Daten
Kommune
Kall
Größe
111 kB
Erstellt
22.06.12, 18:08
Aktualisiert
08.08.12, 18:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
112/2012
05.07.2012
Federführung: Fachbereich III
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmidt
Frau Keutgen
Mitzeichnung durch
Beschlussfassung
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 9
Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den
im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wallenthal, Bereich „Am Mühlenweg (nördl. Abzweig der Voißeler Straße)“ sowie Bereich „Siebertzfeld“ („Einbeziehungs/Ergänzungssatzung“)
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Beschlussvorschlag:
Die öffentliche Auslegung der Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in
den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wallenthal, Bereich „Am Mühlenweg“ (nördl. Abzweig
der Voißeler Straße) sowie Bereich „Siebertzfeld“ wird gem. § 34 Abs. 6 BauGB in Verbindung
mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 22. Mai 2012 – TOP 5 der Niederschrift zur
öffentlichen Sitzung - die Einleitung des Satzungsverfahrens zur Aufstellung einer Satzung über
die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil
Wallenthal, Bereich „Am Mühlenweg“ (nördl. Abzweig der Voißeler Straße) sowie Bereich „Siebertzfeld“ beschlossen.
Auf die diesbezüglich erstellte Sitzungsvorlage mit den Ausführungen zum Anlass, Ziel und
Zweck der Bauleitplanung wird verwiesen.
Zwischenzeitlich wurde ein Satzungsentwurf erarbeitet, der als Anlage beigefügt ist. Die Begründung hierzu war der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung am 3.07.2012 – TOP 3 - beigefügt.
Gemäß § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB sind bei der Aufstellung der Satzungen nach Absatz 4 Satz 1
Nr. 2 und 3 die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Abs. 2
Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 entsprechend anzuwenden. Mit der BauGB-Novelle 2004 ist die
Genehmigung der Satzung durch die höhere Verwaltungsbehörde (Bezirksregierung Köln) weggefallen.
Vorlagen-Nr. 112/2012
Seite 2
Vorlagen-Nr. 112/2012
Seite 3
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
112/2012
03.07.2012
Federführung: Fachbereich III
An den
Ausschuss für Bau,
Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmidt
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 3
Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den
im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wallenthal, Bereich „Am Mühlenweg (nördl. Abzweig der Voißeler Straße)“ sowie Bereich „Siebertzfeld“ („Einbeziehungs/Ergänzungssatzung“)
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Beschlussvorschlag:
Die öffentliche Auslegung der Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in
den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wallenthal, Bereich „Am Mühlenweg“ (nördl. Abzweig
der Voißeler Straße) sowie Bereich „Siebertzfeld“ wird gem. § 34 Abs. 6 BauGB in Verbindung
mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 22. Mai 2012 – TOP 5 der Niederschrift zur
öffentlichen Sitzung - die Einleitung des Satzungsverfahrens zur Aufstellung einer Satzung über
die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil
Wallenthal, Bereich „Am Mühlenweg“ (nördl. Abzweig der Voißeler Straße) sowie Bereich „Siebertzfeld“ beschlossen.
Auf die diesbezüglich erstellte Sitzungsvorlage mit den Ausführungen zum Anlass, Ziel und
Zweck der Bauleitplanung wird verwiesen.
Zwischenzeitlich wurde ein Satzungsentwurf erarbeitet. Der Entwurf der Satzung sowie die Begründung sind als Anlage der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.
Gemäß § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB sind bei der Aufstellung der Satzungen nach Absatz 4 Satz 1
Nr. 2 und 3 die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Abs. 2
Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 entsprechend anzuwenden. Mit der BauGB-Novelle 2004 ist die
Vorlagen-Nr. 112/2012
Seite 4
Genehmigung der Satzung durch die höhere Verwaltungsbehörde (Bezirksregierung Köln) weggefallen.