Daten
Kommune
Kall
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180 kB
Erstellt
22.06.12, 18:08
Aktualisiert
08.08.12, 18:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
101/2012
05.07.2012
Federführung: Fachbereich III
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmidt
Frau Keutgen
Mitzeichnung durch
Beschlussfassung
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 8
2. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ im beschleunigten
Verfahren nach § 13a BauGB
a)
Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
b)
Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Zu a) Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13
Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.
Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 3.07.2012 – TOP 4 – beschließt der Rat, den Stellungnahmen bzw. Abwägungen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen zuzustimmen.
Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 2) ist Bestandteil des Beschlusses.
Zu b) Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 3.07.2012 – TOP 4 – beschließt der Rat die 2. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und verabschiedet
die Entscheidungsbegründung.
Plangeltungsbereich:
Der Plangeltungsbereich für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“
wird durch die beigefügte Übersichtskarte (Anlage 1) eindeutig bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse.
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 22.11.2011 – Punkt 8 der Niederschrift zur
öffentlichen Sitzung - die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben
im Auel“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Bebauungsplanänderung soll gem. § 13 a BauGB im sog. „beschleunigten Verfahren“ ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden.
Vorlagen-Nr. 101/2012
Seite 2
Anlass der Änderung ist ein Antrag des Investors des Baugebietes, eine weitere Teilfläche des
Gewerbegebietes in Mischgebiet bzw. Grünfläche umzuwandeln, so dass eine zweiseitige Erschließung möglich wird.
Zur Umsetzung der geplanten Bebauungsplanänderung wurde im Vorfeld ein Schalltechnisches
Gutachten erstellt. Die Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) wurde mit Schreiben
vom 02.08.2011 gestellt. Mit Verfügung vom 16. August 2011 hat die Bezirksregierung Köln
mitgeteilt, dass keine landesplanerischen Bedenken bestehen. Die Vereinbarkeit der Planung mit
den Belangen des Hochwasserschutzes ist mit den zuständigen Fachdienststellen abzustimmen.
Der Rat der Gemeinde Kall hat in der vorgenannten Sitzung am 22.11.2011 gleichzeitig die öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Oben im Auel“ einschließlich
Begründung beschlossen. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3
Abs. 1 BauGB wurde abgesehen.
Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 10. April bis einschließlich 11. Mai 2012 statt. Die
berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 22.
März 2012 von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
Bereits ab dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Kall am
23.03.2012, im Vorfeld der eigentlichen Offenlage, hatte die Öffentlichkeit die Möglichkeit sich
gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen
Auswirkungen der Bauleitplanung zu informieren.
Seitens der Öffentlichkeit ist keine Stellungnahme zum Verfahren eingegangen.
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung von den berührten Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der Stellungnahmen bzw.
Abwägung der Verwaltung mit Beschlussvorschlägen sind der beigefügten Anlage 2 zu entnehmen.
Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am 03.07.2012 - TOP 4 - vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung
berichtet.
Eine Verkleinerung des Entwurfes der Bebauungsplanänderung sowie die textlichen Festsetzungen und die Begründung waren der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am 03.07.2012 beigefügt.
Vorlagen-Nr. 101/2012
Seite 3
Vorlagen-Nr. 101/2012
Seite 4
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
101/2012
03.07.2012
Federführung: Fachbereich III
An den
Ausschuss für Bau,
Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmidt
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 4
2. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ im beschleunigten
Verfahren nach § 13a BauGB
a)
Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
b)
Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Zu a) Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13
Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.
Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem
Rat, den Stellungnahmen bzw. Abwägungen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen zuzustimmen.
Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 2) ist Bestandteil des Beschlusses.
Zu b) Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem
Rat, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ gemäß § 10 Abs.
1 BauGB als Satzung zu beschließen und die Entscheidungsbegründung zu verabschieden.
Plangeltungsbereich:
Der Plangeltungsbereich für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“
wird durch die beigefügte Übersichtskarte (Anlage 1) eindeutig bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse.
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 22.11.2011 – Punkt 8 der Niederschrift zur
öffentlichen Sitzung - die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben
im Auel“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Vorlagen-Nr. 101/2012
Seite 5
Die Bebauungsplanänderung soll gem. § 13 a BauGB im sog. „beschleunigten Verfahren“ ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden.
Anlass der Änderung ist ein Antrag des Investors des Baugebietes, eine weitere Teilfläche des
Gewerbegebietes in Mischgebiet bzw. Grünfläche umzuwandeln, so dass eine zweiseitige Erschließung möglich wird.
Zur Umsetzung der geplanten Bebauungsplanänderung wurde im Vorfeld ein Schalltechnisches
Gutachten erstellt. Die Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) wurde mit Schreiben
vom 02.08.2011 gestellt. Mit Verfügung vom 16. August 2011 hat die Bezirksregierung Köln
mitgeteilt, dass keine landesplanerischen Bedenken bestehen. Die Vereinbarkeit der Planung mit
den Belangen des Hochwasserschutzes ist mit den zuständigen Fachdienststellen abzustimmen.
Der Rat der Gemeinde Kall hat in der vorgenannten Sitzung am 22.11.2011 gleichzeitig die öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Oben im Auel“ einschließlich
Begründung beschlossen. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3
Abs. 1 BauGB wurde abgesehen.
Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 10. April bis einschließlich 11. Mai 2012 statt. Die
berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 22.
März 2012 von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
Bereits ab dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Kall am
23.03.2012, im Vorfeld der eigentlichen Offenlage, hatte die Öffentlichkeit die Möglichkeit sich
gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen
Auswirkungen der Bauleitplanung zu informieren.
Seitens der Öffentlichkeit ist keine Stellungnahme zum Verfahren eingegangen.
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung von den berührten Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der Stellungnahmen bzw.
Abwägung der Verwaltung mit Beschlussvorschlägen sind der beigefügten Anlage 2 zu entnehmen.
Zur Erläuterung der Planung ist eine Verkleinerung des Entwurfes der Bebauungsplanänderung
(Anlage 3) sowie die textlichen Festsetzungen (Anlage 4) und die Begründung (Anlage 5) der
Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.