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Allgemeine Vorlage (Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wallenthal, Bereich „Am Mühlenweg (nördl. Abzweig der Voißeler Straße)“ sowie Bereich „Siebertzfeld“ („Einbeziehungs-/Ergänzungssatzung“) hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung)

Daten

Kommune
Kall
Größe
111 kB
Erstellt
22.06.12, 18:08
Aktualisiert
08.08.12, 18:11
Allgemeine Vorlage (Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wallenthal, Bereich „Am Mühlenweg (nördl. Abzweig der Voißeler Straße)“ sowie Bereich „Siebertzfeld“ („Einbeziehungs-/Ergänzungssatzung“)
hier:   Beschluss zur öffentlichen Auslegung) Allgemeine Vorlage (Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wallenthal, Bereich „Am Mühlenweg (nördl. Abzweig der Voißeler Straße)“ sowie Bereich „Siebertzfeld“ („Einbeziehungs-/Ergänzungssatzung“)
hier:   Beschluss zur öffentlichen Auslegung) Allgemeine Vorlage (Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wallenthal, Bereich „Am Mühlenweg (nördl. Abzweig der Voißeler Straße)“ sowie Bereich „Siebertzfeld“ („Einbeziehungs-/Ergänzungssatzung“)
hier:   Beschluss zur öffentlichen Auslegung) Allgemeine Vorlage (Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wallenthal, Bereich „Am Mühlenweg (nördl. Abzweig der Voißeler Straße)“ sowie Bereich „Siebertzfeld“ („Einbeziehungs-/Ergänzungssatzung“)
hier:   Beschluss zur öffentlichen Auslegung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 112/2012 05.07.2012 Federführung: Fachbereich III An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmidt Frau Keutgen Mitzeichnung durch Beschlussfassung Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 9 Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wallenthal, Bereich „Am Mühlenweg (nördl. Abzweig der Voißeler Straße)“ sowie Bereich „Siebertzfeld“ („Einbeziehungs/Ergänzungssatzung“) hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung Beschlussvorschlag: Die öffentliche Auslegung der Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wallenthal, Bereich „Am Mühlenweg“ (nördl. Abzweig der Voißeler Straße) sowie Bereich „Siebertzfeld“ wird gem. § 34 Abs. 6 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Sachdarstellung: Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 22. Mai 2012 – TOP 5 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - die Einleitung des Satzungsverfahrens zur Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wallenthal, Bereich „Am Mühlenweg“ (nördl. Abzweig der Voißeler Straße) sowie Bereich „Siebertzfeld“ beschlossen. Auf die diesbezüglich erstellte Sitzungsvorlage mit den Ausführungen zum Anlass, Ziel und Zweck der Bauleitplanung wird verwiesen. Zwischenzeitlich wurde ein Satzungsentwurf erarbeitet, der als Anlage beigefügt ist. Die Begründung hierzu war der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am 3.07.2012 – TOP 3 - beigefügt. Gemäß § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB sind bei der Aufstellung der Satzungen nach Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 entsprechend anzuwenden. Mit der BauGB-Novelle 2004 ist die Genehmigung der Satzung durch die höhere Verwaltungsbehörde (Bezirksregierung Köln) weggefallen. Vorlagen-Nr. 112/2012 Seite 2 Vorlagen-Nr. 112/2012 Seite 3 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 112/2012 03.07.2012 Federführung: Fachbereich III An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmidt Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 3 Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wallenthal, Bereich „Am Mühlenweg (nördl. Abzweig der Voißeler Straße)“ sowie Bereich „Siebertzfeld“ („Einbeziehungs/Ergänzungssatzung“) hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung Beschlussvorschlag: Die öffentliche Auslegung der Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wallenthal, Bereich „Am Mühlenweg“ (nördl. Abzweig der Voißeler Straße) sowie Bereich „Siebertzfeld“ wird gem. § 34 Abs. 6 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Sachdarstellung: Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 22. Mai 2012 – TOP 5 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - die Einleitung des Satzungsverfahrens zur Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wallenthal, Bereich „Am Mühlenweg“ (nördl. Abzweig der Voißeler Straße) sowie Bereich „Siebertzfeld“ beschlossen. Auf die diesbezüglich erstellte Sitzungsvorlage mit den Ausführungen zum Anlass, Ziel und Zweck der Bauleitplanung wird verwiesen. Zwischenzeitlich wurde ein Satzungsentwurf erarbeitet. Der Entwurf der Satzung sowie die Begründung sind als Anlage der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt. Gemäß § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB sind bei der Aufstellung der Satzungen nach Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 entsprechend anzuwenden. Mit der BauGB-Novelle 2004 ist die Vorlagen-Nr. 112/2012 Seite 4 Genehmigung der Satzung durch die höhere Verwaltungsbehörde (Bezirksregierung Köln) weggefallen.