.4.1 und 6.4.2 (Planungsziel) festgelegten Mannschaftsstärke (Soll) gegenübergestellt. Derzeit ergibt sich aus der Gegenüberstellung eine Unterdeckung, die zu erforderlichen Personalentwicklungsmaßnahmen führen sollte. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 132 von 141 6.4.1 Übersicht Funktionen Freiwillige Feuerwehr Kall Stand: 20.12.2011 Personal Ist Soll Differenz Leiter Organisation und Einsatz 2 2 0 Einsatzplanung 2 2 0 Ausbildung 2 2 0 Brandschutzerziehung 6 6 0 Beschaffung Fahrzeuge und Ausrüstung 2 2 0 Haushaltswesen 2 2 0 Führungsorganisation Allgemeine Verwaltung Vorbeugender Brandschutz Brandschauen 1 1 0 Brandschutzgutachten 0 0 0 Stellungnahmen Brandschutzdienststelle 2 2 0 Leitungsdienst B (F VI)) 4 4 0 Leitungsdienst C (F IV) 5 8 -3 Gruppenführer (FIII) 12 16 -4 Truppführer 51 64 -13 Truppmänner 80 48 32 oben enthalten AGT 140 64 -76 Einsatzdienst Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 133 von 141 6.4.2 Übersicht Stärke Freiwillige Feuerwehr Kall Personal IST SOLL Differenz Löschzug Kall 41 66 -25 Löschgruppe Sistig 36 33 3 Löschgruppe Wahlen 32 33 -1 Löschzug Sistig / Wahlen 68 66 2 Gesamt: 109 132 -21 6.4.3 Altersstruktur der Freiwilligen Feuerwehr Kall Das Durchschnittsalter der aktiven Feuerwehrangehörigen (Einsatzabteilung) beträgt zurzeit 36 Jahre. Bei der Jugendfeuerwehr liegt das Durchschnittsalter bei 14 Jahren. Die Mitglieder der Einsatzabteilung (ohne Jugendfeuerwehr) verteilen sich in nachstehend aufgeführte Altersstufen:  bis 30 Jahre 51 Aktive  30 bis 40 Jahre 35 Aktive  40 bis 50 Jahre 32 Aktive  50 bis 60 Jahre 20 Aktive Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Altersstruktur der Freiwilligen Feuerwehr Kall im Bezug auf die Leistungsfähigkeit der Einsatzanforderungen als angemessen zu bezeichnen ist. Damit in absehbarer Zeit keine personellen Engpässe – z.B. durch den Wechsel von der Einsatz- in die Ehrenabteilung – entstehen, ist weiterhin gezielte Nachwuchsförderung zu betreiben. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall 7. Stand 03/2012 Seite 134 von 141 Maßnahmen Bereits in der Vergangenheit waren der Rat der Gemeinde Kall, die Verwaltung sowie die Wehrleitung bemüht, ein Höchstmaß an Personal, Fahrzeugen und Geräten sowie intakten Gerätehäusern vorzuhalten. Daher wurden aufgrund der Änderung des FSHG im Jahr 2000 folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Zielerreichung durchgeführt:          Änderung der Alarm- und Ausrückeordnung auf zugweise Alarmierung bei zeitkritischen Einsätzen. Vervollständigung von technischem Rettungsgerät (Hilfeleistungssatz) Zusätzliche persönliche Schutzausrüstung für Feuerwehrangehörige, die in den angrenzenden Kommunen beschäftigt sind. Doppelmitgliedschaft von Feuerwehrangehörigen aus anderen Kommunen, welche ihren Arbeitsplatz in der Gemeinde Kall haben (Erhöhung der Tagesverfügbarkeit) Verstärkte Mitgliederwerbung (besonders von Frauen) Förderung der Jugendfeuerwehr Brandschutzerziehung an Kindergärten und Schulen im Gemeindegebiet aktive Mitgliederwerbung Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit (Rauchmelderaktionstag, Rauchmelder für Neugeborene, Tag der offenen Tür…usw.) Der Brandschutzbedarfsplan macht jedoch deutlich, dass diese Maßnahmen bisher nicht ausreichen. Beim Personal muss eine Reserve von mindestens 300 % vorgehalten werden. Die Analyse der durchgeführten Erhebungen, Feststellungen, Datenerfassungen etc., insbesondere im Hinblick auf die zu erfüllenden Hilfsfristen 1 und 2 haben ergeben, dass zwingend Maßnahmen erforderlich sind, die Personalverfügbarkeit zu erhöhen und die Ausrückezeit zu verkürzen. Eine ständige Überprüfung und Weiterentwicklung der Freiwilligen Feuerwehr ist Grundvoraussetzung für den Erhalt des derzeitigen Niveaus und die Erfüllung des Schutzzieles. Um dieses Niveau zu halten oder noch zu verbessern, wird die Umsetzung der folgenden Maßnahmen dringend empfohlen. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall 7.1 Stand 03/2012 Seite 135 von 141 Personell / organisatorische Maßnahmen Nach Durchführung von Personalerhebungen und Auswertung der Realeinsätze (Controllingverfahren der Feuerwehren), musste festgestellt werden, dass in den einzelnen Standorten werktags in der Zeit von 06.00 bis 18.00 Uhr Einsatzkräfte in der, von der Bezirksregierung Köln geforderten Mindeststärke, nur bedingt zur Verfügung stehen. Die maßgeblichen Gründe für die fehlende Tagesverfügbarkeit der freiwilligen Kräfte liegen in der hohen Zahl der Berufspendler. 7.1.1 Öffentlichkeitsarbeit Die Löschgruppen müssen z. B. bei Feuerwehr- oder Informationsveranstaltungen die Besucher gezielt ansprechen. Pressearbeit in Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung Kall über deren Veröffentlichungsmedien - z.B. Rundblick oder Homepage der Gemeinde. Weiterhin soll die Feuerwehr über ihre eigene Internet-Seite intensive Pressearbeit durchführen. 7.1.2 Mitgliederwerbung Bedienstete der Gemeinde Kall sollten verstärkt auf eine Mitgliedschaft in der Feuerwehr angesprochen werden. Bei Neueinstellungen durch die Gemeinde Kall sollten Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kall besonders berücksichtigt werden. Arbeitnehmer, die im Gemeindegebiet Kall beschäftigt und Mitglieder ortsfremder Feuerwehren sind, können bedingt in das Alarmierungskonzept eingebunden werden; entsprechende Kontakte sind zu intensivieren. Als weitere Zielgruppen sind weibliche Mitglieder (Hausfrauen) sowie Personen mit Migrationshintergrund zu sehen. Eine weitere Möglichkeit wäre auch eine finanzielle Entlastung (Gemeindesteuern) für Feuerwehrangehörige. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 136 von 141 7.1.3 Aus- und Fortbildung Wesentlich für eine gut funktionierende Feuerwehr ist auch eine bestmögliche Ausbildung der Einsatzkräfte. Neben der Aus- und Fortbildung auf kommunaler Ebene zusammen mit den Nachbarkommunen Hellenthal und Schleiden sowie auf Kreisebene, sollten möglichst viele Feuerwehrangehörige Lehrgänge am Institut der Feuerwehr in Münster besuchen. Hier erfolgt die zielgerichtete Ausbildung, die für die Ausübung bestimmter Funktionen in der Hierarchie einer Freiwilligen Feuerwehr unumgänglich sind. Dieses Angebot wird durch eine Vielzahl von Seminaren und Lehrgängen zu speziellen Fachthemen ergänzt. Im Bereich der Fahrerausbildung der Einsatzkräfte, mit den erforderlichen Fahrerlaubnisklassen für Feuerwehrfahrzeuge, hat die Gemeinde in den letzten Jahren die vorliegenden Anträge bezuschusst; auch in Zukunft sollten hier entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt werden. Ein Angebot zum Erhalt oder zur Verbesserung der sportlichen Fitness der Einsatzkräfte ist vorhanden, dieses sollte intensiviert werden. Vor dem Hintergrund der zugweisen Alarmierung bei zeitkritischen Einsätzen ist die Zusammenarbeit der Löschgruppen untereinander und innerhalb eines Löschzuges zu intensivieren. Ziel muss es sein, dass die Einsatzkräfte im Einsatzfall auch die Fahrzeuge und die Ausstattung anderer Löschgruppen, insbesondere aber das Equipment innerhalb eines Löschzuges sicher beherrschen. 7.1.4 Jugendarbeit Aus der Jugendfeuerwehr werden in den nächsten Jahren laufend Mitglieder mit Erreichung des 18. Lebensjahres in die Einsatzabteilung der Feuerwehr wechseln. Dies bedingt, dass durch geeignete Werbemaßnahmen, deren Personalbestand mindestens gehalten werden muss. Der Erhalt aller Jugendfeuerwehrgruppen in den Einheiten der Gemeinde Kall ist unabdingbar erforderlich! Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 137 von 141 Die Verantwortlichen von Verwaltung und Feuerwehr sind aufgerufen, durch entsprechende Anreize und eine intensive Betreuung, den prozentualen Anteil der, in die Einsatzabteilung wechselnden Jugendlichen, auf dem derzeit hohen Stand zu halten. Eine Erhöhung der Sollstärke ist abhängig von der Anzahl der jeweils zur Verfügung stehenden qualifizierten Betreuer. Da die Betreuer der Jugendgruppen durch ihre zeitaufwändige und nervenaufreibende Tätigkeit ein außerordentlich hohes Maß an Engagement zeigen und es immer schwerer wird, geeignete Leute für diese Funktionen zu finden, sollten hier besondere Anreize geschaffen werden. Die derzeitige Situation der Gemeindejugendfeuerwehr stellt sich als erfreulich dar; die Anzahl der Bewerber übersteigt die zur Verfügung stehenden Plätze. 7.1.5 Besondere Maßnahmen zur Verbesserung des Erreichungsgrades Zurzeit beträgt die durchschnittliche Ausrückezeit des Löschzuges Kall 5 Minuten. Das bedeutet, dass für die eigentliche Einsatzfahrt nur noch 3 Minuten zur Verfügung stehen. Grund für die verhältnismäßig hohe Zeitspanne bis zum Ausrücken der ersten Einheit ist das tagsüber hohe Verkehrsaufkommen im Kernort Kall, insbesondere im Bereich der Bahnhofstraße. Zwar könnten Einsatzkräfte der Feuerwehr im Einsatzfall Sonderrechte nach §35 STVO in Anspruch nehmen, jedoch wird davon ausdrücklich abgeraten, da andere Verkehrsteilnehmer den Grund der Inanspruchnahme nicht erkennen können. Um die Ausrückezeit deutlich zu verkürzen, müssten also mehr Feuerwehrangehörige im Nahbereich des Feuerwehrgerätehauses eine Wohnung finden. Dazu bieten sich folgende Möglichkeiten an:     Neubau eines Mehrfamilienhauses durch die Gemeinde Ankauf eines Mehrfamilienhauses durch die Gemeinde Anbau von Wohneinheiten am Feuerwehrgerätehaus Anmietung und Bereitstellung von Wohnraum in umliegenden Mehrfamilienhäusern Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 138 von 141 Weitere Alternativen –wenn auch nur mit sehr hohem Aufwand zu realisieren- wären  eine verkehrstechnische Anbindung des Gerätehauses Kall über die Trierer Straße oder ein  Neubau des Gerätehauses an strategisch günstiger Stelle oder  eine fußläufige Anbindung von der Trierer Straße (Bereich Pendlerparkplatz) über eine Bahn- und Urftüberführung zum Feuerwehrgerätehaus. 7.2 Ausstattung 7.2.1 Technisches Equipment Die unter den Anlagen  Anlage_01_ Finanz_und_ Inv_Planung_Fahrz  Anlage_02_ Finanz_und_ Inv_Planung_Geräte  Anlage_03_Fahrzeuge  Anlage_04_Gerätehäuser  Anlage_05_Sondergeräte  Anlage_06_Funk_Mess  Anlage_07_Einsatzstatistik aufgeführten Ersatz- und Neubeschaffungen sind zur weiteren Aufrechterhaltung einer leistungsfähigen freiwilligen Feuerwehr erforderlich. Zusätzlich zu den oben aufgeführten Ersatz- und Neubeschaffungen ist die Umsetzung zur bundesweiten Einführung eines digitalen Funknetzes für die nicht polizeiliche Gefahrenabwehr (BOS) zwingend erforderlich. Bedingt durch den Wegfall der analogen Funkfrequenzen ist eine Ersatzbeschaffung von digitalen Funkmeldeempfängern in einem gesonderten Funknetz erforderlich. Mit dem Aufbau eines solchen Funknetzes ist ab 2015 zu rechnen. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall Stand 03/2012 Seite 139 von 141 7.2.2 Gerätehäuser Der Zustand der Feuerwehrgerätehäuser ist zurzeit als befriedigend zu bezeichnen. Energetische Maßnahmen können hier zu einer Kostensenkung im Bereich der Unterhaltungskosten führen. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall 7.3 Stand 03/2012 Seite 140 von 141 Zusammenfassung Alle vorgenannten Maßnahmen tragen dazu bei, dass bei planmäßiger Umsetzung eine     Erhöhung der Tagesverfügbarkeit Verkürzung der Ausrückezeit Verlängerung der Alarmfahrzeit Erhöhung des Erreichungsgrades und damit eine bessere Erreichung des definierten Schutzzieles gegeben ist. Die bestehende Stelle für den Feuerschutz in der Gemeindeverwaltung Kall sollte auch zukünftig Bestand haben, da die Aufgaben nicht mehr ehrenamtlich geleistet werden können. Hierzu zählen insbesondere        Organisation und Durchführung der Brandschau Einsatzplanung und Einsatzvorbereitung Aus- und Fortbildung Mitwirkung im bauaufsichtlichen Verfahren Personalgewinnung Brandschutzerziehung Technischer Dienst Die oben beschriebenen Maßnahmen sollten letztendlich zu einer Verbesserung des geforderten Erreichungsgrades auf mindestens 80 % führen. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kall 8. Stand 03/2012 Anlagen 8.1 Anlage_01_ Finanz_und_ Inv_Planung_Fahrz 8.2 Anlage_02_ Finanz_und_ Inv_Planung_Geräte 8.3 Anlage_03_Fahrzeuge 8.4 Anlage_04_Gerätehäuser 8.5 Anlage_05_Sondergeräte 8.6 Anlage_06_Funk_Mess 8.7 Anlage_07_Einsatzstatistik Seite 141 von 141