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Allgemeine Vorlage (Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie)

Daten

Kommune
Kall
Größe
122 kB
Erstellt
15.06.12, 18:13
Aktualisiert
22.06.12, 18:08
Allgemeine Vorlage (Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie) Allgemeine Vorlage (Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie) Allgemeine Vorlage (Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie) Allgemeine Vorlage (Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie) Allgemeine Vorlage (Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 92/2012 05.07.2012 Federführung: Fachbereich III An den Rat mit der Bitte um FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmidt Herr Schramm Mitzeichnung durch Beschlussfassung Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 7 Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Liegenschaften, Forst und Umwelt vom 26.06.2012 – TOP 3 – beschließt der Rat im Rahmen der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie wie folgt: 1. Die im Umsetzungsfahrplan angedachten Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte im Hinblick auf die EU-Wasserrahmenrichtlinie werden zur Kenntnis genommen. Eine Freigabe der Maßnahme des Umsetzungsfahrplanes gegenüber der Fachbehörde erfolgt jedoch derzeit nicht. 2. Eine verbindliche Durchführung von Maßnahmen, die teilweise bis zum Jahre 2027 vorgesehen sind, kann zur Zeit nicht erfolgen, weil über diesen langen Zeitraum nicht vorhersehbar ist, dass eine Landesförderung für alle Maßnahmen möglich sein wird. 3. Aus dem Umsetzungsfahrplan werden zunächst bis zum Jahre 2018 konkrete, noch zu benennende Einzelmaßnahmen umgesetzt, wobei gleichzeitig zu prüfen ist, wie die jeweilige Maßnahme möglichst kostengünstig durchgeführt werden kann. Anteilige Planstellen und Personalkosten in der Verwaltung sowie Arbeitsleistungen durch den Bauhof sind der Gemeinde Kall gegenüber voll umfänglich anzuerkennen und für die Dauer des Projekts zu fördern. 4. Diese Absichtserklärung geht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass das Land NRW in ausreichender Weise allgemeine Haushaltsmittel zur Verfügung stellt, so dass auf der Grundlage von Förderprogrammen des Landes die Maßnahmen mit mindestens 100 % gefördert werden. 5. Gleichzeitig stehen die ausgewählten Maßnahmen unter dem Vorbehalt, dass die dafür benötigten Grundstücke auch verfügbar gemacht werden können, weil anderenfalls eine Umsetzung der konkreten Maßnahmen nicht möglich ist. Vorlagen-Nr. 92/2012 Seite 2 Sachdarstellung: Mit der Thematik haben sich der Rat der Gemeinde Kall am 27.03.2012 und der Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt am 10.05.2012 befasst. Die Erläuterungen und Vorstellungen der Thematik wurden zur Kenntnis genommen. Eine Zustimmung zu den vorliegenden Umsetzungsfahrplänen sowie zur Finanzierung wurde nicht erteilt. Zwischenzeitlich haben weitere Gespräche zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie bei der Bezirksregierung Köln und zuletzt am 14.05.2012 unter Beteiligung der Bezirksregierung Köln, der Unteren Wasserbehörde, den Wasserverbänden und den betroffenen Städten und Gemeinden des Kreises Euskirchen mit juristischer Unterstützung des Städte- und Gemeindebundes NRW stattgefunden. Hierbei wurde nochmals zum Ausdruck gebracht, dass die Umsetzung der angedachten Maßnahmen aufgrund der finanziellen Belastung der einzelnen Kommunen in dieser Größenordnung nicht realisiert werden kann. Letztlich wurde auch herausgestellt, dass die im Umsetzungsfahrplan konkret vorgesehenen Maßnahmen im Hinblick auf die Kosten, aber auch hinsichtlich der Sinnhaftigkeit noch einmal im Rahmen einer Gewässerbegehung einer Überprüfung bedürfen. In Abstimmung mit dem Städte- und Gemeindebund wurde daher im Rahmen des Gespräches am 14.05.2012 vereinbart, dass die Kommunen den Umsetzungsfahrplan der geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte zur Kenntnis nehmen, eine Freigabe der Unterlagen gegenüber der Bezirksregierung Köln jedoch weiterhin nicht erfolgt. Andererseits bestand Einvernehmen, dass nur sinnhafte und finanzierbare Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte durchgeführt werden. Aufgrund dessen wurde vereinbart, dass die einzelnen Kommunen zunächst derartige Maßnahmen zur Realisierung bis zum Jahre 2018 vorschlagen werden. Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass insbesondere Maßnahmen zunächst in Umsetzung gegeben werden, die sowohl dem Hochwasserschutz als auch der Verbesserung der Gewässergüte dienen, weil Hochwasserschutzmaßnahmen, die zugleich zu einer Verbesserung der Gewässergüte führen, auch für die Bevölkerung nachvollziehbar sind. Da die durchzuführenden Maßnahmen sehr zeit- und personalintensiv sind, müssen anteilige Planstellen und Personalkosten in der Verwaltung sowie Arbeitsleistungen durch den Bauhof bei der Förderung voll anerkannt werden. Der vorgenannte Beschlussvorschlag soll in Abstimmung mit dem Städte- und Gemeindebund von allen beteiligten Kommunen gefasst werden, so dass dann auf dieser Grundlage das weitere Vorgehen veranlasst werden kann. Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften, Forst und Umwelt vom 26.06.2012 – TOP 3 - vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet. Vorlagen-Nr. 92/2012 Seite 3 Vorlagen-Nr. 92/2012 Seite 4 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 92/2012 26.06.2012 Federführung: Fachbereich III An den Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmidt Herr Schramm Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 3 Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt empfiehlt dem Rat, im Rahmen der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie folgenden Beschluss zu fassen: 6. Die im Umsetzungsfahrplan angedachten Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte im Hinblick auf die EU-Wasserrahmenrichtlinie werden zur Kenntnis genommen. Eine Freigabe der Maßnahme des Umsetzungsfahrplanes gegenüber der Fachbehörde erfolgt jedoch derzeit nicht. 7. Eine verbindliche Durchführung von Maßnahmen, die teilweise bis zum Jahre 2027 vorgesehen sind, kann zur Zeit nicht erfolgen, weil über diesen langen Zeitraum nicht vorhersehbar ist, dass eine Landesförderung für alle Maßnahmen möglich sein wird. 8. Aus dem Umsetzungsfahrplan werden zunächst bis zum Jahre 2018 konkrete, noch zu benennende Einzelmaßnahmen umgesetzt, wobei gleichzeitig zu prüfen ist, wie die jeweilige Maßnahme möglichst kostengünstig durchgeführt werden kann. Anteilige Planstellen und Personalkosten in der Verwaltung sowie Arbeitsleistungen durch den Bauhof sind der Gemeinde Kall gegenüber voll umfänglich anzuerkennen und für die Dauer des Projekts zu fördern. 9. Diese Absichtserklärung geht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass das Land NRW in ausreichender Weise allgemeine Haushaltsmittel zur Verfügung stellt, so dass auf der Grundlage von Förderprogrammen des Landes die Maßnahmen mit mindestens 100 % gefördert werden. 10. Gleichzeitig stehen die ausgewählten Maßnahmen unter dem Vorbehalt, dass die dafür benötigten Grundstücke auch verfügbar gemacht werden können, weil anderenfalls eine Umsetzung der konkreten Maßnahmen nicht möglich ist. Vorlagen-Nr. 92/2012 Seite 5 Sachdarstellung: Mit der Thematik haben sich der Rat der Gemeinde Kall am 27.03.2012 und der Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt am 10.05.2012 befasst. Die Erläuterungen und Vorstellungen der Thematik wurden zur Kenntnis genommen. Eine Zustimmung zu den vorliegenden Umsetzungsfahrplänen sowie zur Finanzierung wurde nicht erteilt. Zwischenzeitlich haben weitere Gespräche zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie bei der Bezirksregierung Köln und zuletzt am 14.05.2012 unter Beteiligung der Bezirksregierung Köln, der Unteren Wasserbehörde, den Wasserverbänden und den betroffenen Städten und Gemeinden des Kreises Euskirchen mit juristischer Unterstützung des Städte- und Gemeindebundes NRW stattgefunden. Hierbei wurde nochmals zum Ausdruck gebracht, dass die Umsetzung der angedachten Maßnahmen aufgrund der finanziellen Belastung der einzelnen Kommunen in dieser Größenordnung nicht realisiert werden kann. Letztlich wurde auch herausgestellt, dass die im Umsetzungsfahrplan konkret vorgesehenen Maßnahmen im Hinblick auf die Kosten, aber auch hinsichtlich der Sinnhaftigkeit noch einmal im Rahmen einer Gewässerbegehung einer Überprüfung bedürfen. In Abstimmung mit dem Städte- und Gemeindebund wurde daher im Rahmen des Gespräches am 14.05.2012 vereinbart, dass die Kommunen den Umsetzungsfahrplan der geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte zur Kenntnis nehmen, eine Freigabe der Unterlagen gegenüber der Bezirksregierung Köln jedoch weiterhin nicht erfolgt. Andererseits bestand Einvernehmen, dass nur sinnhafte und finanzierbare Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte durchgeführt werden. Aufgrund dessen wurde vereinbart, dass die einzelnen Kommunen zunächst derartige Maßnahmen zur Realisierung bis zum Jahre 2018 vorschlagen werden. Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass insbesondere Maßnahmen zunächst in Umsetzung gegeben werden, die sowohl dem Hochwasserschutz als auch der Verbesserung der Gewässergüte dienen, weil Hochwasserschutzmaßnahmen, die zugleich zu einer Verbesserung der Gewässergüte führen, auch für die Bevölkerung nachvollziehbar sind. Da die durchzuführenden Maßnahmen sehr zeit- und personalintensiv sind, müssen anteilige Planstellen und Personalkosten in der Verwaltung sowie Arbeitsleistungen durch den Bauhof bei der Förderung voll anerkannt werden. Der vorgenannte Beschlussvorschlag soll in Abstimmung mit dem Städte- und Gemeindebund von allen beteiligten Kommunen gefasst werden, so dass dann auf dieser Grundlage das weitere Vorgehen veranlasst werden kann.