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Allgemeine Vorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB)

Daten

Kommune
Kall
Größe
180 kB
Erstellt
22.06.12, 18:08
Aktualisiert
08.08.12, 18:11
Allgemeine Vorlage (2.  Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB) Allgemeine Vorlage (2.  Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB) Allgemeine Vorlage (2.  Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB) Allgemeine Vorlage (2.  Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB) Allgemeine Vorlage (2.  Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 101/2012 05.07.2012 Federführung: Fachbereich III An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmidt Frau Keutgen Mitzeichnung durch Beschlussfassung Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 8 2. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB a) Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: Zu a) Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 3.07.2012 – TOP 4 – beschließt der Rat, den Stellungnahmen bzw. Abwägungen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen zuzustimmen. Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 2) ist Bestandteil des Beschlusses. Zu b) Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 3.07.2012 – TOP 4 – beschließt der Rat die 2. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und verabschiedet die Entscheidungsbegründung. Plangeltungsbereich: Der Plangeltungsbereich für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ wird durch die beigefügte Übersichtskarte (Anlage 1) eindeutig bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse. Sachdarstellung: Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 22.11.2011 – Punkt 8 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Bebauungsplanänderung soll gem. § 13 a BauGB im sog. „beschleunigten Verfahren“ ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden. Vorlagen-Nr. 101/2012 Seite 2 Anlass der Änderung ist ein Antrag des Investors des Baugebietes, eine weitere Teilfläche des Gewerbegebietes in Mischgebiet bzw. Grünfläche umzuwandeln, so dass eine zweiseitige Erschließung möglich wird. Zur Umsetzung der geplanten Bebauungsplanänderung wurde im Vorfeld ein Schalltechnisches Gutachten erstellt. Die Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) wurde mit Schreiben vom 02.08.2011 gestellt. Mit Verfügung vom 16. August 2011 hat die Bezirksregierung Köln mitgeteilt, dass keine landesplanerischen Bedenken bestehen. Die Vereinbarkeit der Planung mit den Belangen des Hochwasserschutzes ist mit den zuständigen Fachdienststellen abzustimmen. Der Rat der Gemeinde Kall hat in der vorgenannten Sitzung am 22.11.2011 gleichzeitig die öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Oben im Auel“ einschließlich Begründung beschlossen. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 10. April bis einschließlich 11. Mai 2012 statt. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 22. März 2012 von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt. Bereits ab dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Kall am 23.03.2012, im Vorfeld der eigentlichen Offenlage, hatte die Öffentlichkeit die Möglichkeit sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Bauleitplanung zu informieren. Seitens der Öffentlichkeit ist keine Stellungnahme zum Verfahren eingegangen. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung von den berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der Stellungnahmen bzw. Abwägung der Verwaltung mit Beschlussvorschlägen sind der beigefügten Anlage 2 zu entnehmen. Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am 03.07.2012 - TOP 4 - vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet. Eine Verkleinerung des Entwurfes der Bebauungsplanänderung sowie die textlichen Festsetzungen und die Begründung waren der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am 03.07.2012 beigefügt. Vorlagen-Nr. 101/2012 Seite 3 Vorlagen-Nr. 101/2012 Seite 4 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 101/2012 03.07.2012 Federführung: Fachbereich III An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmidt Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 4 2. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB a) Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: Zu a) Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat, den Stellungnahmen bzw. Abwägungen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen zuzustimmen. Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 2) ist Bestandteil des Beschlusses. Zu b) Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen und die Entscheidungsbegründung zu verabschieden. Plangeltungsbereich: Der Plangeltungsbereich für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ wird durch die beigefügte Übersichtskarte (Anlage 1) eindeutig bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse. Sachdarstellung: Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 22.11.2011 – Punkt 8 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Vorlagen-Nr. 101/2012 Seite 5 Die Bebauungsplanänderung soll gem. § 13 a BauGB im sog. „beschleunigten Verfahren“ ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden. Anlass der Änderung ist ein Antrag des Investors des Baugebietes, eine weitere Teilfläche des Gewerbegebietes in Mischgebiet bzw. Grünfläche umzuwandeln, so dass eine zweiseitige Erschließung möglich wird. Zur Umsetzung der geplanten Bebauungsplanänderung wurde im Vorfeld ein Schalltechnisches Gutachten erstellt. Die Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) wurde mit Schreiben vom 02.08.2011 gestellt. Mit Verfügung vom 16. August 2011 hat die Bezirksregierung Köln mitgeteilt, dass keine landesplanerischen Bedenken bestehen. Die Vereinbarkeit der Planung mit den Belangen des Hochwasserschutzes ist mit den zuständigen Fachdienststellen abzustimmen. Der Rat der Gemeinde Kall hat in der vorgenannten Sitzung am 22.11.2011 gleichzeitig die öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Oben im Auel“ einschließlich Begründung beschlossen. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 10. April bis einschließlich 11. Mai 2012 statt. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 22. März 2012 von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt. Bereits ab dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Kall am 23.03.2012, im Vorfeld der eigentlichen Offenlage, hatte die Öffentlichkeit die Möglichkeit sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Bauleitplanung zu informieren. Seitens der Öffentlichkeit ist keine Stellungnahme zum Verfahren eingegangen. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung von den berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der Stellungnahmen bzw. Abwägung der Verwaltung mit Beschlussvorschlägen sind der beigefügten Anlage 2 zu entnehmen. Zur Erläuterung der Planung ist eine Verkleinerung des Entwurfes der Bebauungsplanänderung (Anlage 3) sowie die textlichen Festsetzungen (Anlage 4) und die Begründung (Anlage 5) der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.